Autor Thema: Die Staatendoofen sind wieder da  (Gelesen 239731 mal)

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Offline mork77

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #720 am: 16. Februar 2018, 15:04:31 »
Ich empfehle da Kurt Tucholsky, der Mensch. Gerade in Zeiten von AfD und Pegida wieder erstaunlich aktuell...

Spoiler
Kurt Tucholsky
 Der Mensch

Der Mensch hat zwei Beine und zwei Überzeugungen: eine, wenns ihm gut geht, und eine, wenns ihm schlecht geht. Die letztere heißt Religion.

Der Mensch ist ein Wirbeltier und hat eine unsterbliche Seele, sowie auch ein Vaterland, damit er nicht zu übermütig wird.

Der Mensch wird auf natürlichem Wege hergestellt, doch empfindet er dies als unnatürlich und spricht nicht gern davon. Er wird gemacht, hingegen nicht gefragt, ob er auch gemacht werden wolle.

Der Mensch ist ein nützliches Lebewesen, weil er dazu dient, durch den Soldatentod Petroleumaktien in die Höhe zu treiben, durch den Bergmannstod den Profit der Grubenherren zu erhöhen, sowie auch Kultur, Kunst und Wissenschaft. Der Mensch hat neben dem Trieb der Fortpflanzung und dem, zu essen und zu trinken, zwei Leidenschaften: Krach zu machen und nicht zuzuhören. Man könnte den Menschen gradezu als ein Wesen definieren, das nie zuhört. Wenn er weise ist, tut er damit recht: denn Gescheites bekommt er nur selten zu hören. Sehr gern hören Menschen: Versprechungen, Schmeicheleien, Anerkennungen und Komplimente. Bei Schmeicheleien empfiehlt es sich, immer drei Nummern gröber zu verfahren als man es gerade noch für möglich hält. Der Mensch gönnt seiner Gattung nichts, daher hat er die Gesetze erfunden. Er darf nicht, also sollen die anderen auch nicht.

Um sich auf einen Menschen zu verlassen, tut man gut, sich auf ihn zu setzen; man ist wenigstens für diese Zeit sicher, daß er nicht davonläuft. Manche verlassen sich auf den Charakter.

Der Mensch zerfällt in zwei Teile:
 In einen männlichen, der nicht denken will, und in einen weiblichen, der nicht denken kann. Beide haben sogenannte Gefühle: man ruft diese am sichersten dadurch hervor, daß man gewisse Nervenpunkte des Organismus in Funktion setzt. In diesen Fällen sondern manche Menschen Lyrik ab.

Der Mensch ist ein pflanzen- und fleischfressendes Wesen; auf Nordpolfahrten frißt er hier und da auch Exemplare seiner eigenen Gattung; doch wird das durch den Faschismus wieder ausgeglichen.

Der Mensch ist ein politisches Geschöpf, das am liebsten zu Klumpen geballt sein Leben verbringt. Jeder Klumpen haßt die andern Klumpen, weil sie die anderen sind, und haßt die eignen, weil sie die eignen sind. Den letzteren Haß nennt man Patriotismus. Jeder Mensch hat eine Leber, eine Milz, eine Lunge und eine Fahne; sämtliche vier Organe sind lebenswichtig. Es soll Menschen ohne Leber, ohne Milz und mit halber Lunge geben; Menschen ohne Fahne gibt es nicht.

Schwache Fortplanzungstätigkeit facht der Mensch gerne an, und dazu hat er mancherlei Mittel: den Stierkampf, das Verbrechen, den Sport und die Gerichtspflege. Menschen miteinander gibt es nicht. Es gibt nur Menschen, die herrschen, und solche, die beherrscht werden. Doch hat noch niemand sich selber beherrscht; weil der opponierende Sklave immer mächtiger ist als der regierungssüchtige Herr. Der Mensch ist sich selber unterlegen.

