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Von Heiner Effern
Der rechtsextreme Heinz Meyer wird von der Wahl des Oberbürgermeisters am 15. März ausgeschlossen. Darauf einigte sich der Wahlausschuss der Stadt München am Dienstag einstimmig. Der langjährige Pegida-Chef sei nicht wählbar, weil es nachweislich keine Gewähr gebe, dass er "jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung eintrete". Diese Beurteilung fußt auf einer Expertise des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. "In der Gesamtschau ist festzustellen, dass Meyer ein maßgeblicher Aktivist der rechtsextremistischen Szene in München und Bayern ist", heißt es in einem Schreiben der Verfassungsschützer vom 27. Januar.
Der Wahlausschuss hatte um Auskunft gebeten, um die Wählbarkeit Meyers einschätzen zu können. Des Weiteren führt der Wahlausschuss Gerichtsurteile gegen Meyer an. Der Pegida-Chef, den die rechtsextreme Bürgerinitiative Ausländerstopp (Bia) für die Wahl des Oberbürgermeisters nominiert hat, sei unter anderem wegen Billigung der NSU-Mordserie und wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Auch wenn diese Urteile noch nicht rechtskräftig seien, seien die Fakten dazu gerichtlich festgestellt. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. "Eine Person die sich derart demokratiefeindlich verhält und gegen bestimmte Gruppen hetzt, steht nicht auf dem Boden unserer Verfassung. Es ist ein Wesenszug unserer wehrhaften Demokratie, dass so eine Person sich nicht um das Amt des Oberbürgermeisters bewerben darf."
Meyer kann gegen die Entscheidung des Wahlausschusses bis kommenden Montag Einwände vorbringen. Die Bia hingegen wurde als Liste für die Stadtratswahl zugelassen. Diese unterschiedliche Behandlung liegt im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz begründet. Dieses gibt für die Kandidatur als Oberbürgermeister strengere Richtlinien vor als für die Wahl des Stadtrats. Dennoch ist es in der jüngeren Geschichte der Landeshauptstadt München das erste Mal, dass ein Kandidat nicht zugelassen wird. Das macht deutlich, wie rechtsextrem und gefährlich der Verfassungsschutz und der Wahlausschuss Meyer einschätzen.
Der 59 Jahre alte Meyer wird nach Informationen der Süddeutschen Zeitung von deutschen Sicherheitsbehörden als "Gefährder eingestuft. Damit gehört er zu den 43 gefährlichsten Rechtsextremisten bundesweit. Seit 2012 läuft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Der Wahlausschuss führt vier konkrete rechtsextreme Ausfälle an, derentwegen er den Ausschluss von Meyer beschlossen habe. Dieser habe auf einer Kundgebung im Juli 2017 gefordert, München müsse wieder die "Hauptstadt der Bewegung" werden. Das belege, dass er sich ein erneutes Aufleben des Nationalsozialismus wie unter Adolf Hitler wünsche. Knapp vier Monate später wurde laut Wahlausschuss auf einer Pegida-Versammlung ein Bild gezeigt, das Meyer neben der Comic Figur Paulchen Panther zeigt. "Von jetzt ab, da ist eines klar. Das Paulchen jagt bald Antifa!", hieß der zugehörige Text. Für das Amtsgericht München bewies das, dass Meyer die Morde des rechtsextremen NSU billige und gutheiße.
Bei einer Demonstration im September 2017 bezeichnete der Pegida-Chef Moslems "als tickende Zeitbombe". Deswegen und wegen weiterer Ausfälle wurde er zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt. Im Juli 2018 hetzte Meyer gegen Roma, auch hierfür wurde er verurteilt. Diese beiden Beispiele zeigten nach Ansicht der Richter, dass Meyer die Grundrechte bestimmter Gruppen nicht anerkenne, insbesondere auch das Grundrecht auf Menschenwürde.
Auch die SPD-Fraktion im Stadtrat findet die Entscheidung des Wahlausschusses unausweichlich. "Heinz Meyer ist einer der gefährlichsten Gegner unserer Demokratie, unserer Stadtgesellschaft und unserer Werte. Es ist geradezu absurd, dass jemand, der gerade diese gemeinsamen demokratischen Werte so verachtet, sich an die Spitze unserer Stadt wählen lassen will", sagte Fraktionsvize Christian Vorländer. Der Ausschluss zeige, dass die Stadt gewillt sei, die Demokratie zu schützen. "Gegen diejenigen, die unsere Grundrechte in Frage stellen und unserer Gesellschaft schaden wollen, müssen und werden wir sie verteidigen - dieses Versprechen erfüllt München mit der heutigen Entscheidung." Meyer und Bia äußerten sich nicht. Sollten sie mit eventuellen Einwänden bei der Stadt scheitern, können sie ihren Fall bis 13. Februar vor den Beschwerdeausschuss bringen. Dieser entscheidet dann am 18. Februar.