Autor Thema: Schlicht und ergreifend Betrug  (Gelesen 8461 mal)

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Offline BlueOcean

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #30 am: 9. Mai 2015, 16:13:26 »
Selbst der Abwickler hat im MDR Bericht bestätigt das durch aus eine breite wirtschaftliche Tätigkeit vorhanden war.

Die breite wirtschaftliche Tätigkeit ist bekannt; ich selbst habe nahezu einhundert Projekte gezählt und hier aufgelistet. Aber nahezu alle Projekte waren trotz massiver Investitionen reine Geldverschwendung, was schon daran erkannt werden kann wie schnell sie im KRD wieder eingeschlafen sind (ganz ohne Interventionen).

Das einzige was wohl etwas Geld gebracht hat und daher dauerhaft aufrecht erhalten wurde, war der Schingelschangel-Esoterikladen, der dann als Schatzkammer in KaDaRi eingebracht wurde. Aber um nur den Laden zu erhalten, hätte Fitzek nie und nimmer die Gelder gebraucht, die er anderswo reichlich verplempert hat.

Und wo das KRD sonst bei jedem kleinsten "Erfolg" ganz laut und lange tutet, wäre über die Jahre schon aufgefallen wenn es irgendeinen anderen Geschäftserfolg gegeben hätte. Sie waren aber leider nur noch darin erfolgreich anderen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. DAS war und ist ihr Geschäftsmodell.
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Offline Der Plöngler

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #31 am: 9. Mai 2015, 16:15:47 »
.... und das obwohl selbst das Gericht am 8.1. festgestellt hatte, das Peter sich nicht bereichert.

Interssant, dass hier nun plötzlich die Ansicht des Gerichts (die in diesem Punkt gar nicht sachentscheidend war) für maßgeblich erachtet wird.

Zum einen hat der Plöngler von je Verhandlungsführung und Stoffbehandlung des Amtsgerichts in dem Verfahren gegen Fitzek als nicht optimal erachtet; vor allem auch die 'Performance' der Staatsanwaltschaft war 'suboptimal', wie man wohl neudeutsch formulieren könnte.
Zum anderen läuft eine Berufung auf Antrag der StA; die Beurteilung des LG könnte - nein müsste - hier anders ausfallen.
Liest man entsprechende Urteilssammlungen zu vergleichbaren Gerichtsentscheidungen aus dem Westen der Republik, dann wird man entdecken, dass bereits bei harmloseren Tathandlungen empfindliche Strafen ausgesprochen wurden (Beiapiel: Offertenbetrug).

Addendum:
Die Bereicherung des Täters gehört nicht zum Tatbestand des Betruges, es genügt hier der Vermögensschaden des Opfers. So kann ein Täter auch betrügen, wenn sich ein anderer dran bereichert (etwa die Deppen-Combo des KRD).
« Letzte Änderung: 9. Mai 2015, 16:21:52 von Der Plöngler »
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Offline Arkana

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #32 am: 9. Mai 2015, 16:16:29 »
Zitat
Sie waren aber leider nur noch darin erfolgreich anderen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. DAS war und ist ihr Geschäftsmodell.

Woher nimmst Du die Beweise für diese Behauptung?
Gibt es ein Gerichtsurteil? Oder wurde Dir persönlich Geld aus der Tasche gezogen?
Ich sehe hier nur Beschuldigungen, die auf Berichten der Medien basieren, ohne persönliches, eigenes Wissen über den Sachverhalt und die Fakten.  :clap:

 

Offline Dete

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #33 am: 9. Mai 2015, 16:22:49 »
Zitat
Sie waren aber leider nur noch darin erfolgreich anderen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. DAS war und ist ihr Geschäftsmodell.

Woher nimmst Du die Beweise für diese Behauptung?
Gibt es ein Gerichtsurteil? Oder wurde Dir persönlich Geld aus der Tasche gezogen?
Ich sehe hier nur Beschuldigungen, die auf Berichten der Medien basieren, ohne persönliches, eigenes Wissen über den Sachverhalt und die Fakten.  :clap:

Ähh, die Taschen der Opfer sind leer, das Geld ist weg.

