Autor Thema: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich  (Gelesen 14943 mal)

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Offline vollstrecker

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Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #30 am: 2. März 2015, 19:51:01 »
Ganz egal, was Staatsdiener verdienen, die dienstlich solchen Unsinn lesen müssen, ob nicht doch irgendein Antrag oder Ähnliches darin versteckt ist . . .
Ganz egal:
Es ist zu wenig.
Jupp!
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #31 am: 2. März 2015, 21:08:57 »
Ganz egal, was Staatsdiener verdienen, die dienstlich solchen Unsinn lesen müssen, ob nicht doch irgendein Antrag oder Ähnliches darin versteckt ist . . .
Ganz egal:
Es ist zu wenig.
Jupp!

 :facepalm:

Verglichen mit dieser Wahnmacherei sind sprituelle Geistvernetzung durch Neugeborenenopfer und Willensbruch durch Schemmdräählsse vom Bürjahmeista Juwele des logischen Realismus.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #32 am: 2. März 2015, 22:22:51 »
So recht klar, was diese "Gründungsurkunde" bezwecken soll, ist mir nicht. Ich hoffe mal, dass die Leute das wenigstens selbst wissen.
Der Notar beglaubigt nur die Unterschriften. Wenn man einen freiberuflichen Notar findet, der sich gegen gutes Geld dazu bereit erklärt, kann man das machen - eine Beglaubigung der Unterschriften bewirkt aber nichts im Hinblick auf die Gültigkeit des Inhalts einer Urkunde. Im Streitfall kann man damit höchstens beweisen, dass man tatsächlich der war, der unterschrieben hat. Nebenbei bemerkt: Interessanterweise identifizieren sich mehrere der Unterzeichner mittels Personalausweis! Ist dieser also doch plötzlich etwas wert? Aber wie ich andernorts schon sagte: Konsequenz ist nicht die Stärke der RD.
Eine Apostille ist eine besondere Form der Legalisation bzw. der Beglaubigung, die durch völkerrechtlichen Vertrag normiert ist. Sinn der Apostille ist es, den Verkehr mit Urkunden zwischen verschiedenen Staaten zu erleichtern. Wenn man also eine Apostille für ein Dokument machen lässt, das man ohnehin nur im Inland verwenden will oder kann, dann hat das keinerlei Sinn. Die Apostille verleiht einem Dokument keinen höheren Status, gegenüber dem eigenen Staat ist sie sogar wertlos, weil dieser die von seinen Behörden ausgestellten Dokumente ja ohnehin anerkennt.
Ein deutscher Notar ist eine Art verlängerter Arm der staatlichen freiwilligen Gerichtsbarkeit. Notare werden staatlich bestellt oder zumindest zugelassen, in manchen Staaten sind sie sogar Amtspersonen oder Beamte des Staates (in Deutschland m. W. nur noch in Teilen des ehemaligen Baden). Die Apostille wird nach den deutschen Ausführungsbestimmungen zum entsprechenden Vertrag u. a. von den Gerichten ausgestellt. Also: Ein deutsches Gericht stellt die Apostille zu einer Urkunde aus, die ein deutscher Notar beglaubigt hat. Was soll das? Bedeutet das etwa, dass jetzt die RD doch plötzlich die Dienste der Organe eines Staates in Anspruch nehmen, den es nach ihren Behauptungen gar nicht gibt?
Aber noch mehr ist zur Apostille zu sagen: Sie beglaubigt nicht die Urkunde als solche oder deren Inhalt, sondern bescheinigt nur, dass die ausstellende oder beglaubigende Person bzw. Behörde tatsächlich die genannte Person bzw. Behörde ist, dass deren Stempel oder Siegel und Unterschrift korrekt sind. Mehr bedeutet die Apostille nicht. Sie besagt im Grunde nur, dass die eine Urkunde ausstellende oder beglaubigende Person bzw. Behörde tatsächlich die ist, die sie laut den eigenen Angaben sein soll. Dies erfüllt gegenüber dem Ausland den Zweck, den Bestand und die Identität der eigenen Behörden und Beamten zu garantieren. Mehr auch nicht.
Im vorliegenden Fall bestätigt die Apostille des Gerichts also nur die Existenz, Identität und Funktion des Notars, der die Unterschriften der Unterzeichner beglaubigt hat. Mit anderen Worten: Über die Richtigkeit der Urkunde oder ihres Inhaltes sagt sie nichts aus.
Das Totalvolldeppengeschwurbel hätte man daher auch wesentlich billiger haben können.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline No_DR

Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #33 am: 2. März 2015, 23:03:34 »
Danke dir für die ausführliche Erklärung einer Apostille. Dafür ein Karma von mir.
Wer Rechtschreib- und Grammatikfehler findet, darf sie behalten!
Mir kennä alles ausser hochdeitsch!
 