Wenn der Mensch fühlt, daß er nicht mehr hinten hoch kann, wird er fromm und weise; er verzichtet dann auf die sauren Trauben der Welt. Dieses nennt man innere Einkehr. Die verschiedenen Altersstufen des Menschen halten einander für verschiedene Rassen: Alte haben gewöhnlich vergessen, daß sie jung gewesen sind, oder sie vergessen, daß sie alt sind, und Junge begreifen nie, daß sie alt werden können.

Der Mensch möcht nicht gerne sterben, weil er nicht weiß, was danach kommt. Bildet er sich ein, es zu wissen, dann möchte er es auch nicht gern; weil er das Alte noch ein wenig mitmachen will. Ein wenig heißt hier: ewig.

Im übrigen ist der Mensch ein Lebewesen, das klopft, schlechte Musik macht und seinen Hund bellen läßt. Manchmal gibt er auch Ruhe, aber dann ist er tot.

Neben den Menschen gibt es noch Sachsen und Amerikaner, aber die haben wir noch nicht gehabt und bekommen Zoologie erst in der nächsten Klasse.
[close]
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #721 am: 16. Februar 2018, 22:15:33 »
Und der Mann in der Ausgehuniform sagt "richdich". Dauerschleife!

Ein neuer Wackeldackel, endlich. Und so schnike angezogen.

Ansonsten wirr wie üblich: Wir erkennen die Unabhängigkeit der Gerichte an, wenn sie denn unabhängig sind  :facepalm:
Aber warum bitte soll der Behördenvertreter das Formular unterschreiben, mit der die Enten das Grundgesetz anerkennen?  :scratch:

Das mit der Versammlungsleitung ist vollkommen korrekt. Keine Versammlungsleitung, keine Versammlung. So einfach ist das. Da braucht es keine Auflage für, das ergibt sich schon aus § 14 Abs. 2 Versammlungsgesetz.
Quatsch ist aber, dass die Enten die Versammlung abbrechen sollen. Weil wenn es keinen Leiter gibt, dann kann auch niemand die Versammlung beginnen oder beenden.

Die Enten sind aber versammlungstechnisch völlig unerfahren. Ich hätte an deren Stelle eine Ecke weiter eine Spontanversammlung zur Inhaftierung des obersten Schwurblers angemeldet. Verhaftung war noch nicht 48 Stunden her, daher braucht die 48 Stunden Frist für die Versammlungsanmeldung dann auch nicht eingehalten werden.

Und ja, es gibt ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Aber dieses Grundrecht kann durch einfaches Gesetz eingeschränkt werden. Das steht so in Art. 8 Abs. 2 GG.

Ich opponiere mal ein bißchen: Wenn man auf Basis des Staats- und Verwaltungsrechts der BRD argumentiert und auf Mensch/Person-Geschwurbel, Handelsrecht/Seerecht/Vertragsrecht-Nonsense oder SHAEF-Gesetze-Blödsinn verzichtet, könnte man hier gegenüber der Polizei und der Verwaltungsbehörde einiges bewegen; Stichworte:
- Nachmeldung eines Versammlungsleiters (eine Auflösung, weil die nicht 48 h zuvor erfolgt ist, wäre in der konkreten Situation dann sicher unverhältnismäßig),
- Adressat der "Auflage" (der Verein oder nur der Vorsitzende in Person?); müssen sich die Vereinsmitglieder die Nichterfüllung einer Auflage durch den Vorsitzenden hier dann überhaupt zurechnen lassen?
- Kann Erfüllung der Auflage im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden aus "wichtigem Grund" verlangt werden?
- Versammlung nicht des Vereins, sondern mehrerer Privatpersonen (müsste in der Tat als Spontanversammlung deklariert werden, wäre aber wohl möglich) ...

... und dann nachträglich eine Fortsetzungsfeststellungsklage raushauen.
 

