Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 110289 mal)

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #735 am: 24. Oktober 2024, 21:17:02 »
Die "liebe" Tanja ist kurz auf- und gleich wieder untergetaucht. Pleite, arbeits- und obdachlos, wer hätte das gedacht?
Aus Schaden wird man klug, Personen wie Tanja sind empört.

https://x.com/FlugschuleE/status/1849472184760058067

Offline Feiertag

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #736 am: 30. Januar 2025, 13:06:32 »
Wir haben zwar genug Coronazi-Deppen in Österreich, aber die 47-jährigen Deutschen mit abgebrannter Wohnung in Wien, die Freundschaften zu Küssel und Co. unterhalten, mehrfach vorbestraft sind und Journalisten bei Demos die Masken herunterreißen sind doch eher selten.

https://www.derstandard.at/story/3000000254990/prozess-um-sozialbetrug-gegen-traumatisierten-verschwoerungstheoretiker
Zitat
Prozess um Sozialbetrug gegen "traumatisierten" Verschwörungstheoretiker

Ein mehrfach vorbestrafter 47-Jähriger soll jahrelang Notstandshilfe kassiert haben, obwohl ihm Unterstützer 200.000 Euro geschenkt haben

Wien – "Ich war traumatisiert, ich bin erst jetzt wieder stabilisiert", entschuldigt sich der 47-jährige Herr M. vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Andreas Böhm. Er soll von 2019 bis 2024 ungerechtfertigt Notstandshilfe von über 50.000 Euro bezogen haben, wirft Staatsanwalt Florian Pöschl dem vorbestraften Arbeitslosen vor. Pikant an der Angelegenheit: M. war in dieser Zeit doch fit genug, um als Kritiker der Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie öffentlich zu agitieren und sich mit prominenten Rechtsextremen wie Gottfried Küssel und Martin Sellner zu treffen und als "freier Journalist" wüste Verschwörungstheorien zu verbreiten.
Spoiler
Zitat
Möglicherweise hat M. einen Grund, auf "das System" böse zu sein. Hat der Deutsche doch zwischen 2010 und 2022 fünf Vorstrafen gesammelt – wegen Körperverletzung, Betrugs, Diebstahls, schwerer Nötigung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Seit 2018 hat er Notstandshilfe bezogen, zumindest seit 2019 ohne Rechtsgrundlage. Denn seit damals soll er großzügige Spenden von Unterstützern erhalten haben, die durch Crowdfunding-Aktionen in sozialen Medien generiert wurden. Mit durchaus beachtlichem Erfolg: Gut 200.000 Euro sollen so steuerfrei an ihn geflossen sein.

Grundsätzlich bekennt der Angeklagte sich schuldig, macht aber eine Einschränkung: Eine Zahlung von 35.000 Euro sei "ein Darlehen" gewesen, um sich selbstständig zu machen. "Und? Haben Sie sich selbstständig gemacht?", fragt ihn der Vorsitzende. "Nein", gibt der Mann zu. Aus seiner Sicht sei aber ein Unglück entscheidend gewesen: Sein Wohnsitz sei in dieser Zeit bei einem Feuer zerstört worden. "Es hat mich vollkommen ausgehebelt, es kam dann noch Corona dazu."
Jährlicher Antrag auf Auszahlung

"Aber Sie wussten, dass Sie keine Gelder kassieren dürfen, wenn Sie anderwärtige Einkünfte haben?", versucht Böhm die subjektive Tatseite zu ergründen. "Jetzt weiß ich es, Herr Rat", weicht M. einer klaren Antwort aus. "Es war das gewohnte Prozedere", daher habe er jedes Jahr einen Antrag für die Auszahlung der Notstandshilfe eingereicht, sagt der Angeklagte, der nach eigenen Angaben 30.000 bis 40.000 Euro Schulden hat.

Beim Zeuginnenauftritt einer informierten Vertreterin des AMS lernt Staatsanwalt Pöschl noch etwas dazu. Er hat die Anklage nicht selbst verfasst, sondern vertritt nur die Anklagebehörde in diesem Verfahren. In der Anklage ist davon die Rede, dass M. "Notstands- und Überbrückungshilfe" ungerechtfertigt bezogen habe. "Nur zur Klarstellung: Was ist die Überbrückungshilfe?", fragt Pöschl also. Zu seiner Überraschung erfährt er, dass es Letztere nur für Beamte gibt, geldmäßig aber kein Unterschied zur Notstandshilfe besteht. Da der Angeklagte nicht im Staatsdienst tätig ist, modifiziert Pöschl also die Anklage und streicht den Überbrückungshilfe-Passus.

