Es wurde schon öfter davon gesprochen das Mitglieder und Anhänger einer Art "Verschwiegenheitserklärung" abgeben mussten. Wie könnte diese inhaltlich Aussehen? Welche Konsequenzen könnte diese (bei Rechtskraft) haben, dass Opfer sich einer Aussage verweigern? Ist da jemand was bekannt? Kann das jemand erklären?
Zwar bin ich nicht vom Fach, aber ein paar Hinweise kann ich dazu geben:
Erstens: Wie solch eine Erklärung aussieht, kann man letztlich nicht sagen, wenn man nicht ein Exemplar vorliegen hat. Auffallend ist ja nur, dass fast niemand redet.
Natürlich gibt es in der Praxis schon eine Menge Verschwiegenheitsklauseln, doch bei Fitzekfatzke dürfte unklar sein, ob er sich an ein Vorbild aus der Praxis angelehnt hat oder ob er seine eigene Schwurbelerklärung verfasste. Im ersten Fall könnte eventuell rechtlich etwas dran sein, im zweiten wohl eher nicht. Aber natürlich könnten Wortungetüme wie Strafklagen vor ICC, UCC, Was-auch-immer-C, Schadensersatzforderungen über 100 Millionen nach Seerecht o. dgl. auf Fitzekfatzkes Klientel abschreckend wirken. Normalsterbliche lachen darüber.
Zweitens handelt es sich bei einer Verschwiegenheitserklärung um eine privatrechtliche Vereinbarung, jedenfalls immer dann, wenn sie im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages, mit dem Eingehen eines Rechtsverhältnisses o. dgl. abgegeben wird bzw. darin enthalten ist. Eine solche Erklärung bindet grundsätzlich nur die beteiligten Parteien, also entweder die Partner des Vertrages bzw. des Rechtsverhältnisses oder denjenigen, der einseitig eine solche Erklärung abgegeben hat.
Das bedeutet, dass ein Dritter, der von einem Sachverhalt Kenntnis erhält, der unter die Verschwiegenheitspflicht fällt, darüber nach Herzenslust plaudern darf, da ihn die Erklärung ja nicht bindet.
Was bedeutet nun eine solche Erklärung im Falle eines Prozesses? Nichts. Der Staat ist ja nicht Vertragspartner, auch nicht das Gericht, der einzelne Richter, die Staatsanwaltschaft, Polizei oder einzelne Beamte. Die Berechtigung, die Aussage zu verweigern, nicht als Zeuge auftreten zu müssen oder über einzelne Bereiche zu schweigen, sind in den Prozessordnungen geregelt. Diese Regelungen sind je nach Zweig der Justiz ein wenig anders ausgestaltet, in einem Zivilverfahren also ein wenig anders als in einem Strafverfahren oder in einem Verwaltungsgerichtsverfahren, aber doch dem Grundsatz nach in allen Zweigen der Rechtsprechung übereinstimmend. Da gibt es das Anwaltsgeheimnis, das Berufsgeheimnis der Mediziner und Seelsorger, das Aussageverweigerungsrecht von Angehörigen und das von Angeschuldigten bzw. Angeklagten. Weiter gibt es ein paar Berufsgeheimnisse und das Recht eines Zeugen, sich nicht selbst bezichtigen oder in Verruf bringen zu müssen. Für die Einzelheiten verweise ich auf die mitlesenden Juristen, das ist nur als grober Überblick gedacht.
Wie man sieht, fallen die Vorgänge im Reiche Fitzekfatzke in keine dieser Kategorien. Am ehesten könnte sich noch jemand auf das Recht des Zeugen berufen, sich weder selbst zu belasten noch etwas öffentlich auszusagen, was ihn sozial gleichsam "fertig" machen könnte. Wer also nicht einfach nur blöd war, sein Geld ins Fitzefatzke-Loch zu werfen, sondern selbst aktiv am Betrieb dieses "Geschäfts" beteiligt war, könnte die Aussage natürlich verweigern, um sich nicht etwa selbst einer Anklage auszusetzen. Ebenso könnte jemand schweigen, wenn er sich so saublöd angestellt hat, dass er nachher das Gespött seiner ganzen Umgebung wäre und kein Bein mehr auf den Boden brächte. Angehörige im Sinne des Rechts hat Fitzekfatzke wohl nicht, die "Staatsflotte" dürfte nicht dazu gehören.
Ein interessantes Nebengeleise öffnet sich im Falle eines Zivilverfahrens: In privatrechtlichen Streitigkeiten ist es nämlich möglich, eine Schiedsklausel zu vereinbaren, durch die auf die staatliche Gerichtsbarkeit weitgehend verzichtet und mögliche Streitigkeiten einem privaten Schiedsgericht unterworfen werden. Eine reine Verschwiegenheitserklärung stellt aber keine solche Klausel dar, aber ein gewiefter Anwalt würde wohl eine solche Klausel mit einer Schiedsklausel verbinden, sodass auch ein öffentliches Gerichtsverfahren bei ausbrechenden Streitigkeiten aus dem Vertrag vermieden würde. Aber ob die Fitzekfatzkes so schlau waren ... (Refrain oben).
In einem Strafverfahren oder Verwaltungsgerichtsverfahren wäre eine Verschwiegenheitsklausel ohne Belang. Ggf. könnten die üblichen Mittel zur Erzwingung einer Aussage angewandt werden.
Was wären denn die Folgen eines Bruches der Verschwiegenheit? Diese hängen vom Inhalt der Erklärung ab. In der Regel wird eine Strafzahlung fällig, die aber vor dem Zivilgericht eingeklagt werden müsste. Bei bestehendem Vertragsverhältnis kämen auch z. B. fristlose Kündigung, Ausschluss aus einer Personengesellschaft u. dgl. in Betracht. Doch dazu müsste man den Inhalt der Erklärung kennen. Der Staat sanktioniert eine solche private Vereinbarung nicht.