Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164425 mal)

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Offline hair mess

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #150 am: 8. Februar 2014, 00:07:00 »
Zitat
Hochwertige kommen ja nicht zu dem, nur aus-wertige.
Jetzt hab ich´s. Minderwertige kommen da gerne.
Da hätt ich auch ein paar Synonyme.
1 Bedeutung: wertlos  [a]
beschädigt, billig, defekt, fehlerhaft, geringwertig, halbwertig, inferior, mangelhaft, minder, schadhaft, stümperhaft, ungenügend, wertgemindert, zweitklassig, .
2 Bedeutung: mies  [a]
bescheiden, lausig, miserabel, schäbig, schwach, unter aller Kanone, unter aller Kritik, zu nichts zu gebrauchen, zum Davonlaufen, zum Erbarmen, hundsmiserabel, schweinemäßig, .
3 Bedeutung: gering 

billig
4 Bedeutung: dürftig  [a]
gering, knapp, schwach, wässerig, wässrig, dünnflüssig, karg, spärlich, wenig gehaltvoll, kümmerlich, rinnend, schütter, wässerig fließend, dünn .
5 Bedeutung: schlecht  [a]
katastrophal, ungenügend, übel, fehlerhaft, lausig .
6 Bedeutung: sehr schlecht  [a]
mangelhaft, hundsmiserabel .
7  Bedeutung: nicht mehr gut  [a]
alt, faul, faulig, gärig, ranzig, schimmelig, schlecht, ungenießbar, verfault, verrottet, verwest, verregnet,  übelschmeckend, verdorben .
8  Bedeutung: unvollständig  [a]
abgebrochen, fast fertig, unabgeschlossen, unbeendet, unfertig, unvollendet, lückenhaft, mangelhaft, ungenügend, halb fertig .
9  Bedeutung: defekt  [a]
abgestoßen, angehauen, angeschlagen, angestoßen, durchlöchert, kaputt, mitgenommen, ramponiert, schadhaft, zerrissen, fehlerhaft, invalid, zerbrochen, körperbehindert, beschädigt.
10  Bedeutung: weniger  [a]
geringer, minderwertig, schlechter, tiefer, niedrig, schwach, in geringerem Maße, minder .
11  Bedeutung: hässlich  [a]
abstoßend, wertlos, dürftig, ekelhaft, fehlerhaft, mangelhaft, hässlich, mies .
12  Bedeutung: niederträchtig  [a]
gemein, kleinlich, schändlich, hinterhältig, knapp, knauserig, kümmerlich, berechnend, geldgierig, habsüchtig, hinterlistig, schlecht, schmählich, schäbig .
13  Bedeutung: beschädigt  [a]
defekt, falsch, halbwertig, lausig, mangelhaft, mies, minderwertig, miserabel, schäbig, schadhaft, schlecht, ungenügend, unvollkommen, unzulänglich, zweitklassig, fehlerhaft .
14  Bedeutung: ungenügend  [a/o]
dürftig, fehlerhaft, knapp, kümmerlich, lückenhaft, minderwertig, nicht ausreichend, schlecht, stümperhaft, unter aller Kritik, unvollkommen, unzulänglich, unzureichend, halbfertig, provisorisch, mangelhaft .
15  Bedeutung: unzureichend 

unbefriedigend, unzulänglich, insuffizient, allzugering, dürftig, gering, halbwertig, mangelhaft, notdürftig, schlecht, unvollkommen, unvollständig, dilettantisch, fehlerhaft, ungenügend .
16  Bedeutung: nichts wert  [a/o]
belanglos, billig, nutzlos, ungültig, gegenstandslos, nichtig, ungeeignet, überflüssig, uninteressant, unwirksam, verfallen, zwecklos, schäbig, unerheblich, wertlos
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Offline Alouette

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #151 am: 8. Februar 2014, 02:24:31 »
hair mess, so viel Gedanken sind sie nicht wert!
 