Verteidigerin Iris Augendoppler verweist auf das Geständnis ihres Mandanten und bittet um eine milde Strafe, die der Senat nach kurzer Beratung auch verhängt. M. wird rechtskräftig zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt, seine offene Vorstrafe wird nicht widerrufen. Die rechtswidrig erhaltenen 52.520,10 Euro werden für verfallen erklärt – falls das AMS sie nicht retour fordert, muss M. die Summe dem Gericht zahlen. (Anton Eames, Tim Kuthan, Michael Möseneder, 29.1.2025)
[close]

Böse Zungen behaupten es würde sich um diesen unangenehmen Zeitgenossen handeln  :innocent:
https://www.psiram.com/de/index.php/Manuel_Cornelius_Mittas

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #737 am: 4. März 2025, 07:25:25 »
Stoppt die Rechten hat dem Manuel auch einen Bericht gewidmet:
https://www.stopptdierechten.at/2025/02/04/manuel-der-rechtsschwurbelnde-betrueger/
don't buy american
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #738 am: 18. März 2025, 20:54:08 »
Verschwörungstheoretiker Rutter verklagt das "Profil" weil er nicht Verschwörungstheoretiker genannt werden will.
Das Gericht wiederum meint, rechtsextrem ist er auch.  :evil6:
Zitat
Urteil
Klage gegen profil wird zum Bumerang für Impfgegner Rutter
Ein rechtskräftiges Urteil bestätigt die profil-Berichterstattung: Es ist zulässig, den Corona-Leugner Martin Rutter als Verschwörungstheoretiker zu bezeichnen – er hatte sich gegen diese Zuschreibung gewehrt.

Impfgegner Martin Rutter ist mit einer Medienklage gegen profil gescheitert. Das Landesgericht für Strafsachen Wien wies seine Forderung nach einer Entschädigung ab. Das Urteil ist rechtskräftig, da Rutters Anwalt die Berufungsanmeldung zurückgezogen hat. profil wurde von Michael Borsky von der Kanzlei Ruggenthaler, Rest & Borsky vertreten.

Rutter hatte einen Artikel aus dem April 2024 beanstandet, in dem profil aufdeckte, dass mehrere von ihm gegründete Vereine „für Impfopfer“ eine Förderzusage vom Land Niederösterreich erhalten hatten – und zwar aus dem umstrittenen Corona-Fonds, der auf Betreiben der Landes-FPÖ eingerichtet worden war.

profil beschrieb Rutter damals so: „Neben medizinischem Nonsens teilt Rutter auch allerlei Verschwörungsmythen – er warnt etwa vor einer angeblichen Weltregierung mit der Weltgesundheitsorganisation WHO an der Spitze und prangert die üblichen Feindbilder – von EU bis George Soros – an.“

Wahrheitsbeweis gelungen

Rutter argumentierte vor Gericht, dass der Artikel ihm zu Unrecht die Verbreitung von Verschwörungsmythen unterstelle und ihm fälschlicherweise ein Fehlverhalten bei der Beantragung von Fördergeldern vorgeworfen werde. Das sah der Richter anders: Im Text von profil werde Rutter im Zusammenhang mit den Förderanträgen seiner Vereine „gar kein Fehlverhalten unterstellt“. Vielmehr werde es „als erstaunlich dargestellt, dass der Verein des Antragstellers trotz seiner extremen Positionen und Veröffentlichungen im Internet mit Steuergeldern gefördert werden soll“.

Was die Verbreitung von Verschwörungsmythen durch Rutter angeht, ist profil der Wahrheitsbeweis laut Urteil „gelungen“.

In anderen Worten: Rutters Klage ging nach hinten los. Man kann ihn nun ganz offiziell und gerichtlich bestätigt als Verschwörungstheoretiker bezeichnen.

