Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164471 mal)

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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #405 am: 18. Februar 2015, 15:40:25 »

Armer Camillo, ich hoffe, du hast dir wenigstens die Stadt angesehen?

was ich mir im Fall des Obersouveräns, der bekanntlich nie einen Arzt nötig hat, amüsant vorstelle.

Irdische Bagatellen wie Leistenbruch und Lungenentzündung sind viel zu banal, als dass ER sich damit befassen würde.
Er hat sich das angesehen und gesagt: "Das will ich nicht!"
« Letzte Änderung: 18. Februar 2015, 16:50:41 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline Lisa

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #406 am: 18. Februar 2015, 16:29:16 »
Na hoffentlich hat sich die Grippe nicht einen Fitzek eingefangen!

Edith: Ach nee, ich sehe gerade, geht ja gar nicht.
https://www.youtube.com/watch?v=-iL4zQRCXUc
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline DinoVolare

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"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #408 am: 18. Februar 2015, 16:41:54 »
Die Kommentare sind genial:

Zitat
Hanni Schmidt
vor 3 Stunden

Ist der gute Mann als Baby zu oft vom Wickeltisch gefallen? Ich hoffe er erholt sich irgendwann von dem Trauma!

Zitat
isch benno
vor 1 Stunde

Daran glaube ich nicht ! Da muß endlich mal richtig abkassiert werden.So etwas sollte in einem "Rechtsstaat" doch möglich sein????

 

Offline Resting Bench

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #409 am: 19. Februar 2015, 06:02:06 »
Absage B... 19.02.2015

[attachment=0][/attachment]
 

Offline hotztheplotz

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #410 am: 19. Februar 2015, 12:09:07 »
Was ist denn eine Berichterstatterin?
 

Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #411 am: 19. Februar 2015, 12:17:37 »
Was ist denn eine Berichterstatterin?
Ein Gericht, das nicht aus einem Einzelrichter besteht, nennt man 'Kammer'. Eine solche besteht aus drei oder mehr Berufsrichtern. Davon ist einer der Vorsitzende, einer der Berichterstatter, die restlichen nennt man Beisitzer (scherzhaft: Beischläfer, weil es zuweilen vorkommt, dass der oder die nicht sehr wach der Verhandlung folgen).
Der Vorsitzende leitet die Verhandlung, der Berichterstatter bearbeitet im Wesentlichen den Fall. Der Beisitzer gibt seinen Senf dazu.
« Letzte Änderung: 19. Februar 2015, 12:21:11 von Der Plöngler »
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Offline StanktNimmer

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #412 am: 19. Februar 2015, 12:41:25 »
Peter scheint das bei Facebook als Sieg zu feiern!
Die Kommentare sind mal wieder köstlich! ;D
 

Offline Pantotheus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #413 am: 19. Februar 2015, 14:10:05 »
In anderen Prozessordnungen nennt man diese Funktion auch "Instruktionsrichter" (wobei dort die Aufgaben eher noch etwas weiter gefasst sind). Es geht darum, dass sich ein Mitglied des Gerichts (in höheren Instanzen manchmal auch zwei) eingehend mit dem Verfahren befassen, die Akten gründlich durcharbeiten und dem Gericht vor der Urteilsfindung eine zusammenfassende Darstellung des Falles geben. Dabei arbeiten sie die entscheidenden Rechts- und Sachfragen heraus und machen in der Regel auch einen Urteilsvorschlag.
Insofern sind auch die Generalanwälte bei den EU-Gerichten vergleichbar, nur sind diese nicht Mitglieder des Spruchkörpers.
Es liegt auf der Hand, dass ein Kollegialgericht nicht wirklich entscheiden kann, wenn der Berichterstatter bzw. die Berichterstatterin fehlt.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #414 am: 19. Februar 2015, 19:25:02 »
Peter scheint das bei Facebook als Sieg zu feiern!

Der Punkt ist ein ganz anderer: Es ist nicht ausgeschlossen, dass Herr Fitzek das Gericht als "Sieger" verlässt. Die Aussage des Gerichts wäre in dem Fall, dass Herr Fitzek seinen Führerschein abgab, aber seine Fahrerlaubnis behielt.

Man könnte die Konsequenzen eines solchen Urteils erörtern, welche Auswirkungen hätte ein Urteil in dieser Richtung?

Die bisherigen Taten wären dann als Ordnungswidrigkeiten einzuordnen. Aber wären sie auch verjährt? Oder trat eine Verjährungshemmung wie bei reinen Verwaltungsakten ein?

Interessant ist auch die Frage, was so ein Urteil für künftige Taten bedeutet: Wie werden die Handlungsoptionen der Verkehrsbehörden beschnitten?

Schlussendlich entsteht auch die Frage, welche Optionen die Führerscheinbehörde hat. Manche müssen zum I-diotentest, anderen wird die Fahrerlaubnis entzogen, sicher ist das nicht direkt vergleichbar. Es kann und darf aber im Grunde nicht sein, dass man sich aus Gesellschaft und dessen Rechtssystem ausklinken kann, wenn einem irgend etwas gerade mal nicht passt.
 