Gruß Dete
 

Offline Pantotheus

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #34 am: 9. Mai 2015, 16:23:15 »
Wenn "breit" hier ungefähr "vielfältig" bedeutet, dann trifft das ja wohl auch zu. Doch wie BlueOcean bereits sagte: Dass man eine Menge Projekte anfängt, aber keines davon wirklich durchzieht und somit auch mehr Geld ausgibt, als man einnimmt, ist zwar schon eine "wirtschaftliche Tätigkeit", nur keine einträgliche.
Jetzt spreche ich fast wie "Definitions-Manuel": "Wirtschaftlich" kann bedeuten, dass etwas einen finanziellen oder wenigstens materiellen Gewinn einbringt. So kann man sagen: "Dieses Unternehmen arbeitet wirtschaftlich , d. h. erntet einen Gewinn." Man kann auch sagen: "Dieses Vorhaben wird nie wirtschaftlich sein, d. h. niemals einen Gewinn abwerfen oder wenigstens die Kosten einbringen."
"Wirtschaftlich" kann aber auch eine Betätigung mit Einnahmen und Ausgaben, mit Umsetzen bzw. Umschlagen von Gütern und Waren bezeichnen. In dieser Bedeutung kann man etwa sagen: "Er betätigt sich wirtschaftlich (führt z. B. einen Handel)."
Im Worteklauben sind ja die RD durchaus führend.
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Offline Pantotheus

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #35 am: 9. Mai 2015, 16:24:39 »

Ich sehe hier nur Beschuldigungen, die auf Berichten der Medien basieren, ohne persönliches, eigenes Wissen über den Sachverhalt und die Fakten.  :clap:
Ich war noch nie auf der Sonne und habe diese bisher nur auf sehr weite Entfernung gesehen. Trotzdem kenne ich eine ganze Reihe Fakten über die Sonne.
Nächstes Argument, bitte!
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Offline Der Plöngler

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #36 am: 9. Mai 2015, 16:28:05 »
Zitat
Sie waren aber leider nur noch darin erfolgreich anderen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. DAS war und ist ihr Geschäftsmodell.

Woher nimmst Du die Beweise für diese Behauptung?

Ist das Schicksal von Richard G. kein Beweis? Vor Gericht würde seine Aussage genügen. Ein Jammer, dass das so ein Waschlappen ist.
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Offline Lisa

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #37 am: 9. Mai 2015, 16:29:50 »
Kadari als Projekt z.B.

Soll Ebay, Facebook, Twitter vereint ersetzen.
Die Erstellung hat Geld gekostet.
Wird noch nicht mal von "Peter" entsprechend genutzt.
Stattdessen Facebookseite von "Peter" und KRD.
Stattdessen Spendenaufruf mit Wunschliste bei Amazon.

Kadari ist augenscheinlich ein voller Erfolg.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline Lisa

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #38 am: 9. Mai 2015, 16:31:23 »

Ich sehe hier nur Beschuldigungen, die auf Berichten der Medien basieren, ohne persönliches, eigenes Wissen über den Sachverhalt und die Fakten.  :clap:
Ich war noch nie auf der Sonne und habe diese bisher nur auf sehr weite Entfernung gesehen. Trotzdem kenne ich eine ganze Reihe Fakten über die Sonne.
Nächstes Argument, bitte!
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #39 am: 9. Mai 2015, 16:32:16 »
Ich bin nicht der, der die Behauptungen aufstellt. Ihr seit ja die, die behaupten Peter ist ein Betrüger und das obwohl selbst das Gericht am 8.1. festgestellt hatte, das Peter sich nicht bereichert.

Du kneifst also.

Dann sag wenigstens, warum du dich von seiner Insolvenz beleidigen lässt.
Bist du wirklich unfähig?
 

