Autor Thema: Liane R.  (Gelesen 141657 mal)

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Offline Deppendorf

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Re: Liane R.
« Antwort #210 am: 5. März 2015, 20:10:35 »
"Lernt mal Völkerrecht!"

"Muss man wissen!"

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Offline Pantotheus

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Re: Liane R.
« Antwort #211 am: 5. März 2015, 20:37:30 »
Dann vermute ich nach den in der Ladung enthaltenen Begriffen "Erörterung und Anhörung", dass es sich um einen Termin nach folgender Bestimmung handelt:

Zitat
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 157 Erörterung der Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung
(1) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das Gericht mit den Eltern und in geeigneten Fällen auch mit dem Kind erörtern, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insbesondere durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme notwendiger Hilfen haben kann.
(2) Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Eltern zu dem Termin nach Absatz 1 anzuordnen. Das Gericht führt die Erörterung in Abwesenheit eines Elternteils durch, wenn dies zum Schutz eines Beteiligten oder aus anderen Gründen erforderlich ist.
(3) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat das Gericht unverzüglich den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen.
(Hervorhebungen von mir.)

Die zitierten §§ des BGB lauten wie folgt:
Zitat
§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die
Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden,
so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu
treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der
Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen
Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der
Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu
nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte
aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten
treffen.

§ 1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen
(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig,
wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Dies gilt
auch, wenn einem Elternteil vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Nutzung der Familienwohnung
untersagt werden soll. Wird einem Elternteil oder einem Dritten die Nutzung der vom Kind mitbewohnten oder
einer anderen Wohnung untersagt, ist bei der Bemessung der Dauer der Maßnahme auch zu berücksichtigen,
ob diesem das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zusteht, auf dem sich die Wohnung befindet; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht, das dingliche
Wohnrecht oder wenn der Elternteil oder Dritte Mieter der Wohnung ist.
(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind
oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.
(Hervorhebungen wiederum von mir.)
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Offline BlueOcean

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Re: Liane R.
« Antwort #212 am: 5. März 2015, 23:40:18 »
Beim Familiengericht hängt viel vom Richter ab aber zu Sorgerechtsentzug kommt es in den allerseltensten Fällen. Einschränkungen und Auflagen sind oft auch eher theoretischer Natur als praktikabel nutzbare Maßnahmen. Bedenkt, dass man auch den Anhängern krudester Religionen und Thesen das Recht auf das eigene Kind nicht entziehen kann, solange das Kind nicht tatsächlich als ernsthaft gefährdet anzusehen ist.
Selbst dealende Eltern deren Wohnung Anlaufpunkt für alle möglichen Junkies sind, wird kaum das Kind entzogen wenn sie dem Richter nur versichern, es natürlich nicht wieder zu tun. Nach meinem Wissen wird einzig bei Prostitution manchmal schnell gegen Eltern entschieden.

Aber Liane hat mit dem mangelnden Schulbesuch natürlich gegen eine in Deutschland wichtige Formalie verstoßen. Und wenn sie dann noch das Gericht zu einer Lächerlichkeit zu erklären versucht, könnte ein weniger wohlwollender Richter vielleicht doch handeln.

Wobei aber auch der Wille der Tochter in dem Alter ganz erheblich zu berücksichtigen ist. Und da frage ich mich praktisch was es bringen würde, wenn sie jetzt woanders untergebracht wird. Denn das würden beide bestimmt nie und nimmer akzeptieren.
Das beste für die Tochter wären aus meiner Sicht regelmäßige Besuche der sozialen Dienste. Die könnten vor Ort in natura mit der Tochter darüber reden, ob das Vorgehen der Mutter so Kling und wünschenswert ist. Daran hat Töchterchen sicher selbst so ihre Zweifel. Aber für die Leute vom sozialen Dienst wäre es bei der Mutter natürlich ein Horror-Job...
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Offline hair mess

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Re: Liane R.
« Antwort #213 am: 6. März 2015, 06:09:06 »
ich sage ja: Staatsdiener, die sich mit solchen mit Gewalt den Wahnsinn suchenden, verqueren Gedankenwelten beschäftigen müssen, sind immer unterbezahlt.
Ansonsten darf man gerne über die Entlohnung der Beamtenschaft philosophieren.
Doch mit Geld kann man das ohnehin nicht ausgleichen.
Anerkennung?
Ein Orden?
Das Bundesverdienstkreuz?
Ein Faschingsorden?
Eine Narrenkappe?
Oder braucht es bald eine eigene Gesetzgebung, die solchen Unsinn sanktioniert, allen Behörden alle Maßnahmen erlaubt, sobald einer mit irgendeinem Reichsargument kommt.
Der Vorschlag kam ausgerechnet von einem Kollegen, der wohl dem früheren Umkreis der Republikaner und heute wohl der Pegidabewegung zugeordnet werden muss.  :shhh:
Ja, offensichtlich   :snooty: Rechtsstaatlichkeit  :shifty:  so richtig verstanden.  :doh: :naughty: :hand:  :-[
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Deppendorf

