Ich schreib mal wieder in Einfachdeutsch:
Wir leben in einer parlamentarischen Republik, sprich wir wählen Volksvertreter, die dann für uns die Entscheidungen treffen, so auch 1949 als über das Grundgesetz abgestimmt wurde. Ich versteh nicht, warum die Knallköppe immer meinen, dass das Volk direkt über die Verfassung abstimmen muss? Wir leben in keiner direkten Demokratie.
Als nächstes kommt dann noch, dass immer erst das Volk abstimmen muss, wenn ein Richter ein Urteil im Namen des Volkes sprechen will.
So einfach ist das meines Erachtens dann aber doch nicht. Dass wir eine repräsentative Demokratie sind und keine direkte, ergibt sich ja erst aus dem Grundgesetz. Daher kann man nicht die Legitimation des Grundgesetzes damit begründen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Dennoch ist das Grundgesetz legitim. Ich zitiere mal aus dem Staatsrechtslehrbuch von Maurer:
"Gravierender erscheinen die Einwände, die das von der deutschen Seite eingeschlagene Verfahren betreffen. Der Parlamentarische Rat und das Grundgesetz erhielten durch die Einschaltung der Landtage nur eine mittelbare demokratische Legitimität. Es wäre vielleicht - rückblickend - besser gewesen, das Volk unmittelbar zu beteiligen. In demokratischer Sicht ist das aber nicht zwingend erforderlich. Es gibt - beginnend mit der Verfassung der USA von 1787 - genügend Beispiele, die das bestätigen. (...) In demokratischer Hinsicht kommt es zudem nicht nur auf den formalen Entstehungsakt, sondern auch und vor allem auf die Akzeptanz des Volkes an. Daher wird zu Recht darauf hingewiesen, dass sich schon bei der ersten Bundestagswahl 78,5 % der Wahlberechtigten an der Wahl beteilgten und ganz überwiegend die das Grundgesetz tragenden Parteien wählten und damit auch das Grundgesetz - die Basis ihrer Wahlentscheidung anerkannten."
(Maurer, Staatsrecht, C.H. Beck 1999, Seite 92, Rn. 32).
Und nur bei dieser Gelegenheit - gerichtet an den Beräumten und seine Anhänger:
Hartmut Maurer (das ist der Mann, den ich soeben zu zitieren die Ehre hatte) hat in Tübingen und Göttingen studiert. Seine Staatsexamina hat er 1954 in Tübingen und 1959 in Stuttgart abgelegt (und ihr könnt einen drauf lassen, dass das zwei verdammt gute Staatsexamina waren). 1957 hat er promoviert und 1964 ist seine Habilitation erfolgt. Zwischen 1969 und 1999 war er ordentlicher Professor für öffentliches Recht in Marburg und Konstanz.
Daraus folgt: Der Typ hat über 40 Jahre wissenschaftlich gearbeitet. Die von mir soeben zitierte Äußerung ist das Resultat davon. Wie wäre es, wenn ihr so etwas einfach mal respektiert und den Kopf zu macht!?!? Anstatt zu meinen, dass da so eine Grinsekatze schwadroniert, dass sie Jura als Kampfsport begreife und sich berufen fühlt, über Nacht eine neue Verfassung zu schreiben, die ein Potpourri darstellt aus technischen Fehlern, Widersprüchen und politischen Monströsitäten....jetzt mal ehrlich...