Autor Thema: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014  (Gelesen 37483 mal)

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Offline Barbapapa

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #180 am: 23. Dezember 2014, 15:16:30 »
Danke!

Hatte im Kopf, die NDGK-Verträge wären (sollten) bereits abgewickelt (sein).
Mai, A. Müller...

Dass da jemand bis heute (bzw. vorvorgestern) nichts mitbekommen haben sollte und anscheinend auf Nachfrage entsprechende Antwort bekam, hat mich etwas überrascht.
Liegt vielleicht auch dran, wann man welchen Vertrag mit der NDGK geschlossen hat (?).
Keine Toleranz!
 

Müllmann

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Prozessbericht 18.12.14 AG Dessau Teil 2
« Antwort #181 am: 23. Dezember 2014, 17:44:55 »
Fortsetzung nach der P A U S E

Nach der Mittagspause ging es dann weiter mit der Vernehmung des Zeugen Gohr. Das kurze Zwischenspiel mit der Reichshauptkasse und dem gelben Umschlag vom Sürmeli habe ich hier http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,1271.msg34308.html#msg34308 geschildert.

Der Richter kommt noch mal auf das Thema fehlende Presse zu sprechen, die hätten kein Interesse mehr, seit Herr Gohr das „Orichdeenrecht“ in die Presse gebracht habe, da hätten die wohl gedacht „Jetzt wird es schwierig, jetzt steigen wir aus.“ Aber wenigstens die Berichte im Internet würden ja von juristischem Hintergrund zeugen. Kommentar von Peter zum Thema fehlende Presse: „Muss ich noch ein paar Eklats inszenieren.“ :facepalm:

Der Richter stellt noch einmal die Personalien vom Zeugen Gohr fest und belehrt ihn. Dann fragt er, ob Herrn Gohr Verurteilungen nach § 140 VAG bekannt seien, er selbst sei bei seiner Recherche nicht erfolgreich gewesen. Herr Gohr sagt dazu, dass es keine Verurteilungen gäbe, alle bisherigen Verfahren hätten vorher aufgehört. Der Richter kommt auf die 8 bis 12 verschiedenen Vertragsversionen zu sprechen, die Herrn Gohr untergekommen sind. Er will wissen, welche Verträge mit wie vielen Mitgliedern gemacht wurden. Herr Gohr kann hier aber nicht helfen, da ihm kleine Unterlagen vorliegen würden, die diese Zuordnung erlaubten. Er hätte vom König lediglich 7 exemplarische Fälle erhalten, womit dieser belegen wollte, dass die Entlassungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen willkürlich sei. Die BaFin sei aber verwaltungsrechtlich an die Entscheidungen der Kassen gebunden und könne da nicht helfen.

Die Staatsanwältin fragt, ob die 7 vorgelegten Verträge alle unterschiedliche Versionen gewesen seien. Herr Gohr kann sich nur noch erinnern, dass es sich um 7 tatsächlich abgeschlossene Verträge gehandelt habe, die Ausgestaltungen waren unterschiedlich. Die verschiedenen Versionen wurden seiner Erinnerung nach in einer zeitlichen Abfolge genutzt und nicht mehrere Versionen gleichzeitig. Alle ihm dabei untergekommenen Vertragsversionen hätten der einen oder anderen Form der im Internet abrufbaren Vertragsversionen entsprochen. Der Richter kommt jetzt zum Stichwort „anderweitige Absicherung“, ob diese gegeben sei hänge davon ab, ob ein Rechtsanspruch auf Leistung bestanden habe oder nicht. Die Kassen hätten das wohl bei einer Entscheidung über die Entlassung aus der bestehenden Krankenversicherung zu prüfen gehabt. Herr Gohr sagt, dass so eine Prüfung erst seit Einführung der Versicherungspflicht 2009 oder 2010 erfolgen würde. Davor sei es egal gewesen, da hätte keine Prüfung der neuen Kasse stattgefunden. Die gesetzlichen Krankenkassen würden auch nicht der Aufsicht durch die BaFin unterliegen, die Frage ob eine Krankenkasse vorliege habe nichts mit dem VAG zu tun. Herr Gohr hat Peter aber wieder ein weiteres Stichwort geliefert, mit dem wir möglicherweise noch Spaß haben werden. Er erwähnte beiläufig, dass Krankenkassen, die nur in einem Bundeslang tätig sind und auch nur aus diesem Bundesland Versicherte haben, nicht der Aufsicht des Bundes sondern nur der des Landes unterliegen. Da kann der König ja mal 16 neue Versuche starten. Dann gibt demnächst die NeuBayerische Gesundheitskasse, die NeuSächsische Gesundheitskasse, die NeuHessische Gesundheitskasse etc. :facepalm:

