Eine Kleinigkeit wäre mir da noch aufgefallen:
Im letzten "Antwortschreiben" an die BaFin ist zu lesen (Auslassungen nicht relevanter Teile "[...]" und fette Hervorhebungen von mir):
Vielleicht verstehen Sie als Leser nun auch noch, warum die deutsche Sprache im alten System der Vereinten Nationen (deren Symbol die Welt im Fadenkreuz und in der Zange, bestehend aus jeweils 13 – kabbalistisch: Transformation und Tod – Körnern ist) keine international verwendete Vertrags- und Amtssprache sein kann. Sie beinhaltet keine relevanten oder noch zu wenige seerechtliche Begriffe aus dem „übergeordneten Rechtsprinzip“, dem internationalen Handelsrecht und dem Seerecht, mithilfe dessen Sie, die elitären Familien, die Firmen, die als Staaten getarnt aber für alle sichtbar in internationalen Handelsregistern gelistet sind, kontrollieren. Das internationale Handelsrecht ist ja seit Langem das von Ihnen verwendete Werkzeug, um die Sklaven zu verwalten.
Die deutsche Sprache ist insoweit nicht genügend zur Täuschung der Massen im Rechtsverkehr geeignet, hatte das Deutsche Reich doch keine aggressive Kolonialpolitik betrieben wie England beispielsweise. So hat der seerechtliche Einfluß keinen derartigen Einfluß in der deutschen Geschichte auf die Sprache gehabt.
[...]Mittlerweile wurde auch die deutsche juristische Sprache so verändert, daß diese Begriffe im deutschen Sprachgebrauch immer mehr Einzug halten. Zwar eignet sich auch die deutsche Sprache gut zur Verschleierung tatsächlicher rechtlicher Gegebenheiten, eben nur nicht so sehr in Bezug auf das Seerecht. [...]
Das Wort „Person“ bedeutet handelsrechtlich ein „Unternehmen“, eine Sache, und deshalb wird eine „Person“ (Sklave, Sache) auch als Fracht bezeichnet. Ein Beifahrer im Auto ist ein „Passagier“ (ein Passagier bezahlt, um auf Handelsschiffen von einem Ort zu einem anderen gebracht zu werden). Deshalb ist diese „Fracht“ zu versichern. Es gibt auch kein Bodenbuch, sondern ein Grundbuch. Als Grund bezeichnet man den Boden in einem See oder Ozean. Überall wird das Seerecht als Grundlage des Verwaltungsrechtes oder auch des Insolvenzrechtes verwendet, und das beschäftigt sich nur mit Handel und die Menschen werden betrogen, zu Fracht (cargo) gemacht und müssen versichert werden. Wir machen diesen Betrug nicht mit.
Aus diesem Grunde finden Sie im Artikel 17 der Verfassung des Königreiches Deutschland:
„Die deutsche Sprache ist Staats- und Amtssprache und steht unter dem besonderen Schutz dieser Verfassung. Dies berechtigt den König, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutze der Muttersprache der Deutschen zu ergreifen.“
Darin findet sich auch die Ursache, warum Wir mithilfe der „Erneuerten Vereinten Nationen“ die deutsche Sprache wieder zur ersten international verwendeten Vertrags- und Amtssprache machen wollen.
Wir halten fest: Eine Person ist ein Sklave oder eine Sache. Der Oberste Souverän macht diesen Betrug nicht mit, deswegen gibt es auch den Artikel 17 der Verfassung des KRD.
Dann werfen wir doch mal einen Blick in die Verfassung des KRD:
Art. 13 Verlust der königlichen Stellung
[...]
(2) Für die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens der Person des Königs ist zunächst ein Amtsenthebungsantrag erforderlich, der von mindestens 51 vom Hundert der Mitglieder des Staatsrates mit Vor- und Familiennamen unterzeichnet sein muß. [...]
Ist der König des KRD also eine Sache bzw. ein Sklave nach Handelsrecht? Oder sind Person des Königs (Sklave, Sache) und der König als Mensch getrennt zu sehen und nur die "Person des Königs", nicht aber der König selbst kann im KRD seines Amtes enthoben werden? Aber warum ist dann überhaupt die "Person des Königs" im Amt und nicht der König als Mensch?
