Autor Thema: Werner Peters - "wempes"  (Gelesen 40355 mal)

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Offline Aloysius

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #165 am: 1. Dezember 2016, 18:46:38 »
Fasziniernd, daß der gute Mann geistig fit genug ist, die Rechner der Behörde zu missbrauchen, und seine diversen Geschäfte über die Jahre durchzuziehen, aber daß es unsinnig und auch nicht zielführend ist, die Existenz, Legitimation und die Behörden Deutschlands zu bestreiten.

Aber, wie ihr schon festgestellt habt:

Er bekommt mit Sicherheit eine Menge viel Ruhe in einem Zimmerchen zum Nachdenken
 

Offline vollstrecker

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #166 am: 1. Dezember 2016, 19:42:11 »
Hessen war auch betroffen, da wurde die Software auch geändert...
 

Offline Mr. Devious

Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #167 am: 2. Dezember 2016, 05:21:03 »
Ausführlicher Bericht:

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.rottweil-grosser-aufruhr-wegen-mahnbescheiden.4ebb163d-9b1d-464d-9ee8-cd8e007b5ffb.html

Spoiler
Großer Aufruhr wegen Mahnbescheiden   
Von Winfried Scheidel   01.12.2016 - 22:30 Uhr

Kreis Rottweil. Enttäuschte, Verbitterte, auch solche, die beruflicher Stress in eine prekäre gesundheitliche Situation und danach in eine andere Welt gebracht hat: Vor allem Bürger, die mit ihrer Lebenssituation hadern, scheinen empfänglich zu sein für Botschaften wie: Das Rechtssystem muss nicht allzu ernst genommen. Man strickt sich mit teilweise abenteuerlich anmutenden Standpunkten eine Philosophie zurecht, die – wenn sie größere Kreise ziehen würde – die Republik in Mark und Bein erschüttern würde.

Der 66-jährige Rentner aus Freudenstadt, der sich gestern vor seinem Auftritt im Strafkammersaal 134 des Landgerichts Rottweil – wie andere Besucher auch – genau kontrollieren lassen musste, bezeichnet sich als "Reichsdeutscher". Als einer, der das Gericht klar wissen lässt, dass für ihn vor allem die 1878 geschaffenen Gesetze Gültigkeit hätten. Das Grundgesetz sei von den Alliierten aufgepfropft und vom Volk nie abgesegnet worden, sagt der in bestimmten Kreisen nach eigenen Angaben als Rechtsbeistand einmal viel gefragt gewesene Mann. Auch Polizisten und Richter hätten seinen Rat geschätzt, behauptet er und spricht von geltendem und gültigem Recht.

Beim Thema Führerschein ist er ein gebranntes Kind, der sich innerhalb kurzer Zeit schon mal dreifach von einer Überwachungskamera blitzen ließ. Dass er längere Zeit führerscheinlos unterwegs war, versucht der redegewandte Angeklagte auf Nachfrage mit Verweis auf die gültigen Gesetze von vor 150 Jahren wegzudiskutieren.

Dass er vor Gericht sitzt, damit nach einer vor einigen Monaten abgesetzten Verhandlung ein Urteil gefunden wird, hat einen ganz besonders skurril anmutenden Grund. Die Anklage lautet schlicht auf "Computerbetrug u.a.". Dahinter verbirgt sich aber ein von dem Mann ausgetüfteltes Mahnverfahren, das selbst erfahrene Richter von den Socken holte.

