Autor Thema: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV  (Gelesen 188036 mal)

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #810 am: 15. April 2018, 16:27:43 »
@Noldor Die Sache ist noch schlimmer: Eine Ordnungsbusse ist kostenfrei. Ficht man sie an, wird nicht wieder eine Ordnungsbusse ausgefällt, sondern eine Geldstrafe, die leicht höher ausfallen kann. Hinzu kommen die Gerichtskosten, die leicht 150, 200, 250 CHF ausmachen können. Zudem wird eine Geldstrafe, im Gegensatz zu einer Ordnungsbusse, ins Strafregister eingetragen. Wer also gern vor Gericht geht, statt seine Ordnungsbusse zu bezahlen, und dann verliert, gilt danach offiziell als vorbestraft. (Detlev, das machst du ausgezeichnet. Wenn einige Strafen zusammengekommen sind, können wir ja mal das Migrationsamt auf deine Einstellung zur Schweizer Rechtsordnung aufmerksam machen.)

Hegeler sagt, dass er demnächst Rekurs gegen die Streichung der Ergänzungsleistungen führen werde. Da Frage ich mich, ob die Rechtsmittelfrist nicht längst abgelaufen sei. Gut, er kann natürlich jederzeit einen neuen Antrag stellen, den er dann aber begründen müsste (und dabei seine finanziellen Verhältnisse offenlegen, was er scheut wie der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser).

Highlight seiner "Nachrichten": Das Bundesverfassungsgericht hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer in Deutschland als verfassungswidrig und nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar bezeichnet. Das bedeutet aber eben nicht, dass die Grundsteuer an sich verfassungswidrig ist. Davon abgesehen, wurde über das Urteil in den Medien breit und offen berichtet.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #811 am: 15. April 2018, 16:52:03 »
Highlight seiner "Nachrichten": Das Bundesverfassungsgericht hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer in Deutschland als verfassungswidrig und nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar bezeichnet. Das bedeutet aber eben nicht, dass die Grundsteuer an sich verfassungswidrig ist. Davon abgesehen, wurde über das Urteil in den Medien breit und offen berichtet.

Das habe ich gestern auf den Lügenmedien auch kurz mitverfolgt. Ging es da nicht darum, dass die Grundsteuer nicht nur von den Quadratmetern des Grundstücks sonder vom Verkehrswert des Anwesens erhoben werden soll?

Wann ja wird es da Gewinner und Verlierer geben.

Aber was das den Depplev irgendwie tangieren sollte, dass er das erwähnt...keine Ahnung.
 
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #812 am: 15. April 2018, 16:55:33 »
Das habe ich gestern auf den Lügenmedien auch kurz mitverfolgt. Ging es da nicht darum, dass die Grundsteuer nicht nur von den Quadratmetern des Grundstücks sonder vom Verkehrswert des Anwesens erhoben werden soll?

Wann ja wird es da Gewinner und Verlierer geben.
Off-Topic:
Das mit dem Verkehrswert wird heute schon so gemacht. Das Problem ist, dass man da tlw. vom Verkehrswert von 1935 ausgeht.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #813 am: 15. April 2018, 17:06:04 »
@Pantotheus Ich hatte auch geglaubt, er hätte mal was von einer Rekursfrist von 10 Tagen gesagt, aber das kann sich auch auf eines der Urteile aus einem Strafprozess bezogen haben. Weissichnichtmehrsogenau.
In seiner Jammersendung über die Streichung der Ergänzungsleistungen hat er mal eine Passage aus dem entsprechenden Behördenschreiben eingeblendet, der leider auch nicht zu entnehmen ist, wie lange die Rekursfrist dauert. Jedoch macht der Wortlaut ziemlich klar, dass Depplev wohl bis heute keine sachdienlichen Unterlagen bei der Sozialhilfe (und beim Steueramt, die haben ihm ja auch ne Rechnung geschickt) eingereicht hat. Sonst könnte sein Problem ja bereits gelöst sein.