Der Richter möchte nun von Herrn Gohr wissen, ob die NDGK genehmigungsfähig gewesen wäre, wenn Peter einen entsprechenden Antrag gestellt hätte. Herr Gohr sagt dazu „Grundsätzlich nein“ (Erläuterung Grundsätzlich bedeutet im Juristendeutsch eine Einschränkung und nicht wie im allgemeinen Sprachgebrauch eine Verstärkung. Wenn der Jurist grundsätzlich sagt, dann gibt es Ausnahmen). Die fehlende Genehmigungsfähigkeit macht Herr Gohr vor allen an der fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Imperators fest, insbesondere sei es unmöglich, erst eine Versicherung zu betreiben und dann die Genehmigung zu beantragen. Weiterhin fehle es Peter an der persönlichen Eignung (keine Erfahrung im Versicherungsgeschäft) sowie die Rechtsform des Unternehmens sei nicht zulässig. Der Betrieb einer Versicherung als Personengesellschaft sei nicht zulässig. Allerding schränkt Herr Gohr ein, dass er das nicht abschließend entscheide könne, da in der BaFin andere Referate für die Erteilung der Genehmigungen zuständig seien. Er selbst hätte Peter jedenfalls keine gegeben. Abschließend weist er noch auf die bilanzrechtlichen Vorschriften hin, die bei der NDGK auch nicht eingehalten wurden. Peter ergänzt, dass auch eine Mindesteinlage erforderlich gewesen wäre.

Der Richter kommt jetzt wieder auf die Organisationsstruktur der NDGK zu sprechen. Diese sei noch nicht gerichtlich festgestellt worden. Er will die Sicht von Herrn Gohr wissen, welche Organisation und welche handelnden Personen ihm bekannt seien. Herr Gohr erläutert, dass die NDGK juristisch schwer zu fassen sei. Offiziell wären die NDGK und der Gesundheitsfond als Vertragspartner aufgetreten. Als handelnde Person sei ihm vor allem Michaela K bekannt, die Verwaltungsaufgaben erledigt habe. Die Korrespondenz der BaFin aber wurde mit Peter geführt und dieser habe sich auch als Entscheidungsträger präsentiert. So hätte Peter mal der Bundesbank mitgeteilt, dass seine Vereinsmitglieder nicht die nötige Reife hätten und er daher alle Entscheidungen alleine treffen müsse. Peter hackt nach, ob er dies gesagt oder geschrieben hätte. Den Richter interessiert dies nicht weiter, da es sich ja wohl um eine Äußerung im Rahmen des Bankverfahrens gehandelt habe.

Herr Gohr blättert in den mitgebrachten Akten und findet weitere Belege für seine Aussage. Am 11.6.2009 hätte die BaFin ein Auskunftsersuchen an NeuDeutschland und Peter gerichtet. In einem Vermerk von Herrn Mitschke findet sich der Hinweis, dass Peter laut eigener Aussage ein Vetorecht bei allen Entscheidungen zustehe, da die Mitglieder des Ganzheitliche Wege eV die Hintergründe der Vereinsarbeit nicht kennen würden. Auf Nachfrage des Richters erläutert der Zeuge weiter, dass er sich der Ansicht seines Vorgängers angeschlossen habe. Er sei der Ansicht, dass Peter der einzige sei, der Entscheidungen getroffen habe. Der Richter ist nicht zufrieden, um Peter nach § 140 VAG fassen zu können, müsse er das Rechtskonstrukt der NDGK kennen. Herr Gohr erläutert, dass er die NDGK als nicht eingetragenen Verein betrachtet habe. Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften hätte er den Störer zu ermitteln gehabt und dabei auf die Überleitung aus dem Vereinsrecht ins Gesellschaftsrecht, den § 54 BGB zurückgegriffen. Die einzelnen Handlungen seien Herrn Peter Fitzek jeweils persönlich untersagt worden. Dabei wurde jedes Mal erneut über das sinnvollste Vorgehen entschieden.

Der Richter erläutert, dass ein Anwalt ja auch erkennbar nicht für sich selbst handeln würde, dieser zeige aber seine Vertretereigenschaft an. Der Richter will wissen, ob der Zeuge Erkenntnisse über die Einbindung des Königs in die NDGK habe, dem Gericht läge eine Zeugenaussage vor, dass Peter kein Mitglied der NDGK gewesen sei. Er möchte wissen, ob Herrn Gohr Tatsachen bekannt seien über die Mitgliedschaft in der NDGK. Herr Gohr erläutert, dass er durch eine Gesamtwürdigung der Umstände zu seiner Erkenntnis gekommen sei und diese auch für zutreffend erachte. Der Richter bleibt skeptisch. Herr Gohr holt weiter aus. Peter hätte zunächst den Gesundheitsfond und dann die NDGK betrieben. Nach Verwaltungsrecht hätte Peter die NDGK geleitet und gegen ihn persönlich sei daher auch das Zwangsgeld festgesetzt worden, (35.000 EUR am 26.8.2011) weil er keine Auskünfte bezüglich der von ihm vorgenommenen Abwicklungshandlungen erteilt habe. Darauf habe es eine Antwort von der NDGK gegeben, dass Peter in die Schweiz verzogen sei und daher die Anordnung nicht zugegangen sei. Das Schreiben der NDGK hätte keinen Namen getragen aber die Unterschrift sah wohl aus wie die von Michaela. Der Richter fasst zusammen, dass es hier doch wohl nur um Fragen der Zustellung gegangen sei, die NDGK hätte geschrieben, dass Herr Fitzek nicht da sei und die BaFin hätte geantwortet, dass es darauf nicht ankäme.