Offline Das Chaos

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #722 am: 16. Februar 2018, 22:56:44 »
...
Ich opponiere mal ein bißchen: Wenn man auf Basis des Staats- und Verwaltungsrechts der BRD argumentiert und auf Mensch/Person-Geschwurbel, Handelsrecht/Seerecht/Vertragsrecht-Nonsense oder SHAEF-Gesetze-Blödsinn verzichtet, könnte man hier gegenüber der Polizei und der Verwaltungsbehörde einiges bewegen;


Sicherlich, dann müsste aber hinter staatenlos.info eine Organisation stecken und nicht die Psychose eines Irren.

Zitat
Stichworte:
- Nachmeldung eines Versammlungsleiters (eine Auflösung, weil die nicht 48 h zuvor erfolgt ist, wäre in der konkreten Situation dann sicher unverhältnismäßig),


Es wurden Ersatz-Versammlungsleiter benannt (der nette Polizist hat das gegen Ende des Films angesprochen), aber die waren offensichtlich nicht vor Ort und die 'Entenbande' wusste offensichtlich von gar nichts.

Zitat
Adressat der "Auflage" (der Verein oder nur der Vorsitzende in Person?); müssen sich die Vereinsmitglieder die Nichterfüllung einer Auflage durch den Vorsitzenden hier dann überhaupt zurechnen lassen?


Selbstverständlich der Verein, was sollte eine Versammlung des Rüdiger : Person Hoffmann bedeuten?  Selbstverständlich muss sich der Verein das Verschulden des Vorstands anrechnen lassen. Was hätte gesetzlich geregelte  Außenvertretung sonst für einen Sinn.

Zitat
Kann Erfüllung der Auflage im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden aus "wichtigem Grund" verlangt werden?

Geht doch nicht um Verhinderung des Vorsitzenden, sondern um die des Versammlungsleiters. Für den gibt es einen Ersatzmann. Außerdem: was hätte eine 'Veranstaltung' ohne den Hauptkasper für einen Sinn?

Zitat
Versammlung nicht des Vereins, sondern mehrerer Privatpersonen (müsste in der Tat als Spontanversammlung deklariert werden, wäre aber wohl möglich) ...


Geht wohl, es ist aber wenig spontan, wenn man die alten Plakate anbringt und auch noch die vereinbarten Versammlungszeiten einhält.

Zitat
... und dann nachträglich eine Fortsetzungsfeststellungsklage raushauen.

Wer zahlts? Der kleine Mann?
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #723 am: 16. Februar 2018, 23:06:39 »
- Nachmeldung eines Versammlungsleiters (eine Auflösung, weil die nicht 48 h zuvor erfolgt ist, wäre in der konkreten Situation dann sicher unverhältnismäßig),
Der § 15 Abs. 3 VersammlG ist eine Kann-Vorschrift und sieht daher ein Ermessen der Behörde vor. So wie sich der Herr von der Versammlungsbehörde ausdrückte, schien er von einer zwingenden Auflösung bei nicht Beachtung der Auflagen auszugehen. Dann läge ein Ermessensnichtgebrauch und somit eine ermessensfehlerhafte Entscheidung vor. Jedoch kann nur eine Spontanversammlung ohne Leiter stattfinden. Die Enten haben sich aber nicht "spontan" versammelt. Eine geplante Versammlung ohne Versammlungsleiter ist aber ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, somit eine Gefährdung mindestens der öffentlichen Ordnung und daher nach § 15 Abs.1 VersammlG zu untersagen. 

In der Situation hätten Polizei und Versammlungsbehörde vielleicht noch mit sich reden lassen, wenn einer der Enten die Versammlungsleitung übernommen hätte, hat sich aber keine dazu bereit erklärt.

Zitat
- Adressat der "Auflage" (der Verein oder nur der Vorsitzende in Person?); müssen sich die Vereinsmitglieder die Nichterfüllung einer Auflage durch den Vorsitzenden hier dann überhaupt zurechnen lassen?

