Naidoo macht wieder von sich Reden.
Große Posse um einen Bußgeldbescheid, zwar ohne Mensch- Person, aber mit mehrfach gescheiterten Zustellversuche. Die sächsische Justiz sucht den Superstar:
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Der Künstler, Sohn der Stadt Mannheim und ohne Frage einer der besten des Landes, ist derzeit Juror in Dieter Bohlens Talente-Show. Für die Dresdner Vollstrecker war er jedoch fast ein Jahr lang nicht erreichbar. Naidoo wurde am 1. Juli 2017 in Dresden geblitzt. Das muss unmittelbar nach dem Konzert der Söhne Mannheims in der Jungen Garde gewesen sein. Angeblich schwebte er in seinem Bentley kurz nach 22 Uhr mit mehr als 70 Sachen stadtauswärts die Dohnaer Straße entlang - und wurde von einem stationären Blitzer fotografiert. Laut Bußgeldkatalog waren für den Fahrer daher zunächst ein Punkt und 80 Euro vorgesehen, nach Abzug aller Toleranzen sei er noch immer 23 Stundenkilometer zu schnell unterwegs gewesen. Das Foto lässt kein Zweifel zu, es zeigt den prominenten Barden.
Doch, und nun beginnt der Ärger, so gut der Sänger auch erkennbar ist, so schwer war er für die Bußgeldjäger erreichbar. Das ist der Grund, warum erst am Freitag der Knöllchen-Prozess gegen Naidoo vor dem Amtsgericht Dresden begonnen hat, eineindreiviertel Jahre nach dem Open-Air-Konzert. Naidoo akzeptiert das Bußgeld nicht. Weil er jedoch eingeräumt hatte, dass er am Steuer gesessen hatte, brauchte er nicht persönlich nach Dresden zu reisen. Der 47-Jährige schickte seine beiden Verteidiger, und die, das war schnell erkennbar, haben offensichtlich einige Erfahrung, ihren bekannten Mandanten aus brenzligen Situationen herauszuboxen.
Richterin Annegret Lissel ist in Naidoos' Verfahren besonders sachlich vorgegangen und berichtete zunächst die Genese, warum es so lange gedauert hatte, Herrn Xavier Kurt Naidoo mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu behelligen. Schon die Möglichkeit, ihm im August zur Sache anzuhören schlug fehl, weil die Einladung nicht zugestellt werden konnte. Der erste Bescheid, vom 6. September 2017, kam nach einer Woche ungeöffnet zurück an die Verwaltungsbehörde - mit dem Vermerk "Adressat nicht zu ermitteln" der Deutschen Post.
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Xavier Naidoo hinterlässt bei seinem Dresden-Auftritt im Jahr 2017 nicht nur bei den Fans einen bleibenden Eindruck. Auch die Justiz beschäftigt sich mit dem Sänger.
Dann erkundigten sich die Dresdner Knöllchenjäger erstmals beim Bürgerdienst der Stadt Mannheim nach ihrem prominenten Sohn und erfuhren, dass Naidoo seine Wohnanschrit in den Meldedaten hat sperren lassen. So weit, so normal und nachvollziehbar. Aber warum nimmt er dann seine Post nicht entgegen? Diese Frage drängt sich auf, spielte aber im weiteren Verlauf des Prozesses keine Rolle. Wieder wurde zugestellt, wieder kam das Schreiben zurück. Der Mann sei dort nicht mehr wohnhaft. Es folgte eine Aufenthaltsermittlung. Inzwischen war es Mitte Dezember 2017. Neue Adressabfrage in Mannheim, neue Übermittlung der Adresse, die immer noch dieselbe war wie anfangs.