Rechtsextrem


Aber nicht nur das: Rutter behauptete in seiner Klage auch, profil hätte ihn als „rechtsextrem“ bezeichnet. Tatsächlich kam dieser Begriff im Artikel aus dem April 2024 gar nicht vor. Dennoch wurde im Verfahren erörtert, ob man Rutter als „rechtsextrem“ bezeichnen könne. Die Antwort lautet: Man kann.

Das Land Niederösterreich sah Rutters Aktivitäten offenbar weniger kritisch als das Wiener Straflandesgericht. An fünf seiner Vereine wurden inzwischen 25.000 Euro an Förderungen ausbezahlt, das wurde vor zwei Wochen bekannt.

Mit der Förderung veranstaltete Rutter Informationsveranstaltungen in ganz Niederösterreich, um Betroffene von mutmaßlichen Impfschäden aufzuklären. Wobei das Wort „Desinformationsveranstaltungen“ treffender wäre. Denn in Wahrheit wurden dort knallharte Fake News verbreitet: Bei einem Event behauptete ein Mediziner auf offener Bühne unter dem Logo des Landes Niederösterreich, dass die Impfstoffe des Herstellers Moderna „Neuroroboter“ enthalten würden, „die von außen aktiviert werden können, zum Beispiel über 5G“. Jeder Geimpfte habe so „eine IP-Adresse erhalten“, die Menschheit werde „in Batterien für eine digitale künstliche Intelligenz umgewandelt“.
https://www.profil.at/oesterreich/klage-gegen-profil-wird-zum-bumerang-fuer-impfgegner-rutter/403023428

Offline Seb

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #739 am: 9. April 2025, 14:24:28 »
Zitat
Kellermayr-Prozess endet mit Freispruch
Im Prozess um die Drohungen gegen die Ärztin Lisa-Maria Kellermayr, die im Sommer 2022 Suizid begangen hat, ist am Mittwoch ein 61-jähriger Deutscher im Landesgericht Wels vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 61-Jährige soll der Ärztin im Netz unter anderem angedroht haben, sie wegen ihrer Äußerungen zu CoV vor ein „Volkstribunal“ zu stellen und sie „auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis“ zu bringen.

Es gebe in dem Prozess eine besondere Situation, führte die Richterin aus: Da der Angeklagte in Deutschland lebt und dort die Nachrichten verfasst hat, ist die österreichische Justiz nur dann zuständig, wenn es sich um eine gefährliche Drohung mit Suizidfolge handelt. Für den Straftatbestand der „gewöhnlichen“ gefährlichen Drohung aus Deutschland sind die deutschen Behörden zuständig.

Botschaften Mitauslöser: Gericht nicht überzeugt
Nach Ansicht des Gerichts musste der Angeklagte zum Zeitpunkt, als er seine Nachrichten schrieb, nicht wissen, dass Kellermayr auch von anderer Seite schwer bedroht wurde, oder erkennen, dass sie suizidgefährdet gewesen sei, so die Begründung sinngemäß. Auch war man nicht überzeugt, dass die Botschaften des Angeklagten Mitauslöser des Suizids waren, so die Vorsitzende des Schöffensenats.

Schlussplädoyers am Vormittag
Mittwochvormittag wurden die Schlussplädoyers gehalten. Die Frage, ob man dem Angeklagten den Suizid Kellermayrs anlasten könne, war für die Staatsanwaltschaft eindeutig mit Ja zu beantworten, das würden zahlreiche Chats, Sprachnachrichten und Zeugenaussagen zeigen. „Kellermayr war Opfer“, sie habe sich in „ihrem Fort Knox“, der Ordination, nicht mehr sicher gefühlt, sagte einer der zwei Anklagevertreter in seinem Schlussplädoyer.

Auch könne man die Drohungen des Angeklagten nicht isoliert von anderen betrachten, vielmehr hätten sie die Ängste der Ärztin verstärkt, was letztlich zu deren Suizid geführt habe. Das zeige auch ein psychiatrisches Gutachten, man fordere daher einen Schuldspruch.

Die Verteidigung sah das naturgemäß anders: Kellermayr sei in der Impfdebatte „aggressiv“ aufgetreten, sagte Anwalt Martin Feigl. Aus ihren Wortmeldungen sei für einen Laien keinesfalls erkennbar gewesen, dass sie suizidgefährdet sein könnte. Auch habe Kellermayr erst mit der Planung ihres Suizids begonnen, als eine finanzielle Schieflage der Ordination eintrat.

