E I L M E L D U N G: PIF droht ein weiteres Gerichtsverfahren wg. Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Gestern (siehe Zustellurkunde) trudelte eine Anklageschrift von der StA Dessau-Roßlau ein:
http://koenigreichdeutschland.de/de/inhalt-anzeigen/schriftwechsel-amtsgericht-dessau-rosslau-18022014.html
Anklage vom 22.11.2013: PIF wurde im Zeitraum 19.10.2012 - 30.09.2013 8mal ohne Fahrerlaubnis erwischt (in Dessau-Roßlau, Wittenberg, A 4, A 9).
Z.T. überschneiden sich die Taten mit den bereits bekannten Verstößen aus dem Verkehrszentralregisterauszug (siehe Urteil vom AG Neustadt).
Freundlicherweise hat das "KRD" folgendes Dokument nachgereicht:
...files/koenigreich/de/doc/rechtliches/Behoerdenschriftwechsel/14_03_04_Beschlagnahme_Fuehrerschein.pdfPIF fuhr letzte Woche wieder munter durch Wittenbergs Straßen und legte bei einer Polizeikontrolle seinen
paraguayischen Führerschein vor.
Dieser wurde umgehend im Rahmen des o.g. Ermittlungsverfahrens
beschlagnahmt!
(mit der Beschlagnahme war PIF natürlich 'nicht einverstanden', aber zumindest hat er das Protokoll unterschieden)
Es besteht einerseits der
Verdacht, dass dieser Führerschein
gefälscht wurde.
Und andererseits war er
längst abgelaufen - gültig bis 6.2.2013.
Es fuhr übrigens mit jenem silbergrauen BMW, der im Herbst 2013 beschlagnahmt wurde und dann nur nach eidesstattlicher Versicherung vom
Vereinsvorstand von der Polizei zurückgegeben wurde (siehe
http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,129.msg1854.html#msg1854):
[...]
hiermit versichern wir Rene S*** (1. Vorstandsvorsitzender) und Benjamin M*** (2 . Vorstandsvorsitzender) an Eides statt, daß mit dem
Fahrzeug PKW BMW 346 L, Kennzeichen WB-PE 777 mit der Fahrgestellnummer WBA*** und den weiteren Fahrzeugen die auf den Verein
Ganzheitliche Wege e .V. zugelassen sind keine Staftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Vorwurf „fahren ohne Fahrerlaubnis“ begangen werden.
In Zukunft werden nur noch Personen mit diesem Fahrzeug fahren, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Bundesrepublik Deutschland oder
eines Führerscheines sind, der von der Budesrepublik Deutschland akzeptiert ist.
Namentlich sind dies beispielsweise: Rene S***, Saskia B***, Hannes J***, Patrick H***
[...]
Anm.: Die vom AG Neustadt verurteilte Fahrt durch Niedersachsen war am 8.1.2013.
Dennoch scheint nun die Aussage im letzten Schreiben des Haus- und Hofanwalts an das LG Hannover,
"Darüber hinaus
besitzt der Angeklagte
einen paraguayischen Führerschein", in einem anderen Licht.