Autor Thema: Ursula Haverbeck  (Gelesen 85529 mal)

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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #810 am: 10. Juni 2024, 14:16:25 »
Aus biologische Lösungen gehofft?

Der Gedanke drängt sich auf.


Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #811 am: 26. Juni 2024, 15:38:24 »
Zitat
Plädoyers im Prozess wegen Holocaust-Leugnung erwartet

Das Landgericht befasst sich erneut mit Äußerungen der 95-jährigen Ursula Haverbeck
 26.06.2024 14:19 Uhr

Im Prozess gegen die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck in Hamburg werden am Mittwoch die Plädoyers erwartet. Auch ein Urteil könnte an dem Tag bereits fallen. Die in rechtsextremen Kreisen populäre 95-Jährige war 2015 vom Amtsgericht zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Dagegen hatte die Seniorin Berufung eingelegt. Zu dem Prozess kam es erst neun Jahre später. Vor dem Landgericht wirft die Staatsanwaltschaft der in Nordrhein-Westfalen wohnenden Frau Volksverhetzung in zwei Fällen vor.

Haverbeck sagte laut Anklage am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins »Panorama« verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab.

Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit den Äußerungen Haverbecks befassen. 2004 wurde sie erstmals verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis in Bielefeld. dpa
https://www.juedische-allgemeine.de/politik/plaedoyers-im-prozess-wegen-holocaust-leugnung-erwartet/
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #812 am: 26. Juni 2024, 15:48:56 »
Das Alter, die lange Verfahrensdauer,, die Gesundheit ...

man wird sich unter Krämpfen zu einer Bewährungsstrafe durchringen. Aber nur, weil man muss.
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #813 am: 26. Juni 2024, 16:21:01 »
Das Alter, die lange Verfahrensdauer,, die Gesundheit ...

man wird sich unter Krämpfen zu einer Bewährungsstrafe durchringen. Aber nur, weil man muss.



Laut Twitter sind 16 Monate Haftstrafe rausgekommen, Urteil aus Berlin wurde eingerechnet. Vier Monate gelten wegen der Verfahrensdauer als verbüßt, also noch ein Jahr bleibt zur Vollstreckung.
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #814 am: 26. Juni 2024, 16:25:06 »
Zitat
Hamburg
Urteil: Mehr als ein Jahr Haft für Holocaust-Leugnerin

Von dpa
Aktualisiert am 26.06.2024 - 16:18 Uhr

Die 95-jährige Ursula Haverbeck leugnet, dass in Auschwitz massenhaft Menschen ermordet wurden. In einem Hamburger Prozess hat das Gericht nun das Urteil gesprochen.

Das Landgericht Hamburg hat die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Miteinbezogen werde dabei ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess, sagte die Vorsitzende Richterin in dem Berufungsverfahren. Vier Monate werden als bereits vollstreckt angesehen, weil es zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen gekommen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte der inzwischen 95-Jährigen Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Die in Nordrhein-Westfalen wohnende Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins "Panorama" verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.

Die in rechtsextremen Kreisen populäre Haverbeck war 2015 vom Amtsgericht in Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Zu dem Prozess kam es aber erst neun Jahre später.

Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit Aussagen von Haverbeck befassen. 2004 wurde die Seniorin erstmals verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis. 2022 wurde sie erneut wegen Volksverhetzung von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Haft trat sie bislang nicht an.
Verwendete Quellen

    Nachrichtenagentur dpa
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_100435486/urteil-mehr-als-ein-jahr-haft-fuer-holocaust-leugnerin.html
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #815 am: 26. Juni 2024, 16:29:24 »
Sie wird in Revision gehen. Sollte das OLG dann das Urteil aufheben, hat das LG wieder viel, viel Zeit...
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #816 am: 26. Juni 2024, 17:12:57 »
In Berlin war sie schon rechtskräftig zu einem Jahr verurteilt worden. Nun macht man unter Einbeziehung dieses Urteils eine neue Gesamtstrafe von 16 Monaten und erklärt 4 Monate für verbüßt - und dagegen wird sie natürlich in Revision gehen.

Was soll das?! Eine Einstellung nach  § 154 StPO wäre sachgerechter gewesen, dann könnte die StA Berlin vollstrecken. So hat die alte Nazisse wieder Hoffnung auf biologische Lösung oder Haftunfähigkeit.
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #817 am: 26. Juni 2024, 18:12:29 »
Strafrabatt für Überzeugstäter muss halt sein. Und wenn sie rechtzeitig erneut holocaustleugnet, kann sie das Spiel nochmal spielen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #818 am: 26. Juni 2024, 18:49:22 »
Nur so unter Klosterschwestern gefragt….

