Wie
@Helvetia bereits bemerkte: Verhandelt wurde nicht in Abwesenheit, denn nach Feststellung des Gerichts war Hegeler ja da. Er hat sich nur nach mehrmaliger Aufforderung nicht zur Sache eingelassen. Da durch die vorherigen Abklärungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dem Gericht der Sachverhalt genügend aufgeklärt schien und da Hegeler keine tatsächlichen oder rechtlichen Vorbingen darlegte, die eine andere Sicht zumindest denkbar gemacht hätten, hat das Gericht einfach den Strafbefehl bestätigt. Kommen natürlich noch Kosten für die Hauptverhandlung hinzu, hätte Hegeler also auch billiger haben können.
Nochmals im Klartext: Das Gericht hat Hegelers Auftritt als Verzicht auf das rechtliche Gehör gewertet. Das scheint mir gerechtfertigt, wenn jemand Einspruch erhebt, aber dann nichts vorbringt, um seinen Einspruch zu unterstützen.
Wenn es, wie aus der Ladung ersichtlich, um eine Geschwindigkeitsübertretung von 2 km/h geht, dann handelt es sich ziemlich sicher um eine Ordnungsbusse (Schreibweise ist gesetzlich so). Da es einen "Bussgeldkatalog" gibt, kann man auch deren Höhe errechnen, m. W. müssten es 40 Schweizer Franken sein. Nun kann jedermann statt einer Ordnungsbusse ein ordentliches Strafverfahren verlangen. Es genügt im Grunde, einfach nicht zu bezahlen. Man kann aber auch ausdrücklich widersprechen oder eine Hauptverhandlung verlangen. Dann geschieht eben genau das, was jetzt abläuft: Die Polizei ermittelt, falls nötig, und gibt ihre Ergebnisse der Staatsanwaltschaft weiter, die eine Anklageschrift erstellt und dem Gericht weiterleitet. Die Staatsanwaltschaft muss übrigens nicht vertreten sein, es genügt in solchen Fällen das Vorliegen der Anklage bzw. eines vorher ausgefertigten Strafbefehls, der dann als Anklageschrift gilt.
Die für Geschwindigkeitsmessungen verwendeten Geräte sind natürlich geeicht und unterliegen bestimmten gesetzlich definierten Anforderungen. Dabei gelten auch so genannte "Toleranzen", die zur Sicherheit von den gemessenen Werten abgezogen werden. Wenn man also z. B. gemessen 57 km/h in der Stadt unterwegs ist, werden je nach Gerätetyp z. B. 5 abgezogen, was dann 52 km/h ergibt. Wären nur 55 km/h gemessen worden, dann ergäbe sich nach diesem Toleranz-Abzug eine Geschwindigkeit von 50 km/h, womit alles in Ordnung wäre. Bei neuen Geräten liegen die Toleranzen allerdings tiefer, es kann sein, dass dann nur 3 abgezogen wird. Der Abzug müsste auf der Ornungsbusse bzw. dem Strafbefehl vermerkt sein. Mit den Toleranzen hat der Gesetzgeber eigentlich Eich- und Messfehlern schon genügend vorgebeugt, sodass Hegelers Verlangen nach Eichzeugnissen, Befähigungsnachweisen usw. reine Spiegelfechterei ist. Übrigens hat das Schweizer Bundesgericht in einem Urteil festgehalten, dass in gewissen Fällen, wenn eine Geschwindigkeitsübertretung offensichtlich massiv ist, auf den genauen Wert verzichtet werden kann. Kurz: Wenn ein Messwert und ein Blitzer-Bild vorliegen, wird Hegeler verurteilt werden. Da helfen keine Ausreden. Am billigsten käme er davon, wenn er einfach gleich bezahlen würde. Aber was ein rechter Hegeler, Mensch und "ICH BIN" ist, kann's natürlich nicht einfach haben und schon gar nicht billig.