Offline Resting Bench

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #415 am: 9. April 2015, 08:24:53 »
http://www.radiosaw.de/?q=topnews-aktuelle-nachrichten&newsbody=body03.htm

"König von Deutschland" erneut vor Gericht


Meldungen:
Die gerichtlichen Querelen um den selbst ernannten König von Deutschland aus Wittenberg gehen weiter.

Nach einer Verurteilung, weil er unerlaubt eine Krankenkasse betrieben hat, muss er sich heute nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Verwaltungsgericht Halle verantworten.

Peter Fitzek erkennt die Bundesrepublik Deutschland nicht an und hatte sich deswegen einen eigenen Führerschein für sein Königreich gebastelt.

Die amtliche Fahrerlaubnis hatte er zurückgegeben.

Fitzek will vor Gericht erreichen, dass seine eigene anerkannt wird.


 

Offline BlueOcean

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #416 am: 9. April 2015, 09:13:35 »
Eher friert die Hölle zu als dass ein Verwaltungsgericht Fitzeks KRD-Führerschein anerkennt. Der SAW-Bericht vermischt die Fakten etwas zu munter mit Fitzeks Phantastereien und leistet damit zu erwartenden Fehldarstellungen der Königlichen Laienspielschar leider Vorschub.

Fitzek muss sich heute mal nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis "verantworten", sondern hat selbst Klage erhoben, um von dem Verwaltungsgericht feststellen zu lassen, dass er mit der Rückgabe seines Führerscheins nicht auf seine bundesrepublikanische Fahrerlaubnis verzichtet habe.

Das angeblich so immune Staatsoberhaupt eines fremden Staats mit selbst gebasteltem gültigen Führerschein besteht heute also dringend auf dem Nachweis seiner Fahrerlaubnis nach "BRD-Recht". Also ein Begehren mit dem Fitzek die Staatlichkeit der Bundesrepublik sehr deutlich anerkennt. :)

Die dabei entscheidende Frage wird sein, wie das Gericht die eher skurrile Szene von Fitzeks Führerscheinabgabe sowie die von ihm dabei übergebenen Schriftstücke bewertet. Aber diese Enscheidung wird nichts daran ändern, dass Fitzek über keinen gültigen Führerschein verfügt.

Das Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, die vergleichsweise milde geahndet wird, wohingegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat ist, weswegen mehrere Verfahren gegen Fitzek anhängig sind und bereits eine Verurteilung ausgesprochen wurde gegen die Fitzek Berufung eingelegt hat. Deswegen ist das Verfahren heute für Fitzek von hoher Bedeutung.

Irgendeine Anerkennung seiner Phantastereien oder seiner Dokumente ist kein Verfahrensgegenstand. Und das Urteil wird unabhängig vom Ergebnis nichts über seine Hirngespinste aussagen. Aber natürlich steht zu erwarten, dass das "Königreich" das ganz anders sieht und darstellen wird:

Bei einer Abweisung von Fitzeks Klage, also der Feststellung, dass er keine Fahrerlaubnis hat, wird dem KRD klar sein, dass die BRD so unter Druck steht, dass die Richter von satanischen Kräften zu Rechtsbeugung und Rechtsbruch genötigt wurden.
Wenn Fitzeks Klage hingegen Recht gegeben wird, wird das KRD jubeln, dass das Gericht Fitzeks Führerscheine wenn nicht auch gleich noch seine Immunität und ihre Staatlichkeit anerkannt hätte.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
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Offline Ferkel

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #417 am: 9. April 2015, 09:19:15 »
Wenn Fitzeks Klage hingegen Recht gegeben wird, wird das KRD jubeln, dass das Gericht Fitzeks Führerscheine wenn nicht auch gleich noch seine Immunität und ihre Staatlichkeit anerkannt hätte.

Wenn er Recht bekommt, weil er seine BRD Fahrerlaubnis noch hat, wird das so von Manuel umdefiniert werden:

"Natürlich hat Peter eine Fahrerlaubnis. Das hat das VG Halle bestätigt. Es ist die Fahrerlaubnis des Königreichs Deutschland, weil souveräner Staat und alles."
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #418 am: 9. April 2015, 09:54:07 »
Dann müsste diese Fahrerlaubnis eines fremden Staates aber auch noch irgendwie in das bundesdeutsche (europäische) Schema eingepasst werden. Und das könnte schwierig werden. Denn Fitzeks "Führerschein" erlaubt ihm, die Verkehrsregeln aller Art, einschließlich Schildern und Ampeln, nach Belieben zu befolgen oder auch nicht. (Gibt es im KRD überhaupt Ampeln?) Kann jemand sagen, welche Führerscheinklasse hierzulande das ermöglicht?

Woher auch immer seine Fahrerlaubnis bzw. sein Führerschein kommen - wenn er auf Straßen außerhalb seines Spaßkönigreiches fährt, gilt die StVO. Und da gibt es keine Mätzchen dieser Art.
 

Offline echt?

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #419 am: 9. April 2015, 10:05:37 »
Erstaunlich finde ich, dass der "Fahrer" noch keine Post von der Führerscheinstelle bekommen hat. Der überschritt doch auch munter alle Verkehrsregeln auf Geheiß des Obersten Souveräns.
Ich bremse nicht für Nazis!