Hatten er oder die ihm wegen rechtlicher Probleme bis vor einigen Jahren offenbar in Scharen zulaufenden "Mandanten" eine missliebige Amtsperson ausgemacht, ließ sich der mit einer Vollmacht ausgestattete "Rechtsberater" nicht zwei Mal bitten. Schnell setzte er ein obskures Mahnverfahren in Gang mit einer Forderung über 950 000 Euro. Darin schlüsselte er diverse Posten auf. Den Punkt "Missachtung meiner Person" bewertete er gleich mal mit einem Strafobolus von 50 000 Euro. Ein so angegangener und ebenfalls mit einem Mahnbescheid über 950 000 Euro heimgesuchter   Stuttgarter Richter soll daraufhin die Anordnung einer Betreuung für den 66-Jährigen angeregt haben. Bis Anfang 2015 hatte der Angeklagte offenbar 272 solcher Forderungen in Umlauf zu bringen versucht. Die ersten 39 wurden durch das automatisierte Gerichtsannahmeverfahren tatsächlich auf den Weg gebracht. Die Vollstreckung soll allein an der nicht bezahlten Verfahrensgebühr von 2578 Euro gescheitert sein. Recht sprechen wird bei diesem Verfahren eine besondere Herausforderung für die kleine Strafkammer unter dem Vorsitz von Wolfgang Heuer sein. Die Schwierigkeit einer Urteilsfindung liegt in der Beurteilung des Angeklagten. Im Gerichtssaal zeigt sich ein nicht ganz unsympathisch wirkender Mensch, der auch nicht auf den Kopf gefallen zu sein scheint.

Doch agiert er bei seinen Eskapaden nicht wahnhaft? Der psychiatrische Sachverständige wird dies in seinem Gutachten verneinen, wie er gestern bereits deutlich macht. Heuer hingegen betont seine Meinung noch entschiedener, bei solchen abstrusen Taten müsse man doch von krankhaftem Wahn getrieben sein. Zur Entwicklung ihres genauen Standpunktes will sich die Kammer nun einige Tage Zeit lassen, da dieser sich ganz wesentlich auf die Art des Urteils niederschlägt.

Der bereits in zahlreichen Fällen vorbestrafte Angeklagte zeigt sich als eine schwer durchschaubare Persönlichkeit, die auf einer Klaviatur zu spielen in der Lage ist, die jahrelang eine mehrere Tausend Leute starke Fangemeinde angelockt haben soll.

Wenn von seinem Kampf ums Wohnhaus während einer Enteignungsaktion die Rede ist, oder wenn er sich ausdrücklich von Reichsbürger-Gruppierungen distanziert ("Dazu gehöre ich nicht, deren Gewalttaten lehne ich absolut ab") kommt auch bei neutralen Beobachtern im Saal ein wenig Sympathie auf. Andererseits vermittelt der Angeklagte bei seinem PR-mäßigen Redeschwall in eigener Sache den Eindruck, dass da vieles schöngeredet wird. Nicht nur zu seiner beruflichen Vita.

Wieso man in ein solches Fahrwasser kommt, fragen sich Prozessbeobachter. Sind Traumata wegen Schicksalsschlägen mit ausschlaggebend? Die Polizei entließ ihn einst unehrenhaft, auch seine erste Frau schickte ihn weg. Viele Fragen werden zu diesem Fall und seiner Hauptperson auch nach dem Urteilsspruch offen bleiben.
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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #168 am: 3. Dezember 2016, 15:34:43 »
Bericht vom nächsten Prozesstag.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.rottweil-freudenstadt-reichsbuerger-oder-psychisch-krank.523e216d-7689-4eba-8fd3-96bebaa0b36b.html
Spoiler
   
Rottweil/Freudenstadt   Reichsbürger oder psychisch krank?   
Von Winfried Scheidel   03.12.2016 - 10:08 Uhr


Rottweil/Freudenstadt - Ist der derzeit neben anderem wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs durch In-die-Welt-setzen von hohen Mahnbescheiden vor dem Rottweiler Landgericht Angeklagte ein raffinierter Zeitgenosse, der sich vor allem daran ergötzt, seine eigene Person im Mittelpunkt zu sehen, oder ist er psychisch so krank, dass er unter eine Betreuung gestellt werden muss? Zu dieser Kardinalfrage werden sich eine kleine Strafkammer unter dem Vorsitz von Wolfgang Heuer und auch Oberstaatsanwalt Christian Kalkschmid eingehend den Kopf zerbrechen müssen, um zu einem der Persönlichkeit des 66-jährigen Freudenstädter Rentners möglichst gerecht werdenden Urteil zu kommen.

