Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 163845 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline KugelSchreiber

  • Kommissar Mimimi
  • **
  • Beiträge: 520
  • Dankeschön: 702 mal
  • Karma: 113
  • System-Regulator, 37. UG
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 500 Beiträge Geheimnisträger, Sir! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #300 am: 31. August 2014, 15:10:23 »
Übrigens morgen, Montag, um 20.15 genau diese Folge im BR, Kollegen. Ich freu mich schon!
"Nichts kann Uns aufhalten. Garnichts!" (Peter F., derzeit wohnhaft Roter Ochse zu Halle - demnächst Verschubung an die JVA Burg)
 

Müllmann

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #301 am: 31. August 2014, 15:18:55 »
Also viel anders stelle ich mir ein Verhöhr mit unserer Kundschaft auch nicht vor. Die Dialoge dürften etwa genauso sinnvoll sein.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #302 am: 31. August 2014, 15:38:55 »
https://www.youtube.com/watch?v=hjG6lnxExTA

Das Fahndungsplakat (bei 15.50) ist echt. Der Fall wurde bis heute nicht aufgeklärt, trotz des extra für "Aktenzeichen xy" gedrehten Filmes.
 

Offline hair mess

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 8149
  • Dankeschön: 18710 mal
  • Karma: 697
  • Ein kerniger kluger Ur-Bayer mit breitem Dialekt
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Geheimnisträger, Sir! Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #303 am: 31. August 2014, 15:52:04 »
Also viel anders stelle ich mir ein Verhöhr mit unserer Kundschaft auch nicht vor. Die Dialoge dürften etwa genauso sinnvoll sein.
Ja, teilweise ist das so. Versuch mal so einem zu erklären, welche Steuer was besteuert und wie man die ganze Chose  wieder in den Griff bekommen könnte. Der Vermerk ist genauso kurz wie das Gespräch lang. Denn die hören dann ja auch nicht wieder auf. Die gehen aber auch nicht mehr, bevor sie nicht ihren gesamten Bauchladen los sind.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: KugelSchreiber

Müllmann

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #304 am: 31. August 2014, 15:55:03 »
Weiss ich, die Gespräche mit Herrn S. waren selten unter zwei Stunden.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #305 am: 15. September 2014, 09:17:08 »
 

Müllmann

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #306 am: 15. September 2014, 09:26:57 »
Da haben sie aber (wie üblich), das Urteil falsch verstanden. Das Gericht hat nur festgestellt, dass es keine Urkundenfälschung ist sich KRD-Kennzeichen selbst zu basteln, da keine Verwechslungsgefahr mit den BRiD-Kennzeichen besteht.

Nicht geäußert hat sich das Gericht zu der Frage, ob es eine Ordnungswidrigkeit nach § 10 FZV (lfd. Nr. 179 oder 179a BKatV) oder gar ein Verstoß gegen § 1 PflVG darstellt.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #307 am: 15. September 2014, 09:42:09 »
Dann sollten wir uns zu diesem Thema besser bedeckt halten und die -offensichtlich gelgentlich hier mitlesenden- Vollknallis nicht vom Thema ablenken - in der Autokennzeichensammlerszene gibt es interessierte Persönlichkeiten, die ihre eigene Agenda verfolgen.    :dance:
 

Müllmann

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #308 am: 15. September 2014, 09:44:18 »
in der Autokennzeichensammlerszene gibt es interessierte Persönlichkeiten, die ihre eigene Agenda verfolgen.    :dance:

Falls da morgen eine entsprechend beschilderte Kalesche rumstehen sollte, bring ich Dir ein Andenken mit.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #309 am: 15. September 2014, 09:55:08 »
in der Autokennzeichensammlerszene gibt es interessierte Persönlichkeiten, die ihre eigene Agenda verfolgen.    :dance:

Falls da morgen eine entsprechend beschilderte Kalesche rumstehen sollte, bring ich Dir ein Andenken mit.

