Das Impressum ist ja herzallerliebst:
Impressum
Verfassunggebende Versammlung Deutschland
Die Verantwortlichen für die Inhalte der Webseite sind alle natürlichen Rechtspersonen des Verfassungsvolkes von Deutschland gemäß den nachfolgenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften.
Die Rechtsgrundlagen der natürlichen Rechtspersonen in der Übersicht:
Bundesverfassungsgerichts BverfG 2 BV 1/51 vom 23.10.1951, II. Senat, Leitsätze 21, 27, 29
Bundesgesetzblatt Teil II. Seite 890, Kapitel 4, Absatz 2 vom 23.09.1990 zum 29.09.1990
Die Gesetze zum Selbstbestimmungsrecht der Vereinten Nationen, Artikel 1, Abs. 1 bis 3
Artikel 25 und 146 des Grundgesetzes vom 23.05.1949 in der Fassung vor und nach 1990
Die Schlußakte der Potsdamer Konferenz, Rubrik 4, Artikel 2, Punkt d, vom 02.08.1945
Dekret Nr. 34 der Verfassunggebenden Versammlung, Gesetz Nr. 30, vom 26.03.2021
Dekret Nr. 35 der Verfassunggebenden Versammlung, Gesetz Nr. 31, vom 31.03.2021
Wenn ich es richtig sehe, bin ich also als natürliche Person und Deutscher damit Teil des "Verfassungsvolks" verantwortlich für diese Webseite? Mich hat keiner gefragt, ob ich das will!
Unter der Rubrik "Wir suchen":
Unser Online-Schulsystem benötigt permanent Lehrkräfte für die seit vielen Jahren erfolgreiche und erfahrene Schule. Die Zahl der Kinder, die auf dem Wege des Online-Unterrichts ihre schulische Bildung erlangen, steigt jeden Tag.
Wir benötigen daher motivierte Lehrerinnen und Lehrer, die auf diesem Wege unseren Kindern die geforderten Lerninhalte vermitteln und sie zu einem guten Abschluss führen können.
"die seit vielen Jahren erfolgreiche und erfahrene Schule" vermittelt den Eindruck, dass es die Schule ja schon sehr lange gibt. Leider findet man auf der Webseite nichts zur Schulgründung. Lediglich im Quelltext der Startseite ist als Datum
<meta name="generator" content="Zeta Producer 14.3.3.0, ZP14X, 04.09.2018 12:40:38">
und
<!--
* Layout: Atmosphere Responsive
* $Id: default.html 61763 2018-06-01 12:19:09Z sseiz $
-->
zu finden,
Was vermuten lässt, dass die Seite nicht vor September 2018 gebaut wurde. Da das Anmeldeformular vom 25.04.2021 14:15:15 ist steht zu vermuten, dass es die "Schule" noch nicht so lange gibt.
Was man auch nicht findet, ist ein Hinweis zur Genehmigungsbehörde.
Wenn man das Zitat weiter verfolgt:
"sie zu einem guten Abschluss" suggeriert ja, dass man auf der Schule einen Schulabschluss erlangen kann. D.h. Haupt-, Realschulabschluss oder Abitur. Ein Berufsabschluss kann nicht gemeint sein, der erfolgt unter anderen Bedingungen. Für einen Schulabschluss an einer privaten Schule bedarf es einer staatlichen Genehmigung. Die kann man auch nirgends finden. Außerdem muss die Schule dann schon mindestens 3 Jahre existieren.
Alles wild zusammengeschwurbelt.
Es spricht ja erstmal nicht gegen eine private Onlineschule. Wobei wir beim Onlineunterricht recht schnell an technische Grenzen gestoßen sind. Man braucht sehr schnell leistungsfähige (sprich teure) Server- und Leitungskapazitäten. Selbst wenn man es als Homeoffice betreibt, was die Leitungsbelastung verringert, braucht man eine Serverplattform. Von unseren 100 Lehrern, Ausbildern und Dozenten haben letztes Jahr Coronabedingt etwa 20 mit dem Onlineunterricht begonnen. Das hat das Schulnetz nicht geschafft. Mittlerweile wurde ein zusätzliches, neues Glasfaserkabel gelegt und die vorhandenen Server erweitert (mieten kann man vergessen, das ist sehr viel teurer).
Didaktisch ist es schwer zu beurteilen. Ich sehe die Sache sicher positiv, aber Grundfähigkeiten wie schreiben und lesen sind online nur äußerst schwer zu vermitteln. Zumal es in der Altersgruppe der 6-8-jährigen an den motorischen Fähigkeiten fehlt einen Computer zu bedienen.
Das wird die "Schulleitung" aber sicher alles bedacht haben. Wenn dann erst 5.000 Kinder je Klassenstufe unterrichtet werden, dann läuft das Geschäft.