Treibt ihn ein Wahn zu abstrusen Aktionen? So zu seiner Protest-Offensive gegen ein in seinen Augen in großen Teilen ungültiges deutsches Rechtssystem. Da druckt er in den Jahren 2014 und 2015 unzählige Mahnbescheide über eine Forderung von 950.000 Euro aus, um sie an nach seinem Dafürhalten unfähige Amtspersonen zu schicken. Angeblich stammt die dafür von ihm benutzte Gebührentabelle vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Malta, den es aber gar nicht gibt, wie sein Pflichtverteidiger anmerkt. Die Auflistung könne von einer polnischen Internetseite aus ausgedruckt werden, sagt der Verteidiger. Dieser und sein 66-jähriger Mandant geben sich wie Katz und Maus und scheinen sich ohnehin nicht zu mögen.

Ob der Mössinger Professor Henner Giedke seinem Auftrag nachkommen kann, ein einigermaßen eindeutige Folgerungen zulassendes Psychogramm des Angeklagten zu entwickeln, stellt der Psychiatrie-Experte am ersten Verhandlungstag selbst in Frage. Während 14 Sitzungsstunden – so lange wie eigentlich noch nie bei einer Person – habe er sich von Herrn P. ein Bild zu machen versucht. Grundsätzlich habe er dabei die Erkenntnis gewonnen, dass der Angeklagte als voll zurechnungsfähig anzusehen sei. Das Empfinden des Vorsitzenden Heuer zeigt sich deutlich anders. Der Mann müsse angesichts seines vielfältigen absurden Handelns, Redens und Tuns doch von großen Wahnvorstellungen getrieben sein.

Bei seiner höchst abenteuerlich anmutenden Masche, unliebsamen Amtspersonen mit dicken Mahnbescheiden Schrecken einzujagen und Feuer unterm Hintern zu machen, liefern ihm – dem "Rechtsberater" – ebenfalls sich durch den Staat unnötig in die Bredouille geraten fühlende Sympathisanten die Infos. Auch für sie ist das Rechtssystem der Bundesrepublik vielfach in Frage zu stellen.

Zum Geisteszustand von W.P. werden vor Gericht auch zwei ganz andere besondere Episoden in dessen Leben in den Raum gestellt, zu denen man erst einmal Schmunzeln muss. Da könnte aus Sicht seiner trotz Ruhestands immer noch vorhandenen Fangemeinde – vier oder fünf Sympathisanten (die Zahl der für Sicherheit und Kontrollen abgestellten Fachleute ist ähnlich groß) zeigen im Gerichtssaal großes Sitzfleisch – aus Michael Kohlhaas, dem volksnahen Kämpfer für Gerechtigkeit, so etwas wie ein Soldat Schwejk werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, wenn im Gerichtssaal bekannt gemacht wird, dass W.P. sich vor geraumer Zeit auch schon mal von obskuren Gestalten – eine wurde wenig später als geisteskrank aus dem Verkehr gezogen – als "freier Reichskanzler des Volksstaates Württemberg" ausrufen ließ. Das Amt des Justizministers wurde ihm bei der Inthronisierung gleich noch mitgegeben. Er habe aber gleich gemerkt, dass da einiges rechtlich nicht ok sei, sagt W.P. peinlich berührt. Erst mit Brief und Siegel eines US-Generals hätte er sich richtig legitimiert fühlen können, sagt der 66-Jährige dann aber mit durchaus ernster Miene und sorgt damit für weiteres großes Staunen im Saal.

Dass der Mann seit Eintritt ins Rentnerdasein gute Entwicklungen genommen hat, sagt der Gutachter und leitet davon eine positive Sozialprognose für ein Leben in Freiheit ab. Seiner zweiten Frau zuliebe fahre er – eine Fahrerlaubnis hat er keine – nicht mehr selbst Auto. Auch seine Tätigkeit als "Rechtsbeistand" habe er eingestellt.

