Autor Thema: Das Ende naht  (Gelesen 69883 mal)

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Offline kontext

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Re: Das Ende naht
« Antwort #180 am: 19. November 2013, 20:22:44 »
[...]
Er sollte schneller zur Beugehaft übergehen.
Das sollte wirklich bald passieren.
 

Marty McFly

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Re: Das Ende naht
« Antwort #181 am: 19. November 2013, 21:23:31 »
Ich habe den Eindruck, als ob sich der Sachbearbeiter Gohr da inzwischen einen Spaß daraus macht dem Fitze Zwangsgelder in Millionenhöhe aufzubrummen; es muss ihm doch klar sein, dass die uneinbringlich sind.
Er sollte schneller zur Beugehaft übergehen.
Es sei denn, die BaFin kennt mittlerweile die tatsächlichen Kontostände der Konten.
Neben den hiesigen bekannten in Wittenberg, Leipzig und Polen, wurde auch noch eine "Kontoinformation Tridos-Bank" bei der Razzia sichergestellt.
Vielleicht liegt noch Geld anderswo in Europa.

Darf der denn mit so einem Bescheid noch ins Ausland reisen? Ich fürchte da einen Zusammenhang mit seinen aktuellen Paraquay-Aktivitäten.
Dieser Bescheid ist vom 15.11., der 3. Staatsbesuch in Paraguay ging angeblich bis zum 13.11.
Wenn, dann hatte der andere 900.000 EUR-Bescheid Einfluss auf die Reisepläne.
 

Offline Gerd Winter

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Re: Das Ende naht
« Antwort #182 am: 19. November 2013, 21:49:36 »
Darf der denn mit so einem Bescheid noch ins Ausland reisen? Ich fürchte da einen Zusammenhang mit seinen aktuellen Paraquay-Aktivitäten.
Dieser Bescheid ist vom 15.11., der 3. Staatsbesuch in Paraguay ging angeblich bis zum 13.11.
Wenn, dann hatte der andere 900.000 EUR-Bescheid Einfluss auf die Reisepläne.
Also keinen.
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Offline vollstrecker

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Re: Das Ende naht
« Antwort #183 am: 20. November 2013, 08:10:48 »
Jupp.

Wenn Fitze-Fatuze nicht zahlt, wird man zunächst mittels Gerichtsvollzieher und Kontopfändungen sichern, was da ist. Anschließend gibt es dann die Zwangshaft...
 

Offline dieda

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Re: Das Ende naht
« Antwort #184 am: 26. November 2013, 16:38:50 »
Ich habe jetzt die 13 Seiten dieses threads nicht voll im Blick, aber hier ist noch so ein Fundstück aus dem Netz, dass vielleicht Manuel auch nur gut versteckt hatte:

Es ist der Beschluss der LG Dessau zum Beschwerdeverfahren aus dem Ermittlungsverfahren gegen Fitzek, hier:

"Verstoß gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz"

bzw. die hier schon geposteten dinglichen Arreste (363.***,**€ + 174,***,**€) vom 16.10.2013. Damit werden die o.g. dinglichen Arreste bestätigt, aber eine "Beschlagnahme" wieder aufgehoben, vielleicht war es ja die am 28.10.2013 mit großem TamTam von Fitzek abgeholte Staatskarosse?
http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,129.msg1824.html#msg1824

Was ich aber wirklich hübsch finde, ist die Tatsache, dass auch das LG Dessau den "Verein Ganzheitliche Wege e.V." in den eigenen Akten schon als "in Auflösung" führt, zumindest sprachlich:

Das Anschreiben zum Beschluss wendet sich sehr höflich an:
Sehr geehrter Herr VErein "Ganz,

Man beachte: sogar zweiten Gänsefüßchen bleiben also erst einmal bis auf Weiteres beschlagnahmt  ;D

