Autor Thema: Ursula Haverbeck  (Gelesen 88030 mal)

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dtx

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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #585 am: 21. November 2020, 03:10:58 »
Ich hätte als Richter diese Behauptung als wahr unterstellt und die "Dame" sogleich abgeurteilt:

...

Sagen wir mal so: Als Richter würdest Du vor allem dafür Sorge tragen wollen, daß absehbare Rechtsmittel erfolglos bleiben.

 
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #586 am: 21. November 2020, 09:48:05 »
Da sehe ich nun wirklich kein Problem: wenn ich als prominenter Holokaustleugner mich vom in der Szene wohlbekannten "Volkslehrer" vor laufender Kamera interviewen lasse, muß über das "ob" einer Veröffentlichung nun wirklich nicht extra gesprochen werden. Davon gehe ich dann natürlich aus.

Die Beweiswürdigung kriegt man scho revisionssicher hin. Btw, ob ein Urteil da noch rechtkräftig wird, ist bei dem Alter der Hetzoma allerdings tatsächlich fraglich. Berufung, Revision, gegebenenfalls noch Nichtanhörungsrüge - das zieht sich.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #587 am: 21. November 2020, 09:55:38 »
Selbst, wenn die Nazi-Oma in Berlin noch in Berufung geht und es eine Fortsetzung des Verfahrens geben muss, wird man in Berlin schneller zu einem Abschluss kommen als in Hamburg. Wetten?
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #588 am: 21. November 2020, 09:58:32 »
Hast du den BER vergessen?  ;D
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #589 am: 4. Dezember 2020, 08:39:19 »
Heute 12.00 h! High Noon ...  ;)


Zitat
Berlin (dpa/bb) - Der Prozess gegen die wiederholt verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck vor einem Berliner Amtsgericht geht am Freitag (12.00 Uhr) mit der Befragung eines Zeugen weiter. Der 92-Jährigen wird zur Last gelegt, im März 2018 im Rahmen eines im Internet veröffentlichten Interviews den Holocaust geleugnet zu haben. Die Frau hatte zu Beginn des Prozesses wegen Volksverhetzung vor zweieinhalb Wochen vor dem Amtsgericht Tiergarten erklärt, was ihr vorgeworfen werde, sei aus dem Zusammenhang gerissen oder falsch. Die 92-Jährige aus Nordrhein-Westfalen ist erst vor wenigen Wochen aus dem Gefängnis in Bielefeld entlassen worden. Sie hatte dort insgesamt zweieinhalb Jahre Haft verbüßt.
https://www.welt.de/regionales/berlin/article221747906/Prozess-gegen-Holocaust-Leugnerin-vor-Gericht-geht-weiter.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #590 am: 4. Dezember 2020, 08:43:31 »
Wen wird Volxnikki heute in die shice reiten? Sich oder sie? Oder kneift er und verweigert die Auskunft?
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #591 am: 4. Dezember 2020, 08:57:24 »
Heute 12.00 h! High Noon ...  ;)

Nein, der Termin fällt krankheitsbedingt aus. Sagen zumindest die Telegramkanäle von der Schaller und dem Volxnazi übereinstimmend.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #592 am: 4. Dezember 2020, 09:19:14 »
Nein, der Termin fällt krankheitsbedingt aus.


Ach, schade!  :(

Wundert eh keinen, wenn sich ihre Verteidiger aus dem Folck schon warmlaufen.
Wie ein Kommentator richtig anmerkt, kommen viele davon aus dem Osten ...   :whistle:


Ist da Strafbares unter dem Kommentaren?
Mir kommt schon bald wieder das Frühstück hoch ...  :puke:

Zitat
alte Muttel, für dummes Gelaber, Warum lässt man diese alte Frau nicht in Ruhe ihren Lebensabend verbringen ?  von einem Richter der nur aus Büchern gelernt hat, Zeitzeugin, die 92 Jährige Dame ...

https://www.facebook.com/tag24.deutschland/posts/1856604391173062
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #593 am: 4. Dezember 2020, 11:19:30 »
Krankheitsbedingte Ausfälle mal wieder.
Dämmert der Prozess in Hamburg nicht auch aus diesem Grund schon seit guten fünf Jahren vor sich hin?

Eine Antwort auf meine Nachfrage habe ich übrigens nie erhalten.

Welche Staatsanwaltschaft ist für das Verfahren in Hamburg eigentlich zuständig? Vielleicht frage ich mal dort nach, ob die Informationen haben, warum das Gericht nicht in die Puschen kommt.
« Letzte Änderung: 4. Dezember 2020, 11:23:06 von Reichskasper Adulf Titler »
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #594 am: 4. Dezember 2020, 12:31:35 »
Welche Staatsanwaltschaft ist für das Verfahren in Hamburg eigentlich zuständig?