Ein Fortsetzungstermin mit Plädoyers und Urteil steht laut dem Online-Portal des Landgerichts noch nicht fest.
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Frage: Wer wurde da mittels Psychiatrie aus dem Verkehr gezogen?
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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #169 am: 3. Dezember 2016, 17:31:35 »
Da soll man dann an Gutachtern nicht zweifeln.
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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #171 am: 15. Dezember 2016, 17:36:25 »
Urteil: 2 Jahre und 5 Monate

Spoiler
„Reichsbürger vor Gericht: ein „Versager“, aber nicht ungefährlich
Autor/Quelle:
Moni Marcel (mm) -
15. Dezember 2016

Für zwei Jahre und fünf Monate muss ein Mann ins Gefängnis, weil er insgesamt 270 Mahnbescheide an Justizmitarbeiter verschickt hat, jeweils mit einer Forderung von 950.000 Euro. Die Gebühren dafür, die nach dem Gerichtskostengesetz erhoben werden, je 2578 Euro, konnte er nicht zahlen.

Dass die vom Rottweiler Landgericht verhängte Strafe so hoch ausfällt, liegt am ellenlangen Vorstrafenregister des Mannes: Betrug, Beleidigungen, Untreue, Fahren ohne Fahrerlaubnis und vieles mehr. Er stellte Reichsflaggen mit Hakenkreuzen auf seine Internetseite, brachte ein entsprechendes Kennzeichen an seinem Auto an.

Ein außergewöhnliches Verfahren war das, weil der Mann, ein ehemaliger Polizist, die deutsche Justiz nicht anerkennt, er nennt sie „Diebesjustiz“, Richter und Staatsanwälte „Räuber“ oder „Banditen“, redet immer wieder vom „Menschengerichtshof“ auf Malta, an den er sich wenden wolle.

Richter Wolfgang Heuer nannte den Mann in der Urteilsbegründung einen Versager, der allerdings nicht ungefährlich sei, weil er im Internet als „Berater“ auftrete und Leute um sich schare, „die es nicht blicken“, ein „selbsternannter Messias“. Mit gesundem Menschenverstand würde ihm niemand auf den Leim gehen, so Heuer.

Der Mann kann Revision einlegen, „das ist ja die Wohltat unsres Rechtstaats, dass auch Leute wie Ihnen ihre Rechte uneingeschränkt zustehen!“, so der Vorsitzende.
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http://www.nrwz.de/topnews/2016-12/reichsbuerger-vor-gericht-ein-versager-aber-nicht-ungefaehrlich/133007

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #172 am: 15. Dezember 2016, 18:07:40 »
lese ich da ein klitzekleines Quäntchen Sarkasmus aus den Äußerungen des Richters?
 ;D
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline hair mess

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #173 am: 15. Dezember 2016, 18:11:04 »
lese ich da ein klitzekleines Quäntchen Sarkasmus aus den Äußerungen des Richters?
 ;D

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #174 am: 15. Dezember 2016, 19:18:39 »
Noch ein Bericht beim SWR, hier wird auf die attestierte "volle Schuldfähigkeit" ein wenig eingegangen.

Spoiler
Landgericht Rottweil "Reichsbürger" muss ins Gefängnis

Wegen Betrugs und Nötigung hat das Landgericht Rottweil einen "Reichsbürger" zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
Schockanrufer, Urteil, Rottweil, Landgericht, 2014

Rentner muss ins Gefängnis

Der 66-jährige Angeklagte wohnt im Landkreis Freudenstadt und stellt die Existenz der Bundesrepublik und ihrer Organe infrage. Der 66-Jährige hatte in 272 Fällen Mahnbescheide gegen Richter, Staatsanwälte und andere Amtsträger beantragt. Angeklagt waren in diesem Prozess nur 38 unstrittige Fälle mit einer Gesamtforderung von 36 Millionen Euro.