Der Begriff „Volkstribunal“ sei „höchstwahrscheinlich unpassend und polemisch“ gewesen, ergänzte Verteidigerin Sonja Fasthuber. Er sei aber lediglich als Kritik an einem System gemeint gewesen, und Kellermayr habe das auch so verstanden, las sie aus deren Antworten heraus. „Nicht jede Tragödie ist ein Verbrechen, nicht jedes Opfer hat einen Täter.“

Angeklagter: „War in meiner Angst gefangen“
Der Angeklagte, der den ganzen Prozess über geschwiegen hatte, äußerte in seinem Schlusswort „ehrliches Bedauern“ über den Tod Kellermayrs, den er aber nie auf seine Kommunikation mit ihr zurückführte. Er schilderte, dass die Pandemiezeit für ihn sehr beängstigend gewesen sei.

Er habe deshalb auch jahrelang große psychosomatische Gesundheitsprobleme gehabt und sei zudem in Psychotherapie gewesen. „Ich war in meiner Angst gefangen. Meine Ohnmacht habe ich durch Aktivismus kompensieren müssen“, er habe „versucht dagegenzuhalten“. Auch er betonte, dass er mit dem „Volkstribunal“ ein legitimiertes Gericht gemeint habe.

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig
Der Angeklagte soll von Februar bis Juli 2022 in E-Mails sowie Twitter-Nachrichten (heute X, Anm.) angekündigt haben, die Medizinerin vor ein noch einzurichtendes „Volkstribunal“ zu stellen und sie „auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis“ zu bringen.

Er bestritt das auch nicht, sah aber nur ein wechselseitiges Streitgespräch, denn Kellermayr antwortete immer wieder. Der Angeklagte bekannte sich daher nicht schuldig. In Österreich liegt nichts gegen den Mann vor, in Deutschland hat er elf Vorstrafen, davon fünf einschlägig, das meiste ist allerdings länger her. Der letzte Strafregistereintrag stammt aus dem Jahr 2010.

Die Ausforschung des Angeklagten war kein größeres Problem, denn der Unternehmer schrieb die Nachrichten unter seinem Firmenaccount. Im Gericht in Wels war er allerdings sehr auf seine Anonymität bedacht – außerhalb des Verhandlungssaals stets mit Mütze und dunkler Brille angetan, gegenüber Fotografen penibel auf die Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte achtend.

Seine deutsche Anwältin Jessica Hamed hat Erfahrung mit dem Themenkomplex der CoV-Maßnahmenkritik, darf ihn aber in Österreich nicht vertreten. Deshalb wurde das Verteidigerteam um die österreichischen Anwälte Fasthuber und Feigl ergänzt.

Viele Zeugen, viele Themenstränge
Im Lauf der vier Prozesstage wurden zahlreiche Zeugen gehört. Die Verteidigung bemühte sich, ein Bild zu zeichnen, wonach Kellermayr ein ganzes Bündel an Problemen belastet habe, die auch umfangreich beleuchtet wurden – gesundheitliche, psychische, finanzielle und eben durch die Bedrohungslage, wobei es hier zwei Stränge gab: Ein nach wie vor unbekannter Täter, der unter dem Namen „Claas“ auftrat, erging sich in Folter- und Tötungsfantasien, der Angeklagte drohte hingegen mit dem „Volkstribunal“.

Die Zeugen berichteten einhellig, dass Kellermayr große Angst hatte, dass sie aber nicht zu überreden war, Social Media zu meiden, und stattdessen große Summen in Sicherheitsvorkehrungen steckte. Am meisten hätten die Ärztin die Drohungen von „Claas“ belastet, so der Tenor. Aber auch die Nachrichten des Angeklagten hätten sie nicht unbeeindruckt gelassen.

„Lynchmob“ gefürchtet
Eine Vertraute der Ärztin schilderte, diese habe sich vor einem „Lynchmob“ gefürchtet, auch weil der 61-Jährige die Formulierung „Wir beobachten Sie“, also Plural, verwendete. Zudem kannte Kellermayr seine Identität, wusste von Vorstrafen, und – wie eine im Prozess vorgespielte Sprachnachricht an die Freundin zeigte –, dass er nur zwei Autostunden entfernt wohnte.