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Re: Liane R.
« Antwort #214 am: 6. März 2015, 16:37:14 »
Beim Familiengericht hängt viel vom Richter ab aber zu Sorgerechtsentzug kommt es in den allerseltensten Fällen. Einschränkungen und Auflagen sind oft auch eher theoretischer Natur als praktikabel nutzbare Maßnahmen. Bedenkt, dass man auch den Anhängern krudester Religionen und Thesen das Recht auf das eigene Kind nicht entziehen kann, solange das Kind nicht tatsächlich als ernsthaft gefährdet anzusehen ist.
Selbst dealende Eltern deren Wohnung Anlaufpunkt für alle möglichen Junkies sind, wird kaum das Kind entzogen wenn sie dem Richter nur versichern, es natürlich nicht wieder zu tun. Nach meinem Wissen wird einzig bei Prostitution manchmal schnell gegen Eltern entschieden.

Theoretische und praktische Maßnahmen werden bei Liane nicht greifen, hoffentlich begreift der Richter das.
Da der Richter und auch die Anwältin für die Tochter wissen, mit wem sie es zu tun haben (beide haben bereits vergeblich versucht mit Liane zu reden), könnte es härtere Konsequenzen geben.

Toll - Drogenjunkies werden die Kinder nicht weggenommen, aber Prostituierten...
Und dann wundert man sich über tote Kinder.

Aber Liane hat mit dem mangelnden Schulbesuch natürlich gegen eine in Deutschland wichtige Formalie verstoßen. Und wenn sie dann noch das Gericht zu einer Lächerlichkeit zu erklären versucht, könnte ein weniger wohlwollender Richter vielleicht doch handeln.

Der Richter hat ja schon eingegriffen indem er Polizisten bei Liane vorbei schickte.

Wobei aber auch der Wille der Tochter in dem Alter ganz erheblich zu berücksichtigen ist. Und da frage ich mich praktisch was es bringen würde, wenn sie jetzt woanders untergebracht wird. Denn das würden beide bestimmt nie und nimmer akzeptieren.
Das beste für die Tochter wären aus meiner Sicht regelmäßige Besuche der sozialen Dienste. Die könnten vor Ort in natura mit der Tochter darüber reden, ob das Vorgehen der Mutter so Kling und wünschenswert ist. Daran hat Töchterchen sicher selbst so ihre Zweifel. Aber für die Leute vom sozialen Dienst wäre es bei der Mutter natürlich ein Horror-Job...

Ich weiß nicht, ob solche Besuche sinnvoll wären, da Liane einfach nicht die Tür aufmachen würde oder wieder "verreist" ist.
Die Tochter ist inzwischen auch schon so hirngewaschen, wie die Mutter und lehnt sich genauso gegen "das System" auf.
Na dem, was sie so auf Facebook schreibt, ist bei ihr die Verblödung schon fortgeschritten und sie freut sich natürlich nicht zur Schule gehen zu müssen.
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Re: Liane R.
« Antwort #215 am: 6. März 2015, 17:55:45 »
Na also! Ist doch prima gelaufen!!! Wenn ich Ihre Aussagen richtig interpretiere, ist es wirklich nur noch eine Frage der Zeit, bis die Gesellschaft für die Kinder sorgen darf...  :doh:

Zitat
Das war ein Geheimverfahren was gegen mich lief ich habe das Ganze Gericht für befangen erklärt...

Wie vermutet hat von den Reichsdeppen wohl niemand kapiert, worum es bei der Anhörung ging - inklusive der Mutter:

Zitat
Ich glaube der Richter mochte mich er hat mich zwangsweise aus dem Gericht entfernen lassen aber erst drohte er mir mit Polizei dann mit Zwangseinweisung und zum Schluss liess er mich rausschmeisen. Dabei wollte ich nur seine Legitimation sehen „grin“-Emoticon bei mir alles o.k. soweit alles andere erzähle ich euch die Tage „grin“-Emoticon

Denke mal das wird ein ziemlich böses "aufwachen" geben, wenn man selber stolz darauf ist, unter Zwang aus dem Gerichtssaal entfernt zu werden...
Liane ist eben kein Opfer für die Reichsdeppen zu gross! Selbst nicht das der eigenen Kinder...  :facepalm:

« Letzte Änderung: 6. März 2015, 17:57:26 von teobald.tiger »
"Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit ♥♥♥en zu diskutieren!"
 

Offline Deppendorf

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Re: Liane R.
« Antwort #216 am: 6. März 2015, 18:27:17 »
Es ist nur ein Kind - aber das ist schon eines zu viel.
Ich werde gleich mal 'nen Screen machen von ihrem Posting.
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Re: Liane R.
« Antwort #217 am: 6. März 2015, 18:36:23 »
So, hier ist der Bullshit.