Adressat der Auflagen ist der Anmelder. Anmelder könnte auch der Verein sein, aber der Herr von der Versammlungsbehörde spricht immer vom Anmelder Hoffmann, daher hat wohl Rüdi als Person und nicht der Verein Staatendoof die Versammlung angemeldet. Bei versammlungsrechtlichen Auflagen handelt es sich übrigens nicht um Auflagen im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG sondern um einen beschränkenden Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfg.

Eine Versammlung braucht nicht genehmigt werden, daher ist die Bestätigung einer Versammlungsanmeldung kein Verwaltungsakt. Allerdings kann die Behörde Versammlungen nach § 15 Abs. 1 Var. 2 VersammlG von Auflagen abhängig machen. Jede solche Auflage stellt dann einen eigenen Verwaltungsakt dar, der sich gegen den Versammlungsanmelder richtet. Im Vorfeld einer Versammlung ist der Anmelder verantwortlich, mit Beginn der Versammlung der Leiter.

Von Zurechnung kann keine Rede sein. Das Durchführen einer Versammlung unter Mißachtung von Auflagen wäre eine Straftat nach § 25 Nr. 2 VersammlG. Die Polizei hat aber keine Anstalten gemacht, gegen die Enten deswegen vorzugehen. Die Versammlung wurde lediglich nach § 15 Abs. 3 Var. 3 VersammlG analog untersagt. Wenn eine Versammlung wegen Verstoßes gegen Auflagen aufgelöst werden kann, dann kann ihre Durchführung erst recht untersagt werden.

Zitat
- Kann Erfüllung der Auflage im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden aus "wichtigem Grund" verlangt werden?
Eine Versammlung ohne Leiter kann nicht stattfinden. Wenn der Leiter verhindert ist, dann kann der Anmelder einen anderen Leiter benennen. Vorliegend waren aber Anmelder und Leiter die gleiche Person. Bei einer Anmeldung durch den Verein hätte eine andere, für den Verein vertretungsberechtigte Person, einen Versammlungsleiter benennen können.

Vertreten wird auch die Ansicht, dass eine Änderung des Versammlungsleiters eine so wesentliche Änderung ist, dass dies einer Neuanmeldung gleichkommen würde. (siehe Handbuch Versammlungsrecht Seite 57).

Die Zumutbarkeit steht und fällt mit dem Zeitpunkt der Verhaftung der Ober-Ente. Nach vorliegenden Informationen erfolgte diese gegen Dienstag Mittag. Die 48 Stundenfrist zur Änderung des Versammlungsleiters war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen. Eine Änderung wäre noch möglich gewesen. Auf Unmöglichkeit können sich die restlichen Enten somit nicht berufen.

Zitat
- Versammlung nicht des Vereins, sondern mehrerer Privatpersonen (müsste in der Tat als Spontanversammlung deklariert werden, wäre aber wohl möglich) ...
Zu beachten ist der Unterschied zwischen Eil- und Spontanversammlung. Bei Eilversammlungen muss noch eine Anmeldung erfolgen, jedoch die 48 Stundenfrist nicht eingehalten werden. Bei einer Spontanversammlung gibt s keine Leiter und folglich auch keine Anmeldung, da strömen Menschen einfach "spontan" zusammen. Da die Enten jedoch mit Demoutensilien versehen waren, scheidet eine Spontanversammlung aus, eine Eilversammlung mit verkürzter Anmeldefrist wäre aber möglich. Dazu müsste sich aber ein Leiter finden, keiner der Enten wollte aber den Leiter geben. Somit war auch eine Eilversammlung nicht möglich.

Zitat
... und dann nachträglich eine Fortsetzungsfeststellungsklage raushauen.
Klagen geht immer, nützt aber in der Situation nicht viel. Außerdem wäre es fraglich, ob die Enten überhaupt aktivlegitimiert wären. In einer Klage kann nur die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht werden. Da aber keiner der Enten Versammlungsanmelder war, fehlt es möglicherweise an der Klagebefugnis. Rüdi andererseits hat an der Versammlung gar nicht teilnehmen können, daher steht ihm auch keine Klagebefugnis zu, da er ja nicht in einem eigenen Recht verletzt wurde (er hätte auch nicht teilnehmen können, wenn die Versammlung stattgefunden hätte).

