Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164459 mal)

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Offline Linksfahrer

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #315 am: 25. Oktober 2014, 19:17:19 »
Tja, Peter Fitzek hat wahrscheinlich doch das Recht auf seiner Seite.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=111922&st=0&gopid=1057656118&#entry1057656118
Nachdem der Termin des 24.Oktober 2014 geplatzt ist
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2014, 19:34:03 von Linksfahrer »
In Sachsen ist die CDU die regierende Kraft, und das ist gut so.
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #316 am: 25. Oktober 2014, 19:38:58 »
Tja, Peter Fitzek hat wahrscheinlich doch das Recht auf seiner Seite.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=111922&st=0&gopid=1057656118&#entry1057656118
Nachdem der Termin des 24.Oktober 2014 geplatzt ist

Und welchem Satz in dem von Dir geposteten Artikel entnimmstr Du das genau?

Zitat
Wenn du deinen Führerschein abgibst indem du ihn bei der FSST in den Briefkasten wirfst erlischt deine Fahrerlaubnis nicht das ist richtig. Ebenso verhält es sich ja wenn du deinen Führerschein verlieren solltest.

Zitat
Betroffener Peter Fitzek hat den Führerschein aber nicht bei der Führerscheinstelle in den Briefkasten eingeworfen.

Der Fall von Peters Angabe wird doch gar nicht weiter behandelt. Fraglich ist, ob die Unterzeichnung des Wischs notwendig ist, um auf die Fahrerlaubnis zu verzichten. Und darüber wird uns zu gegebener Zeit das Verwaltungsgericht aufklären.
Der Verzicht der Fahrerlaubnis erfolgt durch Erklärung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Die Erklärung muss auch zugegangen sein. Zugagangen ist eine Erklärung, wenn sie mit Wissen und Wollen des Erklärenden auf dem üblichen Weg so in den Einflußbereich des Erklärungsempfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Das liegt hier für mich vor, wenn man dem Leiter der Verkehrsbehörde seinen Lappen in die Hand drückt. Von SCHRIFTLICHER Erklärung ist nirgendwo die Rede.

Problematisch ist höchstens, ob es auf den objektiven oder den subjektiven Erklärungsinhalt ankommt. Subjektiv bedeutet, dass die Erklärung den Inhalt hat, den Peter ihr geben wollte (Hier ist mein Lappen, die Fahrerlaubnis behalte ich aber). Die Rechtssprechung geht davon aus, dass der subjektive Erklärungsinhalt in der Regel unerheblich ist. Es kommt vielmehr auf den objektiven Erklärungsinhalt an, also wie ein durchschnittlicher Erklärungsempfänger die Erklärung verstehen würde. Und da spricht doch einiges dafür, dass eine Übergabe des Lappens bedeutet, dass man auf seine Fahrerlaubnis verzichtet.
 

Offline Linksfahrer

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #317 am: 25. Oktober 2014, 19:42:38 »
Ach, mein lieber Mülli,

Fakt ist doch, dass Peter einen weiteren nicht wegzudiskutierenden Sieg errungen hat.

Und ich wette, für die Verfahren im November 2014 hat er noch so einige Überraschungen parat.

Der Mann imponiert mir immer mehr.
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Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #318 am: 25. Oktober 2014, 19:51:08 »
Interessante Theorie, der Kampf hat noch nicht mal richtig begonnen, aber es steht schon ein Sieger fest?

Und an dem Verfahren in Neustadt/Rbg. ändert der Spruch des VG Halle gar nix, weil es da um Fahrten geht die während eines Vahrverbotes erfolgten. Da ist es wurscht mit welchem Ziel er den Lappen abgegeben hat. Weil in der Zeit durfte er auch mit Lappen nicht fahren.

Und den Karma-Abzug hast Du dir mit so unsubstantierten Beifallsbekundungen selbst zuzuschreiben.

Warum schriebst Du eigentlich hier und nicht im KRD Forum, die freuen sich sicher über einen weiteren Speichellecker.
 
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Offline BlueOcean

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #319 am: 25. Oktober 2014, 20:04:48 »
Fakt ist doch, dass Peter einen weiteren nicht wegzudiskutierenden Sieg errungen hat.

Ein Sieg? LOL! Der souveräne König hat in der BRD eine Klage eingereicht, weil ihm seine BRD-Fahrerlaubnis doch so am Herzen liegt und niemand seine selbstgebastelten Führerscheine anerkennt. Und weil deswegen nun die Termine anderer Klagen aufgeschoben werden, hat er einen Sieg errungen? So kläglich möchte ich nicht "siegen".

