Das Problem ist ja aber nicht nur, dass sie sich auf ihre vorgebliche Eigenstaatlichkeit, Souveränität, Exterritorialität etc. pp. berufen, sondern dass sie gleichzeitig auch noch behaupten, alle ihre Aktivitäten seien nach BRD-Recht legal (plus ein paar weitere "Argumente").
Ich vermute einmal, dass es sich dabei um eine verbreitete Denkweise handelt, die bei nicht allzu beschlagenen Leuten vorherrscht: Je mehr ich vorbringe, desto besser für mich. Das bekommt einem vor Gericht aber oft nicht so gut.
Ich erinnere mich eines an sich harmlosen Falles, in dem sich ein Mann mit genau dieser Vorgehensweise ziemlich selbst in die Bredouille geritten hatte: Es handelte sich um einen Streit unter Nachbarn. Der eine Nachbar hatte einen Parkplatz in der gemeinsamen Einstellhalle einer Überbauung gekauft, der nahe beim Zugang zu seinem Wohnhaus lag. Ein anderer Nachbar, Herr X., wohnte im selben Haus, hatte aber keinen Platz in der Nähe des Hauseingangs, weshalb er einfach auf dem Platz parkte, der seinem Nachbarn gehörte. Als dieser es satt hatte, dauernd seinen gekauften Platz von Nachbar X. besetzt vorzufinden, beantragte er ein gerichtliches Verbot. Nachbar X. erhob Gegenklage durch alle Instanzen und verlor. Als das Verbot nunmehr rechtsbeständig war, fand der Eigentümer seinen Parkplatz erneut durch das Fahrzeug von Nachbar X. besetzt vor und reichte deshalb Strafantrag nach dem gerichtlichen Verbot ein.
Was also tat Nachbar X. nun? Er focht die Geldstrafe, die folgerichtig ausgesprochen wurde, vor Gericht an, natürlich wiederum durch alle Instanzen. Der Eigentümer des Parkplatzes hatte Aufnahmen gemacht, die wohl wegen der beschränkten Beleuchtung in der Halle nicht ganz scharf waren. Also brachte Nachbar X. vor Gericht vor, 1.) die Aufnahmen könnten auch ein anderes Fahrzeug zeigen als seines, 2.) er habe das Fahrzeug am betreffenden Tag und zur betreffenden Zeit gar nicht geführt, also auch dort nicht abstellen können, und er habe 3.) dort höchstens ein paar Minuten geparkt, was sogar nach Auffassung des Klägers nicht verboten sei.
Daraufhin erhielt er unfreiwillig höchstrichterlichen Nachhilfeunterricht zum Thema "Schutzbehauptung". Das höchste Gericht bemerkte natürlich den Widerspruch zwischen Behauptung 2 und Behauptung 3, die eigentlich jedermann, der bei gesundem Verstand ist, offenkundig wäre. Entweder führte Nachbar X. das Fahrzeug zur fraglichen Zeit nicht, dann kann er es in der Tat auch nicht verbotenerweise geparkt haben, oder aber er parkte dort nur kurz, dann hat er das Fahrzeug aber geführt.
Wenn sich Fitzefatzke ja so sicher wäre, dass er sein eigener Staat wäre, dann würde er sich auf einen Prozess ja nur einlassen, indem er freundlich, aber bestimmt mitteilte: Ich bin ein souveräner Staat, prozediert mal schön ohne mich. Das mussten schon echte Staaten erfahren: Irgendein Land, ich meine aus Südamerika, verklagte z. B. einmal die USA vor dem Internationalen Gerichtshof, doch die USA teilten nur mit, dass sie im betreffenden Fall dessen Jurisdiktion nicht anerkannten. Damit war die Angelegenheit auch schon erledigt. Umgekehrt haben New Yorker Bezirksrichter auch schon öfters Klagen von Privaten gegen andere Staaten abgewiesen, einfach deshalb, weil ein New Yorker Bezirksgericht nicht für Klagen gegen fremde Staaten zuständig ist.
Aber Fitzefatzke und seine Entourage scheinen sich ihrer eigenen Staatsqualität nicht so sicher zu sein, weshalb sie offenbar auf eine Art "Rückfall-Verteidigung" bauen. Doch gerade dies macht ihre Hauptargumentation schwächer.