Zitat
Adressat der "Auflage" (der Verein oder nur der Vorsitzende in Person?); müssen sich die Vereinsmitglieder die Nichterfüllung einer Auflage durch den Vorsitzenden hier dann überhaupt zurechnen lassen?


Selbstverständlich der Verein, was sollte eine Versammlung des Rüdiger : Person Hoffmann bedeuten?  Selbstverständlich muss sich der Verein das Verschulden des Vorstands anrechnen lassen. Was hätte gesetzlich geregelte  Außenvertretung sonst für einen Sinn.
§ 31 BGB regelt die Verantwortlichkeit des Vereins für Handlungen seiner Organe.


 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #724 am: 16. Februar 2018, 23:16:57 »
. Anmelder könnte auch der Verein sein, aber der Herr von der Versammlungsbehörde spricht immer vom Anmelder Hoffmann, daher hat wohl Rüdi als Person und nicht der Verein Staatendoof die Versammlung angemeldet.

Neeeiiin!

Zitat von: Sonnenstaatland-Wiki mit weiteren Nachweisen
In einem Beschluss des Kreises Ludwigslust-Parchim, adressiert an den Verein "staatenlos.info - Comedian e. V, vertreten durch Rüdiger Hoffmann und Sabine Liebing", waren die angemeldeten "regelmäßigen öffentlichen gesellschaftlich politischen Comedian-Protest-Veranstaltungen unter freiem Himmel" für den Verein nicht genehmigt worden.
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/R%C3%BCdiger_Hoffmann#Untersagung_der_.22Mahnwachen.22_bzw._.22Demonstrationen.22_in_Wittenburg_f.C3.BCr_2018


Wofür machen wir uns eigentlich all die Mühe?
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #725 am: 16. Februar 2018, 23:20:55 »
Zitat von: Sonnenstaatland-Wiki mit weiteren Nachweisen
In einem Beschluss des Kreises Ludwigslust-Parchim, adressiert an den Verein "staatenlos.info - Comedian e. V, vertreten durch Rüdiger Hoffmann und Sabine Liebing", waren die angemeldeten "regelmäßigen öffentlichen gesellschaftlich politischen Comedian-Protest-Veranstaltungen unter freiem Himmel" für den Verein nicht genehmigt worden.
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/R%C3%BCdiger_Hoffmann#Untersagung_der_.22Mahnwachen.22_bzw._.22Demonstrationen.22_in_Wittenburg_f.C3.BCr_2018


Wofür machen wir uns eigentlich all die Mühe?

Da steht aber auch
Zitat
Nach einer Neuanmeldung der Versammlung erhielt der Verein einen umfangreichen Auflagenbescheid, über den sich Hoffmann auf der folgenden Veranstaltung am 11.1.2018 bitterlich beschwerte.
Das verstehe ich so, dass die Anmeldung durchaus durch den Verein erfolgt ist.
 

Offline Das Chaos

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #726 am: 16. Februar 2018, 23:24:29 »
...
Das verstehe ich so, dass die Anmeldung durchaus durch den Verein erfolgt ist.

Dann sind wir uns jetzt einig, vorher klang das bei Dir so:

. Anmelder könnte auch der Verein sein, aber der Herr von der Versammlungsbehörde spricht immer vom Anmelder Hoffmann, daher hat wohl Rüdi als Person und nicht der Verein Staatendoof die Versammlung angemeldet.
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dtx

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #727 am: 17. Februar 2018, 02:39:37 »
Mal ganz ehrlich den wenigsten Personen die sich einen "Systemwechsel" wünschen ist wirklich klar, was dieser für sie bedeuten würde und wären oft sogar eher diejenigen Ersten, welche den Kürzeren mit dem neuen System ziehen würden.

