Durch die Lektüre dieses Postings stimmen Sie unwiderruflich zu, für die Dauer ebendieser Lektüre dem einzig wirklich truly rechtens wahren Staate Sonnenstaatland anzugehören und erklären sich überdies konkludent mit der Verwendung einer Eszett-freien Schreibweise innerhalb des Postings einverstanden. Es entstehen keine weiteren Verpflichtungen.Preussen-Prozess unter “ferner liefen”, Teil 1 von 2: Ein Klassiker tut auch mal wieder gut
Grüss Gott aus Klagenfurt, liebe Freunde der gepflegten Reichsdeppenunterhaltung!
Wisst ihr noch, wie ich
mal geschrieben habe:
Da kriege ich direkt wieder Lust, ins schöne Österreich zu pilgern und mir den Prozess gegen diese Saupreissn reinzuziehen.
Tja, das habe ich nun in die Tat umgesetzt. Die Prozesse gegen führende Saupreissn habe ich allerdings leider verpasst. Verdammte Systemsklavenarbeit! Es sollte mir nicht einmal vergönnt sein, meine spezielle Freundin aus den Staatenbund-Prozessen, Erika Eugster, wiederzusehen.
Aber sei es, wie es ist. Jetzt habe ich endlich Ferien – und kann ein paar Tage entbehren, um mir wenigstens mal eine minderwichtige Saupreissn-Verhandlung anzuschauen und nebenbei auch das schöne Kärnten zu erkunden.
Hier war ich nämlich noch nie. Eigentlich hätte, soweit ich weiss, der Prozess gegen Carl Peter Hofmann in Klagenfurt stattfinden sollen, denn Kärnten war 2016/17 die Hochburg des frühen GCLC, und die allerersten der Taten, deren Hofmann in Österreich beschuldigt wird, wurden in diesem Bundesland begangen. Bedauerlicherweise kam Hofmann Ende 2022 aus der Grazer U-Haft frei und wurde auch später aus Grossbritannien nicht nach Österreich ausgeliefert. (Vielleicht schreibe ich die Tage mal einen Post in den GCCL-Faden, was eigentlich in den letzten zwei Jahren GCCL-mässig so gelaufen ist.)
Ein Hofmann-Prozess in Klagenfurt hat also nicht sollen sein. Dafür nehme ich jetzt einmal den “Bundesstaat Preussen” zum Anlass meines Gerichtstourismus. Schliesslich kann man sich wohl kaum eine doofere Idee vorstellen, als in
Österreich einen Deppenstaat namens
Preussen auszurufen! Das verspricht doch einen gewissen Unterhaltungswert, auch wenn die Verhandlung, die ich heute besuchen will, sich eher nach Durchschnitt anhört. Immerhin ist der Saal 129/I im Landesgericht Klagenfurt für den ganzen Tag reserviert. Im online abrufbaren Verhandlungsspiegel ist zu lesen (Kommafehler beibehalten, Eszett entfernt):
Ein weiteres Verfahren gegen eine Erwachsene der zur Last gelegt wird, als Mitglied einer staatsfeindlichen Bewegung (Bundesstaat Preussen), sowohl die Existenz der Republik Österreich als auch die Hoheitsgewalt seiner Organe nicht akzeptieren zu wollen.
Mehr als das weiss ich auch nicht, als ich mich gegen 8:30 im Gericht einfinde. Schon draussen auf der Treppe, die zum Eingang führt, stehen zwei Uniformierte – ganz sicher sind auch sie wegen des Staatsverweigerer-Prozesses hier. Der Verhandlungssaal ist im ersten Stock. Vor der Tür warten schon drei PERSONEN: Eine Frau und ein Mann sitzen auf einer Bank und ihnen gegenüber steht ein weiterer Mann. Zunächst rätsle ich ein wenig, ob es sich bei der Frau um die Angeklagte handeln könnte. Zumindest hat sie eine Mappe mit Dokumenten dabei; andererseits erscheint sie mir doch deutlich jünger als die durchschnittliche Staatsverweigerin. Bei dem stehenden Mann denke ich spontan, es könnte sich um einen Polizisten in Zivil handeln, was aber nur daran liegt, dass ich in meiner Heimat sicher schon drei, vier (uniformierte) Polizisten erblickt habe, die ihm zufällig ähnlich sahen. Im Erkennen von Zivis bin ich sonst eigentlich eine hoffnungslose Pfeife. Hier sollte sich allerdings herausstellen, dass mein Zivi-Radar für einmal richtig angeschlagen hat.