Art. 25 Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
(1) Die Erde als eigenständiger lebendiger Organismus ist die natürliche Lebensgrundlage alles Lebendigen. Sie zu schützen ist eine der vordringlichsten Aufgaben des Staates. Der Staat erklärt sich verpflichtet, dieses bewußte Geschöpf zu achten, zu schützen und es als eigenständige juristische Person mit dem Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit zu behandeln. Die Erde genießt umfassenden Schutz durch diese Verfassung. [...]
Auch die Erde als "eigenständiger lebendiger Organismus" und "bewußtes Geschöpf" ist nach der KRD Verfassung ein
Sklave!
Art. 33 Amtsträger
[...]
(5) Jede Person, die in einem Amts- oder Dienstverhältnis zum Staat steht und gegen die Bestimmungen der Verfassung oder gegen neue deutsche Gesetze schuldhaft verstößt, haftet der Gemeinschaft wie auch dem Bürger für den daraus entstandenen Schaden. [...]
Laut KRD Verfassung kann es im KRD nicht nur Sklaven geben, die Sklaven können sogar in einem "Amts- oder Dienstverhältnis zum Staat" stehen!
Art. 36 Die Verwaltungsordnung des Staates
(1) Die Stadt- und Gemeinderäte bestimmen durch direkte Wahl eine Person aus ihrer Mitte, die mindestens die Prüfung der Stufe 1 der neuen deutschen Verwaltung bestanden hat. Diese so gewählte Person ist als Abgesandter berechtigt und zugleich handlungsbefugt, die Interessen der Stadt oder Gemeinde in der nächsten Ebene der gemeinschaftlich organisierten Verwaltung zu vertreten. Der Abgesandte verkörpert mit seiner Stimme den Willen seiner Stadt oder Gemeinde. [...]
Die Stadt- und Gemeinderäte können unter der Verfassung des KRD also nur
Sklaven als Abgesandte wählen. Artikel 36 der Verfassung sieht nämlich ganz eindeutig vor, dass eine
Person (also eben ein Sklave) gewählt werden muss, die Möglichkeit einen freien Menschen als Abgesandten zu wählen, besteht für die Stadt- und Gemeinderäte im KRD nicht!
Art. 53 Personenstand
(1) Die Änderung des allgemeinen Personenstandes ohne Kenntnis des Menschen über seinen rechtlichen Status ist unzulässig. Ein Verstoß ist als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzusehen und seitens des Staates unter Strafe zu stellen.
(2) Die Rechtstellung des bestehenden Personenstandes eines Menschen kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erklärung und der Freiwilligkeit und im vollen Bewußtsein der Bedeutung und der Folgen verändert werden.
Laut KRD Verfassung haben die Normunterworfenen also einen
bestehenden (!)
Personenstand, das bedeutet also einen
bestehenden Sklavenstand, der auch nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Erklärung verändert werden kann.
Wenn also die KRD Anhänger, die sich durch diese Verfassung gebunden sehen, nicht schriftlich ausdrücklich erklärt haben, aus dem
bestehenden Sklavenstand austreten zu wollen, so sind sie laut KRD Verfassung Sklaven.
Das bedeutet auch, dass bei der "Prüfung zur Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland" bei Frage 141...
141 Auf den allgemeinen Personenstand
A als natürliche Person
B als Sklave
C als juristische Person
D als Souverän
kann mit ausdrücklicher schriftlicher Erklärung unter Freiwilligkeit und
im vollen Bewußtsein seiner Bedeutung und Folgen verzichtet
werden.
...die Antwortmöglichkeit B von allen vier Antwortmöglichkeiten die zutreffendste Antwort ist.
Wir fassen zusammen:
Das KRD verwendet den handelsrechtlichen Begriff der "Person" zur Täuschung im Rechtsverkehr, sodass die Normunterworfenen der KRD Verfassung Sklaven sind, ebenso wie die gesamte Erde laut KRD Verfassung ein Sklave ist.