Das 109830 qm große "KRD"-Flurstück 453/1 schließt sich daran an.
Nun ja, nicht nur ein "KRD- Flurstück", sondern angeblich ein:
Originäres Staatsgebiet gemäß Art. 90 Abs. 2
(Ähäm, was jetzt, der Art. 90 (2) GG?)
http://koenigreichdeutschland.de/de/liegenschaftskataster.htmlMeint er also die 3- Elemente- Theorie, so kann beim ostsächsischen Rübenacker schon deswegen nicht von einem echten "Staatsterritorium" gesprochen werden, weil dieses so genannte "Hoheitsgebiet" mit seinen angrenzenden Fluren gar nicht in neudeutscher Staats
gewalt steht, sondern offensichtlich an eine Fremdfirma aus dem "Ausland" verpachtet wurde und dort nur ein paar Traktoren von irgendwelchen "Drittstaaten" herumkurven. Dafür fallen alle landwirtschaftliche Erträge aus jenem "Staatsgebiet" sowie sämtliche Gewinne und Steuern auch aus der Pacht nun ausgerechnet jenem angrenzenden "Feindesland" in die Hände, mit dem es, den ewigen reichsdeppischen Verlautbarungen nach zu urteilen, angeblich noch irgendwelche ensthaften "Probleme" mit irgendwelchen fehlenden "Friedenvertägen" gibt.
Naja, nach ernsthaft fehlenden "Friedensverträgen" bzw. einem Zitelmannschen „Schauplatz der staatlicher Herrschaft“ (
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgebiet) sah es bei einer kleinen Vorfrühlingswanderung um die schon fast malerisch gelegene Talsperre Lehnmühle (Achtung: Trinkwasserschutzgebiet, kein Seerecht!!) nicht gerade aus, ganz im Gegenteil. Und von ein paar Maulwurfshügeln abgesehen, war auch vom "orignären Staatsvolk" ebenfalls weit und breit nichts zu sehen. Aber wenigstens Fuchs und Hase sagen sich in dieser Gegend schon mal jeden Abend und völkerrechtlich einwandfrei "Gute Nacht".