Zitat von: Basler Behörde
Aufgrund der eindeutigen Rechtslage und der damit verbundenen erheblichen finanziellen Interessen überwiegt vorliegend das Interesse der SH [=Sozialhilfe, Anm.], diese Verfügung umgehend zu vollstrecken, gegenüber Ihrem Interesse, während eines allfälligen Rekursverfahrens weiterhin Unterstützung zu erhalten. Ausschlaggebend ist dabei auch, dass Sie der SH keinerlei sachdienliche Belege zukommen liessen. Zudem können Sie eine Wiederaufnahme jederzeit in zumutbarer Weise erwirken, indem Sie die oben genannten Unterlagen der SH einreichen. Aus diesem Grund wird einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen.

Wie bereits angedroht, wird nun verfügt:

1. Die Unterstützungsleistungen für Detlev Hegeler werden auf den 31.01.2018 eingestellt.

2. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und verweisen auf die Rechtsmittelbelehrung auf der folgenden Seite.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #814 am: 15. April 2018, 17:38:52 »
@Noldor @Rechtsfinder Was die Grundsteuer angeht, so werden grundsätzlich ja "Verkehrswerte" benutzt, aber eben diejenigen von 1935 (im Gebiet der ehemaligen DDR) und 1964 (übriges Gebiet). Diese Werte werden zwar "fortgeschrieben", spiegeln aber wohl oft genug nicht die wirklichen Wertsteigerungen bzw. relativen Wertverluste wider. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht bemängelt und eine Korrektur der so genannten Einheitswerte gefordert. M. W. sind periodische Neubewertungen eigentlich im Gesetz vorgeschrieben, mit Ausnahme von 1935 (im damaligen Deutschen Reich) bzw. 1964 (in der damaligen BRD) ausgeblieben. Wir haben unter uns aber einige Leute, die das besser wissen und erklären können.

@Helvetia In Strafsachen beträgt die Rechtsmittelfrist zehn Tage, in Verwaltungssachen - und dazu gehört grundsätzlich auch die Sozialversicherung - in der Regel 30 Tage. Gesetzliche Fristen können nicht erstreckt, aber ggf. wiederhergestellt werden. Da der Entscheid von Januar stammt, dürfte die Rechtsmittelfrist inzwischen verstrichen sein.
Wie bereits erwähnt hat aber Hegeler die Möglichkeit, die geforderten Unterlagen nachzureichen oder einfach einen neuen Antrag auf Ergänzungsleistungen zu stellen. Der Knackpunkt ist der, dass er bisher ja offenbar nicht bereit war, seine finanziellen Verhältnisse offen zu legen. Angesichts des bestehenden dringenden Verdachts, dass er Einkommen verheimlicht, müsste er kooperieren und volle Transparenz schaffen.
Die Rechtsmittelfrist gilt ebenso auch im Bereich der ordentlichen Steuern. Somit dürfte die Nachsteuerrechnung inzwischen ebenfalls rechtskräftig geworden sein. Ggf. könnte er noch um Stundung oder Ratenzahlung ersuchen.

Ich dachte eigentlich, der Mann habe eine Ausbildung im Wirtschafts- bzw. Finanzbereich und könne wenigstens rechnen. Gerade macht er uns aber vor, wie man statt 40 CHF ein Vielfaches dieser Summe verliert. Siehe oben.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #815 am: 15. April 2018, 17:42:58 »
Ggf. könnte er noch um Stundung oder Ratenzahlung ersuchen.

Das würden vernünftige Leute tun, ja. Wir haben es hier aber mit Depplev zu tun, der wird also rumjammern, zahllose Affen Davids schreiben und am Ende den Ärger kassieren, den er verdient.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #816 am: 15. April 2018, 17:58:53 »
Dass Hegeler vernünftig sei, hat, meine ich, noch nie jemand behauptet.

