Autor Thema: Schlicht und ergreifend Betrug  (Gelesen 8455 mal)

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Offline BlueOcean

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Schlicht und ergreifend Betrug
« am: 9. Mai 2015, 10:38:02 »
Eine Frage an die Juristen in der Runde: Warum ist Fitzek eigentlich nicht längst wegen hundsgewöhnlichem Betrug angeklagt und vor Gericht gestellt worden? Denn aus meiner Sicht erfüllen fast alle seine Kassen und insbesondere die Kooperationskasse sowie die Reichsbank in ihrer ursprünglichen Form alle Merkmale, die in ähnlichen Fällen problemlos zur Anklage und Verurteilung wegen Betrug gereicht haben.

Es wurden und werden in erheblichem Umfang Gelder eingenommen, ohne dass ein in irgendeiner Form tragfähiger Geschäftsbetrieb vorhanden wäre. Es wurde massiv mit Aussagen geworben, die Renditen und Sicherheiten versprochen haben aber ein die Behauptungen deckendes Geschäftsmodell war niemals vorhanden. Statt dessen wurden werbende Berechnungen vorgelegt, die sich bei genauerer Betrachtung als falsch und irreführend erweisen und mit den Falschaussagen nur den Zweck verfolgen, Gelder einzuwerben, die verloren gehen müssen. Das aber ist ganz normaler Betrug und wird sonst auch so verfolgt.

Die von Fitzek bei solchen Vorwürfen oft wiederholte Behauptung, dass er sich nicht bereichert habe, ist ein Ammenmärchen. Er ist mit dem Geld zwar nicht ins Ausland verschwunden und hat sich keine Ferraris vor die Haustür gestellt. Aber die BMWs, die vor seiner Haustür standen, sind nicht vom Himmel gefallen und seine Manie dauernd viel Geld in von ihm erkorene sinnlose Projekte zu stecken, sind allemal Bereicherung. Für die Kunden wären Ferraris sogar eine bessere "Geldanlage" gewesen als die Fitzek-Projekte, die nahezu alle zu einem Totalverlust der dafür reichlich ausgegebenen Gelder geführt haben.
Selbst das berühmte Toastbrot für Fitzek und die seinen war schnöde Bereicherung, weil kein Kunde einen Vertrag zur Alimentierung der Gurkentruppe unterschrieben hat und die laufenden Kosten eines Geschäftsbetriebes erwirtschaftet werden müssen und nicht einfach von den Geldanlagen der Kunden abgebucht werden können. Man stelle sich den Fall einfach mal bei einer normalen Bank vor. Wäre das Betrug und Bereicherung? Natürlich!

Alle Systeme Fitzek'scher Wirtschafterei waren und sind unübersehbar klassische, Geld vernichtende Schneeballsysteme bei denen Renditen und Werterhaltung völlig fiktiv sind und die Kunden nur dadurch bei der Stange gehalten werden, dass ihre etwaigen Auszahlungen mit dem neu herein fließenden Geld anderer Kunden erfolgen.

In allen mir bekannten Fällen reichen schon einige dieser Merkmale für eine Anklage wegen Betrug und dafür muss keinerlei Orchideenrecht bemüht werden. Hat jemand eine plausible Erklärung warum die Staatsanwaltschaft bisher anscheinend nicht auf diesen doch naheliegenden Gedanken gekommen ist?
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Müllmann

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #1 am: 9. Mai 2015, 12:05:24 »
Das Thema hatten wir schon ein paaarmal. Da ich gleich los muss zum Reichstag nur mal kurz die Tatbestandsmerkmale

Betrug (§ 263 StGB):

  • Täuschung
  • Irrtum
  • Vermögensverfügung
  • Vermögensschaden oder -gefährdung
  • Vorsatz
  • Stoffgleiche Bereicherungsabsicht
  • Rechtswidrigkeit der Bereicherung und Vorsatz dazu

Täuschung: Jede intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung über Tatsachen. (+)

Irrtum: Jede Fehlvorstellung über Tatsachen, die Gegenstand der Täuschung waren. Vorstellung und Wirklichkeit treffen nicht überein (+)

Vermögensverfügung: Jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das eine Vermögensminderung unmittelbar herbeiführt. Getäuschter und Verfügender müssen identisch sein, jedoch nicht Verfügender und Geschädigter. Vermögen ist dioe gesamtheit der wirtschaftlichen Güter einer natürlichen oder juristischen Person, unabhängig davon, ob sie dieser rechtlich zustehen oder nicht.(+)

Vermögensschaden: Differenz zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der Verfügung (+) bei der NDGK und Reichsbank mit gültigem Kapitalüberlassungsvertrag, (-) bei Reichsbank mit ungültigem Kapitalüberlassungsvertrag, da Rückzahlungsanspruch besteht. Hier aber Gefährdung (+), da Anspruch wohl nicht durchsetzbar.

