Ist Peter halt nicht gewohnt, es mit richtigen Juristen und nicht mit Wald-und-Wiesen-Richtern zu tun zu haben.
Warum die vielen bisherigen Gerichte diesen ständigen Einwand mit der Staatlichkeit nicht einfach mal kurz und knapp beantwortet haben wie der BGH ist mir auch unverständlich.
Aber ist das nicht etwas überzogen? Auch ein Amtsrichter ist ein richtiger Richter, und ich schätze, die meisten haben hinreichend Erfahrung auch mit etwas sperrigen Persönlichkeiten und gute Wege, damit umzugehen. Bei Fitzek gab's schon extrem schlechte Vorarbeit von den vorgelagerten Behörden und der Staatsanwaltschaft.
Was unsere Kundschaft auszeichnet, ist die völlige Verweigerung, kombiniert mit der Überschätzung, alles zu wissen, im Recht zu sein und die Richter für Schlafschafe zu halten. Das kostet Zeit und Nerven, und dazu kommt der relative Optimismus, die Gerichte gerne Angeklagten gegenüber anbringen, der Überzeugungstätern gegenüber nicht angebracht ist.
Der BGH hat hier den Vorteil, dass er einfach mehr Kapazität für den einen Fall hat.
Zudem fehlt den Gerichten Handhabe gegen deren missbräuchliche Beschäftigung. Ellenlange Schreiben neben der Sache von einem Laien, der sich zum ersten Mal einem Gericht gegenübersieht, sind verständlich. Von Anwälten schon nicht mehr, und auch einem Fitzek muss man nicht gestatten, sich ständig zu wiederholen. Die USA hat hier Möglichkeiten entwickelt, dem wirksam entgegenzutreten, die auch die faire Prozessführung nicht beeinträchtigen. Darüber könnte man mal nachdenken, und dabei geht's nicht nur um unsere Kundschaft.