Zitat
Und ich wette, für die Verfahren im November 2014 hat er noch so einige Überraschungen parat.

Bestimmt. Aber das Überraschenste wird sein wenn es den alten Hallodri dann doch einmal endgültig erwischt und er eine ganze Weile lang weg vom Fenster sein wird.

Zitat
Der Mann imponiert mir immer mehr.

OK. Imponierend ist sein Durchhaltevermögen und sein bisheriges Glück sowie seine Fähigkeiten immer wieder Deppen zu finden, die all seinen Blödsinn bezahlen indem sie Geld in einer Bank "anlegen", die nichts zurück zahlen kann.

Aber trotzdem bin ich unbeirrt sicher, dass dieser Betrüger genau so imponierend auf der Fresse landen wird, wie er sich bisher unnachahmlich großkotzig aufspielt.
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Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #320 am: 25. Oktober 2014, 20:56:37 »
.....
Der Verzicht der Fahrerlaubnis erfolgt durch Erklärung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Die Erklärung muss auch zugegangen sein. Zugagangen ist eine Erklärung, wenn sie mit Wissen und Wollen des Erklärenden auf dem üblichen Weg so in den Einflußbereich des Erklärungsempfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Das liegt hier für mich vor, wenn man dem Leiter der Verkehrsbehörde seinen Lappen in die Hand drückt. Von SCHRIFTLICHER Erklärung ist nirgendwo die Rede.

Problematisch ist höchstens, ob es auf den objektiven oder den subjektiven Erklärungsinhalt ankommt. Subjektiv bedeutet, dass die Erklärung den Inhalt hat, den Peter ihr geben wollte (Hier ist mein Lappen, die Fahrerlaubnis behalte ich aber). Die Rechtssprechung geht davon aus, dass der subjektive Erklärungsinhalt in der Regel unerheblich ist. Es kommt vielmehr auf den objektiven Erklärungsinhalt an, also wie ein durchschnittlicher Erklärungsempfänger die Erklärung verstehen würde. Und da spricht doch einiges dafür, dass eine Übergabe des Lappens bedeutet, dass man auf seine Fahrerlaubnis verzichtet.

Sehr schön subsumiert!
Das wird spätestens vor dem Bundesverwaltungsgericht dem Fitze den Lappen kosten, denn es steht nirgends geschrieben, dass der Verzicht schriftlich erfolgen muss.
 Hier gilt der Grundsatz:
Zitat
§ 10 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens (LVerwVerG)

Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline dieda

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #321 am: 25. Oktober 2014, 20:58:23 »
Fakt ist doch, dass Peter einen weiteren nicht wegzudiskutierenden Sieg errungen hat.

1. Fakt ist doch, dass das billige Taktierereien sind und kein Sieg, und damit hat er sich hinsichtlich seines nach außen getragenen so ganzheitlichen Anspruchs herrlich unglaubwürdig gemacht hat. Auch seine juristischen Winkelzüge, die gepfändeten 5- BMWs betreffend, passen so gar nicht in das gewünschte Selbstbild vom edlen Weltenretter. Ich tippe mal auf ganzheitlichen Phyrrussieg.

Auch der Gast zum zweijährigen Kindergeburtstag mit dem Elektroauto, mit Sicherheit KEIN "Linksfahrer", wird das sicher recht bald kapieren.

2. Das Urteil von Neustadt/ Rübenberge ist zwar in Berufung gegangen, aber da wurde, bitte nicht zu vergessen, mittlerweile ein psychologisches Gutachten (!) angefordert. Da die Exploration erwartungsgemäß verweigert wurde, darf sich der Gutachter nun selbst einen "ganzheitlichen Eindruck" verschaffen, ob und inwiefern Fitzek überhaupt (noch) die erforderlichen geistigen und sozialen Voraussetzungen für diese Fahrerlaubnis besitzt. Und dabei könnten auch diese damalige demonstrative Rückgabe des FS und die heutigen juristischen Winkelzüge, nur um jeglichen Sanktionen gegenüber seinen permanenten Gesetzesverstößen (egal ob "nur" Ordnungswidrikeit oder Straftat) zu entziehen, durchaus auch eine gewichtige Rolle spielen, quasi in dem Sinne: wiederholt vorsätzlich rechts blinken und dann frech links fahren, ergo Gefahr für die Allgemeinheit, kleine Kinder und so...  ;) Dann nützt ihm nämlich auch ein VG- Urteil nichts mehr.