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CDEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fkoenigreichdeutschland.de%2Fde%2Finhalt-anzeigen%2Fschriftwechsel-landgericht-dessau-rosslau-15112013.html%3Ffile%3Dfiles%2Fkoenigreich%2Fde%2Fdoc%2Frechtliches%2FBehoerdenschriftwechsel%2F13_10_18_LG_Dessau-Rosslau_Beschluss_markiert.pdf&ei=SLmUUrfjDYe6ygPXzoCgDA&usg=AFQjCNEXMauzRssUewrtf_QlrTuDstgkbA&sig2=QDqPK-33RY3aL61jiXBZ9w&bvm=bv.57155469,d.Yms

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Marty McFly

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Re: Das Ende naht
« Antwort #185 am: 29. November 2013, 13:10:03 »
2 Wochen sind heute seit Zustellung (am 15.11. erfolgreich vorab per Fax) der Zwangsgeldfestsetzung und -androhung vergangen.
Ich nehme an, in Wittenberg ist Peter nicht eingeknickt.
Somit werden jetzt weitere 8 x 200.000 EUR = 1.600.000 EUR Zwangsgeld fällig.

Hey, Moment mal. Die Zwangsgeldfestsetzung vom 19.9. beinhaltete doch auch eine weitere Zwangsgeldandrohung (6 x 200.000 EUR).
Dann hätten wir doch mittlerweile schon 4 Zwangsgelder  :think:

     900.000 EUR   (Zwangsgeld "Königliche Reichsbank", 6 x 150.000 EUR)
+1.200.000 EUR   (weiteres Zwangsgeld "Königliche Reichsbank", 6 x 200.000 EUR)
+1.200.000 EUR   (Zwangsgeld "DGK"/"DRK"/"DHK", 8 x 150.000 EUR)
+1.600.000 EUR   (weiteres Zwangsgeld "DGK"/"DRK"/"DHK", 8 x 200.000 EUR)
---------------------
 4.900.000 EUR  :clap:

Anm.: Zur Vereinfachung wurden die jeweils 3,45 EUR nicht berücksichtigt.
 

Offline Gerd Winter

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Re: Das Ende naht
« Antwort #186 am: 29. November 2013, 14:10:36 »
Mal eine laienhafte Frage. Diese gigantischen Forderungen machen es doch lohnenswert ihn nach einer eventuellen Flucht nach Paraguay zurückzuholen? Irgendwie ist er doch voll am Allerwertesten.
Hätte er noch eine Chance durch Einstellung seiner "Geschäfte" die Zwangsgelder ganz oder teilweise erlassen zu bekommen? Die jeweils 3,45 EUR für die Zustellung hat er auf jeden Fall an der Backe  :cyclops:
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Offline Das Chaos

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Re: Das Ende naht
« Antwort #187 am: 29. November 2013, 15:39:07 »
Irgendwie ist er doch voll am Allerwertesten.
Da war er eigentlich von Anfang an.

Zitat
Hätte er noch eine Chance durch Einstellung seiner "Geschäfte" die Zwangsgelder ganz oder teilweise erlassen zu bekommen? Die jeweils 3,45 EUR für die Zustellung hat er auf jeden Fall an der Backe  :cyclops:

Das Amt kann immer auf die Zwangsgelder verzichten. Meines Erachtens gibt es auch nicht wie im Strafrecht die Möglichkeit, schon verwirkte Zwangsgelder "abzusitzen" (Zwangs-Ersatzhaft ist was anderes).
Wenn Fitze Verbraucherinsolvenz anmeldet, ist er die (errechneten) 5 Mio. in 6 Jahren los. Wenn er seinen ordentlichen Wohnsitz nach England verlegt, dauert es nur ein Jahr mit dem Nebeneffekt, dass er dann dort die britische Fahrerlaubnis erwerben kann. (u.U. unter Vorlage seiner paraguayanischen FE).
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

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Re: Das Ende naht
« Antwort #188 am: 29. November 2013, 16:09:37 »
Irgendwie ist er doch voll am Allerwertesten.
Da war er eigentlich von Anfang an.

