So recht klar, was diese "Gründungsurkunde" bezwecken soll, ist mir nicht. Ich hoffe mal, dass die Leute das wenigstens selbst wissen.
Der Notar beglaubigt nur die Unterschriften. Wenn man einen freiberuflichen Notar findet, der sich gegen gutes Geld dazu bereit erklärt, kann man das machen - eine Beglaubigung der Unterschriften bewirkt aber nichts im Hinblick auf die Gültigkeit des Inhalts einer Urkunde. Im Streitfall kann man damit höchstens beweisen, dass man tatsächlich der war, der unterschrieben hat. Nebenbei bemerkt: Interessanterweise identifizieren sich mehrere der Unterzeichner mittels Personalausweis! Ist dieser also doch plötzlich etwas wert? Aber wie ich andernorts schon sagte: Konsequenz ist nicht die Stärke der RD.
Eine Apostille ist eine besondere Form der Legalisation bzw. der Beglaubigung, die durch völkerrechtlichen Vertrag normiert ist. Sinn der Apostille ist es, den Verkehr mit Urkunden zwischen verschiedenen Staaten zu erleichtern. Wenn man also eine Apostille für ein Dokument machen lässt, das man ohnehin nur im Inland verwenden will oder kann, dann hat das keinerlei Sinn. Die Apostille verleiht einem Dokument keinen höheren Status, gegenüber dem eigenen Staat ist sie sogar wertlos, weil dieser die von seinen Behörden ausgestellten Dokumente ja ohnehin anerkennt.
Ein deutscher Notar ist eine Art verlängerter Arm der staatlichen freiwilligen Gerichtsbarkeit. Notare werden staatlich bestellt oder zumindest zugelassen, in manchen Staaten sind sie sogar Amtspersonen oder Beamte des Staates (in Deutschland m. W. nur noch in Teilen des ehemaligen Baden). Die Apostille wird nach den deutschen Ausführungsbestimmungen zum entsprechenden Vertrag u. a. von den Gerichten ausgestellt. Also: Ein deutsches Gericht stellt die Apostille zu einer Urkunde aus, die ein deutscher Notar beglaubigt hat. Was soll das? Bedeutet das etwa, dass jetzt die RD doch plötzlich die Dienste der Organe eines Staates in Anspruch nehmen, den es nach ihren Behauptungen gar nicht gibt?
Aber noch mehr ist zur Apostille zu sagen: Sie beglaubigt nicht die Urkunde als solche oder deren Inhalt, sondern bescheinigt nur, dass die ausstellende oder beglaubigende Person bzw. Behörde tatsächlich die genannte Person bzw. Behörde ist, dass deren Stempel oder Siegel und Unterschrift korrekt sind. Mehr bedeutet die Apostille nicht. Sie besagt im Grunde nur, dass die eine Urkunde ausstellende oder beglaubigende Person bzw. Behörde tatsächlich die ist, die sie laut den eigenen Angaben sein soll. Dies erfüllt gegenüber dem Ausland den Zweck, den Bestand und die Identität der eigenen Behörden und Beamten zu garantieren. Mehr auch nicht.
Im vorliegenden Fall bestätigt die Apostille des Gerichts also nur die Existenz, Identität und Funktion des Notars, der die Unterschriften der Unterzeichner beglaubigt hat. Mit anderen Worten: Über die Richtigkeit der Urkunde oder ihres Inhaltes sagt sie nichts aus.
Das Totalvolldeppengeschwurbel hätte man daher auch wesentlich billiger haben können.