Zitat
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Ich finde sowas, 0-8-15-Macho-Protzkarre hin oder her, eigentlich ganz armselig.
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Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #322 am: 25. Oktober 2014, 21:02:18 »
Dieda: Du bist ja auch ne Frau, Du kannst sowas nicht verstehen.
 

Offline dieda

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #323 am: 25. Oktober 2014, 21:11:19 »
Dieda: Du bist ja auch ne Frau, Du kannst sowas nicht verstehen.

Ähäm, ich kenne auch ganz normalgesunde, nichthomosexuelle, sehr intelligente und gutsituierte Männer, die können das auch nicht verstehen.  :-[
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Offline Mogelpackung

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #324 am: 26. Oktober 2014, 01:02:03 »
Und ich wette, für die Verfahren im November 2014 hat er noch so einige Überraschungen parat.

Hier wird immer unterstellt, die Aussetzung der Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sei auf eine "Überraschung" zurückzuführen, die Pluralpeter "parat" hatte. Also entweder ich habe da was verpasst, oder es gibt bislang keine konkreten Hinweise darauf, dass Pluralpeter da irgendwie in Aktion war und für alle unerwartet die "Verwaltungsgerichts-Karte" gespielt hat.

Es ist ebenso denkbar, dass der zuständige Richter sich am Morgen unter der Dusche überlegt hat, dass er sich Arbeit spart, wenn er erst mal das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht abwartet. Und der Richter von dem anderen Gericht hat sich gedacht: "Gute Idee, das mache ich auch." Und Pluralpeter ist davon dann genauso überrascht worden wie alle anderen auch. Immerhin hat er - wie man den Videos von Müllmann entnehmen konnte - zu seinen Anhängern beim Kindergeburtstag noch stolz von den anstehenden Gerichtsverfahren erzählt. Davon, dass die Termine nicht stattfinden würden, schien er zu diesem Zeitpunkt nicht auszugehen.

Aber vielleicht habe ich auch einfach was verpasst...
 

Müllmann

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #325 am: 26. Oktober 2014, 01:30:52 »
Eher unwahrscheinlich, da der Richter vor solchen Aktionen den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben hat. Ich gehe von einem Schriftsatz des Verteidigers mit einem entsprechenden Antrag auf Beiziehung der Verfahrensakte vor dem VG  aus.
Interessanter ist, was für eine Klage Pp da laufen hat. Sinn würde nur eine Feststellungsklage machen. Eine Verpflichtungsklage wäre sinnfrei und vielleicht auch verfristet. Hab jetzt das Datum der Rückgabe des Lappens nicht parat.
 

Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #326 am: 26. Oktober 2014, 01:34:08 »
Fakt ist doch, dass Peter einen weiteren nicht wegzudiskutierenden Sieg errungen hat.

Ein Sieg? LOL!

Bedauerlicherweise ja. Siehe unten.

Der souveräne König hat in der BRD eine Klage eingereicht, weil ihm seine BRD-Fahrerlaubnis doch so am Herzen liegt und niemand seine selbstgebastelten Führerscheine anerkennt. Und weil deswegen nun die Termine anderer Klagen aufgeschoben werden, hat er einen Sieg errungen? So kläglich möchte ich nicht "siegen".

Du denktst (mit Verlaub) zu komplex. So komplex denkt doch niemand: Die Königreichler sowieso nicht. Aber auch das gemeine Volk nicht: Wer hat denn schon den völligen Durchblick im Verwaltungsrecht? Also der normaler Bürger nicht, selbst wenn er als Wittenberger an der Sache interessiert ist. Und dann passiert folgendes:

So ein ganz normaler Wittenberger (ich erzählte es ausführlich) schwankt zwischen "so eine Frechheit", "das die dem nichtmal zeigen, wo der Hammer hnägt" und einer gewissen Schadenfreude über Eugelspiegeleien: Wer hat sich denn noch nicht über ungerechte Bescheide der Obrigkeit geärgert - gegen die er aber nichts machen kann? Der Fitzek macht - und kommt damit durch. Und bitte nicht vergessen: Die schönste Kleinstadt der Welt (vgl. Müllmann-Video der Straße) ist ostdeutsch, da gibt es ein mehr als nur gesundes Misstrauen gegen die Obrigkeit, die man ab und an selbst ganz gern zum Teufel jagen würde.

