@Imbricus Danke für deinen Erfahrungsbericht. Er zeigt mal wieder, dass dort gehöriges Halbwissen, Verkürzung und "Cherrypicking" betrieben wird.
"Der Name der Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört" ist Art. 10, Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum BGB, erste Ausfertigung 18.08.1896! Da ich auf die Schnelle keinen "historischen" Verlauf gefunden habe, kann ich nicht sagen, ob dass so schon in der ersten Ausfertigung stand. Letztendlich ist es aber egal, weil der Artikel nicht das aussagt, was die Reisdeppen gern hätten. Es geht in dem Artikel nur darum zu definieren, nach welchem Recht Namenswahl bei Eheschließung und für Kindesnamen vorgenommen werden kann. Konträr zu der Reisdeppen-Meinung gibt es sogar explizit die Möglichkeit, bei mehreren Staatsangehörigkeiten auf die Anwendung des (eigentlich) vorrangingen deutschen Rechtes zu verzichten.
Juristische Person: Totaler Bullsh*t.
Geheimverträge: Sind auch Bullsh*t. Mit dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV) von 1969 wurde festgelegt, wie internationale Verträge und vor allem ihre Gültigkeit (und damit zumindest eine theoretische Einklagbarkeit) zustandekommen. Deutschland (die BRD) ist seit 1987 dabei. Schon in Art. 2 des WÜRV werden grundlegende Begriffe wie Vertrag, Ratifizierung etc. definiert. weiter heisst es in Art 8:
Eine sich auf den Abschluß eines Vertrages beziehende Handlung, die von einer Person vorgenommen wird, welche nicht nach Art. 7 als zur Vertretung eines Staates zu diesem Zweck ermächtigt angesehen werden kann, ist ohne Rechtswirkung, sofern sie nicht nachträglich von dem Staat bestätigt wird. Damit kann es keine völkerrechtlich verbindlichen Geheimverträge geben, wenn es laut Aussage der Reisdeppen keinen Staat Deutschland gab. Dann war niemand berechtigt, Verträge zu schließen und eine Ratifizierung dieser Geheimverträge durch D oder einen anderen Staat ist auch nicht bekannt. Damit sind sie völkerrechtlich nicht wirksam.
Vorwort/Präambel von völkerrechtlichen Verträgen: Hier liegt Reisdepp auch wieder falsch. Vorwörter/Präambeln sind Teil der Verträge (Art. 10 WÜRV), wenn sie Teil des paraphierten Vertragstextes sind. Ausgenommen sind sie nur, wenn dies im paraphierten Vertragstext explizit bestimmt wird. Mir ist kein völkerrechtlicher Vertrag bekannt, bei dem es diese explizite Ausnahme gibt, in der Regel werden Dinge, die man nicht will gar nicht erst reingenommen.
Bevölkerungsreduzierung: Ist nie logisch. Das Hauptargument "Ressourcenverbrauch" ist in so fern naheliegend, als dass der Ressourcenverbrauch der Industrieländer ein immer mehr diskutiertes Problem ist... was aber nicht dazu passt ist die Zusprechung des grenzenlosen Luxus für die "geheimen Eliten". Ohne Fussvolk kein Luxus, je weniger Fussvolk, desdo weniger Luxusproduktion. Darüber hinaus ist eine "Impfung/PLandemie" nun wirklich nicht die unauffälligste Art, so etwas durchzuziehen... und eine allmächtige "geheime Elite" hätte ganz andere Mittel und Wege.