Wenn man zum Prozess erscheinen kann, ist man doch auch haftfähig, oder?
 
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Offline ArV

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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #819 am: 26. Juni 2024, 19:02:06 »
"Und Ursula Haverbeck sonnt sich im Applaus" - ein Prozessbericht vom Spiegel.

Spoiler
Urteil gegen Holocaustleugnerin

Und Ursula Haverbeck sonnt sich im Applaus

Ursula Haverbeck leugnet, dass in Auschwitz massenhaft Menschen ermordet wurden. Nun soll die 95-Jährige erneut wegen Volksverhetzung ins Gefängnis. Im Prozess steht das Publikum hinter ihr, die Wachtmeister müssen eingreifen.

Von Julia Jüttner
26.06.2024, 17.48 Uhr

Ursula Haverbeck ist in erstaunlich guter Verfassung. Zu ihrem Leidwesen. Wäre ihr Gesundheitszustand schlechter, könnte ihr keine Reise aus Herford in Nordrhein-Westfalen ins Landgericht Hamburg zugemutet werden – und erst recht keine Freiheitsstrafe.

Ob sie sitzen bleiben dürfe, fragt die 95-Jährige im Rollstuhl. »Ich rede lieber im Stehen, aber das fällt mir gerade schwer.« Sie darf. Wortgewandt, mit bemerkenswert fester, klarer Stimme hält sie daraufhin eine euphorische Verteidigungsrede, blickt dabei aufmerksam zur Richterin, zur Staatsanwältin und zu ihrem Verteidiger Wolfram Nahrath, einem ehemaligen NPD-Funktionär.
»Ich flehe Sie an!«

Ursula Haverbeck leugnet seit Jahrzehnten die Schoa. Der millionenfache Massenmord an Jüdinnen und Juden durch die Nationalsozialisten sei nicht bewiesen, behauptet sie und wird dafür in rechtsextremen Kreisen gefeiert. 2018 wählte sie die rechtsextreme Partei »Die Rechte« zur Spitzenkandidatin für die Europawahl 2019.

Staatsanwältin Friederike Brümmer wirft ihr Volksverhetzung in zwei Fällen vor: Am 21. April 2015, am Rande des Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning in Lüneburg, soll Haverbeck vor Journalisten gesagt haben, Auschwitz sei ein Arbeitslager, kein Vernichtungslager gewesen. In einem Fernsehinterview für das NDR-Magazin »Panorama« verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab.

Das Amtsgericht Hamburg verurteilte sie 2015 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung, Haverbeck legte Berufung ein. Deshalb nun dieser erneute Prozess vor dem Landgericht – neun Jahre später. Die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, unter anderem wegen der Coronapandemie, wird Haverbeck bei der Urteilsfindung später zugutekommen.
In der Naziszene wie eine Ikone verehrt

Haverbeck sagt, was sie immer vor Gericht sagt: Sie habe nie den Holocaust geleugnet, sie habe nur Zweifel und lediglich Fragen gestellt, für die sie seit Jahrzehnten verfolgt werde. »Ich flehe Sie an!«, ruft sie zur Richterbank. »Hören Sie auf mit dem Lügen! Erkundigen Sie sich bei der Wissenschaft. (…) Nehmen Sie auch die Argumente von Kritikern ernst!«

Sie verliert sich in Details, schwärmt vom rechtsextremen Schulungszentrum »Collegium Humanum«, das sie leitete, und von ihrem Ehemann, einem früheren NSDAP-Funktionär. Eine unbelehrbare, eigenwillige Frau, die es zu genießen scheint, in der Naziszene wie eine Ikone verehrt zu werden.

Nach mehr als 20 Minuten endet Haverbeck mit einem lauten »Danke!«, strahlt und sonnt sich anschließend im anhaltenden Applaus der mehr als 100 Zuschauerinnen und Zuschauer.

Richterin Judith Riede, die schon an den vorangegangenen Verhandlungstagen Meinungsäußerungen aus dem Publikum untersagen musste, haut auf den Tisch: »Alle, die geklatscht haben, verlassen nun den Saal!« Nur Einzelne stehen auf, alle anderen bleiben grinsend sitzen.

Das ändert sich, als Riede 40 Minuten später das Urteil verkündet: Wegen Volksverhetzung in zwei Fällen wird Ursula Haverbeck zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt; vier Monate gelten allerdings wegen Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt. Wütend verlassen Zuschauer den Saal: »Schande über das Gericht!« »Das ist kein Rechtsstaat!« »Pfui!« »Verbrecher!« Die Wachtmeister, die in der Pause Verstärkung angefordert hatten, haben alle Hände voll zu tun.

