Was den Zugriff auf ein privates Konto angeht, so gibt es auch in der Schweiz die Möglichkeit einer Kontenpfändung. Auf ein Konto Spenden zu sammeln, auf dem eine Pfändung oder ein sog. "Arrest" liegt, ist mit das Dümmste, was jemand machen kann.
Hegeler bezieht eine vorgezogene Altersrente. Diese steht ihm natürlich zu. Anders als in Deutschland ist sie allerdings zum vollen Betrag zu besteuern, wenn auch mit einem etwas tieferen Steuersatz ("Rentensatz").
Reicht eine Altersrente nicht aus, so können in der Schweiz "Ergänzungsleistungen" beantragt werden. Die Bedürftigkeit muss allerdings nachgewiesen werden, und da gilt eben völlige finanzielle Transparenz. Allein die Weigerung zur Offenlegung seiner Finanzlage reicht zur Verweigerung oder zum Entzug der Ergänzungsleistungen.
Das ist ja eben Hegelers gegenwärtiges Problem.
Die Schweizer Steuerbehörden können bei Bedarf einschätzen und tun das auch meist und meistens deutlich zu hoch. Es ist auch ein Fehler zu meinen, dass Schweizer Steuerbehörden irgendwie "sanft" wären. Das mussten schon viele Steuerpflichtige teuer bezahlen, im wörtlichen Sinne.
Das Schweizer Recht kennt übrigens die Rechtsfigur des "Durchgriffs durch den Schleier der juristischen Person". Das bedeutet, dass die Steuerbehörde, wenn sie ausreichende Anhaltspunkte dafür findet, dass Hegeler einziger "wirtschaftlich Berechtigter" des "Vereinskontos" ist, dieses so behandeln darf, als wäre es sein Privatkonto. Sie kann dann natürlich auch auf Kontenauszüge, sonstige Kontenunterlagen usw. Zugriff verlangen, alle Einnahmen und Salden Hegeler zurechnen oder diese schätzen und ggf. sogar beim kontoführenden Institut Unterlagen verlangen.
Nach den von Hegeler selbst gemachten Veröffentlichungen sehe ich übrigens durchaus die notwendigen Anhaltspunkte für einen solchen "Durchgriff" und die volle Zurechnung des "Vereinskontos" als gegeben an.