Ich muss mal ne ganz bescheuerte Frage stellen. Ich hab die Vorgänge um Fitzek nicht im Detail verfolgt und bin mir nicht sicher ob das irgendwo erklärt ist, aber kann mir jemand erklären was
Arrest über etwa 46.000 EUR bleibt bestehen.
bedeutet? Was für ein Arrest bzw Betrag ist das? und was bedeutet es, dass dieser Betrag stehen bleibt?
Sorry. Ich kenn mich im Steuerrecht aus, aber damit hab ich keine Ahnung!
Peter hat laut heutigem Urteil eine Straftat beganngen und dadurch einen rechtlichen Vorteil (nämlich Geld) erlangt. Damit er nun durch die Strafttat nicht noch belohnt wird sehen die §§ 73ff StGB vor, dass dieser Gewinn abgeschöpft werden kann, das Ganze nennt sich Verfall. Um nun zu verhindern, dass am Ende des Tages, wenn das Urteil kommt, überhaupt noch was da ist, was abgeschöpft werden kann, hat die Staatsanwaltschaft bei den Durchsuchungen im April 2013 gleich alles einkassiert (damals nannten sie es Beschlagnahme, heute Pfändung), was Geldwert hat (Geldscheine, Edelmetalle) sowie dafür gesorgt, dass Guthaben auf Bankkonten nicht ausbezahlt werden darf (dinglicher Arrest). Dieser Arrest in Höhe der laut Anklage insgesamt von der NDGK eingenommenen Gelder von um die 346.000 EUR verteilte sich auf zahlreiche Bankkonten, unter anderem auch einem von Peters Mutter. Auf dies Konten wurden jeweils Arreste (also Zahlungsverbote) in Höhe der auf diees Konten eingegangenen Gelder mit Verwendungszeck NDGK beschlossen.
Das Gericht hat nun aber im Urteil festgestellt, dass lediglich ca. 46.000 EUR aus eindeutigen Versicherungsverträgen stammen. Um nicht in einer umständlichen Beweisaufnahme die hundert+ einzelnen Verträge bewerten zu müssen hat man sich auf die von Peter zugegebene Summe beschränkt. Das ist als laut Gericht die Summe des Erlangten im Sinne des § 73 StGB und auf diese Summe wurde folglich der dingliche Arrest begrenzt.
Mitglieder sollen ihr Geld vom Gericht fordern und an KRD spenden.
Hä?
Diese 46.000 EUR würden also im Normalfall durch das Strafurteil abgeschöpft werden, sprich an den Staat gehen, damit Peter keinen Vorteil mehr aus seiner Straftat hat (Logik dahinter: Verticke ich halt Drogen für zig Millionen, gehe ein paar Jahre in den Knast und habe danach ausgesorgt. Genau sowas soll nicht möglich sein).
Jetzt wird es aber komplizierter. Möglicherweise haben die NDGK "Versicherten" Ansprüche gegen die NDGK. Entweder auf Rückzahlung der Beiträge, da der Vertrag nichtig war, das ist dann ein Anspruch aus Leistungskondiktion nach § 812 BGB oder auf Schadenersatz nach § 823 BGB, weil sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse Beiträge nachzahlen müssen für die Zeit, die sie bei der NDGK waren und somit nicht ihre Versicherungspflicht erfüllt haben. Da aber ein Strafgericht diese komplizierten zivilrechtlichen Fragen nicht entscheiden können, kann der Verfall hier nicht angeordnet werden.
Wenn nämlich das Gericht jetzt den Verfall anordnet, dann ist das Geld weg und selbst wenn die "Versicherten" ihre Ansprüche durchgesetzt bekommen, dann ist kein Geld mehr da um diese zu erfüllen. Daher stellt das Geri zunächst fest, wie hoch der Wert des "Erlangten" ist und hält den dinglichen Arrest in dieser Höhe für 3 Jahre aufrecht. In dieser Zeit können Ansprüch geltend gemacht werden. Die Ansprüche sind aber nicht beim Strafgericht geltend zu machen (so wie Peter gesagt hat) sondern bei der NDGK bzw. vor einem Zivilgericht. Wenn nach drei Jahren die Ansprüche verjährt sind wird dann der Verfall des dann noch übrigen Geldes bis zu den 46.000 EUR angeordnet.
Um also dem bösen Staat das Geld nicht in den Rachen zu werfen sollen jetzt genau die Leute, die vorher an Eides statt versichert haben, keine Ansprüche geltend machen zu wollen (um damit Peter zu ermöglichen den Nachweis zu führen, dass kein Schaden entstanden sei und damit der dingliche Arrest aufgehoben werden kann), Ansprüche anmelden, das Geld zurückfordern (damit unterliegt es nicht mehr dem Verfall) und es dann an das Königreich spenden.
Schöner Plan. Hat nur ein paar Schönheitsfehler. Erst einmal könnte es sich um missbräuchliche oder zumindest widersprüchliche rechtsausübung handeln. Dies sind aber Einreden, die der Schuldner (also hier Peter) erheben müsste und wohl nicht tun wird. Weiterhin aber würden diese "Spenden" natürlich sofort gepfändet werden zur Befriedigung der Forderungen der BaFin bzw. im Rahmen der Reichsbank-Abwicklung. Also muss wieder ein weiteres Schein-Konstrukt geschaffen werden, um dies zu verhindern. Viel Spass, wer sich dran beteiligt könnte sich eventuell strafbar machen. Aber diese Erörterungen führen jetzt zu weit.
Um mich wieder dem Bericht widmen zu können würde ich weitere Erörterungen zum Thema gerne an
@Der Plöngler oder eine andere kompetente Person übergeben.