Das nicht, aber zu mieten. Da gehst Du zum nächstbesten Schießstand und sagst: "I'm from Germany. Give me gun". Und dann kannst Du loslegen. Neurdings gibt es nur die Einschränkung, dass man mit gemieteten Waffen nicht alleine auf den Schießstand darf.
Gut, das ist allerdings in Deutschland auch so. § 12 WaffG.
Jeder Volljährige darf auf einen Schießstand gehen und dort schießen, ob Klein- oder Großkaliber spielt keine Rolle, Hauptsache nach Joule für diesen Schießstand zugelassen.
Wo er die (erlaubnispflichtige) Waffe ohne WBK herbekommt, ist seine Sache.
Schießkinos haben sie natürlich im Angebot.
Bei Schützenvereinen fragt man nach einer Leihwaffe.
Dann gibt es entweder eine auf den Verein eingetragene oder ein Vereinsmitglied leiht sie dem potentiellen Aspiranten.
Der Gastschütze wird darüber belehrt, daß er die erworbene Munition sofort zu verbrauchen oder zurückzugeben habe, jedoch keinesfalls das Gelände mit unverbrauchter Mun verlassen darf.
Man wird ihm in der Regel eine eigene Aufsicht an die Seite stellen und dann kann's losgehen.
Also wie auf einem ADAC-Übungsplatz, wo man auch einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nachgehen kann, wenn man eigentlich keine Erlaubnis hat.
Der Herr Ramelow aus Thüringen hat das mal vor ein paar Jahren gemacht, hat heimlich mehrere Schrotpatronen eingesteckt, das Gelände verlassen, ist in die zuständige Polizeiinspektion, hat die Patronen auf den Tisch gepackt und wollte Anzeige erstatten, weil es doch so furchtbar einfach sei, illegal in Deutschland sich Munition zu beschaffen.
Er war nicht nur verwundert, sondern geradezu empört, als der Beamte gegen ihn eine Anzeige geschrieben hat, wegen Unterschlagung und Verstoß gegen das WaffG.
Die Empörung hat er noch gepostet damals.
Den Strafbefehl aber wohl still und heimlich bezahlt und nicht – wie unsere Kundschaft – noch Widerspruch erhoben, damit es auf jeden Fall zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.
Caro hat das mit dem Schießstandbesuch wohl auch schon mehrfach gemacht, meiner Erinnerung nach hat sie auch mal .50 BMG geschossen.
Aber eine eigene WBK bekommt sie wohl nicht.
Es wird ihr doch nicht an den Voraussetzungen der §§ 4, 5 und 6 WaffG fehlen?

Zeit hätte sie ja jetzt ...