Herr Gohr legt nach mit einem Schreiben vom 6.9.2011 mit der Bitte um aufsichtliche Stellungnahme von Fitzek an Mitschke. Auch hier sei Peter wieder als Chef der NDGK aufgetreten. Weiterhin verweist der Zeuge auf das Stuhlkreisvideo, in dem Peter den Anwesenden erläutert, dass er allein die Entscheidungen treffen würde und daher sei auch er allein verantwortlich (Genau, deswegen versucht er in dem Gerichtsverfahren ja auch ständig andere Leute mit reinzuziehen. Weil es legal ist und er allein die Verantwortung trägt). Für den Richter ergibt sich aus dem Video aber nicht, dass es da um die NDGK gegangen ist (Hier hätte ja mal die Staatsanwältin einen Beweisantrag zur Inaugenscheinnahme stellen können). Zeuge Gohr bleibt dabei, dass Peter für ihn der Entscheidungsträger ist.

Der Richter erläutert nun etwas genervt, dass er einen Strafprozess zu führen habe und Beweismittel für Tatsachen dafür benötige. Die rechtliche Würdigung würde er dann schon selbst machen. Mit Blick zur Anklagebank erläutert der Richter weiter, dass er in diesem Prozess nicht bewerten würde, ob die rechtliche Würdigung von Herrn Gohr richtig oder falsch sei, das sei Sache der Verwaltungsgerichte. Weiter führt er aus, dass die Bestandskraft auch einen fehlerhaften Verwaltungsakt heilen könne, außer wenn dieser nichtig sei. Bei der Vielzahl der Rechtskonstrukte im Imperium Fitzek sei nicht beweiskräftig feststellbar, ob im Video von der NDGK die Rede sei. Aus einer Handlungsbefugnis für die Bank ergäbe sich noch nicht eine solche für die NDGK. Er brauche Tatsachen.

Herr Gohr startet einen letzten Versuch mit der Aussage von Peter „Ich bin leider der Einzige bei uns der die komplexen Dinge leiten kann“, gibt aber zu, dass es sich auch hier nur um ein Indiz handle. Er führt noch ein Schreiben von Peter an die DRV Bund an, wo es um die Bestätigung von Rechtsansprüchen ging, aber das betraf wohl noch den Gesundheitsfond. Dann fällt Herrn Gohr noch ein Brief ein, in dem sich Peter recht robust gegen vermeintliche Drohungen der BaFin gewendet hat. Auf Nachfrage des Richters muss der Zeuge aber einräumen, dass der ursprüngliche Drohbrief an Peter direkt adressiert war. Für den Richter ist es daher nicht verwunderlich, dass Peter selbst geantwortet hat, verbunden mit einer weiteren Bemerkung, dass solch rechtlicher Stoff die Presse wohl langweilen würde.

Der Richter hat jetzt richtig schlechte Laune. Er fängt an mit Herrn Gohr zu diskutieren, ob der ADAC ein Versicherungsgeschäft betreiben würde. Herr Gohr bestätigt dies, verweist aber auf entsprechende Tochtergesellschaften für Krankenversicherung, Rücktransport aus dem Ausland etc. Der Richter meint aber das Pannenhilfe-Geschäft und verweist auf ein Gutachten von Prof. Dudenhöfer dazu. Der ADAC habe immerhin 19 Mio. Mitglieder und Peters „Verein“ nur 190. Dann rüffelt er den Zeugen noch für die Äußerung „Herr Fitzek sie wissen das besser als ich“ in Bezug auf die rechtlichen Verzahnungen von NeuDeutschland und NDGK im ersten Verfahren. Der Richter meint, so eine Äußerung stehe dem Zeugen nicht zu.