Offline hair mess

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Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #34 am: 2. März 2015, 23:09:52 »
Zitat
Interessanterweise identifizieren sich mehrere der Unterzeichner mittels Personalausweis! Ist dieser also doch plötzlich etwas wert? Aber wie ich andernorts schon sagte: Konsequenz ist nicht die Stärke der RD.
Wenn alles angezweifelt wird, also keine allseits anzuerkennende Basis da ist, ist einfach Alles möglich. Und jeder darf Alles, solange er die Bundesrepublik zerstören will.
Aber es wird halt auch keiner eine eigene später von Allen anerkannte Basis schaffen können.
Anarchie ist angesagt. Doch Anarchie funktioniert nur, wenn alles von sich aus das logisch Richtige und nicht das Eigennützige machen. Und genau das wird mit denen nicht funktionieren.
Anarchie ist, wenn man´s trotzdem macht.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #35 am: 3. März 2015, 07:37:25 »
Seit wann ist der Sürmeli denn Professor?
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #36 am: 3. März 2015, 10:36:25 »
Seit wann ist der Sürmeli denn Professor?

Schon länger;

Zitat von: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Mustafa_Selim_S%C3%BCrmeli
Mustafa Selim Sürmeli hat sich selbst mehrere eigene Titel vergeben:

Kommissar für Menschenrechte
Hochkommissar für Menschenrechte
Europäischer Hochkommissar für Menschenrechte
Professor
Doktor
Mitglied Stiftungsrat des Internationalen Zentrums für Menschenrechte
Präsident der Kommission für die Wirksamkeit der Behörden
International anerkanntes Menschenrechtsopfer der Bundesrepublik Deutschland
Quelle: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Mustafa_Selim_S%C3%BCrmeli

Trotzdem immer wieder lustig zu beobachten:

Zitat
Quelle: Hier.
 

Offline NixusMinimax

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Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #37 am: 3. März 2015, 11:38:05 »
Zitat von: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Mustafa_Selim_S%C3%BCrmeli
Mustafa Selim Sürmeli hat sich selbst mehrere eigene Titel vergeben:

Kommissar für Menschenrechte
Hochkommissar für Menschenrechte
Europäischer Hochkommissar für Menschenrechte
Professor
Doktor
Mitglied Stiftungsrat des Internationalen Zentrums für Menschenrechte
Präsident der Kommission für die Wirksamkeit der Behörden
International anerkanntes Menschenrechtsopfer der Bundesrepublik Deutschland
Quelle: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Mustafa_Selim_S%C3%BCrmeli


Ich bin immer wieder beeindruckt, wie erfinderisch dieses Klientel bei "Titeln" und "Amtsbezeichnungen" ist. Gerade akademische Titel scheinen ja hoch im Kurs zu stehen. Ganz abgesehen davon, dass die meisten dieser Möchtegern-Doktoren ihre wissenschaftliche Karriere mit Abschluss der Grundschule an den Nagel gehängt haben, scheinen sie nicht die geringste Ahnung davon zu haben, was ein solcher Titel überhaupt bedeutet.
Ohne den Akademikern hier zu nahe treten zu wollen (ich bin ja selbst einer): Ein Doktortitel hat bei weitem nicht (mehr) die Bedeutung, die ihm viele beimessen. Leider sind diese mental zurückgebliebenen umso leichter davon zu beeindrucken.
Si vis pacem, para pacem.
 
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Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #38 am: 3. März 2015, 11:49:52 »
Leider sind diese mental zurückgebliebenen umso leichter davon zu beeindrucken.

Na klar, wenn ein Prof. Dr. Selim Sürmeli sagt, dass die BRD nicht existiert oder was auch immer, dann muss das ja stimmen, schließlich ist er ja ein Prof. Doktor. Zumindest bei den geistig unterversorgten Menschen
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Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #39 am: 3. März 2015, 13:07:28 »
Aber man wüsste schon gerne, an welcher Hochschule er lehrt. Vermutlich an einer von ihm selbst erfundenen.

Er hat ja auch ein Weltgericht erfunden, an dem er der oberste Richter ist. So einfach geht das.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #40 am: 3. März 2015, 13:14:43 »
Leider sind diese mental zurückgebliebenen umso leichter davon zu beeindrucken.

