Und der Mann in der Ausgehuniform sagt "richdich". Dauerschleife!
Ein neuer Wackeldackel, endlich. Und so schnike angezogen.
Ansonsten wirr wie üblich: Wir erkennen die Unabhängigkeit der Gerichte an, wenn sie denn unabhängig sind
Aber warum bitte soll der Behördenvertreter das Formular unterschreiben, mit der die Enten das Grundgesetz anerkennen?
Das mit der Versammlungsleitung ist vollkommen korrekt. Keine Versammlungsleitung, keine Versammlung. So einfach ist das. Da braucht es keine Auflage für, das ergibt sich schon aus § 14 Abs. 2 Versammlungsgesetz.
Quatsch ist aber, dass die Enten die Versammlung abbrechen sollen. Weil wenn es keinen Leiter gibt, dann kann auch niemand die Versammlung beginnen oder beenden.
Die Enten sind aber versammlungstechnisch völlig unerfahren. Ich hätte an deren Stelle eine Ecke weiter eine Spontanversammlung zur Inhaftierung des obersten Schwurblers angemeldet. Verhaftung war noch nicht 48 Stunden her, daher braucht die 48 Stunden Frist für die Versammlungsanmeldung dann auch nicht eingehalten werden.
Und ja, es gibt ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Aber dieses Grundrecht kann durch einfaches Gesetz eingeschränkt werden. Das steht so in Art. 8 Abs. 2 GG.