Autor Thema: YT-Ablage  (Gelesen 870393 mal)

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Re: YT-Ablage
« Antwort #5295 am: 1. September 2021, 20:24:49 »
Wenn ich jetzt nicht falsch liege, müsste der BGH für diesen Fall aber dann einen entsprechenden Hinweis geben?

Das Rechtsmittel ist immer bei dem Gericht einzulegen, welches das angefochtene Urteil gesprochen hat. Wenn er also seine Revision beim BGH einlegt, dann liegt er in doppelter Hinsicht falsch. Der BGH würde das Schreiben dann an das zuständige Gericht weiterleiten. Allerdings darf bezweifelt werden, dass es dort innerhalb der kurzen Frist für Rechtsmittel in Strafsachen von einer Woche ankommt.

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Re: YT-Ablage
« Antwort #5296 am: 1. September 2021, 20:32:39 »
Vielleicht muss er dann beider nächsten Instanz wieder das 7,5fache zahlen. Das sind dann 180.000 €.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5297 am: 1. September 2021, 20:35:19 »
Vielleicht muss er dann beider nächsten Instanz wieder das 7,5fache zahlen. Das sind dann 180.000 €.

Wenn mich das was ich hier gelernt habe nicht täuscht, kann die nächste/letzte Instanz das Urteil nur bestätigen oder aufheben, nix mehr mit geändertem Strafmaß.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5298 am: 1. September 2021, 20:54:09 »
Wenn mich das was ich hier gelernt habe nicht täuscht, kann die nächste/letzte Instanz das Urteil nur bestätigen oder aufheben, nix mehr mit geändertem Strafmaß.

Je nach Umfang des Revisionsvortrags kann das Revisionsgericht auch das Urteil in eigener Macht abändern. Häufiger ist aber die Rückverweisung an die Vorinstanz zur Neuentscheidung (mit meist klaren Tipps für das neue Urteil).
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5299 am: 1. September 2021, 20:59:09 »
kann die nächste/letzte Instanz das Urteil nur bestätigen oder aufheben, nix mehr mit geändertem Strafmaß.

Ein paar Außnahmefälle gibt es, wo die Revisionsinstanz auch ein geändertes Strafmaß festlegen kann. Wenn nur eine mögliche Strafe für die Tat in Frage kommt, dann kann auch das Revisonsgericht diese festlegen. Wenn es zum Beispiel die Vorinstanz auf Totschlag entschieden hat, das Revisionsgericht aber ein Mordmerkmal für erfüllt hält (bei einer Revision eingelet durch die Staatsanwaltschaft), dann kann das Revisionsgericht gleich lebenslang festlegen, ohne an eine Tatsacheninstanz zurückzuverweisen. Freisprechen könnte das Revisionsgericht auch.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5300 am: 1. September 2021, 21:03:39 »
Was der tolle Herr Steinhöfel so alles teilt. Die Lügen der WELT zum Beispiel. Bissel nach unten scrollen: https://www.volksverpetzer.de/corona-faktencheck/fake-haeussler-distanziert-welt/
Die dumme Steinbach darf natürlich auch nicht fehlen im Reigen rechter Dummbatzen.
« Letzte Änderung: 1. September 2021, 21:06:01 von Reichskasper Adulf Titler »
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5301 am: 1. September 2021, 21:14:06 »
kann die nächste/letzte Instanz das Urteil nur bestätigen oder aufheben, nix mehr mit geändertem Strafmaß.

Ein paar Außnahmefälle gibt es, wo die Revisionsinstanz auch ein geändertes Strafmaß festlegen kann. Wenn nur eine mögliche Strafe für die Tat in Frage kommt, dann kann auch das Revisonsgericht diese festlegen. Wenn es zum Beispiel die Vorinstanz auf Totschlag entschieden hat, das Revisionsgericht aber ein Mordmerkmal für erfüllt hält (bei einer Revision eingelet durch die Staatsanwaltschaft), dann kann das Revisionsgericht gleich lebenslang festlegen, ohne an eine Tatsacheninstanz zurückzuverweisen. Freisprechen könnte das Revisionsgericht auch.