Irgendwann tauchen dann doch noch vier weitere PERSONEN auf, die schon viel eher nach Staatsverweigerern aussehen. Es handelt sich um zwei Damen und zwei Herren, alle sicher deutlich (um nicht zu sagen: teils mehrere Dekaden) über 50. Der eine ältere Herr geht am Stock und ist froh, dass neben mir auf der Wartebank noch ein Platzerl frei ist.
Endlich ertönt aus einem in die Jahre gekommenen Lautsprecher die genuschelte Durchsage, dass man jetzt in den Verhandllungssaal darf. Es ist kein grosser Raum – angeklagt ist ja kein Vergehen nach meinem österreichischen Lieblingsparagraphen §246 StGB (“Staatsfeindliche Verbindungen”), sondern es geht um den eigens für die Deppenszene neu geschaffenen §247a “staatsfeindliche Bewegung”, der eine wesentlich mildere Strafdrohung enthält. Entsprechend sind hier auch keine Geschworenen nötig; die Verhandlung findet vor dem Einzelrichter statt, der vorne an seinem Pult sitzt, neben sich eine Gerichtsschreiberin. Aus meiner Perspektive sitzt links die Staatsanwältin, die heute wenig zu tun haben wird und einen entsprechend gelangweilten Eindruck macht.
Der Saal ist so klein, dass zwei Reihen einfacher Holzstühle für das Publikum reichen müssen. Ausser den vorhin beschriebenen Personen drängen sich auch noch die beiden Uniformierten hinein, von denen sich einer auf den Platz setzt, der am nächsten bei der Tür liegt. Der andere bleibt neben ihm stehen.
Noch bevor sich alle Zuseher hingesetzt haben, beginnt der Richter schon mit der Befragung der Angeklagten. Auch ich suche noch nach einem freien Stuhl, beziehungsweise liefere mir mit dem älteren Gehstocknutzer eine nonverbale Auseinandersetzung darüber, wer nun wem höflich einen Platz anbietet. Deshalb kann ich diesen ersten Wortwechsel noch nicht mitschreiben. Aber schon jetzt zeigt sich: Die Dame um die 60-70 im Eso-Tanten-Look hat sich für einen klassischen Reichsdeppenauftritt entschieden. Zum Beispiel möchte sie sich im Zeugenstand nicht hinsetzen. Der Richter wiederum macht gleich von Beginn an klar, dass ihn solche Deppenmätzchen kein Stück beeindrucken und gesteht ihr in gelassen-jovialem Ton zu, sie könne gern stehen bleiben, wenn sie unbedingt wolle. Überhaupt entpuppt sich dieser Richter während der Verhandlung als humorvoller Mensch, der mit den Deppen umzugehen weiss und ihnen auch mal unmissverständlich ihre Grenzen aufzeigt, wenn es sein muss. In Anbetracht seines SOUVERÄNEN (pun intended!) Umgangs mit der Angeklagten und ihren Begleitern mache ich jede Wette, dass dies nicht seine erste Staatsverweigerer-Verhandlung ist; ansonsten um so mehr: Chapeau!
Als ich mich schliesslich zwischen den älteren Herrn mit dem Gehstock und den jüngeren Mann von der Wartebank setze und mein Notizheft aufschlage, hat der Richter schon mit dem Versuch begonnen, der Angeklagten ihre Generalien zu entlocken. Wir erinnern uns: Generalien ist in Österreich die Bezeichnung für Angaben zur PERSON. Natürlich ist die Angeklagte aber keine PERSON, sondern ein Mensch und verweigert dementsprechend die Mitwirkung. Ihren Familiennamen möchte sie nicht nennen. So entnehme ich letztlich den Äusserungen des Richters, dass es sich bei ihr um eine Susanne K. handelt. Im Folgenden nenne ich sie also Susanne (S).
Der Richter versucht noch, zumindest mit sinnverwandten Fragen ein paar Antworten von Susanne zu bekommen, und ist damit leidlich erfolgreich. So erfahren wir, dass ihre Eltern anders geheissen haben; den Namen K. muss sie bei einer Heirat angenommen haben. Heute sei sie verwitwet.
Der Richter protokolliert nochmals alles bisher Vorgefallene in sein Diktiergerät; ich habe nun endlich mein Schreibzeug gezückt. Es folgt die aufbereitete Version meiner Mitschrift, und wie immer möchte ich vorher anmerken: Ich habe alles so genau wie möglich festgehalten; wörtliche Zitate stehen in Anführungszeichen, nicht genau Wörtliches steht ohne Anführungszeichen und Passagen, die ich nur ungefähr notieren konnte, formuliere ich in der indirekten Rede. Das Verhandlungs- bzw. Sprechtempo erschien mir über weite Strecken recht zackig, und im Übrigen bin ich wohl ein bisschen aus der Übung, zumal ich schon länger keine GCCL-Zoom-Meetings mehr mitgeschrieben habe. Wahnsinnig genau kommt mir meine Mitschrift daher nicht vor; aber urteilt selbst.