Natürlich hat er neben Kooperation, Ersuchen um Stundung oder Ratenzahlung noch zwei oder drei weitere Optionen:
Er kann darauf vertrauen, dass die fälligen Forderungen z. B. der Steuerbehörde im Betreibungsverfahren mangels verwertbarer Werte scheitern. Allerdings ist eher damit zu rechnen, dass sein Equipment als verwertbar angesehen und einfach mitgenommen wird. Sein Lieblingsspielzeug wäre er dann los. Was dadurch nicht gedeckt ist, führt zu einem Verlustschein, der verfällt, wenn er Mitte achtzig sein wird. Periodische Besuche des Betreibungsweibels sind ihm dann gewiss. Ich würde auch nicht darauf vertrauen wollen, dass dem Betreibungsamt seine versteckten Einkünfte dauerhaft nicht auffallen. Zudem ist die Verheimlichung von Einkünften und Vermögenswerten gegenüber dem Betreibungsamt strafbar. "Das Schiff" wird sich sicher auch freuen, ihn wieder an Bord nehmen zu dürfen.
Dann kann er sich natürlich in den Untergrund zu begeben versuchen. In der Schweiz wird das aber vermutlich eher etwas schwerer werden.
Somit bliebe ihm dann noch, sich ins benachbarte Ausland abzusetzen. Vielleicht wird er im Elsass ja glücklicher. Nach Deutschland möchte er, so deute ich seine Aussagen zu diesem Thema, lieber nicht. Ich vermute fast, dass er noch einige Rechnungen bei deutschen Behörden offen hat.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #817 am: 15. April 2018, 18:03:47 »
Er kann darauf vertrauen, dass die fälligen Forderungen z. B. der Steuerbehörde im Betreibungsverfahren mangels verwertbarer Werte scheitern. Allerdings ist eher damit zu rechnen, dass sein Equipment als verwertbar angesehen und einfach mitgenommen wird. Sein Lieblingsspielzeug wäre er dann los. Was dadurch nicht gedeckt ist, führt zu einem Verlustschein, der verfällt, wenn er Mitte achtzig sein wird. Periodische Besuche des Betreibungsweibels sind ihm dann gewiss. Ich würde auch nicht darauf vertrauen wollen, dass dem Betreibungsamt seine versteckten Einkünfte dauerhaft nicht auffallen. Zudem ist die Verheimlichung von Einkünften und Vermögenswerten gegenüber dem Betreibungsamt strafbar. "Das Schiff" wird sich sicher auch freuen, ihn wieder an Bord nehmen zu dürf

Hat das nicht irgendwann auch mal Konsequenzen für seine Aufenthaltsgenehmigung? Nicht das ich den Typen unbedingt wieder in Deutschland haben will, aber so dauerhaft wird sich der Schweizer Staat wohl hoffentlich nicht auf der Nase rumtanzen lassen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #818 am: 15. April 2018, 18:28:45 »
@Noldor @Rechtsfinder Was die Grundsteuer angeht, so werden grundsätzlich ja "Verkehrswerte" benutzt, aber eben diejenigen von 1935 (im Gebiet der ehemaligen DDR) und 1964 (übriges Gebiet). Diese Werte werden zwar "fortgeschrieben", spiegeln aber wohl oft genug nicht die wirklichen Wertsteigerungen bzw. relativen Wertverluste wider. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht bemängelt und eine Korrektur der so genannten Einheitswerte gefordert. M. W. sind periodische Neubewertungen eigentlich im Gesetz vorgeschrieben, mit Ausnahme von 1935 (im damaligen Deutschen Reich) bzw. 1964 (in der damaligen BRD) ausgeblieben. Wir haben unter uns aber einige Leute, die das besser wissen und erklären können.

Da muss ich mich doch mal korrigieren. Klar bin ich Grundeigentümer zusammen mit meiner Frau und dem Schwager.
Off-Topic:
Erbengemeinschaft: 4 Wohnungen plus ein paar qm Gartengrundstück.

Hier ein Bild.


Ich freue mich schon auf unsere Gegner, die versuchen werden aus dem Screenshot meine Idendität herauszufinden. Aber die NWO hat mir versichert, dass Google meine Privatsphäre schützt wie es ja auch Facebook neuerdings versucht zu tun.  ;D

Und in der Schweiz wird die Steuer (zu unserem Glück) aus dem Verkehrswert, der tiefer als der tatsächliche Wert des Grundstücks plus Überbauung ist, berechnet.
Würde die Steuer anhand des tatsächlichen Wertes berechnet, müsste man das Zeug, oder einen Teil des Zeugs, verkaufen um die Steuern bezahlen zu können.