Das war 1991 auch schon so. Diejenigen, die am lautesten "Wir sind das Volk" schrien, waren wenige Monate später arbeitslos, weil sie schon zu DDR-Zeiten nichts auf die Reihe bekommen haben. Und das kam für jemanden mit etwas Grütze im Oberstübchen genauso vorhersehbar, wie die Katastrophen nach dem Brexit eintreten werden. Man mußte sich nur anschauen, welcher Betrieb wieviel in den gebrauchten Bundesländern mit seinen Waren erlöste und was er dafür nach der Wende hätte verlangen müssen. Schließlich wären die "Devisenrentabilität" genannten Werte für denjenigen, der sich wirklich dafür interessierte, nicht wirklich ein Geheimnis gewesen. Die lag bei vielen Industriegütern um die 20% oder gar darunter.

Das aktuellste Beispiel dazu ist, wenn man mal schaut, wie regional für den Brexit abgestimmt wurde. Hier ist echt erschreckend, wieviele aus eben jenen Regionen, die vom Freihandel der EU leben, sich für den Brexit aussprachen. Eben die Regionen mit den höchsten Zustimmungsquoten werden die ersten sein, aus denen die Wirtschaft abzieht, wenn die Grenzen geschlossen sind.

Wobei das nicht notwendig bedeutet, daß die Zustimmenden davon unmittelbar profitieren mußten. Ein mittelbarer Nutzen wird dagegen als selbstverständlich hingenommen. In manchen Fällen ist Fundamentalopposition aber durchaus berechtigt: Ein Streinbruch bspw. beschäftigt kaum ein Dutzend Leute, verschandelt aber allen anderen die Landschaft.

- Nachmeldung eines Versammlungsleiters (eine Auflösung, weil die nicht 48 h zuvor erfolgt ist, wäre in der konkreten Situation dann sicher unverhältnismäßig), ...

...
In der Situation hätten Polizei und Versammlungsbehörde vielleicht noch mit sich reden lassen, wenn einer der Enten die Versammlungsleitung übernommen hätte, hat sich aber keine dazu bereit erklärt.

Logisch nicht. Denn das waren Leute, die bislang lediglich als Claqueure und Zahlschafe gebraucht wurden und harsch gemaßregelt worden wären, wenn sie irgendwann während der Aufzeichnung Laut gegeben hätten. 

Adressat der Auflagen ist der Anmelder. Anmelder könnte auch der Verein sein, aber der Herr von der Versammlungsbehörde spricht immer vom Anmelder Hoffmann, daher hat wohl Rüdi als Person und nicht der Verein Staatendoof die Versammlung angemeldet.

Das ist wohl der Tatsache geschuldet, daß der Verein - zumindest in Wittenburg - tatsächlich nur Rüdi ist und man es sich daher im Gespräch mit diesen Unbedarften die Mühe ersparen kann, den Verein als solchen zum Thema zu machen. In Anbetracht der offensichtlichen Tatsachen wären die Enten allesamt überfordert zugewesen, zwischen Rüdi als Privatperson und Rüdi als Vereinsvorsitzendem zu unterscheiden. Wenn Rüdi immer alles alleine macht, vor Ort keinen Stellvertreter hat (Wo ist Helmut ?!!!) und - wenn überhaupt - nur einen Ersatzmann als Versammlungsleiter benennt, der sowieso weit weg ist oder davon nichts weiß, spielt das auf dem Marktplatz keine Rolle.

Rüdi hat offensichtlich gewußt, daß er irgendwann eingesackt werden würde, aber auf einen öffentlichkeitswirksamen Eklat bei einer der Schwurbeldemos spekuliert, die er derweil besuchte. Er träumte sicher schon davon, wie sich seine Enten mit der Polizei prügeln würden, um seine Einfahrt zu vereiteln.

Eine Versammlung ohne Leiter kann nicht stattfinden. Wenn der Leiter verhindert ist, dann kann der Anmelder einen anderen Leiter benennen. Vorliegend waren aber Anmelder und Leiter die gleiche Person. Bei einer Anmeldung durch den Verein hätte eine andere, für den Verein vertretungsberechtigte Person, einen Versammlungsleiter benennen können.