Zum Original geht es hier entlang:

https://www.facebook.com/liane.reinicke/posts/1046745672006451?pnref=story
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Re: Liane R.
« Antwort #218 am: 6. März 2015, 18:56:53 »
+++BREAKING NEWS+++

Angeblich war Detlef Spaniol war angeblich Lianes "Verteidiger" und wurde ebenfalls des Saales verwiesen.
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Offline PeterPetersen

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Re: Liane R.
« Antwort #219 am: 6. März 2015, 19:13:43 »
Ich bin, auch wenn mich eigentlich nichts mehr erschüttern sollte, schockiert über die Dummheit der Kommentatoren...

Zitat
Flavio Sutter Cool so.
Mit dir könnten wir denn bevorstehenden Krieg sicher gewinnen!
« Letzte Änderung: 6. März 2015, 20:17:06 von PeterPetersen »
Famous last words:

"Denken Sie nicht, dass ich irgendwie krank bin, so wie ich aussehe. Oder glauben Sie, dass mein Gesicht eine Landkarte ist? JA, sie ist eine Landkarte, um Ihnen den rechten Weg zu zeigen!"
A. Stoll, erster Aldebaraner

"Ich gehe nicht in den Knast!"
M. Dienel, Knastgänger
 

Offline IM Phoenix

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Re: Liane R.
« Antwort #220 am: 6. März 2015, 19:47:44 »
Und dann findet man sie doch, diese eine wahre, objektive Aussage unter Lianes ganzem Geschwurbel:

Zitat
Liane Reinicke: "Ich lehnte ab dass die Verhandlung stattfindet, das heißt ich blieb die ganze Zeit an der Tür stehen damit diese nicht zuging.. Was ein Kasperletheater das war.
"Eines muss man Napoleon zugrunde legen, das BGB ist auf seinen Namen hin entstanden." -- Detlef S., Reichsdepp
 

Offline Deppendorf

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Re: Liane R.
« Antwort #221 am: 6. März 2015, 20:10:11 »
Jupp, an Kasperletheater dachte der Richter sicher auch.
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Offline Ferkel

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Re: Liane R.
« Antwort #222 am: 6. März 2015, 20:12:01 »
Zitat
Freier Mensch Jörg Offensichtlich.. das nimmt ja Ausmaße an.. die müssen ja ne Heidenangst haben das sich das Volk beginnt zu wehren.

Sie haben unseren Lästerthread über Liane entdeckt und unsere Heidenangst erkannt.

Ja ich habe wirklich Heidenangst, wenn 100 Reichsdeppen und Esoterikspinner vorm Reichstag stehen und große Reden schwingen während sie von 1000 anderen ausgebuht werden. Ja vor diesem Volk habe ich wirklich Angst.

Ich habe auch Angst vor Lianes unglaublich starker Visualisierung! Damit wollte sie doch den Richter fertig machen... wahrscheinlich liegen im Gericht nur noch leblose Hüllen weil Liana ihre Seelen eingesaugt hat :O

Ich hab auch Angst vor Denis und seinen 30 Leuten mit denen er in irgendwelchen schäbigen Kneipen hockt und von der Liebe Jesu' spricht brüllt.

Vor Michael Dienelt hatte ich auch große Angst... aber der sitzt ja zum Glück für die nächsten 2 Jahre im Kittchen =)
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 
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Offline Ferkel

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Re: Liane R.
« Antwort #223 am: 6. März 2015, 21:41:45 »
Liane hat den Richter und alle anderen 70.000!!!!!!!!!! Mal abgelehnt XD Warum eigentlich nicht 77.777 mal? Dann hätte es bestimmt geklappt.

https://www.facebook.com/liane.reinicke/posts/1046820391998979?pnref=story
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline teobald.tiger

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Re: Liane R.
« Antwort #224 am: 6. März 2015, 22:08:48 »
Liane hat den Richter und alle anderen 70.000!!!!!!!!!! Mal abgelehnt XD Warum eigentlich nicht 77.777 mal? Dann hätte es bestimmt geklappt.

https://www.facebook.com/liane.reinicke/posts/1046820391998979?pnref=story

Ohhh jehh!  :facepalm:
Hat Liane bzw. der Spaniol echt den ganzen  gesammelten Reichsdeppen Wahn ans Gericht geschickt? Und wundert sich???

Das Jadeburger Völkchen hatte ja schon Anfang des Jahres solche Sorgerechtsfälle als williges Klientel entdeckt! Und nun will man mit Liane beweisen, wie toll man ist?
Bisher hat es ja prima geklappt!

(da bleibt noch die Hoffnung, das die Frankfurter Richter vielleicht mal die dortige Anwaltskammer informieren!!!!)  :whistle:
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