Was mit der Gefährdung genau gemeint ist, kann ich nicht sagen. Schweizer Polizeibehörden haben die bisweilen unangenehme Eigenart, Fahrzeuge, die nicht betriebssicher sind, einfach festzuhalten. Das mussten schon öfter Fernfahrer feststellen, deren LKW schwerwiegende Mängel aufwiesen, etwa zu schwache Bremsen hatten. Da werden dann die Fahrzeuge nicht nur angehalten, sondern die Fahrer zum Aussteigen gezwungen, Fahrzeugschlüssel eingezogen und ggf. renitente Fahrer auch. Eine Strafe ist dann nur das Tüpfelchen auf dem i, weiterfahren kann so ein stillgelegtes Fahrzeug erst, wenn die Mängel behoben und es betriebssicher ist.
Wäre dies bei Hegeler der Fall, dann wäre entsprechendes Mimimi zu vermuten.
Also dürfte es sich bei der Gefährdung um etwas Anderes handeln, nur fragt sich, was dies sein könnte.
Der Trick mit dem "Reisen" statt "Fahren" bzw. "Führen" sticht halt auch in der Schweiz nicht. Auf seine "Affidavits" hat ein Schweizer Gericht sicher rein gar keine Lust bzw. kann damit einfach gar nichts anfangen, da es - entgegen der aus dem WWW gezerrten Behauptungen Carl-Pöters - in der Schweizer Rechtsordnung keine eidesstattliche Versicherung gibt bzw. eine solche einfach nur als schlichte Parteierklärung angesehen wird. Da kann Hegeler noch so viel affidavieren (har, har!), wie er will, das nützt ihm nichts.
Als deutscher Staatsangehöriger hat Hegeler natürlich das Recht, jederzeit in die "GmbH" einzureisen, Deutschland ist auch völkerrechtlich verpflichtet, ihn als deutschen Staatsangehörigen jederzeit auf ihrem Hoheitsgebiet aufzunehmen.
Entgegen anders lautender Gerüchte ist die Schweiz nach wie vor ein Rechtsstaat. Daher bedarf es eines rechtlich stichhaltigen Grundes, ihn gegen seinen Willen aus der Schweiz abzuschieben. Da er sich fast ein Vierteljahrhundert dort aufhält, hat er inzwischen die unbefristete "Niederlassung" erworben. Um diese zu widerrufen, braucht es mehr als ein übliches Verkehrsdelikt. Aber da arbeitet er schon selbst kräftig daran, dass er diesen Grund liefert und in die "GmbH" abgeschoben werden wird.