Der psychiatrische Sachverständige, auf dessen Gutachten sich die Staatsanwaltschaft stützt, sah die „Volkstribunal“-Drohungen des Angeklagten mitursächlich und zumindest als „Puzzlestein“ für die Suizidentscheidung Kellermayrs.
...
https://ooe.orf.at/stories/3300523/


Kürzere Meldung der FAZ:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/freispruch-nach-suizid-einer-aerztin-schreiber-von-droh-mails-entgeht-strafe-110409040.html
« Letzte Änderung: 9. April 2025, 14:36:07 von Seb »
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #740 am: 9. April 2025, 21:58:57 »
So ein Freispruch ist leider bedauerlich.
Ich hätte zumindest wegen Bedrohung ein Urteil (auch wenn es nur wenige Tagessätze im unteren zweistelligen Bereich gewesen wären) erwartet, um auch künftige De..en darauf hinzuweisen, dass Hassmails strafbar sein werden.

Ich bedauere aufrichtig den Tod von Frau Kellermayr, der von Seiten der Verteidigung sogar auf finanzielle Schieflage der Praxis zurückgeführt wurde. Im Prinzip Täter-Opfer-Umkehr.
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #741 am: 10. April 2025, 15:36:08 »
Zurück an die deutsche Justiz. Kommt der österreichischen Justiz und der österreichischen Polizei natürlich sehr gelegen.
https://www.derstandard.at/story/3000000265113/fall-kellermayr-geht-zur252ck-an-deutsche-anklagebeh246rde
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #742 am: 11. April 2025, 00:14:33 »
In Deutschland gilt als Tatort auch jeder Ort, an dem der Erfolg eintritt. Zusätzlich unterliegen alle Taten gegen Deutsche der deutschen Justiz, wenn sie am Tatort mit Strafe bedroht sind. Dazu gibt's zahlreiche weitere Ausdehnungen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #743 am: 11. April 2025, 07:06:27 »
Wenigstens der Standard bleibt am Fall Kellermayr dran, nachdem in Österreichs Sachsen Recht gesprochen wurde:
https://www.derstandard.at/story/3000000265141/welche-fragen-nach-dem-ersten-prozess-zur-causa-kellermayr-offen-bleiben
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #744 am: 11. April 2025, 07:36:46 »
In Deutschland gilt als Tatort auch jeder Ort, an dem der Erfolg eintritt. Zusätzlich unterliegen alle Taten gegen Deutsche der deutschen Justiz, wenn sie am Tatort mit Strafe bedroht sind. Dazu gibt's zahlreiche weitere Ausdehnungen.

Tatort ist auch der Ort, an dem der Täter gehandelt hat - und er hat wohl in Deutschland in die Tasten gehauen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #745 am: 14. April 2025, 13:16:56 »
Die Staatsanwaltschaft Wels erhebt Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch im Fall Kellermayr.
https://www.derstandard.at/story/3000000265757/fall-kellermayr-nichtigkeitsbeschwerde-gegen-freispruch-angemeldet
Bleibt interessant.
Im STANDARD Forum wird die Frage gestellt, ob ein Freispruch in einem anderen Bundesland auch möglich gewesen wäre. Gute Frage.
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #746 am: 15. April 2025, 14:39:07 »
Bei den Kommentaren sind erfreulich viele, die differenziert schreiben und tatsächlich die Berichterstattung gelesen und verstanden haben.

Ob man aus den vorgetragenen Beweisen auf die Kausalität schließen kann, lässt sich aus der Ferne allerdings nicht sagen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #747 am: 23. Mai 2025, 00:13:41 »
Über 5 Jahre wurde ermittelt, im September fällt der Startschuss zum Prozess. Man darf gespannt sein.
Im Link gibts übrigens auch ein paar aussagekräftige Bilder zu den Vorwürfen...

https://www.sosmitmensch.at/wiederbetaetigungs-prozess-gegen-aula-im-september&ts=1747908618820
Zitat
Wiederbetätigungs-Prozess gegen ehemaligen „Aula“-Leiter im September
Laut SOS Mitmensch wird der Wiederbetätigungs-Prozess gegen den ehemaligen Chefredakteur der rechtsextremen „Aula“ im September 2025 stattfinden. Das habe die Leiterin der Medienstelle des Landesgerichts für Strafsachen Graz bekanntgegeben. Die Ermittlungen starteten bereits vor mehr als fünf Jahren, nachdem SOS Mitmensch aufgrund der Inhalte des FPÖ-nahen Magazins eine Anzeige wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung eingebracht hatte.
 
