Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164460 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Wittenberger

  • Personalausweisler
  • ***
  • W
  • Beiträge: 1236
  • Dankeschön: 2906 mal
  • Karma: 192
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #330 am: 26. Oktober 2014, 02:12:16 »
Das ist kein Zivil- oder Strafverfahren. Hier geht es nicht um Bewisfragen sondern rein um die rechtliche Wertung einer unstreitig erfolgten Erklärungshandlung.
Da ist meiner Ansicht nach nicht mal eine mündliche Verhandlung notwendig, da kein strittiger Sachverhalt.

Langsamer.
Was das Amtsgericht Rübensteine am Nordberg feststellte, ist für das Verwaltungsgericht zunächst einmal ohne Belang. Das Verwaltungsgericht stellt völlig selbstständig fest.

Ideal wäre natürlich, wenn das Verwaltungsgericht einen Hinweis auf das Urteil des Amtsgerichts Neustadt hätte - es ist überhaupt nicht sicher, dass das Gericht das wirklich weiß ...
 

Müllmann

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #331 am: 26. Oktober 2014, 02:23:05 »
Das Urteil hat das VG in der Tat nicht zu interessieren, umgekehrt aber genauso. Weil es in den dort verhandelten Fall um eine Fahrt während eines wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verhängten Fahrverbotes ging. Da ist der fragliche Verzicht auf die Fahrerlaubnis, um den es vor dem VG geht unerheblich für.
 

Offline Das Chaos

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 2467
  • Dankeschön: 3400 mal
  • Karma: 269
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 2250 Beiträge Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #332 am: 26. Oktober 2014, 02:52:17 »
...
Ideal wäre natürlich, wenn das Verwaltungsgericht einen Hinweis auf das Urteil des Amtsgerichts Neustadt hätte - es ist überhaupt nicht sicher, dass das Gericht das wirklich weiß ...

Das ist gar nicht nötig, denn das VG arbeitet mit dem selben Sachverhalt, müsste also, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, zu dem gleichen Ergebnis wie der Richter in Neustadt (und Müllmann natürlich) kommen. Was mir mehr Sorgen macht, ist die Zeit, die nun wieder verstreicht. Wenn die Verwaltungsgerichte so übelastet sind wie bei uns (Fälle mit Verfahrensdauer von 5 bis 7 Jahren sind gar nicht so selten), können wir noch lange warten.
Wenn ich der zuständige Sachbearbeiter der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde wäre, würde ich dem Fitze (wie es Heerlein passiert ist) aufgeben, unter Hinweis auf die Ansicht des LG Hannover ein medizinisch-psychologisches Gutachten für seine Fahrtauglichkeit vorzulegen und wenn er das nicht macht, ihm die Fahrerlaubnis entziehen, auch wenn dies der amtlichen Auffassung der Behörde widerspricht. Dann Sofortige Vollziehbarkeit anordnen, damit das erstmal gilt, dann soll Fitze nochmal klagen. Sollte der freiwillige Verzicht wirksam sein, ist der Entzug halt unwirksam. In jedem Fall aber wären die Strassen vor dem zügellosen Irren sicher.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: dieda

Offline BlueOcean

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9250
  • Dankeschön: 35920 mal
  • Karma: 1407
  • Proud maritime merchandise
  • Auszeichnungen Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Geheimnisträger, Sir!
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #333 am: 26. Oktober 2014, 02:53:10 »
Ich wollte nur die Feststellungen des Gerichts vom Rübenberge zitieren, weil da manches mittlerweile schon leicht anders dargestellt wird. Und ein VG, das nur diese Frage zu klären hat, wird sicher auch all die Argumente prüfen, die dazu schon in Rübenberge vorgetragen wurden.

Besonders freuen würde mich wenn EtcPp über seine eigene schriftliche Schwurbelformulierung stolpert, dass mit der Führerscheinrückgabe "die Vertraglichkeit, die durch Antragstellung bestand, damit aufgelöst ist."