Offline hair mess

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #152 am: 8. Februar 2014, 07:06:53 »
Gedanken?
Nur Copy und paste.
Ich geh - danke.
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Offline dieda

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #153 am: 8. Februar 2014, 13:00:03 »
Mal echt, vertehe PIF und Rico S* nicht.
Zitat
Zitat von: Rico S.

[...] dass hier Anhaltspunkte, die ein psychiatrisches Sachverständigengutachten auch nur ansatzweise für geboten erachten lassen, nicht ersichtlich sind [...]

Mensch, der amtliche Jagdschein wäre doch genau DIE geniale Lösung auch für die anderen laufenden Verfahren zur NDK, KK und mit der Bafin. Ein echter Jadscheininhaber auch nicht mehr wissen, wo eigentlich die ganzen NDK-, KK- und NDRB- Kröten abgeblieben sind. Und dann hat die kleine Gaunertruppe mal so richtig gut Lachen und ihre Betrugsopfer (hier genannt: "Staatszugehörige") haben ja eh schon ihre die "NACHRANG- Abrede". Nur kann denen dann auch nicht mal mehr die STA helfen und die werden dann am Ende noch allen Ernstes glauben, PIF war wirklich vom VS, und der Jagschein für PIF nur die nächste Verschwörung der NWO gegen sie... Oder so...  ;D

Und vielleicht "fallen" mit dem Jagdschein ja auch für unseren netten Triebsseer noch so ein paar Tausender nachts in den Garten, so "rein zufällig", oder sie liegen "rein zufällig" beim nächsten längeren abendlichen Strandspaziergang im Sand herum, man kann ja nie wissen.  :whistle:
Menno, ein bisschen "Opfer" muss schon sein, wenn man im Leben "was erreichen" will.

Aber zu so einer wirklich richtig oberfrechen Nummer ist PIF der MZISS ("Mein Zopf Ist So Schön") dann eben doch VIIIIEEEL zu eitel...
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Emil Nordström

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #154 am: 18. Februar 2014, 09:33:48 »
Richterin äußert sich zum Einspruch von IM RA Rico.
 

Marty McFly

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #155 am: 18. Februar 2014, 11:05:13 »
Richterin äußert sich zum Einspruch von IM RA Rico.

Amüsant finde ich den kleinen Seitenhieb gegen das Mandantenverhältnis:

Zitat von: RinLG
[...] trotz augenscheinlich vorhandener jurtistischer Beratung [...]

Richtig schwurbelig dagegen die neuesten RD-Kommentare auf
http://www.koenigreichdeutschland.de/de/inhalt-anzeigen/schriftwechsel-landgericht-hannover-04022014.html
U.a. unterstellt man der RinLG jetzt Befangenheit  :liar:
 
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Marty McFly

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #156 am: 25. Februar 2014, 14:24:26 »
Nun wurde das 2. Antwortschreiben (3 Seiten) vom Haus- und Hofanwalt an das LG Hannover veröffentlicht.
http://koenigreichdeutschland.de/de/inhalt-anzeigen/schriftwechsel-landgericht-hannover-04022014.html

Kurz und knapp: PIF ist mit einer Exploration nicht einverstanden.

Im Detail: Rico S. hat eine andere Rechtsauffassung als der Richter am AG Neustadt und als die Richterin am LG Hannover.
Es wird u.a. mal wieder der paraguayische Führerschein angeführt.
Einzig kritisch ist der wohl fehlende Bescheid seitens der Wittenberger Fahrerlaubnisbehörde über den Entzug der Fahrerlaubnis.
Vielleicht können das unsere wahren Rechtsexperten nochmal nachschauen.

Schon fast als Beleidung des Gericht kann man folgenden Satz auffassen:
Zitat von: Rico S.
Es wird davon ausgegangen, dass dem Gericht der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein bekannt ist.

Auf welchem Niveau sich Rico S. bewegt, zeigt u.a. sein Sprachstil gegenüber dem Gericht...
Zitat von: Rico S.
Das hier ein einem derart krassen Fall dies nicht so geschah, [...].