Peter wittert wieder eine Gelegenheit und fragt den Zeugen, ob er denn noch unvoreingenommen sei. Der Richter weist aber darauf hin, dass nur Richter und Gutachter unvoreingenommen sein müssen, Zeugen nicht. Peter hakt nach bei seinem Lieblingsthema Unterschrift. Er will vom Zeugen wissen, wer alles wie bei der BaFin daran beteiligt ist. Der Zeuge erklärt, dass er einen Entscheidungsvorschlag fertigen würde, dieser würde dann Mitgezeichnet werden durch den Referatsleiter, den Leiter des Grundsatzreferats und den Abteilungsleiter. Dann würde der Zeuge die Schlusszeichnung mit Paraphe vornehmen und den Brief ins Schreibbüro geben. Dort würde der Verwaltungsakt ausgefertigt werden und Peter eine beglaubigte Abschrift erhalten (kein Wunder, dass das immer ewig dauert, bis die BaFin mal reagiert).

Peter fasst das nochmal in eigenen Worten zusammen „Sie schlagen also vor, der Referatsleiter Grundsatzfragen und der Abteilungsleiter sagen ok, sie selbst unterschreiben nur mit Paraphe, interessant, und dann erstellt die Tarifbeschäftigte eine beglaubigte Abschrift?“ Richter bremst den König wieder ein bei seinen Abschweifungen in Grundsätzliches, worauf dieser dann keine weiteren Fragen hat.

Die Staatsanwältin hat aber noch eine Frage. Sie will wissen, ob die Kündigungen wirklich so problemlos waren wie es Herr Kubusch geschildert hat, dass 80%  der Verträge bereits umgestellt waren, ob der Zeuge das auch so sehe. Dieser erläutert, dass im Rahmen des Abwicklungsverfahrens dem Zopf der Betrieb der NDGK untersagt werden sollte. Dieser hat jedoch versprochen nicht weiter zu machen, daher  hätte es keine Untersagungsverfügung gegeben sondern nur die Anordnung der Abwicklung. Peter sollte  Auskünfte über die bestehenden Verträge erteilen, dies hat er aber nicht getan. Daher wurde zunächst mit Bescheid vom 26.8.2011 ein Zwangsgeld festgesetzt. Die fehlenden Auskünfte waren dann auch der Grund für die Bestellung des Abwicklers. Der Abwickler habe dann festgestellt, dass die Abwicklung bereits begonnen wurde. Dabei sei allerding die gesetzte Frist überschritten worden. Aus Sicht des Zeugen gäbe es daher  keinen Grund von einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu sprechen.

Die Staatsanwältin erfragt als nächstes die Ansicht der BaFin über die Zulässigkeit der Verträge auf die umgestellt wurde. Laut Herrn Gohr war in den umgestellten Verträgen der Passus „ein Rechtsanspruch besteht nicht“ enthalten. Die irreführende Werbung sollte wettbewerbsrechtlich verfolgt werden, das sei nicht Sache der BaFin gewesen. Die Staatsanwältin fragt nach dem gegenwärtigen Stand. Laut Herrn Gohr ist die NDGK abgewickelt, allerdings wurde 2013 die Werbung noch einem umgestellt, daher war erneut zu prüfen. Nach Kenntnis des Zeugen gebe es aus dieser Zeit keine erlaubnispflichtigen Verträge mehr. Neu abgeschlossene Verträge der NDGK seien aus Sicht des Zeugen nicht mehr aufsichtspflichtig gewesen.

Der Richter schaltet sich ein und macht eine scherzhafte Bemerkung über „Einspruch – Stattgegeben, wie es in US-Gerichtsserien vorkäme. Er will vom Zeugen wissen, welche Tatsachen dieser vorweisen könne, dass die Umstellung der Werbung im Jahr 2013 durch den Imperator selbst erfolgt sei. Der Zeuge führt dazu aus, dass die Webseite ndgk.de auf Peter angemeldet gewesen sei.  Der Richter macht noch einmal klar, dass er Tatsachen für „Herr Fitzek war es“ braucht und nicht „sie meinen“. Der Anmelder der Webseite sei für Haftungsfragen relevant, dies kann aber kein Beleg für strafrechtlich relevantes Handeln sein. Weiter führ der Richter aus, dass Herr Fitzek sich zwar in dem Verfahren als „omnipotent“ (dazu würde ich gerne mal die Staatsflottte als Zeugin hören) erwiesen habe, aber erklärtermaßen sich in technischen Dingen nicht auskennen würde. Ein Beweis des Gegenteils sei nur durch Kenntnis über das Handeln des Angeklagten möglich. Herr Gohr führt noch mal eine Äußerung gegenüber dem Abwickler Oppermann in Feld und der Richter erwidert, dass dies vielleicht für Haftungsfragen ausreichend sei ab er nicht für strafrechtliche Verantwortlichkeiten. Er habe es nun einmal mit dem Strafrecht zu tun.