Oh, schön - aber laß Dich nicht erwischen.  :)) 
Hmm...   :think:  wie ist die Rechtslage, wenn Du ein reichsdeppisches Autokennzeichen klauen würdest? Könnten Dir die BRiD-Justizmarken dafür einen reinsemmeln analog der Strafzumessung von Kennzeichendiebstahl bei Schlafschafvehikeln?? Oder ist es egal, weil deren Phantasieschrott eh nicht gildet?


Ach ja, wenn Du mal wieder durch Deine Heimatstadt strolchst, hierfür würden gewisse Leute einiges springen lassen: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/dd/AudiA8_Kanzlerwagen.jpg  :whistle:
 

Müllmann

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #310 am: 15. September 2014, 09:58:53 »
Diebstahl ist Diebstahl, aber villeicht könnte ich mich ja auf rechtfertigenden Notstand berufen, weil ich eine Straftat verhindern wollte  ;D

Nein, wird nicht klappen, weiss ich.
 

Offline hair mess

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 8149
  • Dankeschön: 18710 mal
  • Karma: 697
  • Ein kerniger kluger Ur-Bayer mit breitem Dialekt
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Geheimnisträger, Sir! Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #311 am: 16. September 2014, 06:22:05 »
Zu solchen Urteilen sollte das Gericht immer eine trivial-verständliche Übersetzung anfügen.
Etwa so (auch wenn es für mich als Nichtjuristen schon etwas von Blasphemie hat):
Das bisher zuständige Gericht hat das Problem nicht erkannt und daher falsch entschieden. Das wahre Problem kann und wird aber zu ganz gewaltigen Schwierigkeiten führen, sonst würden wir es gar nicht auf den Tisch bringen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Müllmann

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #312 am: 16. September 2014, 06:33:51 »
Richter sind auch nur Menschen und daher faul. Die beantworten nur Fragen, die sie auch gefragt wurden. Und auch nur wenn es unvermeidbar ist. Wenn die Entscheidung sich bereits aus formalen Gründen ergibt wir die Sachfrage gar nicht mehr angesehen.
Da haben sich schon manche reingeritten, die aus Freisprüchen aus formalen Gründen auf eine Nichtstrafbarkeit geschlossen haben. Und hier schließt sich der Kreis zum Grundproblem aller Reichis dem selektiven Lesen.
 

Offline Das Chaos

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 2467
  • Dankeschön: 3400 mal
  • Karma: 269
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 2250 Beiträge Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #313 am: 16. September 2014, 08:16:16 »
Richter sind auch nur Menschen und daher faul. Die beantworten nur Fragen, die sie auch gefragt wurden.

Das hat weniger mit der Faulheit zu tun, die man zwar in dem einen oder anderen Fall feststellen kann, als mit dem uralten Rechtssatz "ne ultra petitum" der auch schriftlich fixiert ist:
Zitat
§ 308 Bindung an die Parteianträge

(1) Das Gericht ist nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist. Dies gilt insbesondere von Früchten, Zinsen und anderen Nebenforderungen.
(2) Über die Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen, hat das Gericht auch ohne Antrag zu erkennen.

Ich weiß Du meinst das etwas umfassender, in dem Sinne, dass Urteile besser erklärt würden. Da spielt neben der Bindung an die Parteianträge auch der Gesichtspunkt mit, dass Urteile grundsätzlich nur zwischen den Parteien gelten und Richter deshalb nicht an "Sekundärwirkungen" ihrer Urteile denken. Was anderes ist das bei Urteilen des BGH und BVerfG, die sind öfter mal ausführlicher und können auch Dinge anaprechen, die nicht unmittelbar in Frage standen.
Schließlich sei noch die chronische Arbeitsüberlastung der meisten Gerichte erwähnt, die einen Richter manchmal zwingen ein Urteil so kurz zu fassen, dass es zuweilen auch rechtlich angreifbar wird.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: BlueOcean

Müllmann

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #314 am: 16. September 2014, 08:34:22 »
Dein Hinweis ist für das Zivilrecht völlig richtig, hier ging es mehr um Strafrecht, hätte ich vielleicht klarer schreiben sollen.