Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164403 mal)

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Offline DerDude

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #960 am: 26. Juni 2016, 08:19:19 »
Martin spricht im Video über aktuell 16 laufende und einige noch ausstehende Verfahren.
Hoffen wir mal, dass der Unfall mit dabei ist.
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #961 am: 26. Juni 2016, 10:02:56 »
@Wittenberger
Hast Du (gerne auch sonst jemand) noch mal irgendwas von Fitzes Unfall mit dem verletzten Kind gehört?
Nein, keinerlei politisches Stadtgespräch oder internes Geraune. Es ist nichts zum Fortgang zu hören.
Um das nochmal ins Gedächtnis zu rufen: Eine völlig normale Dorfkreuzung. Fitzek befährt die untergeordnete Straße und will die Hauptstraße kreuzen. Dabei verursacht er einen Unfall mit Personenschaden, es gibt Zeugen, der Unfall wird von der Polizei aufgenommen. Und das war tagelang Stadtgespräch: Der Tonfall war "jetzt reicht es wirklich, jetzt gehört der aus dem Verkehr gezogen, das sind keine kleinen Spinnereien mehr".
Man würde ja erwarten ... verursache Du mal einen Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz und fahre weg: Zuckzuck hast Du ein Verfahren wegen Fahrerflucht am Hals, Du kommst aus dem Weinen nicht heraus.

Aber hier?

Einige prügeln gern auf die Wittenberger Behörden ein (durchaus auch zu Recht) - aber hier sprechen wir über die Staatsanwaltschaften, das ist eine Landesbehörde! Wo sind die denn? Was machen die denn den ganzen Tag? Fitzek könnte und müsste schon längst auf der Anklagebank sitzen. Das kann man auch nicht mit Überlastung entschuldigen - erstmals ging es um ein Leben. Und das ist nochmal was ganz anderes als dumme Leute abziehen.

Was ist in der Folgezeit passiert?  Bei den unverdrossen weiter durchgeführten Fitzelfahrten? Die gab es eindeutig, u.a. von SSL- Trollen beobachtet.
Gab es ein Eingreifen der Wortmarkenbüttel? Gab es Anzeigen? Wurden Verfahren eingeleitet?
 

Offline Gerntroll

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #962 am: 26. Juni 2016, 10:32:09 »
Ich selbst hab Fitzefaratze seinerzeit angezeigt. Das wurde durch die örtliche Polizei durchaus ernst genommen. War auch zur Zeugenvernehmung und hatte ein nettes Gespräch mit dem zuständigen Beamten. Dieser bestätigte mir das er dem Treiben gern ein Ende bereiten würde, aber es gibt eben einen vorgeschriebenen Weg. Und der führt über die Staatsanwaltschaft. Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam. In WB besonders.
« Letzte Änderung: 26. Juni 2016, 11:20:46 von Gerntroll »
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #963 am: 26. Juni 2016, 10:43:20 »
Ich selbst hab Fitzefaratze seinerzeit angezeigt. Das wurde durch die örtliche Polizei durchaus ernst genommen. War auch zur Zeugenvernehmung und hatte ein nettes Gespräch mit dem zuständigen beamten. Dieser bestätigte mir das er dem Treiben gern ein Ende bereiten würde, aber es gibt eben einen vorgeschriebenen Weg. Und der führt über die Staatsanwaltschaft. Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam. In WB besonders.

Zu welcher Fahrt war die Anzeige?  Vor oder nach dem Unfall mit dem verletzten Kind?

Mir geht es um die Zeit danach.
 

Offline Gerntroll

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #964 am: 26. Juni 2016, 11:20:02 »
Das war Sommer 14.
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Offline Ceilo

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #965 am: 30. Mai 2017, 14:48:02 »
Neuer Anlauf zur Berufungsverhandlung in Dessau:

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=884570&identifier=5db5a48fce22851acc24d5af3fb6f4ef

Zitat
12.  27.06.2017

Um 09.00 Uhr beginnt vor der 7. Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den 51-jährigen Angeklagten Peter F. aus Wittenberg, der sich in der Vergangenheit als Oberhaupt eines von ihm ausgerufenen Fantasiestaates ausgegeben hat, in drei miteinander verbundenen Verfahren. Ihm wird Fahren ohne Fahrerlaubnis in insgesamt 10 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung (Verwenden eines gefälschten Führerscheins aus Paraguay), vorgeworfen (Tatzeitraum: Oktober 2012 bis Februar 2014; Tatorte: Wittenberg und andernorts). Die Amtsgerichte Wittenberg und Dessau-Roßlau haben insoweit im Februar und April 2016 Gesamtfreiheitsstrafen von sieben Monaten sowie einem Jahr und drei Monaten verhängt und deren Vollstreckung jeweils nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Daneben muss sich der Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz verantworten. Ihm wird vorgeworfen, über einen von ihm gegründeten Verein über mehrere Jahre hinweg ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter dem Namen "NeuDeutsche Gesundheitskasse" Krankenversicherungsgeschäfte betrieben und dabei etwa 360.000,00 € Beitragseinnahmen erzielt zu haben. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat deswegen gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen verhängt. Gegen sämtliche Urteile richten sich die Berufungen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des Angeklagten. Die Hauptverhandlung wird am 03.07., 04.07. und 10.07.2017 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.   7 Ns 672 Js 10435/10

(Nicht Gegenstand der Hauptverhandlung ist die Berufung des Angeklagten gegen ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Wittenberg vom 13.03.2017, mit dem er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einer Vielzahl von Fällen sowie Beleidigung eines Richters als "faschistischen Richter" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden ist. Insoweit wird zu gegebener Zeit eine gesonderte Hauptverhandlung stattfinden.)
 
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Offline Gutemine

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Offline Fitzelchen der 1.

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #967 am: 27. Juni 2018, 01:12:41 »
 Kleine Kuriosität:
Als er sich den Führerschein selbst bewilligt hat, hat er sich sogar Auflagen erteilt. Strafe muss ja auch für ihn sein :shhh:

Weil so ist ja alles legal im Prinzip und beispielsweise  :clap:
« Letzte Änderung: 27. Juni 2018, 01:37:43 von Fitzelchen der 1. »
 
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