Dem standen aber die satzungsmäßigen Vertretungsregeln sowie die Tatsache entgegen, daß Rüdi (Wo ist Helmut?!!!) am Ort weder eine vertretungsberechtigte, noch -fähige Person hatte. Er hätte also entweder Isibiene oder den Käptn nach Wittenburg beordern müssen ...

Vertreten wird auch die Ansicht, dass eine Änderung des Versammlungsleiters eine so wesentliche Änderung ist, dass dies einer Neuanmeldung gleichkommen würde. (siehe Handbuch Versammlungsrecht Seite 57).

Kann man ja so sehen, aber dann müßte die Anmeldung an Ort und Stelle möglich sein, wenn sich rausstellt, daß bspw. der Versammlungsleiter des Kölner Karnevalsumzuges oder der Frankfurter LoveParade kurzfristig erkrankt und sein Ersatzmann irgendwo im Stau steckengeblieben ist.

Die Zumutbarkeit steht und fällt mit dem Zeitpunkt der Verhaftung der Ober-Ente. Nach vorliegenden Informationen erfolgte diese gegen Dienstag Mittag. Die 48 Stundenfrist zur Änderung des Versammlungsleiters war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen. Eine Änderung wäre noch möglich gewesen. Auf Unmöglichkeit können sich die restlichen Enten somit nicht berufen.

Die Isibiene hat rechtzeitig von Rüdis Einfahrt gewußt. Nur geht ihr Rüdis Marktschreierei offenbar gepflegt am Allerwertesten vorbei, denn sonst hätte sie sich als Stellvertretende Vereinsvorsitzende um eine Vertretung gekümmert.

Selbstverständlich der Verein, was sollte eine Versammlung des Rüdiger : Person Hoffmann bedeuten? Selbstverständlich muss sich der Verein das Verschulden des Vorstands anrechnen lassen. Was hätte gesetzlich geregelte Außenvertretung sonst für einen Sinn.

Die Frage ist zunächst einmal, was ein Markt ohne Marktschreier für einen Sinn haben soll. Erstaunlich ist immerhin, daß die Enten Rüdis Demoutensilien herantransportiert und aufgestellt haben. Soviel Eigeninitiative hätte ihnen doch keiner zugetraut.
« Letzte Änderung: 17. Februar 2018, 03:35:04 von dtx »
 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #728 am: 17. Februar 2018, 07:31:35 »
Dem standen aber die satzungsmäßigen Vertretungsregeln sowie die Tatsache entgegen, daß Rüdi (Wo ist Helmut?!!!) am Ort weder eine vertretungsberechtigte, noch -fähige Person hatte. Er hätte also entweder Isibiene oder den Käptn nach Wittenburg beordern müssen ...
(...)
Die Isibiene hat rechtzeitig von Rüdis Einfahrt gewußt. Nur geht ihr Rüdis Marktschreierei offenbar gepflegt am Allerwertesten vorbei, denn sonst hätte sie sich als Stellvertretende Vereinsvorsitzende um eine Vertretung gekümmert.

Isibine war aber vor Ort (die Frau mit dem Hund). Und Isibine konnte ja auch diesen Wisch vom Sürmel unterschreiben
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Warum hat sie nicht die Vertretung übernommen?
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Offline dieda

