"PIF" hat keinerlei militärische Erfahrung, er diente in keiner NVA-Einheit, auch nicht beim MfS oder MdI...! Wir waren darüber sehr verwundert,
er leistete keinen Wehrdienst wie alle seine männl. Mitschüler. Einige davon als Zeit.-u. Berufssoldaten in der NVA.
Das ist zunächst einmal lediglich eine Behauptung. Und sie ist zu hinterfragen: Ich habe aus mehreren Gründen deutliche Zweifel. Insbesondere erschließen sich Fitzeks Karatekenntnisse dann nicht mehr: In der DDR war das nicht in Vereinen erlernbar. Da er aber gemeinsam mit Herrn R. recht früh die Kampfkunstschule gründete, muss er diese Kenntnisse schon in DDR-Zeit erworben haben.
Allgemein zum Wehrdienst in der DDR:
Es ist nicht richtig, dass Wehpflichtige "vergessen wurden", dem muss deutlich widersprochen werden. Die jährliche Musterung hat mit Sicherheit niemanden vergessen: Einerseits funktionierte der Weg der Daten von den Pass- und Meldeämtern der DVP, andererseits wurde öffentliche darauf aufmerksam gemacht, dass eine Nichtmeldung (auch ohne EInladung) eine Ordnungswidrigkeit ist. Die DDR hatte zu jeder Zeit erhebliche Probleme, den Sollbestand der NVA und der VPB aufzufüllen. Dies betraf besonders die Freiwilligen, also die Berufssoldaten und die Soldaten auf Zeit (3 Jahre, Volksmarine 4 Jahre), aber auch größere Bereiche der allgemeinen Wehrpflicht. Dort die Bereiche mit Sicherheitsanforderungen (Grenztruppen, Raketentruppen usw) sowie mit körperlichen Anforderugen (Körpergröße) und gesundheitlicher Einstufung.
Die führte ab dem Ende der 70er Jahre dazu, dass gesundheitlich stärker Eingeschränkte durchaus zum Wehrdienst einberufen wurden. Ein Vergleich mit den Tauglichkeitsstufen der Bundeswehr ist unmöglich: Plattfüsse oder Rückenprobleme führten nicht zur Ausmusterung.
Von mehreren Schreibern ist etwas anderes gemeint:
Die Masse der männlichen Jugendlichen wurde nach dem Abschluss der Lehrausbildung bzw. dem Abitur "gezogen". Bekannt sind folgende Ausnahmen, die "Rückstellung" genannt wurden: "Abkohlen", also das Zurückziehen einer Längerverpflichtung, gesundheitliche Probleme, deren Behebung zu erwarten war, als Bestrafung für die Weigerung zu den Grenztruppen zu gehen, familiäre Probleme (Eheschließung mit Kleinkind), vereinzelt Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz und zum Schluss bestätigter Studienplatz im Ausland.
Vor dem Ende der DDR nahmen die wirtschaftlichen Probleme erheblich zu: Ganze Einheiten der NVA waren zeitweise "in die Produktion" abkommandiert. Dem begegnete man ab 1988 indem man die "Neun-Monats-Kinder" einführte: Künftige Studenten volkswirtschaftlich wichtiger Studienrichtungen kamen in den Genuss eines verkürzten Wehrdienstes.
Wehrersatzdienst:
Die praktisch gleichen soldatischen Dienste (Längerverpflichtung 3 Jahre) bei den kasernierten Truppen der VP (VP-Bereitschaften) sowie beim MfS (Wachregiment, Wachschutzeinheiten der Bezirke, vereinzelt andere Hauptabteilungen) wurden Wehrersatzdienst genannt.
Dienst ohne Waffe:
Bausoldaten hatten völlig regulären Wehrdienst, einziger Unterschied war, dass die Ausbildung an der Waffe unterblieb. Zunehmend wurden diese Soldaten auch in der Volkswirtschaft, teilweise unter fragwürdigen Bedingungen eingesetzt. Beispiele sind Prora (für Fährhafen Mukran) und Merseburg (für Buna und Leuna).
Komplettverweigerung:
Die Komplettverweigerung war (wie auch in der Bundesrepublik) strafbar. Typisches Strafmass waren etwa 2 Jahre, die Wehrpflicht entfiel durch die Strafe aber nicht. Ab etwa mitte der 80er Jahre wurde dieser Paragraf nicht mehr angewendet OHNE das das bekannt gemacht wurde. Nach der Wende war zu erfahren, dass diese Besonderheit in Kirchenkreisen in der Art von Geheimwissen bekannt war.
Zurück zu den genannten Beispielen "der wurde vergessen" (bitte nur DDR-Bezug): Fragt da mal genauer nach. Erste Frage wäre die nach der Erst-Musterung. Denn ich glaube nicht, dass irgend jemand bei der Erst-Musterung vergessen wurde. Die zweite Frage wäre dann die nach dem Grund für die Rückstellung. Um nichts anderes kann es sich bei dem "wurde vergessen" handeln.