Darauf Zeuge Gohr: „Ich beneide Sie nicht darum.“ Antwort des Richters
Antwort des Richters: „Ich habe noch keinen gefunden der dies tut.“

Die Staatsanwältin kommt jetzt noch einmal auf ihre Ursprungsfrage nach dem gegenwärtigen Stand zurück. Der Zeuge gibt an, dass die Webseite der NDGK durch den erneut eingesetzten Abwickler abgeschaltet wurde, alle Unterlagen wurden mitgenommen und derzeit laufe die Prüfung der bestehenden Verträge auf Erlaubnispflicht. Für die vorhergehende Abwicklung hätte Peter einen Gebührenbescheid bekommen und dieser sei inzwischen bestandskräftig. Nachfolgend wir noch über ein Gutachten gesprochen, aus dem sich ergibt, dass die NDGK Leistungen im Sinne einer „anderweitigen Absicherung“ gewähren würde. Herr Gohr hält Peter für den Urheber dieses Gutachtens, dieser verweist aber auf einen ehemaligen Richter. Wieder wird diskutiert, ob es möglich sei, eine Absicherung im Sinne des SGB zu bieten und gleichzeitig zu verhindern, dass die BaFin dies für ein Versicherungsgeschäft hält.

Der Richter möchte nun wissen, wie hoch die Gebühren für eine Genehmigung gewesen wäre, falls diese beantragt worden wäre. Der Zeuge hat „zufälligerweise“ die Kostenordnung der BaFin dabei. Richter lobt dies, da der Richter sich die Frage doch erst einen Abend vorher überlegt hatte. Die Staatsanwältin erklärt aber, dass sie den Zeugen entsprechend vorbereitet hätte (Na also, geht doch). Herr Gohr gibt an, dass sich die Kosten einer Erstgenehmigung auf etwa 20.000 EUR belaufen würden. Hinzu kämen aber Folgekosten, da die BaFin vollständig von den beaufsichtigten Instituten finanziert sei. Peter wedelt an dieser Stelle mit einem Ausdruck von der BaFin Webseite, wo die Mittelherkunft der BaFin in einem Tortendiagramm dargestellt ist. Der Richter weiß zwar nicht was das bringen soll aber nimmt der Ausdruck als Anlage zum Protokoll. Der Zeuge führt weiter aus, dass sich die jährliche Umlage auf 0,24 % der eingenommen Gelder belaufen würde, mindestens aber 240 EUR betragen würde.

Kommentar des Richters bezogen auf die Vorbereitung des Zeugen durch die Staatsanwaltschaft: „Schön, dass die Frau Staatsanwältin auf die Schienenbeintritte reagiert hat.“

Peter setzt wieder zu einem Monolog zum Thema Hauptabrede, Nebenabrede, Anspruch auf rechtliches Gehör an. Kommentar des Richters: „Wir warten noch auf die Frage. Der Zeuge soll keine Rechtsauskunft geben.“ Darauf Peter: „Bin mit Herrn Gohr zufrieden.“

Der Richter hat aber noch eine Frage. Er will wissen, warum es zu der Durchsuchung im April 2013 kam. Herr Gohr erläutert, dass dies mit der Gründung des Königreichs zu tun hatte. Infolge dessen wurden wieder Versicherungs- und Bankgeschäfte betrieben, die NDGK als Sozialversicherung des Königreichs beworben. Aus dem vorhergehenden Verfahren war bekannt, dass mit Auskünften von Peter nicht zu rechnen wäre, daher wurde der Durchsuchungsbeschluss beantragt, bei der BaFin gäbe es für sowas ein eigenes zuständiges Referat. Der Richter liest aus der Beschlagnahmeliste vor: „… Geld, Silber, 500 Neue Deutsche Mark, Feingold …“ und will wissen auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck diese Beschlagnahme erfolgte. Herr Gohr weiß davon nichts, das VAG würde nur die Beschlagnahme von Unterlagen gestatten, daher sei wohl die Staatsanwaltschaft dafür zuständig.

Richter genervt: „Alles klar Frau Staatsanwältin.“

Peter hat jetzt doch noch eine Frage. Der Richter dazu: „… immer wenn ich mal Luft hole“ und würgt dann die Frage von Peter ab, da sie nicht zum Verfahren gehört. Peter setzt wieder zu einem Monolog an, dass er ja bei der Durchsuchung 2013 mit einem gefakten Haftbefehl konfrontiert wurde, verstummt aber, als er den Blick des Richters sieht. Er verabschiedet sich vom Zeugen mit den Worten: „Schöne Weihnachten Herr Gohr und im Januar freue ich mich über ihre Stellungnahme.“ Der Richter dazu trocken: „Sparen Sie sich diese Äußerungen.“