... aber noch besser der folgende Text, den ich mal ungekürzt zitiere :-[
Zitat von: Rico S.
Demgemäß macht der Angeklagte auch bei Benutzung der Führerscheine des Königreiches Deutschland die Gründung eines neuen deutschen Staates
deutlich und bringt dies damit zum Ausdruck.

Niemanden ist es verboten einen Staat zu gründen und aufzubauen. Die internationalen Regeln des Völkerrechts stehen dem nicht entgegen.
Selbst die jüngste Weltgeschichte hat deutlich gemacht, dass Staaten und Staatsformen im ständigen Wandel sind. Die UNO selbst anerkennt dies.
Wie auch wieder kürzlich die Ukraine gezeigt hat, sind selbst Regierungen ohne Mitwirkung der Judikative austauschbar.
Es soll aber hier seitens der Verteidigung eindeutig klar gestellt werden, dass der Angeklagte nicht nach dem Sturz der Bundesregierung trachtet.
Es soll nur klar gestellt werden, dass es nicht Aufgabe der Judikative ist, an der Staatengründung mitzuwirken.
Die internationalen Regeln des Völkerrechts sind nach Art. 23 Grundgesetz Bestand der Rechtsordnung der Bundesrepublik
und gehen den Gesetzen der Bundesrepublik sogar im Range vor.

Jetzt haben wir es schwarz auf weiß, woher PIF seine rechtlichen Argumentationen hat.
 
 

Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #157 am: 25. Februar 2014, 15:37:01 »

Einzig kritisch ist der wohl fehlende Bescheid seitens der Wittenberger Fahrerlaubnisbehörde über den Entzug der Fahrerlaubnis.
Vielleicht können das unsere wahren Rechtsexperten nochmal nachschauen.

Da bin ich auch gespannt, was das Gericht daraus macht. Dem Möchtegern-König wird das wenig nutzen, weil ausweislich des Urteils gleichzeitig ein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr.1 StVG ist somit auf jeden Fall erfüllt.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline D.B.Cooper

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #158 am: 25. Februar 2014, 15:39:13 »
Zitat
"Aus Sicht der Verteidigung liegt keine psychiatrische Störung vor"
Was Fitzeks Verteidigung von seinem Geisteszustand hält oder eben nicht hält, wird dem Landgericht herzlich Banane sein. Davon abgesehen hab ich noch nie etwas von einer "psychiatrischen Störung" gehört. Vielleicht hab ich aber auch einfach nur den Anschluss verpasst.

Ist der Kerl etwa wirklich Rechtsanwalt?
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Marty McFly

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #159 am: 25. Februar 2014, 15:48:31 »

Einzig kritisch ist der wohl fehlende Bescheid seitens der Wittenberger Fahrerlaubnisbehörde über den Entzug der Fahrerlaubnis.
Vielleicht können das unsere wahren Rechtsexperten nochmal nachschauen.

Da bin ich auch gespannt, was das Gericht daraus macht. Dem Möchtegern-König wird das wenig nutzen, weil ausweislich des Urteils gleichzeitig ein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, der Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr.1 StVG ist somit auf jeden Fall erfüllt.

Ach ja, stimmt. Ich erinnere mich wieder - da war doch was  :D


Ist der Kerl etwa wirklich Rechtsanwalt?

Ja. Und wie der Zufall es will, wollte er eigentlich (auf den Tag genau) heute vor einem Jahr eine Außenstelle in Wittenberg eröffnen
(http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,382.msg4755.html#msg4755).
 

Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #160 am: 25. Februar 2014, 15:53:27 »
Zitat
"Aus Sicht der Verteidigung liegt keine psychiatrische Störung vor"
Davon abgesehen hab ich noch nie etwas von einer "psychiatrischen Störung" gehört. Vielleicht hab ich aber auch einfach nur den Anschluss verpasst.

Ist der Kerl etwa wirklich Rechtsanwalt?