Rein fachlich:
Herr Fitzek war offenbar selbst in der Führerscheinstelle und legte da den Führerschein auf den Tresen. Vermutlich hat er damals nichts unterschrieben, weil das ja - und so weiter.
Nun wird es darauf ankommen, ob für den wirksamen Verzicht auf die Fahrerlaubnis eine mündliche Erklärung reicht. Falls sie reicht, wird es darauf ankommen, ob es dafür eine Zeugen gibt. Oder ob Aussage gegen Aussage steht.

Falls das Verwaltungsgericht zu dem Schluss kommt, dass Herr Fitzek nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtete, sind tatsächlich alle Karten neu gemischt. Und in diesem Fall wird wohl tatsächlich über die Einziehung der PKW zu reden sein: Die erfolgte dann auf falscher Rechtsgrundlage.

Vor Gericht und auf hoher See ...
 

Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #327 am: 26. Oktober 2014, 01:44:10 »
Es ist ebenso denkbar, dass der zuständige Richter sich am Morgen unter der Dusche überlegt hat, dass er sich Arbeit spart, wenn er erst mal das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht abwartet.

Dazu müßte er überhaupt von diesem Verfahren Kenntnis haben:
Richter sind auch nur Menschen, die telefonieren nicht ständig alle Gerichte für jedes Verfahren ab. Entweder hat er in der Akte einen Hinweis auf das Verfahren im Verwaltungsgericht gefunden (unwahrscheinlich: Wie sollte das in die Akte kommen?) oder ein Schriftsatz auf den letzten Drücker kam rein.

Die zweite Version ist deutlich wahrscheinlicher:
Da ist offenbar wieder ein Anwalt an Fitzeks Seite. Und das merkte man auch schon bei dem kurz gehaltenen Schriftsatz von nur drei Seiten.

Und zur zweiten Version gibt es noch eine Variante:
Auch die Staatsanwaltschaft (die dürfte vernetzter sein, auch wegen Staatsschutz) hat in letzter Minute den möglichen Stockfehler gesehen und erstmal die Notbremse gezogen. Und das würde wieder erklären, warum die Verfahren bei beiden Gerichten ausgesetzt wurden.

Man müsste wohl die Staatsanwaltschaft zur Sache interviewen.
 

Offline BlueOcean

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #328 am: 26. Oktober 2014, 01:45:33 »
Die unschöne psychologische Wirkung ist schon dem "Tenor" der Artikel in der BILD-Zeitung zu entnehmen (insbesondere auch in den Fehlern ;) ).

Ansonsten aber bezüglich Ablauf, Termin etc. die Darstellung und Wertung des Gerichts:

Zitat von: Amtsgericht Rübenberge
Der Angeklagte hat wirksam am 13.09.2012 auf die ihm von der Fahrerlaubnisbehörde Wittenberg ausgestellte Fahrerlaubnis verzichtet. Nach eigenen Angaben wurde der Angeklagte über die Wirkungen eines Verzichts auf die Fahrerlaubnis aufgeklärt. Dem wirksamen Verzicht steht auch nicht entgegen, dass er ein vorgefertigtes Formular der Fahrerlaubnisbehörde nicht unterzeichnet hat. Der Angeklagte habe seinen Führerschein nach eigenen Angaben mit Schreiben vom 13.09.2012 an der Informationsstelle der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben. Damit sind die Verzichtserklärung und der Führerschein an die für den Verzicht zuständige Stelle, und zwar an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg, gelangt. Auf seinem vorgefertigten Schreiben ließ sich der Angeklagte durch die Fahrerlaubnisbehörde bestätigen, dass „Herr ... den Führerschein der Bundesrepublik Deutschland mit dem heutigen Datum zurückgab und die Vertraglichkeit, die durch Antragstellung bestand, damit aufgelöst ist.“ Auch wenn der Angeklagte in seinem Schreiben die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen nicht ausdrücklich aufführte, wird jedoch zweifelsfrei erkennbar, dass der Angeklagte die Rechte aus seiner Fahrerlaubnis aufzugeben beabsichtigte.
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #329 am: 26. Oktober 2014, 01:46:33 »
Das ist kein Zivil- oder Strafverfahren. Hier geht es nicht um Bewisfragen sondern rein um die rechtliche Wertung einer unstreitig erfolgten Erklärungshandlung.
Da ist meiner Ansicht nach nicht mal eine mündliche Verhandlung notwendig, da kein strittiger Sachverhalt.