Vorsatz: Wissentliche und willentliche Täuschung (-), da wohl nicht nachweisbar. Aber Eventualvorsatz (+), da Vermögensschädigung der Anlieger in Kauf genommen wurde

Stoffgleiche Bereicherungsabsicht: Sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Toastbrot fällt hier also mit rein. Vorteil und Schaden müssen uaf derselben Vermögensverfügung beruhen (-) Die Anleger bezahlen ja nicht direkt das Toastbrot. Das macht Peter.

Rechtswiedrigkeit: Täter hat keinen Anspruch auf den Vermögensvorteil und weiß das auch. (-) Es wird Peter kein vorsatz zur Bereicherung nachweisbar sein.

Ich halte Betrug nicht für einschlägig. Andere Meinung vertretbar, bitte um weitere Äußerungen

Unterschlagung (§ 246 StGB):

  • Zueigenung
  • Sache
  • Fremd
  • Beweglich
  • Rechtswiedrigkeit
  • Vorsatz

Um es kurz zu machen, hier scheitert es bereits an der beweglichen Sache. Maximal bei Bareinzahlungen auf der Reichsbank könnte man das so sehen. Allerdings erfolgte dort eine willentliche Aufgabe des Besitzes und je nach gültiger Vertragsversion auch des Eigentums. Zueinungsabsicht müsste auch nachgewiesen werden, sehe ich als schwierig aber machbar. Insgesamt (-)

Untreue (§ 266 StGB)

  • Missbrauch
  • Befugnis über fremdes Vermögen
  • Vermögensbetreuungspflicht
  • Treuebruch
  • Nachteilszufügung
  • Vorsatz

Bei der Reichsbank mit ungültigem Kapitalüberlassungsvertrag (+) in Form des Treuebruchs
Bei der Reichsbank mit gültigem Kapitalüberlassungsvertrag (+) in Form des Mißbrauchs
Bei der NDGK gegenüber den Anlegern (-) da kein fremdes Vermögen. Möglicherweise aber Untreue von Peter gegenüber der NDGK, falls diese eine eigene Rechtspersönlichkeit hat, da Peter Gelder der NDGK für private Zwecke genutzt hat. Beweis schwierig (+)

Wie sehen das andere Rechstkudige? Ist jetzt erst einmal nur eine Kurzbetrachtung, da ich jetzt los muss.






 

Offline Lisa

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #2 am: 9. Mai 2015, 12:48:17 »
Trotzdem sehr schön formuliert!
Zitat
seine Manie dauernd viel Geld in von ihm erkorene sinnlose Projekte zu stecken
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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #3 am: 9. Mai 2015, 13:44:49 »
Ich kann mir die von BlueOcean aufgeworfene Frage eigentlich nur durch das Klientel von Fitze beantworten.
Er fischt in Gewässern, in denen für die Kunden nicht rationale sondern, um es vorsichtig auszudrücken, emotionale Überlegungen eine Kaufentscheidung auslösen.
Von einer Klagewelle unzufriedener Kunden im Bereich Eso - Gedöns habe ich bis heute nichts vernommen, geht es den Kunden doch vor allem um den eigenen Glauben an die, etwa in den wundersamen Wasseraufbereiter, Chembuster ...etc. hineininterpretierte Wirkung.
Fitze hat dieses Geschäftsmodell dahingehend verfeinert, daß er seiner Klientel die Heilsversprechen
nicht mehr über den Umweg von physisch vorhandenen Produkten verkauft, sich derart u.a. die komplette und arbeitsintensive Warenwirtschaft spart, einen direkteren Weg in die Brieftaschen der Unzufriedenen geht.

Da sich aber derart Geschädigte anscheinend nicht als solche betrachten und die Einlösung des langen Zopfes der Versprechen nicht vor Gerichten einfordern, kann ich, als nicht - Jurist, nicht einschätzen, ab wann es Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist selbstständig tätig zu werden, um dem Ausnutzen der Naiven Einhalt zu gebieten.







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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #4 am: 9. Mai 2015, 13:54:09 »
Von einer Klagewelle unzufriedener Kunden im Bereich Eso - Gedöns habe ich bis heute nichts vernommen, geht es den Kunden doch vor allem um den eigenen Glauben an die, etwa in den wundersamen Wasseraufbereiter, Chembuster ...etc. hineininterpretierte Wirkung.
Denn die klagen, dann sowieso nur nach SHAEF-Jesetz oder Seerecht per Juuuhtuub und Feeesbuk.

