Mal ganz ehrlich den wenigsten Personen die sich einen "Systemwechsel" wünschen ist wirklich klar, was dieser für sie bedeuten würde und wären oft sogar eher diejenigen Ersten, welche den Kürzeren mit dem neuen System ziehen würden.
Das war 1991 auch schon so. Diejenigen, die am lautesten "Wir sind das Volk" schrien, waren wenige Monate später arbeitslos, weil sie schon zu DDR-Zeiten nichts auf die Reihe bekommen haben. Und das kam für jemanden mit etwas Grütze im Oberstübchen genauso vorhersehbar, wie die Katastrophen nach dem Brexit eintreten werden. Man mußte sich nur anschauen, welcher Betrieb wieviel in den gebrauchten Bundesländern mit seinen Waren erlöste und was er dafür nach der Wende hätte verlangen müssen. Schließlich wären die "Devisenrentabilität" genannten Werte für denjenigen, der sich wirklich dafür interessierte, nicht wirklich ein Geheimnis gewesen. Die lag bei vielen Industriegütern um die 20% oder gar darunter.
Das aktuellste Beispiel dazu ist, wenn man mal schaut, wie regional für den Brexit abgestimmt wurde. Hier ist echt erschreckend, wieviele aus eben jenen Regionen, die vom Freihandel der EU leben, sich für den Brexit aussprachen. Eben die Regionen mit den höchsten Zustimmungsquoten werden die ersten sein, aus denen die Wirtschaft abzieht, wenn die Grenzen geschlossen sind.
Wobei das nicht notwendig bedeutet, daß die Zustimmenden davon unmittelbar profitieren mußten. Ein mittelbarer Nutzen wird dagegen als selbstverständlich hingenommen. In manchen Fällen ist Fundamentalopposition aber durchaus berechtigt: Ein Streinbruch bspw. beschäftigt kaum ein Dutzend Leute, verschandelt aber allen anderen die Landschaft.
- Nachmeldung eines Versammlungsleiters (eine Auflösung, weil die nicht 48 h zuvor erfolgt ist, wäre in der konkreten Situation dann sicher unverhältnismäßig), ...
...
In der Situation hätten Polizei und Versammlungsbehörde vielleicht noch mit sich reden lassen, wenn einer der Enten die Versammlungsleitung übernommen hätte, hat sich aber keine dazu bereit erklärt.
Logisch nicht. Denn das waren Leute, die bislang lediglich als Claqueure und Zahlschafe gebraucht wurden und harsch gemaßregelt worden wären, wenn sie irgendwann während der Aufzeichnung Laut gegeben hätten.
Adressat der Auflagen ist der Anmelder. Anmelder könnte auch der Verein sein, aber der Herr von der Versammlungsbehörde spricht immer vom Anmelder Hoffmann, daher hat wohl Rüdi als Person und nicht der Verein Staatendoof die Versammlung angemeldet.
Das ist wohl der Tatsache geschuldet, daß der Verein - zumindest in Wittenburg - tatsächlich nur Rüdi ist und man es sich daher im Gespräch mit diesen Unbedarften die Mühe ersparen kann, den Verein als solchen zum Thema zu machen. In Anbetracht der offensichtlichen Tatsachen wären die Enten allesamt überfordert zugewesen, zwischen Rüdi als Privatperson und Rüdi als Vereinsvorsitzendem zu unterscheiden. Wenn Rüdi immer alles alleine macht, vor Ort keinen Stellvertreter hat
(Wo ist Helmut ?!!!) und - wenn überhaupt - nur einen Ersatzmann als Versammlungsleiter benennt, der sowieso weit weg ist oder davon nichts weiß, spielt das auf dem Marktplatz keine Rolle.
Rüdi hat offensichtlich gewußt, daß er irgendwann eingesackt werden würde, aber auf einen öffentlichkeitswirksamen Eklat bei einer der Schwurbeldemos spekuliert, die er derweil besuchte. Er träumte sicher schon davon, wie sich seine Enten mit der Polizei prügeln würden, um seine Einfahrt zu vereiteln.
Eine Versammlung ohne Leiter kann nicht stattfinden. Wenn der Leiter verhindert ist, dann kann der Anmelder einen anderen Leiter benennen. Vorliegend waren aber Anmelder und Leiter die gleiche Person. Bei einer Anmeldung durch den Verein hätte eine andere, für den Verein vertretungsberechtigte Person, einen Versammlungsleiter benennen können.
Dem standen aber die satzungsmäßigen Vertretungsregeln sowie die Tatsache entgegen, daß Rüdi
(Wo ist Helmut?!!!) am Ort weder eine vertretungsberechtigte, noch -fähige Person hatte. Er hätte also entweder Isibiene oder den Käptn nach Wittenburg beordern müssen ...
Vertreten wird auch die Ansicht, dass eine Änderung des Versammlungsleiters eine so wesentliche Änderung ist, dass dies einer Neuanmeldung gleichkommen würde. (siehe Handbuch Versammlungsrecht Seite 57).
Kann man ja so sehen, aber dann müßte die Anmeldung an Ort und Stelle möglich sein, wenn sich rausstellt, daß bspw. der Versammlungsleiter des Kölner Karnevalsumzuges oder der Frankfurter LoveParade kurzfristig erkrankt und sein Ersatzmann irgendwo im Stau steckengeblieben ist.
Die Zumutbarkeit steht und fällt mit dem Zeitpunkt der Verhaftung der Ober-Ente. Nach vorliegenden Informationen erfolgte diese gegen Dienstag Mittag. Die 48 Stundenfrist zur Änderung des Versammlungsleiters war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen. Eine Änderung wäre noch möglich gewesen. Auf Unmöglichkeit können sich die restlichen Enten somit nicht berufen.
Die Isibiene hat rechtzeitig von Rüdis Einfahrt gewußt. Nur geht ihr Rüdis Marktschreierei offenbar gepflegt am Allerwertesten vorbei, denn sonst hätte sie sich als Stellvertretende Vereinsvorsitzende um eine Vertretung gekümmert.
Selbstverständlich der Verein, was sollte eine Versammlung des Rüdiger : Person Hoffmann bedeuten? Selbstverständlich muss sich der Verein das Verschulden des Vorstands anrechnen lassen. Was hätte gesetzlich geregelte Außenvertretung sonst für einen Sinn.
Die Frage ist zunächst einmal, was ein Markt ohne Marktschreier für einen Sinn haben soll. Erstaunlich ist immerhin, daß die Enten Rüdis Demoutensilien herantransportiert und aufgestellt haben. Soviel Eigeninitiative hätte ihnen doch keiner zugetraut.