Zitat
Hätte er noch eine Chance durch Einstellung seiner "Geschäfte" die Zwangsgelder ganz oder teilweise erlassen zu bekommen? Die jeweils 3,45 EUR für die Zustellung hat er auf jeden Fall an der Backe  :cyclops:

Das Amt kann immer auf die Zwangsgelder verzichten. Meines Erachtens gibt es auch nicht wie im Strafrecht die Möglichkeit, schon verwirkte Zwangsgelder "abzusitzen" (Zwangs-Ersatzhaft ist was anderes).
Wenn Fitze Verbraucherinsolvenz anmeldet, ist er die (errechneten) 5 Mio. in 6 Jahren los. Wenn er seinen ordentlichen Wohnsitz nach England verlegt, dauert es nur ein Jahr mit dem Nebeneffekt, dass er dann dort die britische Fahrerlaubnis erwerben kann. (u.U. unter Vorlage seiner paraguayanischen FE).

Hierzu ein paar Anmerkungen: Sinn der Zwangshaft ist ja, dass die eingeforderte Handlung vorgenommen wird. Das sind ja keine Strafen. Somit kann man durch Vornahme der geforderten Handlung die Festsetzung gegenstandslos werden lassen, was aber Fitzi schon mehrfach nicht getan hat. Die älteren werden somit vermutlich beigetrieben werden. Genauso sollte es sich bei der Erzwingungshaft verhalten: Sobald er handelt, wie gefordert, kommt er wieder frei.

Zum Thema Verbraucherinsolvenz: Das stimmt so nicht mehr ganz, da rollt momentan gerade eine Gesetzesreform ein, die die Restschuldbefreiungsphasen verkürzt, je nachdem, welche Quoten der Insolvenzschuldner bedienen kann. Nichtsdestotrotz möchte ich mal den §302 Nr. 1 InsO einwerfen. 

Die Insolvenz dient ja schließlich nicht dazu, Kriminelle von Geldstrafen und deliktischen Schadensersatzforderungen zu befreien.  C:-)
"Exstirpation des deutschen Geistes zugunsten des »deutschen Reiches«." - Friedrich Nietzsche in Unzeitgemäße Betrachtungen
 

Offline Das Chaos

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Re: Das Ende naht
« Antwort #189 am: 29. November 2013, 16:24:21 »

Zum Thema Verbraucherinsolvenz: Das stimmt so nicht mehr ganz, da rollt momentan gerade eine Gesetzesreform ein, die die Restschuldbefreiungsphasen verkürzt, je nachdem, welche Quoten der Insolvenzschuldner bedienen kann. Nichtsdestotrotz möchte ich mal den §302 Nr. 1 InsO einwerfen. 

Die Insolvenz dient ja schließlich nicht dazu, Kriminelle von Geldstrafen und deliktischen Schadensersatzforderungen zu befreien.  C:-)

Solange die Reform noch nicht verabschiedet ist stimmt's halt doch noch ganz.

Der §302 InsO ist überlegenswert, obwohl ich der Ansicht bin, dass die Bestimmung zu einem widersprüchlichen Ergebnis führt, was möglicherweise sogar verfassungsrechtlich anfechtbar wäre:
Der § 39 InsO bestimmt die Nachrangigkeit von Geldstrafen, Zwangsgelder u.ä. gegenüber den übrigen Forderungen. Die Anwendung des §302 InsO würde bewirken, dass gerade diese nachrangigen Forderungen nicht von der Restschuldbefreiung erfasst würden, die ursprünglich vorrangigen Forderungen aber schon.
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Re: Das Ende naht
« Antwort #190 am: 29. November 2013, 16:31:22 »

Zum Thema Verbraucherinsolvenz: Das stimmt so nicht mehr ganz, da rollt momentan gerade eine Gesetzesreform ein, die die Restschuldbefreiungsphasen verkürzt, je nachdem, welche Quoten der Insolvenzschuldner bedienen kann. Nichtsdestotrotz möchte ich mal den §302 Nr. 1 InsO einwerfen. 

Die Insolvenz dient ja schließlich nicht dazu, Kriminelle von Geldstrafen und deliktischen Schadensersatzforderungen zu befreien.  C:-)

Solange die Reform noch nicht verabschiedet ist stimmt's halt doch noch ganz.