Und wenn dem so wäre könnte viele Firmen ihre Bude zumachen.

Und das ist politisch so gewollt. Andernfalls kann ja jeder in der Schweiz  ein Referendum ergreifen um diesen Zustand zu ändern.

Das nur so zum Unterschied oder eben doch nicht Unterschied zu Deutschland.

Wer in Deutschland nach dem Urteil des BVG den kürzeren zieht kann ich nicht beurteilen.

 
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #819 am: 15. April 2018, 19:45:54 »
Was mich antreibt, den Inhalt dieser Sendungen zu skizzieren, es ist der Gedanke an das SSL-Gemeinwohl. Ich opfere mich, um anderen diese Qualen zu ersparen, sie aber dennoch kurz in Kenntnis zu setzen.
Wow. Ein +Karma ist dir sicher, ich stelle halt fest ich bin einfach zu weich für den Job :-(
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

Offline Helvetia

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Prozessbericht oder was davon übrig blieb
« Antwort #820 am: 17. April 2018, 10:38:04 »
Heute spazierte ich wieder mal zur Firma Strafgericht Basel-Stadt und begab mich zeitig vor den Deppen durch die Metallkontrolle am Eingang (wir kennen das ja bereits). Natürlich inklusive erheiterndes Gespräch mit den Schaltermitarbeitenden über die Reichsdepperei.

Dann wartete ich im Gericht und lange tat sich nichts. Ich hatte aber den Eindruck, vorne am Schalter werde diskutiert und hörte einen der Angestellten sagen "Also, Herr Hegeler, es isch so: ..." Die Stimmen kamen aber nicht näher.

Schliesslich holte mich einer der Mitarbeiter ab und sagte, die Sache sei schon vorbei. Depplev hatte bei der Eingangskontrolle ne Weile rumgezickt, seine Tasche nicht abgeben wollen und ist nach einigem Hin und Her mit seinen Begleitdeppen wieder abgerauscht.

Als ich meine Sachen (ihr wisst schon, Lanze, Schild etc.) beim Schalter wieder abholte, sah man durch die Glastür Depplev und ein klägliches Häufchen Deppen noch einen Moment vorm Gartenzaun rumstehen, die gingen aber dann gleich weg. Vorbehaltlich der Möglichkeit, dass einige Deppen vielleicht ausserhalb meines Sichtfeldes gewesen sein könnten, waren das kaum drei oder vier Deppen. Carl-Pöter scheint sich mal wieder gedrückt zu haben - wobei eine der Schaltermitarbeiterinnen noch erwähnte, ein Mann habe gesagt, er wolle auch in die Verhandlung rein, worauf ich sie gefragt habe, ob das so ein bärtiger älterer Typ gewesen sei, war er aber nicht. Vielleicht ein anderer "wichtiger" GCLC-Depp?

Ich erwähnte noch ein älteres Video von Depplev (ca. von November/Dezember 2017), in dem er sich über die Eingangskontrolle und die Schaltermitarbeitenden beschwert hat und gemeint hat, er wolle sie anzeigen, weil sie ihm ihre Namen nicht nennen wollten  :facepalm: worauf mir entgegnet wurde, er habe heute ebenfalls wieder eine Strafanzeige angekündigt (oder Beschwerde oder irgendwas, wir werden es sicher im nächsten Erguss von FakeNews erfahren)  :facepalm:

Was Depplev nicht weiss: Heute wäre ich in strahlender SSL-Gala-Uniform mit auf meiner Rüstung prangendem SSL-Logo erschienen und wäre sogar dazu aufgelegt gewesen, ein paar unterhaltsame Worte mit den Deppen zu wechseln. Schade eigentlich! Naja, die Galauniform kann ich auch beim nächsten Reptogeburtstag wieder gut zur Schau stellen.