Richter (R): Wann sind Sie geboren?
Susanne (S): “Ich berufe mich auf meine eidesstattliche Erklärung”.
R: “Das interessiert mi ned. Wann sind Sie geboren?”
S: “Ich berufe mich auf meine eidesstattliche Erklärung”.
Der Richter belehrt die Angeklagte darüber, dass er sie, falls sie mit derlei Fisimatenten den Gang der Verhandlung zu sabotieren versucht, auch des Saales verweisen und den Prozess ohne sie weiterführen kann und macht ihr klar, dass dies wohl kaum in ihrem Sinne wäre.
R: “Haben Sie mich verstanden?”
Mit dieser Frage ist R jetzt an die Richtige geraten. Schon die angloamerikanischen Sovereign Citizens haben weiland herausgefunden, dass man die Frage: “Do you understand me?” keinesfalls mit “yes” beantworten darf; denn die Frage bedeutet in Wirklichkeit: “Do you stand under me?”, also “Unterstehen Sie mir?” Unsere Susanne weiss das natürlich und hat die richtige Antwort parat, um dieses perfide, klammheimliche Vertragsangebot des Richters gekonnt abzuschmettern.
S: “Ich habe Sie gehört.”
R zückt wieder sein Diktiergerät und hält zusammenfassend fest, dass die Angeklagte sich weigert, ihre Generalien bekanntzugeben. Um gleich noch den sonstigen bekannten Reichsdeppenverhaltensmustern vorzubeugen, macht er sowohl der Angeklagten als auch dem Publikum eine klare Ansage: Wer sich äussert, ohne dass ihm das Wort erteilt ist, fliegt raus. Ausserdem sind Bild- und Tonaufnahmen verboten; wer das macht, begeht eine Straftat und wird ebenfalls des Saales verwiesen. Dann wendet er sich wieder der Angeklagten zu.
R: Wie hoch ist Ihr Einkommen?
S: “Ich nehme das Recht zu schweigen in Anspruch.”
Daraufhin zitiert R aus den Akten, wonach die Angeklagte zuletzt über ein Einkommen von 3369.21 Euro monatlich verfügt habe, und fügt gleich noch hinzu, sie sei gemäss Strafregister “bislang unbescholten”.
Dann übergibt R das Wort der Staatsanwältin (StA). Anstatt die Anklage ausführlich zu verlesen, macht StA es sich aber einfach und verweist auf ihren Strafantrag.
R, zu S: Haben Sie den Strafantrag erhalten?
S: “Ich nehme das Recht zu schweigen in Anspruch.”
Mit leichtem Augenrollen überprüft R in den ihm vorliegenden Akten, ob der Strafantrag der Angeklagten zugestellt wurde und stellt fest, dass dies der Fall ist.
R: “Ob Sie den Strafantrag auch gelesen haben, ist für mich nicht relevant.” Fühlen Sie sich bezüglich der staatsfeindlichen Bewegung nach §247a Abs. 2 StGB schuldig oder nicht schuldig?
S: “Ich verweise auf meine eidesstattliche Erklärung und fordere Sie auf, diese laut vorzulesen!”
Ich bemerke, wie der ältere Herr neben mir mit beiden Händen “thumbs up” macht. Anscheinend verhält sich S bis jetzt seiner Meinung nach goldrichtig, und falls sie aus deppischer Sicht doch einmal einen Fehler begehen sollte, so wäre er sicher da, um sie darauf hinzuweisen und wieder auf die korrekt in den Abgrund führende Schiene zu lenken.
Derweil der R: “Welche? Ich habe viele eidesstattliche Erklärungen.”
S: “Meine”.
R: “Ich schaue nach. Des is a Kundenservice, ist ja unglaublich.” Anscheinend findet er dann den betreffenden Schrieb in den Akten (oder S überreicht ihm ein Exemplar, da bin ich jetzt nicht mehr sicher) und protokolliert: Das Dokument hat mit dem aktuellen Verfahren nichts zu tun, es steht mit einem anderen Verfahren im Zusammenhang, in dem S rechtskräftig freigesprochen wurde. Am 17.06. sei ein Schreiben gekommen, in dem S – wenn ich es richtig verstanden habe – “sich mokiert” habe, dass trotzdem noch dieses andere Verfahren lief, dessen Hauptverhandlung ich mir hier gerade zu Gemüte führe.
R wiederholt noch einmal die Frage: Schuldig oder nicht schuldig?
S: “Nicht schuldig”.
Weiter geht’s in Kürze mit Teil 2.