Ich gebe zu meine Formulierung "einrollen" war nicht gerade präzise. Ich meinte damit, dass das Gesetz bereits beschlossen ist und kommt. Deswegen als Addendum:
Der Bundesrat hat die Reform der Verbraucherinsolvenz am 07. Juni 2013 gebilligt, das Gesetz wurde am 18. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz sieht ein Inkrafttreten der Reform in ihren wesentlichen Teilen am 1. Juli 2014 vor.

Kurz vor Ende der Legislaturperiode steigt immer der Reformeifer in solchen Dingen, um nicht der Diskontinuität zum Opfer zu fallen. ;D

Der §302 InsO ist überlegenswert, obwohl ich der Ansicht bin, dass die Bestimmung zu einem widersprüchlichen Ergebnis führt, was möglicherweise sogar verfassungsrechtlich anfechtbar wäre:
Der § 39 InsO bestimmt die Nachrangigkeit von Geldstrafen, Zwangsgelder u.ä. gegenüber den übrigen Forderungen. Die Anwendung des §302 InsO würde bewirken, dass gerade diese nachrangigen Forderungen nicht von der Restschuldbefreiung erfasst würden, die ursprünglich vorrangigen Forderungen aber schon.

Das muss unter anderen Blickwinkel gesehen werden. § 302 InsO dient dazu, den Insolvenzschuldner nicht auch noch zu belohnen. Deswegen sollen keine Schulden resultierend aus unerlaubter Handlung dadurch wegfallen können. § 39 InsO ist ja nur ein Teil der Hierarchieregelung der Forderungen untereinander, deswegen als "nachrangig" betitelt. Die Teleologie hinter den Paragraphen ist eine völlig andere.
Vielmehr muss man es meiner Einschätzung nach so sehen: Dadurch, dass Forderungen aus unerlaubter Handlung sowieso von der Restschuldbefreiung nicht tangiert werden, sofern sie zur Insolvenztabelle angemeldet wurden, müssen sie auch nicht vorrangig mit einer Quote bedacht werden.
« Letzte Änderung: 29. November 2013, 16:41:12 von Illuminatus »
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Offline vollstrecker

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Re: Das Ende naht
« Antwort #191 am: 29. November 2013, 16:43:43 »
Erzwingungshaft müsste auch möglich sein, um die Zahlung der Zwangsgelder zu erzwingen.

Und was die Restschuldbefreiung angeht, so ist es in der Tat so, dass z. B. Geldstrafen davon nicht betroffen sind, trotz Nachrang.
 

Offline Das Chaos

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Re: Das Ende naht
« Antwort #192 am: 29. November 2013, 16:51:57 »
Erzwingungshaft müsste auch möglich sein, um die Zahlung der Zwangsgelder zu erzwingen.

... nicht zur Erzwingung der Zahlung sondern zur Erzwingung der Grundverfügung.

Zwangshaft aber jetzt auf jeden Fall das Mittel der Wahl!
Ich verstehe deshalb auch nicht, warum die BaFin in sicherer Kenntnis der Vermögenssituation Fitzeks ein Zwangsgeld nach dem anderen in grotesker Millionenhöhe anhäuft, ohne die viel wirksamere Stufe der Zwangshaft einzuleiten.
Der Spuk des "Königreiches" wäre dann schnell vorbei, wenn dem Unsinn der Anführer genommen würde.
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Re: Das Ende naht
« Antwort #193 am: 29. November 2013, 18:38:19 »
Schade, ich hab gedacht, es geht beides. Zwangshaft, um die Handlung zu erzwingen und E-Haft für die Zwangsgelder analog zu Geldbußen...
 

Offline BlueOcean

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Re: Das Ende naht
« Antwort #194 am: 29. November 2013, 20:45:01 »
Hat einer der Rechtsexperten eine Idee wie die BILD-Zeitung auf eineinhalb Jahre Gefängnis gekommen wenn er die drei Millionen nicht zahlt? Mir hat sich das überhaupt nicht erschlossen.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)