Im Januar 2018 stellte die Landeshauptstadt Dresden Naidoo wieder einen Bußgeldbescheid zu. Inzwischen betrug die Geldbuße 130 Euro, weil bekannt geworden war, dass der Sänger als Autofahrer nach Auskunft seines "Fahreignungsregisters" bereits mehrfach die Regeln gebrochen haben soll. Doch auch dieser Bescheid entpuppte sich als echte Herausforderung für den Zusteller der Deutschen Post. Dreimal stand er vor Naidoos Wohnhaus, dreimal war der Weg umsonst. Beim dritten Besuch notierte er: "29. Januar 2018 - Empfänger unbekannt verzogen". Wobei zu sagen ist, dass der Begriff "Empfänger" eine der Sache nach maßlose Übertreibung darstellt.
Nanu, hat sich der Sänger schon wieder verkrümelt? Auf dem Umschlag war weiterhin notiert worden, dass Post Naidoo über eine "co/"-Zustellung an eine Person mit einem Doppelnamen, der im Gerichtsverfahren nicht genannt wurde, erreichen würde. Man ahnt, was nun passierte. Natürlich gelang auch das nicht, um den schnellen Sänger über sein Knöllchen zu informieren.
Nun wurde das Mannheimer Einwohnermeldeamt ein zweites Mal zur Aufenthaltsermittlung beauftragt. Interessant ist, dass die Stadt auch einen Testbrief an ihren bekannten Sohn geschickt hatte, der ganz offensichtlich ohne Probleme angekommen ist. Warum dann also nicht auch die Behördenpost aus Sachsen?
Mitte Mai 2018 wurde der Bescheid an Xavier "öffentlich zugestellt" - das heißt, er wurde im Dresdner Rathaus bis Anfang Juni für jeden einsehbar ausgehängt. Komischerweise soll ausgerechnet dieser Schritt erfolgreich gewesen sein. Denn Nadoo reagierte auf den nun dritten Bußgeldbescheid vom 16. Mai 2018. Am letzten Tag der Einspruchsfrist erreichte das Fax die Bußgeldbehörde.
Bei der Ladung zu diesem Einspruchsverfahren hatte nun auch das Amtsgericht Dresden wieder Probleme, Naidoo zu erreichen. Die Ladung übernahm im Februar die Mannheimer Polizei. Nach Wochen teilte die mit: "Am 25. März kam endlich eine Frau ins Revier, die beauftragt sei, Zustellungen an Naidoo entgegenzunehmen". Das Rätselraten ging weiter. Der Name der Frau könnte zu dem Doppelnamen der co/-Adresse passen, wurde aber anders geschrieben.
Das war der Verlauf, wie ihn die Richterin berichtete. Die beiden Verteidiger widersprachen mehrfach den Maßnahmen der Behörde. Sie fordern das Verfahren zu beenden, weil der Verstoß aus ihrer Sicht verjährt sei. Eine "öffentliche Zustellung", kritisierten sie, sei lediglich das allerletzte Mittel, um einen Beschuldigten zu erreichen. Die Behörde hätte auch andere Schritte, die keine öffentliche Auswirkung mit sich brächten, gehabt, wie etwa die Hilfe der Polizei.
Im Anschluss daran folgten die obligatorischen Anträge zur Überprüfung des Messgeräts, der Eichprotokolle und so weiter. Die Richterin war daher gezwungen, einen Sachverständigen mit der Überprüfung der Messung zu beauftragen. Der Prozess wird am Donnerstag, 25. April fortgesetzt. Naidoo braucht auch dann nicht zu erscheinen. Seine beiden Verteidiger werden es wohl tun, es steht viel auf dem Spiel.
Zwar müssten die alten Verkehrsrüpeleien Naidoos, die zum erhöhten Bußgeld geführt hatten, inzwischen gelöscht sein. Aktuelle gibt es einen neuen Eintrag in seinem Fahreignungsregister: Im April 2017 wurde er geblitzt, weil er 25 Sachen zu schnell war. Dafür gab es einen Punkt. Bislang scheint nur so viel klar zu sein. Was immer Naidoo mit diesem Prozess erreichen will, es geht eher nicht um seinen Führerschein.