Na klar, wenn ein Prof. Dr. Selim Sürmeli sagt, dass die BRD nicht existiert oder was auch immer, dann muss das ja stimmen, schließlich ist er ja ein Prof. Doktor. Zumindest bei den geistig unterversorgten Menschen

Die nicht wissen (wissen wollen), daß das kleine fette Klopsköpfchen einen Freifahrtschein hat. Der darf das alles haben und machen.
 

Offline be-eh

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Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #41 am: 3. März 2015, 15:19:31 »
Ohne den Akademikern hier zu nahe treten zu wollen (ich bin ja selbst einer): Ein Doktortitel hat bei weitem nicht (mehr) die Bedeutung, die ihm viele beimessen. Leider sind diese mental zurückgebliebenen umso leichter davon zu beeindrucken.

Ceterum Censeo:

Ein Doktortitel hat keine Bedeutung, korrekt. Weil es nämlich keinen Doktortitel gibt. Einen Doktorgrad hingegen schon.

Ob letzterer Bedeutung hat, hängt wohl von dem Umständen ab. Beim Schlangestehen vor der Schiffschaukel vielleicht nicht. Bei einer Bewerbung um eine Professur möglicherweise schon.
 

Offline Pantotheus

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Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #42 am: 3. März 2015, 15:54:18 »
Um eine Hochschulprofessur zu erhalten, genügt es in Deutschland, Österreich und in der Schweiz ("deutsches System") nicht, einen Doktorgrad zu haben, sondern man muss auch habilitiert sein oder eine habilitationsäquivalente Qualifikationsleistung nachweisen (z. B. über eine Juniorprofessur o. dgl.). Eine ähnliche Anforderung gilt in Frankreich mit der HDR (Habilitation de Direction de Recherche) sowie in einigen Ländern des ehemaligen Warschauer Paktes, die dem deutschen System vergleichbare Weiterbildungen verlangen, auch wenn diese meist nicht als Habilitation bezeichnet werden.
Teilweise sind habilitierte Doktoren am Dr. habil. kenntlich.
"Professor" ist im Gegensatz zum Doktorgrad auch ein Titel. Vergeben wird er z. B. als Prof. tit. (Titularprofessor), daneben auch als Ehrenprofessur. Professoren auf einem Lehrstuhl ("Professoren" im engeren Sinne) tragen die Bezeichnung allerdings nicht als Titel, wenn sie diesen nicht gesondert erhalten haben, etwa als Titularprofessoren vor ihrer Berufung, sondern als Amts-, Funktions- bzw. Berufsbezeichnung. Als solche Bezeichnung ist "Professor" in der Regel gesetzlich nicht eigens geschützt, unterliegt aber den Bestimmungen gegen unlauteren Wettbewerb etc.
Die Situation ist daher manchmal paradox: Man kann sich zwar straflos als Professor bezeichnen, aber nicht als Doktor.
Bei Selim S. dürfte die Sache aber so liegen, dass er ohnehin den "Jagschein" hat und daher nicht rechtlich belangt werden kann. (Dazu fällt mir ja die schöne Geschichte "Mein Schulfreund" ein.)
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Online kairo

Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #43 am: 3. März 2015, 16:21:25 »
Wobei der Prof., im Gegensatz zum Dr., aber kein akademischer Grad ist, sondern der Beamtentitel eines Hochschullehrers.

An wissenschaftlichen Behörden (BAM, PTB, ...) gibt es für die höheren Chargen (Abteilungsleiter usw.) den Beamtentitel "Direktor und Professor". Die dürfen sich dann auch "Professor" nennen, aber das hat mit einem Lehramt an einer Hochschule nichts zu tun.
 

Offline be-eh

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Re: Steven Stöffler - Ein Bürger erklärt Richter für ungesetzlich
« Antwort #44 am: 3. März 2015, 16:58:15 »
Um eine Hochschulprofessur zu erhalten, genügt es in Deutschland, Österreich und in der Schweiz ("deutsches System") nicht, einen Doktorgrad zu haben, sondern man muss auch habilitiert sein oder eine habilitationsäquivalente Qualifikationsleistung nachweisen

Das ist mir bekannt. Aber wenn ein Bewerber schon keinen Dr. hat, dann brauchen wir über die Habilitation oder eine äquivalente Leistung nicht mehr zu diskutieren. Der Dr. ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Berufung.