Autor Thema: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV  (Gelesen 187988 mal)

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #435 am: 26. Februar 2018, 15:53:06 »
Mit "Hosen runter in finanzieller Hinsicht" meinte ich nur, dass er eben seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen müsse. Dass er dies meidet wie der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser, ist ja nicht erstaunlich, denn dann könnte er nicht weiter seine "Spenden" an den "Sender" behalten. Er möchte aber natürlich gerne beides, Spenden einsammeln und Unterstützung vom Staat erhalten.
Übrigens ist es auch bei Schweizer Ergänzungsleistungen so, dass nur ein gewisser Vermögensbetrag frei ist, was darüber hinausgeht, muss für den eigenen Unterhalt verbraucht werden. Es ist sogar so, dass Vermögen, auf das der Anspruchsberechtigte verzichtet hat, indem er es z. B. seinen Nachkommen verschenkt hat, so betrachtet wird, als ob es noch vorhanden wäre. Man kann also z. B. nicht sein Haus oder seine Eigentumswohnung den Kindern überschreiben und dann beim Staat die hohle Hand machen. Das mussten Schweizer schon mehrfach erfahren.

Natürlich wird Depplev immer Gründe finden, warum er "entehrt", "vergewaltigt" usw. wurde, sobald der Staat mal zugreift. Selbst wenn seine Hosen (wörtlich gesprochen) oben bleiben. Einfach alles, was ihm nicht passt, ist "Entehrung", "Vergewaltigung", "Menschenrechtsverletzung" usw. usf.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #436 am: 26. Februar 2018, 16:03:58 »
Man sollte, speziell für unsere Klienten, einen neuen Völkerrechtsparagraphen einführen: Menschenpflichtverletzung!
Vielleicht begreifen sie es ja dann.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #437 am: 26. Februar 2018, 16:24:05 »
So etwas gibt es schon: https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenpflichten
Bezeichnend ist ja aber eben für die RD, dass sie immer nur das zitieren, was ihnen Rechte zuspricht (jedenfalls nach ihrer eigenen Meinung), jedoch nie etwas, was ihnen Pflichten auferlegt. Solche sind ja auch durch ganz normale Gesetze festgelegt. Aber genau da hakt es ja eben: Aus Sicht von RD haben sie alle Freiheiten, Pflichten haben immer nur die Anderen.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #438 am: 26. Februar 2018, 17:08:38 »
Mit "Hosen runter in finanzieller Hinsicht" meinte ich nur, dass er eben seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen müsse.

Das dürften die meisten auch so verstanden haben.

Übrigens ist es auch bei Schweizer Ergänzungsleistungen so, dass nur ein gewisser Vermögensbetrag frei ist, was darüber hinausgeht, muss für den eigenen Unterhalt verbraucht werden.

Nun, die Barfreibeträge sind hier bei Hartz IV und Sozialhilfe nicht einheitlich. Im SGB II sind sie nach dem Lebensalter gestaffelt (150 Euro pro Lebensjahr plus 750 Euro für dringende Anschaffungen), im SGB XII waren das früher 1.800 Euro bzw. 2.600 fix, jetzt sind es 5.000 fix. Es kann also passieren, daß man beim Verlust der Erwerbsfähigkeit oder beim Bezug einer nicht bedarfsdeckenden Altersrente auch erst die Rücklagen verzehren muß. Und da wird dann zumindest erwartet, daß die Kohle solange reicht, wie es die Leistungen auch müßten.

Es ist sogar so, dass Vermögen, auf das der Anspruchsberechtigte verzichtet hat, indem er es z. B. seinen Nachkommen verschenkt hat, so betrachtet wird, als ob es noch vorhanden wäre. Man kann also z. B. nicht sein Haus oder seine Eigentumswohnung den Kindern überschreiben und dann beim Staat die hohle Hand machen. Das mussten Schweizer schon mehrfach erfahren.

s. § 31 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGB II:

Spoiler
§ 31 SGB II Pflichtverletzungen

(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn

1. sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,

2. sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen,
...
[close]

Und die Folgen finden sich in den §§ 31a und 34 SGB II:

Spoiler

§ 31a SGB II Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

(1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn bereits zuvor eine Minderung festgestellt wurde. Sie liegt nicht vor, wenn der Beginn des vorangegangenen Minderungszeitraums länger als ein Jahr zurückliegt. Erklären sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann der zuständige Träger die Minderung der Leistungen nach Satz 3 ab diesem Zeitpunkt auf 60 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs begrenzen.

(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung nach § 31 auf die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen beschränkt. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend. Erklären sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann der Träger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ab diesem Zeitpunkt wieder die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen gewähren.

(3) Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs kann der Träger auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. Der Träger hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben. Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mindestens 60 Prozent des für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs soll das Arbeitslosengeld II, soweit es für den Bedarf für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 erbracht wird, an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden.