Hochbrisanter Prozess
„Der Prozess gegen den ehemaligen „Aula“-Schriftleiter ist hochbrisant. Nicht nur ist der Angeklagte jahrelang FPÖ-Bezirkspolitiker in Graz gewesen, große Teile der FPÖ-Parteiführung haben darüber hinaus das antisemitische und mit Neonazis und Holocaustleugnern sympathisierende rechtsextreme Magazin aktiv mitbetrieben und auch finanziell unterstützt“, so SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak.
 
Aktuelle FPÖ-Führung tief verstrickt
Pollak verweist darauf, dass etwa das FPÖ-Bildungsinstitut unter der Führung von Herbert Kickl bezahlte Inserate in der „Aula“ geschalten habe, noch nachdem das antisemitische Magazin KZ-Überlebende als „Massenmörder“ und „Landplage“ beschimpft hatte. Auch weitere aktive FPÖ-Politiker, wie der oberösterreichische Vize-Landeshauptmann Manfred Haimbuchner oder der FPÖ-EU-Abgeordnete Harald Vilimsky, hätten die „Aula“ mittels Inserate gefördert, so Pollak. Darüber hinaus habe Nationalratspräsident Walter Rosenkranz früher in dem rechtsextremen Magazin publiziert. Der heutige FPÖ-Burgenland-Obmann Norbert Hofer habe während seiner Präsidentschaftskandidatur für Werbefotos für die „Aula“ posiert. Der niederösterreichische Vize-Landeshauptmann Udo Landbauer habe in der „Aula“ für ein Liederbuch mit NS-Liedgut geworben. Und auch der heutige steirische Landeshauptmann Mario Kunasek sei trotz der klaren antisemitischen und rechtsextremen Ausrichtung des Magazins mehrfach in der „Aula“ aufgetreten, ebenso der inzwischen zum steirischen Landesrat ernannte FPÖ-Politiker Hannes Amesbauer, berichtet Pollak.
 
300-Seiten dickes Dossier - lange Ermittlungen der Justiz
Bereits im Dezember 2018 hatte SOS Mitmensch der Justiz ein 300-Seiten dickes Dossier über die Aktivitäten der „Aula“ übermittelt. Darin wurde akribisch aufgelistet, wie das Magazin Neonazis auftreten ließ, Holocaustleugner hofierte sowie Antisemitismus und Herrenrassendenken verbreitete. So sei in der „Aula“ etwa vor einer „Judaisierung der Welt“ und vor „Rassenmischung“ gewarnt worden. Ehemalige Nazikämpfer hätten in der „Aula" ein Sonderlob erhalten, wenn sie auch nach 1945 im rechtsextremen und neonazistischen Milieu aktiv geblieben waren, wohingegen KZ-Überlebende wiederholt diffamiert und verunglimpft worden seien. Im Juni 2018 wurde die „Aula“ eingestellt. Ein 2019 unter Beteiligung von FPÖ-Politikern unternommener Versuch, das Magazin wiederzubeleben, scheiterte an erneuten öffentlichen Protesten.
 
"Aula" wollte Neonazis und Naziideologie salonfähig machen
„Unsere Analyse zeigt, dass die „Aula“  systematisch darauf hingewirkt hat, Neonazis und wesentliche Teile der Naziideologie in Österreich wieder salonfähig zu machen“, erklärt Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch, den Hintergrund der Anzeige im jahr 2018. Das betreffe etwa das Propagieren von Antisemitismus und Herrenrassendenken, die Verteidigung von Holocaustleugnern und Neonazis, die Verehrung von Nazikämpfern, die Verunglimpfung von KZ-Überlebenden, die Übernahme von Nazivokabular und das massive Bewerben von antisemitischer und geschichtsrevisionistischer Literatur, so Pollak.
« Letzte Änderung: 23. Mai 2025, 00:27:56 von Feiertag »
 
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