"Tragischer Fall"

Anders als der Staatsanwalt ging die Strafkammer im Urteil nicht davon aus, dass sich der 66-Jährige bereichern wollte. Sein Pflichtverteidiger sprach von einem tragischen Fall. Er könne die ganze Gedankenwelt seines Mandanten nicht nachvollziehen. "Der Angeklagte ist ein Krimineller mit einer langen Laufbahn", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Der psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten in diesem Prozess – bei aller offenkundigen Unbelehrbarkeit – die volle Schuldfähigkeit.

Ehemaliger Polizist

Der Angeklagte war selbst mal Polizist, bis er 1986 wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, was seine Entlassung zur Folge hatte. Danach war er als Versicherungs- und Vermögensberater tätig, als Rechtsbeistand und auch als Betreiber einer Webseite, die die "Abwicklung" der Bundesrepublik und ihre Rückführung in ein "Deutsches Reich" zum Ziel hatte. Sein Vorstrafenregister enthält 32 Verurteilungen wegen Beleidigung, Untreue, Betrugs, unerlaubten Waffenbesitzes, Urkunden- und Kennzeichenfälschung und Fahrens ohne Führerschein.

Stand: 15.12.2016, 15.45 Uhr
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http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/tuebingen/sogenannter-reichsbuerger-verurteilt/-/id=1602/did=18672426/nid=1602/zqtep9/
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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #175 am: 15. Dezember 2016, 19:34:52 »
und der "Wempes" reagiert angemessen und stellt gleich mal aktualisierte "AGB" und "Gebührenordnung" auf seine Website ....

http://wemepes.ch/pdf/AGB-15.12.16.pdf
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Offline Mr. Devious

Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #176 am: 16. Dezember 2016, 14:58:23 »
Noch´n Bericht...

Spoiler
Zweieinhalb Jahre Haft für Reichsbürger

Von Winfried Scheidel   16.12.2016 - 10:48 Uhr


Kreis Rottweil/Freudenstadt - Wahnsinnige Ideen und Vorstellungen treiben einen 66-Jährigen zu skurrilen Aktionen mit Straftatbeständen. Ist er damit reif für die Psychiatrie? Mitnichten, urteilte am Donnerstag das Landgericht Rottweil und verhängte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten.

Beim Prozessauftakt am 1. Dezember bezeichnete sich der Rentner aus Freudenstadt als "Reichsdeutscher", dem das Rechtssystem der von den alliierten Besatzern installierten BRD wenig zu sagen habe. Insofern könne er die Gerichtsbarkeit, vor der er jetzt stehe, auch nicht richtig ernst nehmen, ließ er vor zwei Wochen wissen, um sich dann vom Vorsitzenden Richter Wolfgang Heuer aber erstaunlich handzahm durch den Prozess führen zu lassen.

Der Mann, der einst aufgrund einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit aus dem Polizeidienst komplementiert wurde, trat das gestern beendete Strafverfahren mit 32 Vorstrafen im Gepäck an. Beleidigungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Betrugs machen die Mehrzahl der Delikte aus. Vor allem die Masche Computerbetrug brachte ihm das gestrige Urteil ein. Insbesondere zu unliebsamen Amtspersonen hatte der Mann im automatisierten online-Verkehr über einen Gerichtscomputer Mahnbescheide veranlasst. 38 Mal über sage und schreibe 950.000 Euro.

Auch in seiner Eigenschaft als Rechtsberater für offenbar Hilfesuchende aus seiner nach eigenem Bekunden einst in die Tausende gehenden Fangemeinde habe er Druck auf eine unfähige Justiz ausüben wollen. Weitere etwa 230 "Mahn-Attacken" mit abstrusen Vorhaltungen an die Adressaten fingen aufmerksame Justizbedienstete ab, nachdem die ersten 38 Vorstöße für viel Wirbel und Aufregung in den Amtsstuben gesorgt hatten.
   