Denn der Satz klingt eindeutig entgegengesetzt zu seiner jetzigen Behauptung, dass er doch nur seinen Führerschein zurück geben aber die Fahrerlaubnis behalten wollte. Wenn das damals sein Wunsch gewesen sein sollte, hätte der große Genius es leicht klar und deutlich aussprechen können. Da wird er sich vor dem VG also ohnehin wieder als armen juristischen Laien darstellen müssen, dem die böse Behörde so übel mitgespielt hat.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Mogelpackung

Offline Wittenberger

  • Personalausweisler
  • ***
  • W
  • Beiträge: 1236
  • Dankeschön: 2906 mal
  • Karma: 192
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #334 am: 26. Oktober 2014, 02:40:46 »
Was mir mehr Sorgen macht, ist die Zeit, die nun wieder verstreicht. Wenn die Verwaltungsgerichte so übelastet sind wie bei uns (Fälle mit Verfahrensdauer von 5 bis 7 Jahren sind gar nicht so selten), können wir noch lange warten.

In gleichem Landkreis streiten zwei Busunternehmer um die rechtmäßige Vergabe des ÖPNV. Wenn ich das recht sehe, tröpfeln die Urteile jeweils nach zwei Jahren.

Wenn ich der zuständige Sachbearbeiter der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde wäre, würde ich dem Fitze (wie es Heerlein passiert ist) aufgeben, unter Hinweis auf die Ansicht des LG Hannover ein medizinisch-psychologisches Gutachten für seine Fahrtauglichkeit vorzulegen und ...

Der zuständige Sachbearbeiter der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde liest hier aber nicht mit, also das glaube ich nun wirklich nicht. Da müßte mal ein entsprechender Hinweis hin.

Man muss auch bedenken, dass dort ja auch nur Menschen arbeiten:
Die sind schon mal mit der Kennzeichen-Sache vor Gericht auf die Nase gefallen. Jetzt deutet sich gleiches mit der Fahrerlaubnis an: Deren Lust auf gerichtliche Windmühlen dürfte sich in deutlichen Grenzen halten.

Ich will keinesfalls zu Mailbashing aufrufen, bitte nur sinnvolle und juristisch qualifizierte Mails: Führerscheinbehörde ist der Landkreis Wittenberg.
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2014, 02:44:55 von Wittenberger »
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #335 am: 26. Oktober 2014, 03:18:35 »
Fakt ist doch, dass Peter einen weiteren nicht wegzudiskutierenden Sieg errungen hat.

1. Fakt ist doch, dass das billige Taktierereien sind und kein Sieg, und damit hat er sich hinsichtlich seines nach außen getragenen so ganzheitlichen Anspruchs herrlich unglaubwürdig gemacht hat. Auch seine juristischen Winkelzüge, die gepfändeten 5- BMWs betreffend, passen so gar nicht in das gewünschte Selbstbild vom edlen Weltenretter. Ich tippe mal auf ganzheitlichen Phyrrussieg.

Auch der Gast zum zweijährigen Kindergeburtstag mit dem Elektroauto, mit Sicherheit KEIN "Linksfahrer", wird das sicher recht bald kapieren.

2. Das Urteil von Neustadt/ Rübenberge ist zwar in Berufung gegangen, aber da wurde, bitte nicht zu vergessen, mittlerweile ein psychologisches Gutachten (!) angefordert. Da die Exploration erwartungsgemäß verweigert wurde, darf sich der Gutachter nun selbst einen "ganzheitlichen Eindruck" verschaffen, ob und inwiefern Fitzek überhaupt (noch) die erforderlichen geistigen und sozialen Voraussetzungen für diese Fahrerlaubnis besitzt . Und dabei könnten auch diese damalige demonstrative Rückgabe des FS und die heutigen juristischen Winkelzüge, nur um jeglichen Sanktionen gegenüber seinen permanenten Gesetzesverstößen (egal ob "nur" Ordnungswidrikeit oder Straftat) zu entziehen, durchaus auch eine gewichtige Rolle spielen, quasi in dem Sinne: wiederholt vorsätzlich rechts blinken und dann frech links fahren, ergo Gefahr für die Allgemeinheit, kleine Kinder und so...  ;) Dann nützt ihm nämlich auch ein VG- Urteil nichts mehr.

Zitat
Der Mann imponiert mir immer mehr.

Ich finde sowas, 0-8-15-Macho-Protzkarre hin oder her, eigentlich ganz armselig.


Eine Nummer kleiner, ein 3er.
 



Wollen wir mal hoffen, daß der in/von NRÜ bestellte Gutachter hier mitliest.
 

