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Leidet „Reichsbürger“ unter wahnhaften Vorstellungen?
Richter setzt Verfahren aus / Psychiatrisches Gutachten erforderlich
ROTTWEIL (him) – Vor dem Landgericht Rottweil hat sich am Dienstag ein ehemaliger Polizist wegen versuchten Computerbetrugs zu verantworten. Der heute 66-Jährige soll über massenhaft erlassene Mahnbescheide versucht haben, an absurd hohe Summen zu gelangen.
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Wolfgang Heuer entschied nach vier Stunden und mehreren Unterbrechungen, das Verfahren auszusetzen. Ein Psychiater soll den Angeklagten untersuchen und beurteilen, ob eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt und ob der Mann wegen Gefahr für die Allgemeinheit in einer Psychiatrie untergebracht werden soll.
Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass Werner P. „in einem Wahngebäude gefangen“ sein könnte und dies die „Kriterien einer psychischen Erkrankung erfüllt“. Das zu beurteilen, überfordere aber die Kammer und bedürfe eines Gutachters.
Die Verhandlung hatte unter verschärften Sicherheitsbedingungen begonnen. In dem Berufungsfall ging es um gewerbsmäßigen versuchten Computerbetrug. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Werner P. zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Nach eigenen Angaben hatte P., der im Moment gerade wieder eine Haftstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein verbüßt, über viele Jahre hin 4500 Mandanten gegen Spenden rechtlich beraten. Unter diesen Mandanten seien auch „elf Prozent Polizisten“, wie er auf Nachfrage des Richters versicherte.
P. hatte teils für Kunden, teils in eigenem Namen rechtlich hochkomplexe Mahnbescheide an Justizmitarbeiter, Richter, Staatsanwälte Polizisten in der gesamten Bundesrepublik verschickt. Darin hat er sie aufgefordert, ihre Legitimation nachzuweisen. Falls sie das nicht könnten, müssten sie 950.000 Euro über ein Pfandrecht zahlen.
Werner P. gehört zu einer Gruppe von Menschen, die überzeugt ist, dass die Bundesrepublik Deutschand keine juristisch korrekte Grundlage habe. Die Anhänger dieser in sich selbst zerstrittenen Gruppe nennen sich mal Reichsbürger, Germaniten oder, wie Werner P., „Bürger des deutschen Reiches“. Viele von ihnen hängen rechtsradikalen Ideen an. Auch P., der wegen einer Verlinkung einer Naziseite auf seiner Homepage vorbestraft ist.
Seine Kenntnisse in Jura habe er sich im Selbststudium beigebracht. Gerade sei seine Doktorarbeit – 1065 Seiten stark – in Druck. Wer denn sein Doktorvater sei, will Heuer wissen. „Den brauch‘ ich nicht.“ Er habe schon drei Bücher geschrieben und viele Vorträge gehalten: „Im Hofbräuhaus in München vor 1200 Zuhörern.“
P. hat über seine eigene Homepage Leuten, die in juristischen Schwierigkeiten steckten, „Rechtbeistand“ angeboten. Er hat deren Behördenbriefe dann mit seinen Gegenbriefen beantwortet, und damit bei den Behörden eine Unmenge an Arbeit verursacht. Über die zentralen Mahngerichte hat er automatisierte Mahnbescheide losgeschickt – und tatsächlich sind 38 Mal auch solche Mahnbescheide ergangen, vom Computer verschickt, ungeprüft. Jeweils mit Forderungen in Höhe von 950.000 Euro. Dass er dafür jeweils auch Kosten in Höhe von 2800 Euro hätte berappen müssen, war ihm entgangen.
Im Zeugenstand berichtet ein Freudenstadter Kriminalbeamter von den Ermittlungen und einer Hausdurchsuchung, bei der die Polizei unter anderem Computer und USB-Sticks beschlagnahmt hätten. Ob denn die Listen mit den „Mandanten“ gefunden worden seien, will Heuer wissen: „Diese ‚Mandanten‘ kommen als Mittäter in Betracht.“ Nein, denn P. habe die Daten verschlüsselt, die hiesige Kripo, das LKA und auch das BKA könnten die Daten nicht auslesen, so der Beamte. Dazu bemerkt der Angeklagte, er habe eine Verschlüsselungstechnik der Polizei verwendet. „Die hatte ich von einem Polizisten.“ Stirnrunzeln auf der Richterbank.
Von der zentralen Mahnstelle in Stuttgart kam eine weitere Zeugin. Sie berichtet, wie schwierig es war, P.s Mahnbescheide aus den eingegangenen Briefen herauszufiltern. Das gesamte Verfahren musste umgestellt werden, das dauere teilweise bis heute an. Es gebe schon immer mal wieder solche Missbräuche. „Aber vom Umfang her war das einmalig.“
Der Pflichtverteidiger fand in der Befragung heraus, dass P. nach einer Zwangsräumung 2003 angegangen hatte, sich mit den „Reichsbürgerideen“ auseinanderzusetzen. Seine als Zeugin aus Baiersbronn herbeigerufene Ehefrau bestätigt das später. Die Krankenpflegerin berichtet, dass die Eheleute im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung eines Hauses 2003 bei einem „Reichspräsidenten Wolfgang Ebel“ gewesen seien. Der habe ihnen geraten, die Ratenzahlung an die Bausparkasse einzustellen.
Danach habe P. sich mit den Reichsbürgerideen intensiv beschäftigt. Er wurde „Justizminister und Präsident des Freien Volksstaates Württemberg.“ Aber nach einem Jahr, so sagte er dem Gericht, sei er da wieder ausgeschieden. „Das war mir zu blöd.“ Von Ebel habe er sich distanziert, weil dieser ihm nie eine Ernennungsurkunde habe zeigen können.
Melitta P. hat immer wieder versucht, ihren Mann von seinen Ideen abzubringen, in die er sich „verrannt“ habe. Ganz unverständlich für sie war, dass ihr Mann sich „absichtlich blitzen lässt. Wer mach denn so was?“ Auf diese Weise, aber auch mit zahlreichn anderen Delikten wie Bedrohung, Betrug und Untreue hat er es auf 31 Vorstrafen gebracht. Melitta P. hat auch deshalb – vergeblich – versucht, beim Landratsamt Freudenstadt zu erreichen, dass sie als gesetzliche Betreuerin für ihren Mann fungieren kann.
Nachdem sich Werner P. am Anfang der Verhandlung scharfe juristische Scharmützel mit Heuer geliefert hatte, etwa über den Unterschied zwischen geltendem und gültigem Recht, ermattet sein Kampfeseifer zusehends. Bevor sich die Kammer zur Beratung zurückzieht, hat Heuer ihm nochmal Gelegenheit gegeben, sich zu äußern: „Ich verzichte auf alles. Ich sage nichts mehr.“
In der Begründung des Beschlusses, P. begutachten zu lassen, sagt Richter Heuer, jeder, der die Verhandlung verfolgt habe, habe erkennen können, „dass der Angeklagte in bestimmten Bereichen einer rationalen logischen Argumentationsweise nicht mehr entsprechend“ reagiere. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sei er psychisch krank. Heuert hofft, dass bis Mitte August ein Gutachter P. untersucht und mit ihm gesprochen hat und dann ein Gutachten erstatten werde. Dann werde das Verfahren wieder aufgenommen.
Dass man ihn nun für „plemplem“ erklärt, das dürfte Werner P. und seinen drei oder vier „Mit-Reichsbürgern“, die im Gerichtssaal schweigend zuhörten, gar nicht gefallen.Denn er hält sich „nicht für wahnsinnig oder benebelt“