"Gut" gemachte Onlineläden weisen allerdings auch bei Ihren Artikeln darauf hin, dass das Mumpitz ist. Das bringt denen keine Nachteile, die Eso-Spinner überlesen das sowieso.
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Offline BlueOcean

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #5 am: 9. Mai 2015, 14:56:27 »
Ich meinte Fälle der Sorte GFE (durch die dort behauptete Schwurbeltechnik gut vergleichbar), Balda und eine Vielzahl kleinerer aber ähnlicher Verfahren. In solchen Fällen hat die Staatsanwaltschaft nach Kenntnis meist von sich aus die Veranlassung gesehen den vermutlichen Betrug zu prüfen und ihn entsprechend der Ergebnisse anzuklagen. Und die Gerichte haben den Vorwurf bestätigt und in den Begründungen (nach meinem Verständnis) insbesondere zwei Dinge als betrügerisch angesehen:

- Annahme von Geldern, obwohl keinerlei taugliches Modell existiert hat die Versprechungen gegenüber den Kunden zu erfüllen
- Schneeballsystem, dass den Kunden eine Tragfähigkeit vorgegaukelt hat, obwohl fortlaufend nur Geld verloren wurde

Wobei ich da auch ins Grübeln gerate, ob nicht weitere strafbewehrte kaufmännische Kardinalpflichten verletzt werden, wenn man Anlegern dauerhaft fiktives Vermögen und gar noch Renditen vortäuscht, obwohl die Vermögenssubstanz in Wirklichkeit nur laufend aufgezehrt wird.

Zu den laut Müllmann bei Betrug fraglichen Punkten als Nichtjurist:

Rechtswidrigkeit: Halte ich klar für gegeben wenn man Fitzek, ob seiner Phantasien nicht gleich für schuldunfähig erklärt. Seiner Systemkritik und seinen Beteuerungen nicht in die eigene Tasche zu wirtschaften, ist zu entnehmen, dass er eine klare Vorstellung davon hatte was rechtswidriges Handeln ist.
Und dass er über Jahre hinweg nicht mitbekommen haben soll, dass seine Systeme das eingenommene Geld vernichten anstatt Renditen zu erwirtschaften, ist schlichtweg unvorstellbar. Dass sein Handeln damit rechtswidrig war, muss ihm also klar gewesen sein und wurde von ihm billigend in Kauf genommen.

Stoffgleiche Bereicherungsabsicht: Da mangelt es mir vielleicht am Verständnis. Wenn Peter vom Anlegergeld Toast kauft ist das nicht "stoffgleich", weil Toast kein Geld ist? Aber würden selbst dann nicht die sicher vorhandenen Überweisungen auf andere Konten als "stoffgleiche" Bereicherung ausreichen, um doch den Tatbestand des Betrugs zu erfüllen?
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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #6 am: 9. Mai 2015, 15:05:17 »
Ich finde es immer wieder Interessant wie Ihr von außen rumspekuliert, immer mit der festen Annahme das Peter ein Betrüger ist.  ;D

Habt Ihr Euch mal Gedanken gemacht, wie er denn Renditen erwirtschaften soll, wenn alle paar Monate jemand kommt und alle Werte und die benötigten Dinge zum Rendite erwirtschaften mitnimmt?

 

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #7 am: 9. Mai 2015, 15:08:31 »
Im KRD ist das ein Geben und Nehmen. "Peter" fühlt sich prima, wenn er den großen Zampano mimen kann und seine Anhänger sehen in seinen "Projekten" den alternativen Lebensinhalt, den sie sich wünschen.

"Martin" Schulz z.B. hat nichts dagegen, wenn einer sagt, wo entlang es geht. Das ist normal so, das hat sein Opa bestätigt. Nur die böse BRiD darf das nicht sein, dann ist man auf einmal unfrei und wird versklavt.
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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #8 am: 9. Mai 2015, 15:09:26 »
@Arkana
Du bist einfach zu blöd.
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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #9 am: 9. Mai 2015, 15:10:42 »
Ich seh schon, Du hast Argumente um Deine Position zu untermauern.
 

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #10 am: 9. Mai 2015, 15:18:33 »
Ich seh schon, Du hast Argumente um Deine Position zu untermauern.
Das ganze Forum ist voll mit Argumenten, mach die Augen auf! Aber was man nicht sehen will, ist nicht da.
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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #11 am: 9. Mai 2015, 15:20:05 »
Die böse Bafin nimmt's ja nicht weg, um es für sich zu behalten, sondern um es z.B. Richard wiederzugeben. Wenn aber nichts da ist, was zurückzugeben werden kann, weil u.a. "Peter" und seine Mannschaft davon leben und das Eingenommene für Dinge ausgeben, mit denen nichts erwirtschaftet werden kann, ist das nicht die Schuld der Bafin.
Und damit du es auch verstehst, noch mal explizit: Es ist die Schuld "Peters".
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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #12 am: 9. Mai 2015, 15:22:04 »
Beantworte doch meine Frage @Lisa
Wie soll Peter bzw. die beteiligten Renditen erwirtschaften, wenn alle paar Monate die geschaffenen Werte mitgenommen werden?

 

Offline Fottzilla

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #13 am: 9. Mai 2015, 15:29:07 »
@Arkana : Spezifiziere bitte
die geschaffenen Werte
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Schlicht und ergreifend Betrug
« Antwort #14 am: 9. Mai 2015, 15:30:13 »
Dumme Ausreden. Der hat schon nichts geschafft oder etwas erwirtschaftet, da kurvte er noch wie Graf, pardon, König Koks, siegessicher durch die Käffer und hatte Phantasien davon Richter z verhaften. Halt mal den Rand!
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