StA Hamburg natürlich.
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #595 am: 4. Dezember 2020, 13:45:29 »
Nein, der Termin fällt krankheitsbedingt aus.


Ach, schade!  :(

Offensichtlich wurde heute in Abwesenheit der Angeklagten nur mit dem Anwalt doch verhandelt , Volxnikki soll nach eigenen Angaben als Zeuge vernommen werden:



Und angeblich soll gleich das Urteil bekanntgegeben werden, die Staatsanwaltschaft hat wohl 1 Jahr und 3 Monate Haft ohne Bewährung gefordert, Anwalt Narrath natürlich einen Freispruch.

Tante Edith flüstert mir gerade, das die Haverbeck 1 Jahr ohne Bewährung bekommen hat, der Richter begründete "dass die Angeklagte notorisch den Holocaust leugnete und davon auszugehen ist, dass sie es auch in Zukunft wieder tun wird" (Quelle).
Außerdem hat der Volxnazi von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht (Quelle). Ging ihm doch der Arsch auf Grundeis?
« Letzte Änderung: 4. Dezember 2020, 14:09:48 von Neubuerger »
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #596 am: 4. Dezember 2020, 14:23:59 »
Und angeblich soll gleich das Urteil bekanntgegeben werden


12 Monate hat's gegeben!

Alles frei! Kost, Logis und Personal!  :)


Zitat
Holocaust-Leugnerin erneut zu Haft verurteilt
Stand: 14:13 Uhr
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Berlin (dpa/bb) - Die wiederholt verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist nur wenige Wochen nach ihrer Entlassung aus einem Gefängnis erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte am Freitag gegen die 92-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Sie habe sich erneut der Volksverhetzung schuldig gemacht, begründete der Richter.

Der 92-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen, die zur Urteilsverkündung nicht ins Gericht kam, wird zur Last gelegt, im März 2018 im Rahmen eines im Internet veröffentlichten Interviews den Holocaust geleugnet zu haben.

Haverbeck hatte in dem Prozess erklärt, die Vorwürfe seien aus dem Zusammenhang gerissen worden oder falsch. Die 92-Jährige aus Nordrhein-Westfalen war erst vor wenigen Wochen aus dem Gefängnis in Bielefeld entlassen worden. Sie hatte dort eine Haftstrafe von insgesamt zweieinhalb Jahren wegen Volksverhetzung verbüßt.

Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit Äußerungen der Seniorin befassen. 2004 wurde sie erstmals wegen Volksverhetzung verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Haftstrafen ohne Bewährung.

Die Seniorin behauptete wiederholt, das Konzentrationslager Auschwitz sei kein Vernichtungslager gewesen, sondern ein Arbeitslager. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.
https://www.welt.de/regionales/berlin/article221780378/Holocaust-Leugnerin-erneut-zu-Haft-verurteilt.html
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #597 am: 4. Dezember 2020, 14:35:26 »
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #598 am: 4. Dezember 2020, 16:15:34 »
Bei SPON die übliche Diskussion über Meinungsfreiheit mimimi, die arme Alte und vielen vielen Aufrechten, die sagen "genau richtig so".
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ursula-haverbeck-holocaustleugnerin-in-berlin-erneut-zu-haft-verurteilt-a-47e2299e-eb43-401f-b1ad-b4dd989a8813

12 Monate hat's gegeben!

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Was das die BRD-GmbH alles kostet! Aber dafür zahle ich gerne meine Steuern.

Ich hoffe nichts, dank §50 StVollzG
http://www.ulmerecho.de/ArchivUlmerEcho/Ue2-03/ratgeber/InfoSeiten/Haftkosten.html
Zitat
Das gilt jedoch nicht für solche Gefangene, welche für diesen Zeitraum andere Einkünfte (Renten u.ä.) haben. In diesem Fall können Haftkosten bis zur Höhe der Einkünfte erhoben werden (§ 50 Abs.1 Satz 3 StVollzG).
« Letzte Änderung: 4. Dezember 2020, 16:20:07 von Rolly »
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Re: Ursula Haverbeck
« Antwort #599 am: 4. Dezember 2020, 16:33:34 »
Das gilt jedoch nicht für solche Gefangene, welche für diesen Zeitraum andere Einkünfte (Renten u.ä.) haben. In diesem Fall können Haftkosten bis zur Höhe der Einkünfte erhoben werden (§ 50 Abs.1 Satz 3 StVollzG).
Egal, ich bin bei der Alten in Spendierlaune. Am 10.12. möchte mein Finanzamt die letzte Vorauszahlung für 2020 sehen, allein davon kann sich das Finanzamt Rüdigers Bude kaufen.
Jedenfalls gefühlt.
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