Offline BlueOcean

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #40 am: 9. Mai 2015, 16:46:39 »
Das Gericht hat nicht festgestellt, dass Peter sich nicht bereichert hätte. Der Richter hat nur zitiert, dass Fitzek das gesagt habe. KRD und Peter behaupten viel über das Urteil. Seltsam nur, dass sie das angeblich so vorteilhafte Urteil seit Monaten nicht veröffentlichen.

Und wenn Du Fitzek nach dem Urteil fragst, frag ihn doch gleich nach den Prozessen über die er und das KRD noch nie ein Wort verloren haben. Das wäre der Wahrheitsfindung sicher dienlich.
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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #41 am: 9. Mai 2015, 16:47:13 »

Ist das Schicksal von Richard G. kein Beweis? Vor Gericht würde seine Aussage genügen. Ein Jammer, dass das so ein Waschlappen ist.

Was wäre ein mögliches Strafmaß für Fitzek?

Auch wenn die Chancen sowieso gegen Null laufen, hätte G. mit einer Aussage nicht sogar noch bessere Chancen vielleicht etwas von seinem Geld wieder zu sehen?
Oder mal andersrum: G. fordert Transparenz von Fitzek. Wäre eine Aussage gegen Peter Fitzek nicht genau dafür förderlich?

Wahrscheinlich lese ich zu wenig im Fitzek Thema und es ist wirklich ein Jammer, dass er so ein Waschlappen ist.
 

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #42 am: 9. Mai 2015, 16:55:46 »

Ist das Schicksal von Richard G. kein Beweis? Vor Gericht würde seine Aussage genügen. Ein Jammer, dass das so ein Waschlappen ist.

Was wäre ein mögliches Strafmaß für Fitzek?

Betrug mit einem Vermögensschaden von 400.000 Euro kann gut und gerne 3 bis 4 Jahre einbringen.
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Offline Pantotheus

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #43 am: 9. Mai 2015, 17:55:55 »
Addendum:
Die Bereicherung des Täters gehört nicht zum Tatbestand des Betruges, es genügt hier der Vermögensschaden des Opfers. So kann ein Täter auch betrügen, wenn sich ein anderer dran bereichert (etwa die Deppen-Combo des KRD).
Das hat auch seine einleuchtende Richtigkeit, denn sonst wäre der Dreiecksbetrug nicht strafbar. Man brauchte dann nur einen Strohmann, der den eigentlichen Täuschungsvorgang durchführt, dann wären dieser sowohl als der Empfänger der Leistung straflos.
Noch anders kann es z. B. bei Pyramidensystemen aussehen, denn dort ist es durchaus möglich, Geschädigter und Mittäter zu sein. Wer im Glauben ans "System" selbst investiert, dann aber besonders aktiv neue Investoren anwirbt, selbst "Schulungen" durchführt u. dgl., kann sich u. U. zumindest als Mittäter strafbar machen.
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Offline Pantotheus

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #44 am: 9. Mai 2015, 18:01:38 »
Auch wenn die Chancen sowieso gegen Null laufen, hätte G. mit einer Aussage nicht sogar noch bessere Chancen vielleicht etwas von seinem Geld wieder  zu sehen?
Oder mal andersrum: G. fordert Transparenz von Fitzek. Wäre eine Aussage gegen Peter Fitzek nicht genau dafür förderlich?
Negative ad primam rogationem, positive ad secundam. Die Aussicht darauf, Geld herauszubekommen, hängt vor allem davon ab, was noch da ist, was dessen Wert ist und wie leicht sich Sachwerte versilbern lassen. Eine Aussage eines Geschädigten verleiht diesem zudem kein Vorrecht auf Entschädigungen bzw. Rückzahlungen. Die Rückabwicklung ist zudem keine Angelegenheit des Strafrechts, sondern des bürgerlichen Rechts (Privatrechts, Zivilrechts).
Nur falls eine Aussage eines Geschädigten Hinweise auf den Verbleib bisher unbekannter Vermögenswerte geben sollte, könnte diese finanziell positive Auswirkungen haben. Die Frage ist, ob G. solche Hinweise kennt.
Für die Transparenz wäre eine Aussage sicher förderlich, sofern sie nicht pures Geschwurbel wäre.
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