Der Richter kommt noch einmal auf das Thema Beschlagnahme/Pfändung von Vermögensgegenständen zu sprechen. Er hat so seine Probleme damit, die Neue Deutsche Mark als Geld anzusehen. Er sieht sich nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen, da die notwendigen Voraussetzungen fehlen würden und fordert eine Äußerung der Staatsanwältin dazu. Hier kommt Peter wieder mit der Geschichte, dass Dinge mitgenommen wurden, die nicht auf den Beschlagnahmelisten stehen, die Entscheidungen der BaFin wären nicht gerichtlich geprüft usw. Der Richter erläutert mit Engelsgeduld, dass im Verwaltungsverfahren die gerichtliche Prüfung hinten anstehe und er solle halt das zuständige Gericht bemühen. Peter besteht darauf, dass von ihm niemand geschädigt wurde: „Nennen Sie mir eine Person, die geschädigt wurde“ (fehlt nur noch, dass er mit dem Fuß aufstampft). Er kommt wieder mit einem Beweisantrag um die Ecke (Wir der Menschensohn des Horsts und der Erika usw) . Er will jetzt die Präsidenten der BaFin dazu befragen, ob Herr Mitschke überhaupt befugt war, Feststellungen zu treffen und ob Herr Gohr ausreichend mit dem Verfahren vertraut sei. Richter bemerkt dazu, dass er die Anträge erstmal sammeln will und dann bei Gelegenheit entscheidet (Das kenne ich auch von Richter D aus dem Prozess von Mario). Die Staatsanwältin beantragt die Zurückweisung des Beweisantrags.

Der Richter abschließend: „Entweder Frau König sitzt demnächst hier oder ich entscheide beim nächsten Termin.“

Peter macht noch einmal Mimimi bezüglich seines fehlenden Zugangs zu Laptop, Fachliteratur etc. und bittet den Richter darauf hinzuwirken, dass er seinen Laptop bekommt, Diskussion darüber, dass Gerät genau bezeichnet werden muss, Sicherstellungsprotokoll … Ich spare mir das mal an dieser Stelle, das Thema kam schon oft genug vor in meinen Berichten.

Der Richter zückt noch ein Urteil (vom 10.10.99 BGH 5 Str irgendwas/99) zum Thema Verfall. Danach sind bei dem verbotenen Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage das Erlangte nur die ersparten Aufwendungen für die Genehmigung, wenn die Anlage genehmigungsfähig ist. Im konkreten Fall ging es um eine Biogas-Anlage. Dem Verfall unterlagen nur die gesparten Genehmigungskosten von 20.000 EUR und nicht die Einspeiseentgelte aus dem Betrieb der Anlage von über 1 Mio. Die Staatsanwältin ergänzt: Die Betonung liegt hier auf genehmigungsfähig.“ Der Richter führt aus, dass der verfall keinen Strafzweck habe, es gehe lediglich um die Wiederherstellung der Rechtsordnung. Der Richter gibt dies zu bedenken und möchte zum Feierabend überleiten. Aber da hat der Imperator noch Einwände gegen.

Richter: „Was? Das entscheide ich.“

Peter möchte aber noch einen Beweisantrag loswerden. Der Richter bietet ihm an, ihm den Antrag schon einmal vorab zukommen zu lassen, dann könne er drüber nachdenken über Weihnachten und Peter kann den Antrag dann im nächsten Termin stellen.

Nächster Termin: 8.1.2015 10:15 Uhr Saal 121 Nach derzeitiger Planung Schlussvorträge und Urteil

Der Richter wendet abschließend noch einmal das Wort an mich. Ob ich denn inzwischen rausbekommen hätte, um was es in seinem anderen verfahren ginge. Ich hätte doch die Frage gestellt. Ich verneine und er ist so nett und erläutert es:

In dem Verfahren können sich wohl einige Zuschauer nicht benehmen, bleiben sitzen bei Eintritt des Gerichts, nehmen die Kopfbedeckungen nicht ab, reden dazwischen, würden das Sicherheitspersonal anpöbeln usw. Der Anwalt kommt wohl aus meiner Heimatstadt und ist auch auf Krawall gebürstet, führt zum Beispiel Diskussionen über den Stromanschluss für seinen Laptop oder darüber, ob die Polizisten mit oder ohne Waffen in das Gerichtsgebäude dürfen. Da fände er das Verfahren hier mit dem König doch viel angenehmer.

In diesem Sinne wünsche ich allen Mitlesern, insbesondere den Verfahrensbeteiligten ein geruhsames Weihnachtsfest. Ich habe meine Berichtspflichten noch pünktlich vor der sonnenstaatländlichen Betriebspause erfüllt und kann mich jetzt mit ganzer Kraft meiner Hausarbeit im Schuldrecht widmen.

In diesem Sinne Frohes Fest und bis nächstes Jahr.


