Er bemängelte die frühe Uhrzeit. Tja, wer nicht arbeitet, für den ist 9.00 Uhr natürlich noch mitten in der Nacht.
Die Uhrzeit ist kein Grund für eine Abänderung des Urteils. Schweizer Geschäftszeiten sind ohnehin immer etwas früher.
Er nennt es eine der "relativ kürzesten Verhandlungen". Er wird da auf entsprechende Erfahrungen zurückgreifen können.
Er hat halt nichts zur Sache gesagt.
Grund: "weil der Richter in seiner Personenwelt verhaftet ist."
Nein, der Richter ist dem Schweizer Gesetz verpflichtet.
Der Richter hat "Treuhandbetrug gemacht, ist befangen, kein echter Richter wie wir wissen."
Da kein Treuhandverhältnis besteht, kann der Richter auch keinen Treuhandbetrug begangen haben. Eine angebliche Befangenheit hätte Hegeler rechtzeitig rügen und begründen müssen (das Schweizer Bundesgericht reitet vor allem auf dem Punkt "rechtzeitig" herum). Und der Richter ist auch ein echter Richter, nur halt nicht in Hegelers Wahnwelt.
Zweimal (?)hat er versucht, "die Leute aus dem Saal zu schmeißen."
Nicht nur versucht, sondern Hegeler und seine "Helden" sind brav hinausgetrottet, ganz wie Herdenschafe. Die Urteilsberatung in Strafsachen ist übrigens auch in der Schweiz nicht öffentlich.
Er, Depplev, hat ihn einen Schauspieler, genannt. Oh, da war er aber ganz ein Mutiger.
Tapfer, tapfer!
Der Richter hat ein persönliches Problem, er kann die Schriften nicht intellektuell verarbeiten, da er sie als Geschreibsel bezeichnet. Was soll man dazu sagen.
Die Schriften, die der Richter zutreffend als Geschreibsel bezeichnet hat, sind rechtlich völlig irrelevant. Da genau wie in Deutschland der Grundsatz gilt, dass eine falsche Bezeichnung einem Rechtsmittel nicht schaden soll und dass Schriftsätze zu Gunsten der Parteien ausgelegt werden sollen, und Hegeler deutlich ausdrückte, dass er den ergangenen Strafbefehl nicht annehmen wollte, hat der Richter eine Verhandlung angesetzt, zu der Hegeler erschienen ist und Gelegenheit hatte, etwas zur Sache zu sagen. Das hat er dann aber nicht getan, trotz wiederholter Aufforderung durch den Richter. Tja, dann ergeht eben ein Urteil gestützt auf die Sachverhaltsermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Das ist genau der gesetzliche Gang des Verfahrens.
"Es war jemand vom SFR da, direkt aus Zürich angereist."
Da würde ich mal sagen, ohne Worte ...
Für diejenigen, die es nicht wissen sollten: SFR ist das Kürzel für die öffentliche Schweizer Rundfunkanstalt.