Der Sachverhalt dürfte klar sein:
In dem Firmenkonglomerat Basel-Stadt (Halb-Kanton, Stadt) werden aus jedem Millimeter Grund (Seerecht?) Profit geschlagen. Alle, die sich hier aufhalten und ein Fahrzeug nutzen und parkieren, werden gnadenlos abkassiert, die Methode wird „Parkraumbewirtschaftung“ genannt. Es werden – offiziell nicht zugegeben – vermutlich Quoten an die Dienstnehmer in UNIFORM ausgegeben, die sie erfüllen müssen um die Taschen des kleinen Halb-Kantons und der Stadt Basel zu füllen. Aus diesem Grund werden alle, die vermeintlich gegen die von den Firmen aufgestellten „Verkehrsregeln“ verstossen, gnadenlos mit Bussen belegt und verfolgt.
Hegeler hat also mal wieder geparkt, wo er nicht durfte. Das bestreitet er auch gar nicht, sondern er bestreitet nur die Gültigkeit der Vorschriften, nach denen er belangt wird.
In diesem Fall wird von der Firma Strafgericht Basel-Stadt der PERSON (jeder hat eine…) vorgeworfen gegen diese „Verkehrsregeln“ verstossen zu haben. Da ich aber als reisender Mensch unterwegs war, kann dies schon aus dem Grund nicht zutreffen. Zudem hat die Treuhandschaft dieser PERSON der Regierungsvertreter, in diesem Fall Dr. L[...]n, ich bin ausschliesslich der Begünstigte!
Der Trick mit "reisenden Menschen" hat schon in den USA bisher nicht gestochen. Natürlich muss auch die alte Strohmann-Treuhand-Trust-Spinnerei wiederholt werden. Man gönnt sich sonst ja nichts.
Ich erhielt also – trotz mehrmaliger Zurückweisung und trotz Treuhand-Übergabe der PERSON in diesen Fällen an die jeweiligen Firmenmitarbeiter in der sog. POLIZEI (Firmenangestellten), der Firma STAATSANWALTSCHAFT Basel-Stadt – nun eine Einladung zu einer sog. mündlichen Verhandlung in der Firma Strafgericht Basel-Stadt, vermutlich, weil die Treuhänder in der Bewältigung der von mir aufgetragenen Aufgaben überfordert waren und somit nicht klar kamen und den „Schwarzen Peter“ immer eine Stufenleiter weiter nach oben schieben.
Tja, da irrt sich klein Depplev aber gewaltig. Die Behörden sind nicht überfordert, sondern dies ist das normale Vorgehen: Anerkennt der Empfänger eine Ordnungsbusse oder einen Strafbefehl nicht an und macht das fristgerecht deutlich, muss das ordentliche Strafverfahren mit Hauptverhandlung durchgeführt werden. Das sieht die Strafprozessordnung so vor, die Praxis stellt auch - zu Gunsten des rechtsunkundigen oder sonst unbedarften Beschuldigten - so gut wie keine formalen Anforderungen an eine Einsprache.
Diese Einladung erfolgte an die PERSON wie gewohnt ohne Unterschrift durch einen M. Fischlewitz, eigentlich schon recht unfreundlich, oder?
Da dies keine Einladung zu einer privaten Veranstaltung, sondern eine gerichtliche Vorladung ist, kommt es auf Freundlichkeit nicht an. Hier geht es immerhin um ein Strafverfahren.
Dennoch werde ich – Mensch – zu dem gewünschten Termin am 13.12.2017 um 16 Uhr (Beginn im Schiff) da sein und werde bei der Gelegenheit die Rechtmässigkeit der Einladenden überprüfen, vor allem in Hinsicht auf deren Position und Funktion mir als Mensch gegenüber.
Tja, darauf wird der Richter nicht Lust haben. Auf solche absurden Fragen braucht er nicht zu antworten. Den Ausgang der Verhandlung kann man eigentlich schon erahnen: Entweder kommt Depplev und gibt schön brav zu, dass er Depplev ist, oder seine Einsprache wird wegen Ausbleibens verworfen werden. Wenn er nichts Anderes vorzubringen hat als sein Gewäsch von wegen Mensch und Person, Seerecht, Firmen, Treuhandschaft usw., wird er ebenfalls verknackt werden, zumal er selbst den Tatbestand ja sogar öffentlich und nachweisbar zugegeben hat.