»Was Sie verbreiten, Frau Haverbeck, sind Unwahrheiten.«

»Sie sind mittlerweile 95 Jahre alt, und das Verfahren fällt in eine Zeit, in der Antisemitismus auf dem Vormarsch ist«, sagt Riede in der Urteilsbegründung. Auschwitz sei ein Vernichtungslager und viele Tausende hätten nur deshalb nicht so alt werden dürfen wie Haverbeck, weil Auschwitz ein zentraler Ort für Genozid, für ein unvorstellbares Verbrechen gewesen sei. »Was Sie verbreiten, Frau Haverbeck, sind Unwahrheiten«, sagt Riede.

Mehrfach wurde Haverbeck wegen Volksverhetzung verurteilt und saß dafür auch von 2018 bis 2020 bereits im Gefängnis in Bielefeld. Zuletzt wurde sie 2022 in Berlin zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, ebenfalls wegen Volksverhetzung. Das Urteil ist rechtskräftig, angetreten hat Haverbeck die Haft bislang nicht. Dieses Urteil werde in das heutige miteinbezogen, sagt die Richterin.

Er habe Haverbeck in vielen Verfahren vertreten, hatte ihr Anwalt Wolfram Nahrath in seinem Plädoyer vor der Verkündung noch gesagt. Haverbeck sei nie in Auschwitz gewesen, aber sie habe sich »geistig damit auseinandergesetzt«. Sie sei »verzweifelt«, dass sie »auf so viel Unverständnis« stoße. Haverbeck unterbrach ihn mehrfach, nur um ihre Zustimmung mitzuteilen.

Nahrath plädiert an diesem Mittwoch darauf, das Urteil gegen Ursula Haverbeck aufzuheben und sie freizusprechen. Sie habe nicht vorsätzlich gelogen, betont er. Vielmehr gehe sie aus »tiefster Überzeugung« von einer Fehleinschätzung aus. Außerdem halte er die 95-Jährige nach wie vor für verhandlungsunfähig. Seinen Antrag, die gesamte bisherige Beweisaufnahme solle wiederholt werden, weil Haverbeck ihr wegen Hörproblemen nicht richtig habe folgen können, hatte Richterin Riede abgelehnt. Wie all seine anderen Anträge auch.

Das Urteil gegen Ursula Haverbeck sei ein wichtiges Signal, sagt Riede am Ende dieses Verhandlungstages und wendet sich der 95-Jährigen ein letztes Mal zu. »Gerade, wenn man sieht, wie viele Anhänger und Fans Sie haben.«

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ursula-haverbeck-holocaustleugnerin-erneut-wegen-volksverhetzung-verurteilt-a-67fe4ed5-dd8c-409a-9358-f7b67a9a2182
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #820 am: 26. Juni 2024, 19:32:27 »
Wenn man zum Prozess erscheinen kann, ist man doch auch haftfähig, oder?

Nicht ganz.
Man unterscheidet Reisefähigkeit, Verhandlungsfähigkeit und Haft- bzw. Vollzugstauglichkeit. Die Ansprüche steigen in dieser Reihenfolge. Beispielsweise muss man der mündlichen Verhandlung folgen können, notfalls mit technischer Unterstützung oder Dolmetscher.
Die Haftfähigkeit ist konkret in §455 StPO geregelt. Allgemein sind die Anforderungen an eine Haftunfähigkeit ziemlich streng, zumal es spezialisierte Einrichtungen gibt (z.B. Geriatrie-Knast in Singen, Haftkrankenhäuser).
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #821 am: 26. Juni 2024, 21:07:12 »
Was für ein Schmierentheater...
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #822 am: 26. Juni 2024, 22:16:27 »
Also geht der Zirkus weiter. mal sehen, wie lange es diesmal dauert, bis Rechtskraft des Urteils hergestellt ist.
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #823 am: 27. Juni 2024, 03:10:35 »
Die alte Nazi kriegt heute einen eigenen Artikel:

Zitat
Auf dem Papier ist Ursula Haverbeck-Wetzel eine unbescholtene Bürgerin. Sie habe das auch nicht gewusst, gibt Richterin Judith Riede zu: Zum 90. Geburtstag bekommt man vom Staat ein blütenweißes Vorstrafenregister geschenkt.

Äh ok, das heißt, Hitler, Göbbels, Göring und wie sie alle heißen wären heute unbescholtene Menschen? Das ist irgendwie schräg. Gibt es dafür irgendeinen erklärbaren Grund? Oder ist das ein Relikt aus einer Zeit, in der man dachte, so alt wird eh niemand, dann ist es ja auch egal?
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #824 am: 27. Juni 2024, 13:34:08 »
Psst! Wenn der Höcke das liest ...
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