Off-Topic:
War das nicht umgekehrt so bei dem Fall in Hannover? Wo ein Rockerboss durch die geschlossene Tür geschossen hat, weil die Polizei sich nicht zu erkennen gegeben hat und das Revisionsgericht auf Grund der Gefährdung des Rockers auf Notwehr erkannt hat, weil er ein Überfall durch Rivalen befürchten musste?
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5302 am: 1. September 2021, 21:29:13 »
Off-Topic:
War das nicht umgekehrt so bei dem Fall in Hannover? Wo ein Rockerboss durch die geschlossene Tür geschossen hat, weil die Polizei sich nicht zu erkennen gegeben hat und das Revisionsgericht auf Grund der Gefährdung des Rockers auf Notwehr erkannt hat, weil er ein Überfall durch Rivalen befürchten musste?

Ja. Ich schrieb doch, dass die Revisionsgerichte auch freisprechen können.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5303 am: 1. September 2021, 22:32:54 »
Ich weiss, das war mehr so eine Frage ob das ein entsprechendes Beispiel war
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5304 am: 2. September 2021, 11:19:56 »
Was der tolle Herr Steinhöfel so alles teilt. Die Lügen der WELT zum Beispiel. Bissel nach unten scrollen: https://www.volksverpetzer.de/corona-faktencheck/fake-haeussler-distanziert-welt/
Die dumme Steinbach darf natürlich auch nicht fehlen im Reigen rechter Dummbatzen.
Ab 0:21 ist immer noch meine Lieblingsszene für Steinhöfel. ;D
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5305 am: 2. September 2021, 11:26:37 »
Off-Topic:
War das nicht umgekehrt so bei dem Fall in Hannover?


Das war ein Fall in Koblenz, der Rocker war/ist Konditor.

Die Causa ist von Thomas Fischer (der als damaliger Senatsvorsitzender das Urteil zu verkünden hatte) hier beschrieben:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/komplettansicht

Darauf wollte sich der Mörder von Georgensgmünd berufen und eine ganze Blase seiner Fanboyz auch: Schütze oben, Polizist unten durch die Tür, also muß es einfach Notwehr sein. Hat bloß nicht funktioniert, weil es eben nicht Notwehr war in Georgensgmünd. Auch keine Putativnotwehr.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: YT-Ablage
« Antwort #5306 am: 2. September 2021, 17:00:34 »
Ich hoffe, dass auch weitere Rechtsmittel erfolglos bleiben. Hat er schon ein Jammervideo veröffentlicht?

Er veröffentlicht täglich Schimpf- und Hetzvideos zu allen möglichen Themen, aber über seinen eigenen Flop breitet er natürlich lieber den Mantel de Schweigens. Die 24.000 kann er locker aus seinem Spendenaufkommen bestreiten.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5307 am: 2. September 2021, 18:47:16 »
Vielleicht muss er dem Nichtslotz dann eine kleine Kürzung zumuten.
Keine neue Lederjacke für Nichtslotz.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5308 am: 2. September 2021, 19:30:37 »
Anwalt Jun dazu

Ich hab das Gefühl er kann sich das Grinsen nur schwer verkneifen

Wir erfahren nebenbei das die Combo Weber/Streinhöfel auch im Streit um die Aussage bzgl. der nicht vorhanden Rechtskräftigkeit an bisher zwei Stellen gescheitert ist, die geforderte einstweilige Verfügung ist abgelehnt, jetzt geht es wohl ins Hauptsacheverfahren?

« Letzte Änderung: 2. September 2021, 19:48:29 von SchlafSchaf »
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Re: YT-Ablage
« Antwort #5309 am: 2. September 2021, 19:48:43 »
Sowas nennt man sauber ins Knie gefickt.

Das ist fast das achtfache der ursprünglichen Summe.
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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