(4) Für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte gilt Absatz 1 und 3 bei Pflichtverletzungen nach § 31 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechend.
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Spoiler
§ 34 SGB II Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

(1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen erbrachten Geld- und Sachleistungen verpflichtet. Als Herbeiführung im Sinne des Satzes 1 gilt auch, wenn die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde. Sachleistungen sind, auch wenn sie in Form eines Gutscheins erbracht wurden, in Geld zu ersetzen. § 40 Absatz 6 Satz 2 gilt entsprechend. Der Ersatzanspruch umfasst auch die geleisteten Beiträge zur Sozialversicherung. Von der Geltendmachung eines Ersatzanspruchs ist abzusehen, soweit sie eine Härte bedeuten würde.

(2) Eine nach Absatz 1 eingetretene Verpflichtung zum Ersatz der Leistungen geht auf den Erben über. Sie ist auf den Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls begrenzt.

(3) Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, für das die Leistung erbracht worden ist. Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten sinngemäß; der Erhebung der Klage steht der Erlass eines Leistungsbescheides gleich.
[close]

Natürlich wird Depplev immer Gründe finden, warum er "entehrt", "vergewaltigt" usw. wurde, sobald der Staat mal zugreift. Selbst wenn seine Hosen (wörtlich gesprochen) oben bleiben. Einfach alles, was ihm nicht passt, ist "Entehrung", "Vergewaltigung", "Menschenrechtsverletzung" usw. usf.

Der typische Sozialschmarotzer eben. Dabei müßte wenigstens die Hälfte der Leute, die diese Vokabel am Stammtisch in den Mund nimmt, daheim alle Spiegel abhängen oder sich dreimal täglich selbst ohrfeigen. Und wer die Ausschafungsinitiative unterstützte, sollte das auch gelten lassen, wenn es die eigenen Gesinnungsgenossen trifft. Es ist ja nun nicht so, daß die SVP in Basel-Stadt nichts zu sagen hätte. Die stellte bis vor Kurzem sogar den Großratspräsidenten, aber uns Depplev ist immer noch da ...
 
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #439 am: 26. Februar 2018, 17:23:53 »
Es ist ja nun nicht so, daß die SVP in Basel-Stadt nichts zu sagen hätte. Die stellte bis vor Kurzem sogar den Großratspräsidenten, aber uns Depplev ist immer noch da ...
Nun ja, der "Grossratspräsident" hat halt nicht wirklich viel zu sagen. Er darf die Sitzungen des Parlaments leiten, in den meisten Kantonen dabei noch nicht einmal etwas sagen (wenn er sich an der Debatte beteiligen will, muss er die Leitung der Sitzung seinem Stellvertreter übergeben), oft nicht einmal seine Stimme abgeben, es sei denn, dass er bei Stimmengleichheit den Stichentscheid abgeben müsste, und bei gewissen festlichen Anlässen auftreten und eine kurze Rede halten. Nach einem Jahr wird ohnehin der Nächste gewählt, das Amt geht nach dem Grundsatz der Rotation unter den Parteien und oft auch nach geografischen Gesichtspunkten von Region zu Region um. Einen unmittelbaren Einfluss auf Behördenentscheide hat ein Parlamentspräsident in der Schweiz nicht.

Was die Anrechnung von Vermögen bei den Ergänzungsleistungen angeht, so schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen:
Zitat
Uebersteigt das Vermögen einen bestimmten Freibetrag (Fr. 37'500.-- für Alleinstehende, Fr. 60'000.-- für Ehepaare) wird vom übersteigenden Betrag ein Teil als Einnahmen angerechnet, man spricht vom Vermögensverzehr:
◾bei Invalidenrenten *            1 / 15
◾bei Hinterlassenenrenten    1 / 15
◾bei Altersrenten *                   1 / 10

* Bei Personen in einem Heim kann dieser Betrag je nach kantonaler Regelung bis zu einem Fünftel betragen.
Quelle: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen-fuer/versicherte/el.html
Er müsste sich also 10% des 37.500 CHF übersteigenden Betrags anrechnen lassen (als "Vermögensverzehr" bezeichnet).
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #440 am: 26. Februar 2018, 19:23:42 »
ich weiß ja nicht wie das für Deplev geregelt ist, aber der HartzIV-Empfänger darf zwar zusätzliches Einkommen haben, muss das aber dann beim JobCenter mittels sogenannter Einkommenserklärung angeben. Soweit mir bekannt, sind dann 100 Euro anrechnungsfrei. Der Rest wird entsprechend mit HartzIV verrechnet.

Vermutlich wird das in der Schweiz ähnlich geregelt sein.

Wenn er also Spenden bekommt, ist das quasi Einkommen, das er angeben muss. Und wenn er gleichzeitig Leistungen des Staates bezogen hat, wird es Rückforderungen geben.
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Offline Helvetia

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #441 am: 27. Februar 2018, 09:36:14 »
Ich weiss ja nicht, wie das die Sozial- und Steuerbehörde sieht  >:D , aber Depplevs derzeitiger Aufruf zu Spenden für seinen Lebensunterhalt und die Anwaltskosten geht über ... tadaaa ... sein Vereinskonto, auf das er ja so gaaar keinen privaten Zugriff hat.

https://mywakenews.wordpress.com/2018/02/10/helft-detlev-im-kampf-gegen-basler-behordenwillkur/