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #729 am: 17. Februar 2018, 07:55:08 »
Also als ich das erschütternde Video mit dieser "Versammlung ohne Versammlungsleiter" anschauen wollte, musste ich das erste Mal aus ganz anderen Gründen schnell wieder ausmachen:
mir kamen bei so viel angesammelten Elend auf einem Haufen plötzlich die Tränen.
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #730 am: 17. Februar 2018, 08:29:03 »
@Schnabelgroß
Gute Frage. Wenn Isibiene da war und sich weigerte, die Versammlungsleiterin zu geben, so wird sie dafür mit Sicherheit gute Gründe gehabt haben.
Vielleicht hat sie einen Haftbefehl auf den Fersen, von dem wir noch nichts wissen, so daß sie lieber anonym bleiben wollte,
vielleicht will sie sich für die Handlungen von Leuten, wie sie sie in Wittenburg vorgefunden hat, nicht verantwortlich machen lassen (wir haben sie also zu Unrecht für eine vertretungsfähige Person gehalten),
vermutlich war die Veranstaltung aber nur aufgezogen worden, damit sie behördlich beendet werde und man darüber dann ein Mimimi anstimmen kann?
 

Offline Gerntroll

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #731 am: 17. Februar 2018, 09:04:22 »
Rüdi muss wieder zu Geld gekommen sein. Ist ganz groß ins Musikbuissnes eingestiegen:


Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #732 am: 17. Februar 2018, 09:30:36 »
Zitat
Die Frage ist zunächst einmal, was ein Markt ohne Marktschreier für einen Sinn haben soll. Erstaunlich ist immerhin, daß die Enten Rüdis Demoutensilien herantransportiert und aufgestellt haben. Soviel Eigeninitiative hätte ihnen doch keiner zugetraut.

Das Gerümpel wird schon länger nicht mehr im Rüdenmobil transportiert. Für Aufbau und Transport sind die Dödel mit dem weiß-bräunlichen Wolfsburger zuständig. Der Rüde springt dann nur noch in den gemachten Ententeich.


(Ja, ich weiß. Der Wolfsburger ist eigentlich ein Hannoveraner. Nicht hauen, bitte.)
« Letzte Änderung: 17. Februar 2018, 09:40:18 von Gast aus dem Off »
 
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Offline Mantas

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #733 am: 17. Februar 2018, 10:35:30 »
Zitat
Die Frage ist zunächst einmal, was ein Markt ohne Marktschreier für einen Sinn haben soll. Erstaunlich ist immerhin, daß die Enten Rüdis Demoutensilien herantransportiert und aufgestellt haben. Soviel Eigeninitiative hätte ihnen doch keiner zugetraut.

Das Gerümpel wird schon länger nicht mehr im Rüdenmobil transportiert. Für Aufbau und Transport sind die Dödel mit dem weiß-bräunlichen Wolfsburger zuständig. Der Rüde springt dann nur noch in den gemachten Ententeich.


Sie haben halt nur das gemacht, was sie sowieso jeden Donnerstag machen. Ich würde auf eine Zwangshandlung tippen. Oder so ein bisschen impftypischer Autismus. Das würde auch die Aggression gegenüber Leuten, die sie in der Handlung abhalten wollen, erklären.
Look out, beware
When the full moon's high n' bright
In every way I'm there
In every shadow in the night
 
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Offline Schnabelgroß

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Re: Die Staatendoofen sind wieder da
« Antwort #734 am: 17. Februar 2018, 11:12:29 »
@Schnabelgroß
Gute Frage. Wenn Isibiene da war und sich weigerte, die Versammlungsleiterin zu geben, so wird sie dafür mit Sicherheit gute Gründe gehabt haben.
Vielleicht gab es gute Gründe. Kann aber auch sein, dass sie es verpennt haben. Im Video wird den Enten-Zombies erklärt, dass Veranstaltungen und Verantwortliche  mindestens 48 Std. vor der Veranstaltung anzumelden bzw. zu benennen sind, u.a. um die Eignung des Verantwortlichen zu prüfen. Offenbar behält sich der Landkreis die Möglichkeit vor, einen Vertreter Rüdis auch abzulehnen. Jedenfalls hätte Isibine, oder wer auch immer, sofort nach Rüdis Verhaftung aktiv werden müssen, um die Frist einzuhalten. Wenn die erst Dienstag nachmittag von der Verhaftung erfahren haben sollten, war es für den folgenden Do. schon zu spät.
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger