Ha, der ist gut:
Demnach darf ich meine freie Meinung äußern . Was der Wahrheit entspricht , durch das Handeln von Frau Merkel , dann kann das was ich hier schreibe keine Beleidigung sein.
Ich hoffe, dass ich alle Fehler getreu wiedergegeben habe; fällt halt schwer, wenn man's richtig kann.Mal langsam: Erst sagt sie, dass sie ein Recht auf ihre Meinung habe und diese frei äußern dürfe. Gut, wenn das, was sie sagt, eine Meinung ist, dann ist es aber keine Tatsachenbehauptung. Nun sagt sie aber, was sie sage, sei ja wirklich wahr, also eine Tatsache. Dann ist es aber keine Meinung und somit auch nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Logik sechs, setzen!
Es kommt aber noch besser:
Ich überlege mir , ob ich Frau Merkel Anzeige , wegen Verletzung der Menschenrechte / meine Menschen rechte und wegeb Körperverletzung .
Disclaimer siehe oben!In welchem Strafrecht gibt es denn einen Straftatbestand "Verletzung der Menschenrechte"? Und wie, bitte schön, soll Frau Merkel an Stiefel im Sinne des Strafgesetzbuches Körperverletzung begangen haben?
BTW:
@Gutemine Schäbel hatte doch Freitag Verhandlung? Hast Du was aufgeschnappt, gefunden, gehört, gelesen?