Was mich etwas wundert ist, dass noch mal die Verantwortlichkeit von König Zottelhaar thematisiert worden ist. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Strafbarkeit schon zur Überzeugung des Richters feststeht. Hast du den Eindruck, dass sich der Richter doch noch nicht so ganz sicher ist? Oder war das eher so ein unbedeutendes Intermezzo?
Es ist allen klar, dass Peter die treibende Kraf hinter der NDGK war. Fraglich ist aber, ob er auch strafrechtlich dafür verantwortlich war. Die Anklage ging davon aus, dass die NDGK vom Ganzheitliche Wege eV betrieben wurde und Peter als dessen Vorsitzender dafür verantwortlich war. Im Prozess hat sich nun aber gezeigt, dass die Verantwortlichkeiten bei der NDGK nicht ganz so klar geregelt sind. Klar ist bisher nur, dass Michaela die handelnde Person war. Der König hat also erfolgreich einen Sündenbock aufgebaut. Der Richter muss nun entscheiden, ob die NDGK vielleicht von NeuWege betrieben wurde und Peter über diesen Weg verantwortlich ist, oder ob die NDGK gar eine eigene BGB-Gesellschaft war. In diesem Fall ist Peter fein raus, da er kein Mitglied der NDGK war und als Gesellschafter somit nicht in Frage kommt. Bleibt noch die angesprochene Repräsentatenfunktion.
Dir fehlen aber noch Informationen aus der Vernehmung mit Hr. Gohr, daher mag Dir das noch nicht schlüssig erscheinen und ich möchte Dich bitten, Dich in Geduld zu üben.
Lustig fand ich die Stelle:
Dem Richter platzt fast der Kopf. Er regt sich darüber auf, dass es ja wohl nicht sein könne, bei 2 Wochen Abstand zwischen den Prozesstagen, dass nicht mal 48 Stunden vor der nächsten Verhandlung erst dieses Telefonat erfolgt sei. Er fragt die Staatsanwälten wie die sich das vorgestellt habe, schließlich hätte Peter sich ja noch eine Festplatte besorgen müssen, was nicht so leicht sei, da ja alle Geldmittel beschlagnahmt wurden.
"Nicht mein Problem", wäre meine Antwort gewesen. "Heul doch." kommt auch immer gut.
Kann man so sehen, muss man aber nicht. Das Problem des Richters ist, dass er dem Angeklagten ein faires Verfahren gewährleisten muss. Andernfalls könnte er wegen des Eindrucks der Befangenheit abgelehnt werden odre das OLG kassiert sein Urteil im Rahmen einer Sprungrevision. Aber auch Dir fehlen noch Informationen aus dem Teil nach der Pause.
Bin gespannt auf deinen Bericht über das "Streitgespräch" mit dem Herrn Gottvater Sürmeli . Aus anderen Berichten hab ich schon mit bekommen, dass der gute Mann ein totaler Choleriker sein soll.
Den Teil des Berichts werde ich im Sürmeli-Faden schreiben. Der wird aber nicht so ausführlich, zum einen weil das Gespräch nur etwa 30 Minuten war, dann habe ich mir keine Notizen machen können und es war auch alle ssehr verworren was der Menschenrechtskommissar so abgelassen hat. Ob ich das noch so zusammnekriege?
Das mit dem Choleriker stimmt wohl, er hat mir ja Dresche angeboten. Allerdings konnte Peter ihn überzeugen, dass das direkt vor einem Polizeiauto keine gute Idee ist. Sürmeli ist zwar zwei Köpfer kleineer als ich, hatte aber 3 Begleiter dabei die ehr in meiner Gewichtsklasse sind. Das wäre mir auf jeden Fall nicht gut bekommen. Aber ich möchte die Diskussion, ob Peter jetzt nur taktisch freundlich ist nicht neu eröffnen. In dem Moment war ich jedenfalls froh, dass er da war.