Offline Ferkel

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #182 am: 23. Dezember 2014, 18:59:07 »
Zitat
Er verabschiedet sich vom Zeugen mit den Worten: „Schöne Weihnachten Herr Gohr und im Januar freue ich mich über ihre Stellungnahme.“ Der Richter dazu trocken: „Sparen Sie sich diese Äußerungen.“

Was war daran schlimm?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline hair mess

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #183 am: 23. Dezember 2014, 19:49:38 »
Geschädigt hat er zumindest die Versicherungen denen in der Zeit der Anmeldung in Peters Pseudokasse die Beiträge entgingen und wohin die ehemals bei Peter Unversicherten jetzt nach der Gesetzänderung wieder unterkriechen können.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Wittenberger

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Re: Prozessbericht 18.12.14 AG Dessau Teil 2
« Antwort #184 am: 23. Dezember 2014, 20:01:17 »
Der Richter wendet abschließend noch einmal das Wort an mich. Ob ich denn inzwischen rausbekommen hätte, um was es in seinem anderen verfahren ginge. Ich hätte doch die Frage gestellt. Ich verneine und er ist so nett und erläutert es:

Hättest Du mal was gesagt ...

Das ist ein Nebenprozess im Kontext Oury Jalloh: Der Herr kam unter bis heute nicht völlig klaren Umständen zu Tode: https://de.wikipedia.org/wiki/Oury_Jalloh Da der Herr andere Hautfarbe hatte, werden die Gründe der vorläufigen Festnahme den Gerüchten nach eher verharmlosend umschrieben. Die Proteste haben Ritualcharakter, die Fronten sind völlig verhärtet. Der Inhalt des Nebenprozesses wird hier beschrieben: http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/x,20640938,29176180.html
 

Offline Wittenberger

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Re: Prozessbericht 18.12.14 AG Dessau Teil 2
« Antwort #185 am: 23. Dezember 2014, 20:06:42 »
Er habe es nun einmal mit dem Strafrecht zu tun.
Darauf Zeuge Gohr: „Ich beneide Sie nicht darum.“ Antwort des Richters
Antwort des Richters: „Ich habe noch keinen gefunden der dies tut.“

Und jeder der Deine Berichte intensiver las (danke dafür!) merkt, warum Behörden solche Themen mit eher spitzen Fingern anfassen. Das geht ja nicht nur dem Richter so. Und anschließend wissen alle viel besser, wie es denn nun richtig gewesen wäre.
 

Müllmann

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #186 am: 23. Dezember 2014, 20:12:23 »
Zitat
Er verabschiedet sich vom Zeugen mit den Worten: „Schöne Weihnachten Herr Gohr und im Januar freue ich mich über ihre Stellungnahme.“ Der Richter dazu trocken: „Sparen Sie sich diese Äußerungen.“

Was war daran schlimm?

Gehört nicht zum Prozess und an der Stimmung und Körpersprache zwischen den beiden war durchaus festzustellen, dass es nicht so gemeint war wie es gesagt wurde.

Der Richter wendet abschließend noch einmal das Wort an mich. Ob ich denn inzwischen rausbekommen hätte, um was es in seinem anderen verfahren ginge. Ich hätte doch die Frage gestellt. Ich verneine und er ist so nett und erläutert es:

Hättest Du mal was gesagt ...

Das ist ein Nebenprozess im Kontext Oury Jalloh: Der Herr kam unter bis heute nicht völlig klaren Umständen zu Tode: https://de.wikipedia.org/wiki/Oury_Jalloh Da der Herr andere Hautfarbe hatte, werden die Gründe der vorläufigen Festnahme den Gerüchten nach eher verharmlosend umschrieben. Die Proteste haben Ritualcharakter, die Fronten sind völlig verhärtet. Der Inhalt des Nebenprozesses wird hier beschrieben: http://www.mz-web.de/dessau-rosslau/x,20640938,29176180.html


Hab ich doch, siehe http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,1122.msg30291.html#msg30291

Zitat
Der Richter erklärt nochmal die prozessualen Spielregeln, insbesondere wer wann reden darf und dass die Reichsbank nicht Verfahrensgegenstand ist. Er fragt, ob Peter sich dran halten wird, dieser sagt zu. Kommentar des Richters „Gestern hab ich da anderes erlebt.“ Es wird im Laufe des Tages noch öfters zur Sprache kommen, dass der Richter R in einem Parallelverfahren wohl einen ähnlichen Patienten wie Schellen-Piet an der Backe hat. Vielleicht können die örtlichen Informanten mal rauskriegen, worum es geht.

Aber der von Dir angegebene Prozess dürfte es sein. Der Artikel in der MZ passt zu den Erzählungen vom Richter. Na da hat er ja wirklich voll in die braune Masse gelangt.
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 20:22:24 von Müllmann »
 

Offline Sandmännchen

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #187 am: 23. Dezember 2014, 20:27:11 »
Im Sinne von Occams Rasiermesser ziehe ich bei Fitzek noch immer die Hypothese "dumm und dran glaubend" vor "böse und abzockend" vor, solange ich dumm nicht definitiv ausgeschlossen habe. Eine Mischung ist freilich auch möglich.