Professionell ausgedrückt ist das tatsächlich nicht, das Gesetz (§§ 20, 21 StGB) spricht von "krankhafter seelischer Störung", zu deren Diagnose in der forensischen Praxis ein Psychiater zuständig ist. Schumann  wollte das wohl ausdrücken.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #161 am: 25. Februar 2014, 17:39:48 »
... aber noch besser der folgende Text, den ich mal ungekürzt zitiere :-[
Zitat von: Rico S.
Demgemäß macht der Angeklagte auch bei Benutzung der Führerscheine des Königreiches Deutschland die Gründung eines neuen deutschen Staates
deutlich und bringt dies damit zum Ausdruck.

Niemanden ist es verboten einen Staat zu gründen und aufzubauen. Die internationalen Regeln des Völkerrechts stehen dem nicht entgegen.
Selbst die jüngste Weltgeschichte hat deutlich gemacht, dass Staaten und Staatsformen im ständigen Wandel sind. Die UNO selbst anerkennt dies.
Wie auch wieder kürzlich die Ukraine gezeigt hat, sind selbst Regierungen ohne Mitwirkung der Judikative austauschbar.
Es soll aber hier seitens der Verteidigung eindeutig klar gestellt werden, dass der Angeklagte nicht nach dem Sturz der Bundesregierung trachtet.
Es soll nur klar gestellt werden, dass es nicht Aufgabe der Judikative ist, an der Staatengründung mitzuwirken.
Die internationalen Regeln des Völkerrechts sind nach Art. 23 Grundgesetz Bestand der Rechtsordnung der Bundesrepublik
und gehen den Gesetzen der Bundesrepublik sogar im Range vor.

Jetzt haben wir es schwarz auf weiß, woher PIF seine rechtlichen Argumentationen hat.

Von einem Juristen, der nicht einmal den richtigen Artikel des Grundgesetz nennen kann? Gemeint ist doch wohl Artikel 25 und nicht Artikel 23.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Marty McFly

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #162 am: 25. Februar 2014, 18:05:03 »
Zitat von: Rico S.
Die internationalen Regeln des Völkerrechts sind nach Art. 23 Grundgesetz Bestand der Rechtsordnung der Bundesrepublik
und gehen den Gesetzen der Bundesrepublik sogar im Range vor.

Jetzt haben wir es schwarz auf weiß, woher PIF seine rechtlichen Argumentationen hat.

Von einem Juristen, der nicht einmal den richtigen Artikel des Grundgesetz nennen kann? Gemeint ist doch wohl Artikel 25 und nicht Artikel 23.

In der Tat hat er den "23er" mit dem "25er" verwechselt  :-[ .... wahrscheinlich zuviel http://www.die23er.de o.ä. gelesen.

Unabhängig davon sei ihm an dieser Stelle vielleicht mal etwas Lektüre zum Völkerrecht empfohlen:
http://books.google.de/books?id=co4MGcGCr74C&lpg=PA120&ots=O0BYzdoE9t&dq=Artikel%2025%20gg&hl=de&pg=PA120#v=onepage&q=Artikel%2025%20gg&f=false
("Völkerrecht: Die Grundlagen. Die Völkerrechtssubjekte, Band 1" von Dahm, Delbrück und Wolfrum, 2. Auflage)
Zitat
Viele Regeln des Völkerrechts wenden sich von vornerein nur an die Regierungen und Staaten, können also schon nach ihrem Inhalt
nicht auf Privatpersonen angewandt werden. Art. 25 GG kann daran nichts ändern.
[...]
Art. 25 GG beantwortet nicht die Frage, welchen Rang die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gegenüber dem Verfassungsrecht einnehmen.
 

Offline kairo

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #163 am: 25. Februar 2014, 19:13:24 »
Gemeint ist doch wohl Artikel 25 und nicht Artikel 23.

Offensichtlich, und nicht mal den kann er lesen. Da steht was von den "allgemeinen" Regeln des Völkerrechts, nicht den "internationalen". International ist das Völkerrecht ja von Natur aus. Außerdem gehen diese Regeln nur den einfachen Bundesgesetzen vor, nicht der Verfassung.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #164 am: 25. Februar 2014, 20:08:25 »
Übrigens: Hat sich mal jemand den Quark durchgelesen, den unser alter Freund Manuel in den Kommentaren von sich gibt?
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