So spazierte ich denn durch das frühlingshafte Basel zu meiner Villa zurück und tippte diesen "Bericht" ein  ;) :whistle:

Was ich mich nun frage: Wird dadurch der Strafbefehl einfach rechtskräftig oder wird er in Abwesenheit Depplevs bestätigt und Depplev erhält eine neue Rekursfrist? Ich kenne mich mit der StPO leider noch nicht wirklich aus...
« Letzte Änderung: 17. April 2018, 10:41:40 von Helvetia »
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Offline kairo

Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #821 am: 17. April 2018, 10:56:47 »
Hier im Großen Kanton wird ein Strafbefehl automatisch wirksam, wenn man zwar fristgerecht Einspruch einlegt (oder heißt es Widerspruch?), aber zur dann angesetzten Verhandlung nicht erscheint. Erörterungen über den Sachverhalt finden dann gar nicht erst statt.
 
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Offline CptTrips

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #822 am: 17. April 2018, 10:57:59 »
Vielen Dank für Deine ausdauernde und unterhaltsame Berichterstattung, ich genieße die immer sehr.
 
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #823 am: 17. April 2018, 11:11:05 »
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
Zitat
Art. 366 Voraussetzungen


1 Bleibt eine ordnungsgemäss vorgeladene beschuldigte Person der erstinstanzlichen Hauptverhandlung fern, so setzt das Gericht eine neue Verhandlung an und lädt die Person dazu wiederum vor oder lässt sie vorführen. Es erhebt die Beweise, die keinen Aufschub ertragen.

2 Erscheint die beschuldigte Person zur neu angesetzten Hauptverhandlung nicht oder kann sie nicht vorgeführt werden, so kann die Hauptverhandlung in ihrer Abwesenheit durchgeführt werden. Das Gericht kann das Verfahren auch sistieren.

3 Hat sich die beschuldigte Person selber in den Zustand der Verhandlungsunfähigkeit versetzt oder weigert sie sich, aus der Haft zur Hauptverhandlung vorgeführt zu werden, so kann das Gericht sofort ein Abwesenheitsverfahren durchführen.

4 Ein Abwesenheitsverfahren kann nur stattfinden, wenn:
a.die beschuldigte Person im bisherigen Verfahren ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu den ihr vorgeworfenen Straftaten zu äussern; und
b.die Beweislage ein Urteil ohne ihre Anwesenheit zulässt.
Da es sich hier offenkundig nicht um einen Strafbefehl handelt, sondern um eine Ordnungsbusse, vor deren Ausstellung keine Anhörung oder Kontaktaufnahme mit dem Beschuldigten erfolgt, ist Absatz 4 hier einschlägig. Das Gericht wird also wohl einen zweiten Termin ansetzen, Hegeler ggf. vorführen lassen müssen.
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dtx

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #824 am: 17. April 2018, 13:49:59 »
Das habe ich gestern auf den Lügenmedien auch kurz mitverfolgt. Ging es da nicht darum, dass die Grundsteuer nicht nur von den Quadratmetern des Grundstücks, sondern vom Verkehrswert des Anwesens erhoben werden soll?

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Off-Topic:

Im Osten, weil es mangels Geltung bundesdeutscher Gesetze dort 1964 keine Hauptfeststellung gab, die nach den historischen Festlegungen des BewG eigentlich alle fünf Jahre hätte stattfinden müssen. Man behalf sich mit einem Vervielfältiger, der jeweils für das gesamte gebrauchte sowie fabrikneue Bundesgebiet einheitlich festgelegt war. Das heißt, für einen verschlafenen Laden irgendwo im Bayrischen Wald wurde eine ebensolche Wertentwicklung seit dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 vorausgesetzt, wie für ein Grundstück an der Zeil oder an der Reeperbahn.

Es ist schon erstaunlich, daß das Problem nicht schon früher aufgegriffen worden ist und daß ausgerechnet Depplev damit um die Ecke kommt. 
« Letzte Änderung: 17. April 2018, 14:03:17 von dtx »
 
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