Ohne die Offenlegung einer detaillierten Buchführung, die ihn von diesem Verdacht entlasten würde (wenn überhaupt!), ist da wohl nix mehr zu holen für ihn. Tschüss Kohle für immer!
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #442 am: 27. Februar 2018, 11:38:38 »
Ich weiss ja nicht, wie das die Sozial- und Steuerbehörde sieht  >:D , aber Depplevs derzeitiger Aufruf zu Spenden für seinen Lebensunterhalt und die Anwaltskosten geht über ... tadaaa ... sein Vereinskonto, auf das er ja so gaaar keinen privaten Zugriff hat.

https://mywakenews.wordpress.com/2018/02/10/helft-detlev-im-kampf-gegen-basler-behordenwillkur/

Ohne die Offenlegung einer detaillierten Buchführung, die ihn von diesem Verdacht entlasten würde (wenn überhaupt!), ist da wohl nix mehr zu holen für ihn. Tschüss Kohle für immer!

Da stellt sich mir doch die Frage, warum laufen die Spenden überhaupt über das Vereinskonto? Warum gibt er hierzu nicht (s)ein Privatkonto an? Könnte das bedeuten, dass er auf ein solches keinen freien Zugriff (mehr) hat? Da kennt sich vielleicht jemand anderer besser aus, wie sowas gelaufen sein könnte.

 
 

Offline BlueOcean

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #443 am: 27. Februar 2018, 12:03:18 »
Ich kenne die Schweizer Gepflogenheiten nicht aber in Deutschland ist es bekanntlich problematisch und nicht legitim ein Privatkonto für die Einzahlung von Spenden zu verwenden. Das mag also schlicht daran liegen.

Insgesamt dürfte die Geschichte aber durchaus lustig werden, weil Depplev wohl kaum an einer Offenlegung seiner Konten vorbei kommen dürfte. Samt noch einiger Abrechnungen, die ihm schwer fallen dürften, weil ich von einer Fitzekschen Buchhaltungsqualität ausgehe.

Wenn WakeNewsTV dann als Gewerbe einstuft wird und Depplev der dafür Verantwortliche und Nutznießer ist (oder er alternativ als Einzelunternehmer betrachtet wird) dürfte so einiges auf ihn zukommen. Da kann er mal schon nach neuen Mimimi-Begriffen suchen, die weit über banalem Völkermord und mittelalterlicher Hungerfolter liegen.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #444 am: 27. Februar 2018, 12:34:09 »
Ich kenne die Schweizer Gepflogenheiten nicht, aber in Deutschland ist es bekanntlich problematisch und nicht legitim, ein Privatkonto für die Einzahlung von Spenden zu verwenden. Das mag also schlicht daran liegen.

Sicherlich nicht. Der schweizer Fiskus ist erheblich weniger mißtrauisch und neugierig als der deutsche. Die Gründe dürften vielmehr genau da liegen, wo Du sie schon vermutest:

Wenn WakeNewsTV dann als Gewerbe einstuft wird und Depplev der dafür Verantwortliche und Nutznießer ist ...

... dann müßte man nämlich auf dem Niveau leben, das einem seine unternehmerische Brillianz gestattet. Und da sieht es bei Uns Depplev ziemlich mau aus.

@Pantotheus
Wenn jemand hier in D die Vermögensgrenzen reißt, dann ist bis zum Verbrauch des ungeschützten Vermögens eine Hilfsbedürftigkeit schlicht nicht gegeben. Die Anrechnung von laufendem Einkommen ist eine andere Baustelle. Die läuft in voller Höhe im Zuflussmonat oder, wenn es sich um einmalige Einkünfte handelt, gestreckt über sechs Monate.
« Letzte Änderung: 27. Februar 2018, 12:41:37 von dtx »
 
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #445 am: 27. Februar 2018, 13:43:31 »
beim Privatkonto könnte man ihn vielleicht zur Offenlegung zwingen. Beim Vereinskonto kann er sich darauf hinausreden, dass es ja nicht seins ist.
Was aufs Privatkonto fließt, fließt direkt an ihn. Da kann er noch so viel herumlabern und Ausreden erfinden. Beim Vereinskonto fließt offiziell nichts an ihn.
Da ist er dann fein raus. Denkt er.

Ich denke aber doch, der Schweizer Fiskus kann ihn auch einfach schätzen, wenn er sich weigert Auskunft zu geben?
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Offline klingsor3

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #446 am: 27. Februar 2018, 15:44:11 »
Neuer Unfug von Michael. Hab noch nicht reingehört.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline echt?

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #447 am: 27. Februar 2018, 15:53:13 »
Ist das nicht Horni?
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #448 am: 27. Februar 2018, 15:54:44 »
Ist das nicht Horni?

Horni Miller?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Online emz

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #449 am: 27. Februar 2018, 16:18:41 »
Das Video muss aber schon was Älteres sein.
Er liest einen Spruch von Rudolf Steiner für die 43ste Kalenderwoche vor.
Mir kommt auch bekannt vor, dass er von irgendwelchen  Züricher Absockerfirmen erzählt.
Mehr tue ich mir aber jetzt nicht mehr an.