Offline dieda

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3639
  • Dankeschön: 10901 mal
  • Karma: 623
  • Hauptabteilung wahre Wahrheiten
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 2250 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 1500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #336 am: 26. Oktober 2014, 07:48:40 »
Nochmal, weil es so schön ist:

Zitat von: Amtsgericht Rübenberge
Der Angeklagte hat wirksam am 13.09.2012 auf die ihm von der Fahrerlaubnisbehörde Wittenberg ausgestellte Fahrerlaubnis verzichtet. Nach eigenen Angaben wurde der Angeklagte über die Wirkungen eines Verzichts auf die Fahrerlaubnis aufgeklärt. Dem wirksamen Verzicht steht auch nicht entgegen, dass er ein vorgefertigtes Formular der Fahrerlaubnisbehörde nicht unterzeichnet hat. Der Angeklagte habe seinen Führerschein nach eigenen Angaben mit Schreiben vom 13.09.2012 an der Informationsstelle der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben. Damit sind die Verzichtserklärung und der Führerschein an die für den Verzicht zuständige Stelle, und zwar an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg, gelangt. Auf seinem vorgefertigten Schreiben ließ sich der Angeklagte durch die Fahrerlaubnisbehörde bestätigen, dass „Herr ... den Führerschein der Bundesrepublik Deutschland mit dem heutigen Datum zurückgab und die Vertraglichkeit, die durch Antragstellung bestand, damit aufgelöst ist.“ Auch wenn der Angeklagte in seinem Schreiben die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen nicht ausdrücklich aufführte, wird jedoch zweifelsfrei erkennbar, dass der Angeklagte die Rechte aus seiner Fahrerlaubnis aufzugeben beabsichtigte.

/Deppenmodus an/:
"Vertrag" über was? Einen Führerschein? Passt nicht.
Also "Vertrag" über die Fahrerlaubnis selbst! Und hier die Auflösung durch Fitzek selbst.
/Deppenmodus aus/

Ergo liegt doch wirksame Verzichtserklärung auf die Fahrerlaubnis durch Fitzek vor. Widerspruchsfrei und schön selbstgetextet.
Das nenne ich ein klassisches Eigentor! Und zurechnungsfähig ist er auch, Fahrtauglichkeit hin oder her. Wird das VG auch so sehen, fragt sich nur wann.

« Letzte Änderung: 26. Oktober 2014, 08:06:31 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline vollstrecker

  • Ehren-Souverän
  • Personalausweisler
  • *******
  • Beiträge: 1805
  • Dankeschön: 1552 mal
  • Karma: 200
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Auszeichnung für 1500 Beiträge Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst!
    • Eisenfrass: Reichsbürger und andere Volksbetrüger
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #337 am: 26. Oktober 2014, 08:17:13 »
Welche "Vertraglichkeit" außer der Fahrerlaubnis steht mit dem Führerschein in Zusammenhang?
 

Müllmann

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #338 am: 26. Oktober 2014, 08:57:28 »
Welche "Vertraglichkeit" außer der Fahrerlaubnis steht mit dem Führerschein in Zusammenhang?

Übergabe und Übereignung einer Plastikarte? (sachenrechtlicher Vertrag)
Keine Ahnung, ob das bei einem Führerschein wie beim Perso oder Pass ist, dass das Eigentum bei der BRiD GmbH verbleibt. Falls ja, dann liegt ein Leihvertrag vor (schuldrechtlicher Vertrag).
 

Offline Mogelpackung

  • General für Menschenrechte
  • *****
  • Beiträge: 212
  • Dankeschön: 407 mal
  • Karma: 45
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #339 am: 26. Oktober 2014, 09:43:14 »
Es ist ebenso denkbar, dass der zuständige Richter sich am Morgen unter der Dusche überlegt hat, dass er sich Arbeit spart, wenn er erst mal das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht abwartet.

Dazu müßte er überhaupt von diesem Verfahren Kenntnis haben:
Richter sind auch nur Menschen, die telefonieren nicht ständig alle Gerichte für jedes Verfahren ab. Entweder hat er in der Akte einen Hinweis auf das Verfahren im Verwaltungsgericht gefunden (unwahrscheinlich: Wie sollte das in die Akte kommen?) oder ein Schriftsatz auf den letzten Drücker kam rein.