Geht es Euch wie mir, wenn ihr in einer Buchhandlung seid? Überall diese Fitzek-Bücher, da kriegt man ja Paraonia.  :-\
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Müllmann

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #188 am: 23. Dezember 2014, 20:31:59 »
Geht es Euch wie mir, wenn ihr in einer Buchhandlung seid? Überall diese Fitzek-Bücher, da kriegt man ja Paraonia.  :-\

Hab schon überlegt, ob ich mir eines zu Weihnachten gönnen soll. Und für die Spaßbremsen unter den Mitlesern, es geht nicht um Peter Fitzek sondern um Sebastian Fitzek

http://www.amazon.de/Sebastian-Fitzek/e/B001JSF77S/ref=sr_ntt_srch_lnk_1?qid=1419363073&sr=8-1
 

Offline hair mess

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #189 am: 23. Dezember 2014, 20:36:28 »
Im Sinne von Occams Rasiermesser ziehe ich bei Fitzek noch immer die Hypothese "dumm und dran glaubend" vor "böse und abzockend" vor, solange ich dumm nicht definitiv ausgeschlossen habe. Eine Mischung ist freilich auch möglich.

Geht es Euch wie mir, wenn ihr in einer Buchhandlung seid? Überall diese Fitzek-Bücher, da kriegt man ja Paraonia.  :-\
Dummdreist ist wohl der passende Begriff.
Und mancher dummdreiste wird mal dran glauben.
Doch trau ich es mir kaum in Raum zu stellen: Ob diesmal schon?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline DinoVolare

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #190 am: 23. Dezember 2014, 20:44:12 »
@Müllmann:  Zwischendurch noch mal eben eingeschoben: Danke für den zweiten Teil des Prozessberichts.
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 

Offline Wittenberger

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #191 am: 23. Dezember 2014, 21:15:44 »
Hab ich doch, siehe http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,1122.msg30291.html#msg30291
...
Aber der von Dir angegebene Prozess dürfte es sein. Der Artikel in der MZ passt zu den Erzählungen vom Richter. Na da hat er ja wirklich voll in die braune Masse gelangt.

Es tut mir leid, ich habe das in dem riesigen Artikel nicht für voll genommen.

Das Problem in der anderen Abteilung ist kurz gefasst, dass immer wieder Wiederaufnahmeverfahren (oder wie das heißt) zum Tode des Herrn Jalloh stattfinden und dort alles kommt, was politisch eine Meinung hat: Das Milieu in dem Herr Jalloh offenbar verkehrte, Opferverbände, Flüchtlingsverbände, Asylverbände. Einige von denen haben ein ähnlich klares Weltbild wie die hier diskutierten Gruppen: Mord, Systemschweine, Nazis, Systempresse, Lügenpresse usw. Das eskaliert dann ab und an.

Die Folge sind Strafanzeigen: Jeder zeigt jeden an. Einer dieser Folgeprozesse findet gerade statt - um den ging es dem Richter. Nun wird auch verständlich, warum der Richter die Sicherheitsvorkehrungen nach dem Wort des Herrn Fitzek herunterfuhr: Der kennt ganz andere Kaliber.
 

Offline physik durch wollen

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #192 am: 23. Dezember 2014, 21:17:32 »
(...) Occams Rasiermesser(...)
Aha ein Konstruktivist!
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 

Müllmann

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #193 am: 23. Dezember 2014, 21:23:39 »
Nun wird auch verständlich, warum der Richter die Sicherheitsvorkehrungen nach dem Wort des Herrn Fitzek herunterfuhr: Der kennt ganz andere Kaliber.

Laut Richter ist nicht er sondern der Amtsgerichtspräsident für die Bestimmung der Sicherheitsvorkehrungen zuständig. Der Richter meinte nur, dass er sich sinnvollere Verwendung für die Steuergelder vorstellen könnte.
 

Offline Wittenberger

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Re: 4. Prozesstag AG Dessau 18.12.2014
« Antwort #194 am: 23. Dezember 2014, 21:43:21 »
Nun wird auch verständlich, warum der Richter die Sicherheitsvorkehrungen nach dem Wort des Herrn Fitzek herunterfuhr: Der kennt ganz andere Kaliber.

Laut Richter ist nicht er sondern der Amtsgerichtspräsident für die Bestimmung der Sicherheitsvorkehrungen zuständig. Der Richter meinte nur, dass er sich sinnvollere Verwendung für die Steuergelder vorstellen könnte.

Ich weiß nicht ... Herr Fitzek wollte einmal einen Richter festnehmen, dann eine städtische Beamtin, im aktuellen Prozess erkannte er das Gericht zunächst nicht an und ging. Ich denke schon, dass bis zu seinem Wort der Aufwand gerechtfertigt war. Und wenn ich nun von dem kleinen dicken Herrn "ich bin Türke" lese, dann denke ich, dass uns der Rechtsstaat so viel wert sein sollte, dass anschließend alle gesund nach Hause gehen können.