Als der Angeklagte bei seinem Schlusswort nochmals ins Fabulieren gerät über seine Sicht der Welt und den Untiefen, in denen man sich schnell unverschuldet verfangen könne, und auch nochmals von gültigem Recht (vor allem das ab 1878) und geltendem Recht ("seit Eröffnung der BRD, deren Rechtssystem ich weitgehend ablehne") schwadroniert, scheint Rechtsanwalt Wilfried Clödy förmlich in sich zusammenzusacken. Zuvor hatte der Pflichtverteidiger festgestellt: "Sein Gedankengerüst ist nicht zu durchschauen." Mit "das ist ein tragischer Fall, der nicht in eine JVA gehört", beendete er sein Plädoyer.

Skurrile Mahnbescheide über 950.000 Euro

Wie schwierig die Urteilsfindung in einem solchen ungewöhnlichen Verfahren ist, war bereits zum Prozessauftakt in einer längeren angestrengten Diskussion zwischen Heuer und dem psychiatrischen Sachverständigen Professor Henner Giedke deutlich geworden. Während letzterer dem Angeklagten trotz dessen häufigem Abdriften in eine seltsame Gedankenwelt eine absolute Schuldfähigkeit attestierte, führte Heuer Argumente für die Annahme krankhafter Wahnvorstellungen ins Feld.

Oberstaatsanwalt Christian Kalkschmid bekundete bei seinem Plädoyer viel Sympathie für den Giedke-Standpunkt. Die Kleine Strafkammer schloss sich bei seinem Urteil, in das noch einige deutlich unwesentlichere Straftatbestände einbezogen sind, schließlich dieser Einschätzung und auch der Strafmaßforderung des Staatsanwalts an.

Wolfgang Heuer betonte bei der Begründung, dass eine Beurteilung in einem solch speziellen Fall eine ganz besondere Herausforderung darstelle. Der als vollendet anzusehende Computerbetrug sei in Verbindung mit einer von vornherein feststehenden Selbstschädigung (jeder der 38 in die Welt gesetzten Mahnbescheide war mit einer Gebühr von 2578 Euro verbunden; auch deshalb sieht sich der nahezu mittellose 66-Jährige einer Schuldenlast von knapp 100.000 Euro gegenüber) vonstatten gegangen. "Das wusste er, das ist das bizarre". Damit habe er sich und seine Familie ruiniert.

Ob mit dem jetzt beendeten Prozess die Zahl der Sympathisanten des einst in seinen Kreisen als Guru gehandelten 66-Jährigen bröckelt? Gestern jedenfalls waren nur noch zwei Brüder im Geiste im Saal. Gerade jenen, die sich von der Homepage von W.P. einfangen ließen, hätten bei dem Prozess die Augen geöffnet werden können zu der Scharlatanerie, mit dem der Mann sich in seiner narzisstischen Veranlagung immer wieder als Weltverbesserer positionieren wolle.
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http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.rottweil-freudenstadt-zweieinhalb-jahre-haft-fuer-reichsbuerger.38de3644-d4de-49db-9051-c6bf1ea120f2.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #177 am: 16. Dezember 2016, 15:23:56 »
Jetzt hat er auf seiner Website nochmal seine "Weihnachtsansprache" 2015 hochgeladen. Tja die nächsten 2 Weihnachten wird er dann wohl im Knast verbringen...

http://wemepes.ch/
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline teobald.tiger

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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #178 am: 17. Januar 2017, 17:44:43 »
der letzte macht das Licht aus...  :dance:

oder: Auch Peters hat endlich kapiert, das das mit der WeRe Bank wohl doch keine so gute Idee ist:

Zitat
Das Kapitel „Were-Bank“ – PoE…
5. Januar 2017 Von prof
 Und wenn mich alle hassen, fest steht:
PoE hat Anfangs sehr viel Bargeld verdient! Wo ist das ganze Geld? Was hat er damit gemacht? Wo sind die Konten, die man nie über seine desolaten Webseiten erreicht? Anscheinend unternimmt niemand etwas gegen PoE, sondern hört immer noch seinem Gesülze zu! Die LLT’s sind nur zur Makulatur erklärt worden nichts anderes. Die Macht der Banken hat PoE etwas unterschätzt! Ich war einer, der diese WERE Bank Geschichte mit propagiert hat, weil ich der Meinung war, dass auch der gesamte Hintergrund dazu abgeklärt worden war. Und was ist jetzt? Nichts, als nur Luftblasen, Geschwätz….! Ich kann nicht erkennen, dass sich real irgend etwas geändert hat oder ändert! Beweise fehlen mir. PoE verspricht viel aber macht nichts! Er scheint auch unerreichbar, jedenfalls via Mail, Skype, Telefon, Post etc. zu sein.! Alle jemals ausgestellten LLT’s sind eingesammelt worden und lagern. Wo?, Das weiß ich zwischenzeitlich genau, sage es aber nicht. Ich habe angefangen das Kapitel WERE-Bank aufzuarbeiten und PoE wird mir juristische Rechenschaft ablegen müssen! Mehrfach habe ich ihn gebeten, mir zu antworten. Das was nun gegen ihn erfolgt hat er sich selbst zu zuschreiben. Ich habe das eigentlich nie gewollt. Auf das, wie er nun reagieren wird, bin ich schon sehr gespannt. Das Kapitel und die Idee WERE Bank an sich ist gut, aber es habert/te an der Umsetzung! Man hätte alles besser vorbereiten müssen.
 
Euer Admin…

Lustig natürlich seine Fragen: Wo verdammt nochmal ist nur das Geld?  :facepalm: :facepalm:
Ja Peterle, wo is es nur???? Schon mal dran gedacht, das auch der englische Peter von irgendwas leben muss?
Und natürlich schickt (und wirbt) man jemanden wildfremden erstmal das Geld seiner "Klienten", um dann erstaunt festzustellen, das es auch wieder nur ne "Luftblase" war!  :think:

Zum Glück ist ihm das aber erst jetzt aufgefallen! Vor dem letzten Urteil wäre er mit einer solchen Aussage von den Richtern bestimmt unter dumm wie Stroh "nicht zurechnungsfähig" verurteilt worden...

Offenbar wird ihm nämlich langsam richtig mulmig! Seit Ende letzten Jahres sucht er verzweifelt nach Anhängern, die tatsächlich auch ein Mahnverfahren gegen Gerichtsvollzieher, Richter etc. geführt und die Gerichtskosten für die 950.000.- Euro bezahlt haben (2.578,00 EUR). Oder sogar (eher unwahrscheinlich) sogar vor Gericht gezogen sind:

Zitat
Dringender Aufruf und Bitte…
31. Dezember 2016 Von prof
Dieser Aufruf und diese Bitte richtet sich an alle meine Mandanten, die in die Aktion der Mahnverfahren involviert sind bzw. waren.Ich benötige folgendes:
Alle Mandandten, die der Zahlungsaufforderung der Landesoberkassen bzw. der Gerichtskassen nachgekommen sind und die Kosten für das anstehende Mahnverfahren real bezahlt haben bitte ich mir dringend eine Kopie des Bezahlungsbeleges unter Anführung des Aktenzeichens per mail, Fax oder Post zu zusenden. Gleichzeitig benötige ich auch den Hinwwies, ob jemals ein Vollstreckungserssuchen gegen den Betroffenen an Sie ergangen ist(auch mit Aktenzeichen) und/oder ein ziviles Mahnverfahren vor Gericht statt gefunden hat, indem die Berechtigung der Forderung in Höhe von 950.000,- € festgestellt oder abgelehnt wurde. Frage hierzu: Wurden jemals Widersrüche der Betroffenen gegen den Mahnbescheid bei Ihnen eingelegt? Wenn ja, bitte Kopien unter Angaben des Aktenzeichens an mich senden.
Bei allen anderen Mandanten, die ebenfalls eine Rechnung erhalten haben und diese nicht bezahlt haben bitte ich mir mitzuteilen(unter Angabe des Aktenzeichen), welche Maßnahmen seitens der Justiz gegen Sie ergangen sind(evtl. Lohn- Gehaltspfändungen, etc..) oder/und welche Maßnahmen Sie selbst ergriffen haben.
Diese Angaben sind wichtig, da ich vor dem Revisionsgericht nächstes Jahr diesem Spuk ein Ende setzen werde und dadurch beweisen will, dass solches Vorgehen gegen Sie völlige Willkür bedeutet. Denn Vorkosten in einem Verfahren sind eindeutig rechtwidrig, denn sonst bekommt nur der Recht, der Geld hat! Dass es sich hier um Vorkosten handelt ist, so meine ich, gesichert, da mit der Einreichung eines Mahnbescheides noch keinerlei Dienstleistung der Justiz ergangen ist! Meines Erachtens betrügt hier die Justiz, indem diese Kosten für etwas verlangt; bei dem keinerlei Dienstleistung erfolgt ist bzw. war. Denn eine Maschine/Computer kann man nicht betrügen, sondern nur Menschen(laut Gesetz). Die Forderungen sind ordnungsgemäß laut UCC und dem Handelsrecht rechtens ergangen! Ein Richter sollte sich damit mal eingehend befassen bevor er Urteile darüber spricht.
Wie Sie wissen hat man mir 2,5 Jahre Haft wegen angeblichen Computerbetrug angelastet bzw. ausgesprochen. Es geht aber hier nicht um mich, sondern um das Unrecht, das evtl. gegen Sie gerichtet worden ist. Ich wollte Sie als Zeugen laden lassen was jedoch in rechtwidriger Art und Weise vom zuständigen Landgericht abgelehnt wurde. Damit hat es gegen Art. 103 des Grundgesetzes verstoßen!
Mit Ihrer Hilfe werden wir wenigstens, so hoffe ich, ein wenig mehr Gerechtigkeit für uns alle wieder herstellen können. Auf die öffentlichen Medienberichte, die allesamt aus dem eigentlichen Zusammenhang berichtet sind, gebe ich nichts!
In der obigen Angelegenheit verweise ich auf den Artikel über die sog. „Malta-Masche“!
Ich wünsche Allen dennoch einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017 und dass sich Ihre Wünsche und Ziele erfüllen…
mfg
Euer Admin werner

Bisher scheint die Resonanz (wie zu erwartend) eher mau gewesen sein... Jedenfalls hat er letzte Woche nochmal gebettelt...  :whistle: :whistle: :whistle:
"Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit ♥♥♥en zu diskutieren!"
 
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Re: Werner Peters - "wempes"
« Antwort #179 am: 13. Februar 2017, 17:15:28 »
Tja das mit seinem Aufruf und der Erinnerung an seine Mandanten war super erfolgreich:

Zitat
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
ich habe schon zweimal daran erinnert, dass betroffene Mandanten der Aktion „Mahnverfahren“ mir helfen Aufklärung
zu leisten. Bitte lesen Sie nochmal meinen Aufruf vom 31.12.2016. Geben Sie einfach das Wort -Mahnbescheid- oben rechts ins Suchfeld ein.
Mich wundert es schon und macht mich traurig, dass viele ehemalige Mandanten meinen mich verklagen zu wollen, da ich angeblich keine Vollmacht dazu gehabt hätte. Das ist falsch! Prüfen Sie es mal nach.
Da will man helfen und man wird dann noch dafür bestraft!
Es ist doch ein Unding, dass Menschen berechtigte Forderungen nur dann eintreiben können, wenn sie nur gegen Vorkasse
bei Mahngerichten landen können! Zu ihrem Schaden kommen dann weitere Kosten hinzu ohne Garantie, dass ihre berechtigten Forderungen auch beglichen werden…
Zudem werden bei allen betroffenen Mandanten die Gebühren für die Mahnverfahren mit aller Willkür und Folgen eingezogen, ohne dass jemals eine Dienstleistung der Gegenseite, sprich Einleitung eines ordentlichen Mahngerichtsverfahren, eingeleitet wird! Hier werden Sie von der BRD-Justiz doch betrogen!
Also ich bitte nochmals um Ihre Mithilfe!
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -
 
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