Die zweite Version ist deutlich wahrscheinlicher:
Da ist offenbar wieder ein Anwalt an Fitzeks Seite. Und das merkte man auch schon bei dem kurz gehaltenen Schriftsatz von nur drei Seiten.

Und zur zweiten Version gibt es noch eine Variante:
Auch die Staatsanwaltschaft (die dürfte vernetzter sein, auch wegen Staatsschutz) hat in letzter Minute den möglichen Stockfehler gesehen und erstmal die Notbremse gezogen. Und das würde wieder erklären, warum die Verfahren bei beiden Gerichten ausgesetzt wurden.

Man müsste wohl die Staatsanwaltschaft zur Sache interviewen.

Wir sind uns also einig, dass es mehrere Varianten gibt. Im Übrigen: Wenn die Staatsanwaltschaft von diesen Verfahren Kenntnis hatte, dann wird auf diese Verfahren sicher auch in der Akte verwiesen.  Dann weiß es der Richter auch oder kann es jedenfalls wissen.

Ich halte es lediglich für falsch, den Eindruck zu erwecken, als würde feststehen, dass Fatzke mal wieder alle ausgetrickst hat. Dafür fehlt es schlicht an Fakten....so, aber jetzt genug zu diesem Teilaspekt. Die rechtliche Einordnung ist sicher interessanter.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: hair mess

Offline Autsch !

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 1391
  • Dankeschön: 4588 mal
  • Karma: 386
  • Mitunskönnsesjamachen.
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #340 am: 26. Oktober 2014, 15:03:49 »
Ja, auch ich kenne die goldene Regel - Wenn man mal nichts weiß - Einfach mal die Klappe halten.
Aber auch als Nicht- Jurist interessiert mich dieser Vorgang.

Wenn ich es richtig verstehe hat der Zopfträger seinen Führerschein bei einer Führerscheinstelle abgegeben ?
Im folgenden geht es um die Frage, welchen Willen er mit dieser Abgabe bekunden wollte.

Hätte er seinen Führerschein morgens beim Brötchenkauf dem Bäcker auf den Tresen gelegt, hätte ich als sein Bäcker evtl. weiteren Kärungsbedarf ob seines Willens, wahlweise Geisteszustandes.

Ist der Zusammenhang Führerscheinabgabe bei Führerscheinstelle  = Fahrerlaubnisverzicht wirklich zu weit hergeholt ?
Oder ist es wahrscheinlicher zu vermuten, daß F. vielleicht einfach das Design des Scheines scheußlich fand und nur den Umtausch in ein farbenfroheres Exemplar im Sinn hatte ? ( mal ganz abgesehen vom Vertragskündigungsgeschwurbel)
 

Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Mogelpackung

Offline Mogelpackung

  • General für Menschenrechte
  • *****
  • Beiträge: 212
  • Dankeschön: 407 mal
  • Karma: 45
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #341 am: 26. Oktober 2014, 16:35:47 »
Ich habe auch noch mal ein bisschen recherchiert:

Das „Problem“ ist natürlich, dass es höchstwahrscheinlich keinen vergleichbaren Fall gibt, weil niemand sonst seinen Führerschein aus Motiven abgibt, die Fitzeks auch nur annähernd ähnlich sind (aber es gründet natürlich auch nicht jeder seinen eigenen Staat  ;D).

In den meisten Fällen erfolgt die Abgabe des Führerscheins wohl um einer Entziehung der Fahrerlaubnis zuvorzukommen. In diesen Fällen ist die Auslegung eines solchen Vorgangs deutlich einfacher, denn das Ziel, die Entziehung der Fahrerlaubnis zuvorzukommen, wird natürlich nur dann erreicht, wenn die Abgabe des Führerscheins gleichbedeutend ist mit dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis.

Dennoch habe ich ein Urteil gefunden, welches hier weiterhelfen könnte. In dem dortigen Fall ging es um die Frage, ob der Antragsteller nur auf seine deutsche Fahrerlaubnis oder auch auf seine tschechische Fahrerlaubnis verzichtet hat. Das Gericht  kam zu dem Ergebnis, dass lediglich ein Verzicht auf die deutsche Fahrerlaubnis vorliegt. Es führt aus:

Einer solchen Auslegung der Verzichtserklärung (Anm.: Auslegung als Verzicht auf die Fahrerlaubnis beider Länder) des Antragstellers steht zwar nicht bereits der Wortlaut seines Schreibens vom 12.11.2007 entgegen, wonach er freiwillig auf den Führerschein verzichtet. Denn der juristische Laie bezeichnet mit dem Wort Führerschein die Fahrerlaubnis, die juristisch gesehen durch den Führerschein lediglich dokumentiert wird.
(VG Neustadt, Beschluss vom 14.1.2008, Az. 3 L 1568/07.NW, Rn. 8, zitiert nach juris).

Mit dem Argument, er habe lediglich seinen Führerschein abgegeben, jedoch nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichtet, wird das juristische Kindergartenkind Peter Fitzek also, jedenfalls bei Zugrundelegung des obigen Urteils, nicht durchkommen.
 Dem steht meines Erachtens auch dass Geschwurbel Fitzeks über die “Auflösung der Vertraglichkeit“ entgegen. Denn auch damit hat Fitzek zu erkennen gegeben, dass er mehr will, als lediglich den Realakt “Abgabe des Führerscheins“ auszuführen.
Dem steht ferner entgegen, dass, wie hier schon mehrfach festgestellt worden ist, nicht ersichtlich ist, welchen Sinn die Rückgabe des Führerscheins sonst gehabt haben soll.

Problematisch könnte höchstens werden, dass man wohl nicht davon ausgehen konnte, dass Fitzek nicht mehr in der BRD fahren wollte. Darum ging es ihm ja zu keinem Zeitpunkt. Es ging ja immer “nur“ um seine Abmeldung von der BRD.

Man darf eines meines Erachtens aber auch auf keinen Fall unterschätzen: Auch die Verwaltungsrichter werden schon mal was von Reichsbürgern gehört haben und sie werden ein Interesse daran haben, Fitzek mit seinem geistesgestörten Gehabe nicht ungeschoren davon kommen zu lassen.

Fazit: ich bin guter Dinge.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: KugelSchreiber

Offline Lisa

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 1379
  • Dankeschön: 984 mal
  • Karma: 99
  • Ich schreib mal wieder in Einfachdeutsch.
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 500 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #342 am: 26. Oktober 2014, 17:39:10 »
Soweit ich weiß, können Botschaftsangehörige und erst recht Staatsoberhäupter fremder Länder bei uns im Straßenverkehr machen, was sie wollen, ohne dafür belangt zu werden. Verstehe gar nicht, warum sich Fitzek in der Sache überhaupt einlässt.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: KugelSchreiber

Offline Linksfahrer

  • Vollhorst
  • Anti-KRRler
  • ****
  • L
  • Gesperrt!!
  • Beiträge: 58
  • Karma: -53
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #343 am: 26. Oktober 2014, 22:03:11 »
Oh Leute, im Verkehrsportal wird auch gerade heiß und heftig über diesen Fall diskutiert.
Mit ebenso keinem Ergebnis.
Man verweist lediglich auf diese nicht aussagekräftige Seite
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Neustadt%20am%20R%FCbenberge&Datum=2013-10-17&Aktenzeichen=60%20Cs%207231%20Js%2021262/13
Mir scheint so, Peter hat zumindestens diesen einen Fall gewonnen.

Und die OWiG's sind ja sowieso alle nach 3 Monaten verjährt.



P.S.: Danke übrigens für Karma -30 (dato 26.OKT.2014 22:00 Uhr)
(Gibbet es eigentlich da einen User, der mich mit Minus Themperaturen noch übertrifft?)
Also Leute, bei -273 muß aber dann Schluß sein, denn die Physik kann niemand autricksen und übertrumpfen.
In Sachsen ist die CDU die regierende Kraft, und das ist gut so.
 

Offline Sandmännchen

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 10935
  • Dankeschön: 34886 mal
  • Karma: 571
  • Garstiger Philantrop (m/w/d)
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 10000 Beiträge Autor im Sonnenstaatland-Wiki
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #344 am: 26. Oktober 2014, 22:46:54 »
Rufst Du beim Schachspiel auch nach jedem Zug "gewonnen!!!", weil Du noch nicht besiegt wurdest?
Hast Du diese Definition von Manuel?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch