Autor Thema: Neues aus dem Königreich 12/2017  (Gelesen 18686 mal)

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Offline Autsch !

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #150 am: 23. Dezember 2017, 17:34:35 »
Off-Topic:
Spoiler
Es weihnachtet, die Zeit auch der Milde. Gerade denen sei sie gewährt, die sie selber anderen nicht zuteil werden lassen können, deren Blick über den eigenen Horizont hinaus durch allzu große Spiegel verwehrt wird.
Der kleine König Mimimi wird ein zweites Weihnachten in seinem Verlies damit verbringen diesem, seinem einzig von ihm geduldeten, Gegenüber pausenlos sein Leid zu klagen. Anstatt es auch einmal zu Wort kommen zu lassen, es hätte ihm viel zu erzählen. Würde er es ausnahmsweise sprechen lassen - mein Weihnachtswunsch für ihn - so manches, etwa sein Rätselraten um Inhaftierungsgründe, wäre schnell und gründlich geklärt. Eine daraufhin mögliche Einkehr würde sein sonstiges Gejaule, auch das um „Haftbedingungen“, in blanke Scham verwandeln. Scham auch darüber, sich als Bruder dessen bezeichnet zu haben, dessen Geburtstag gerade gefeiert wird, dessen Leid er unter sein eigenes, mickriges wie selbstverschuldetes, stellt.
Selbst ein alter und überzeugter Atheist, wie ich es einer bin, wünscht sich, angesichts solch interdimensionaler Blasphemie und nur für einen kurzen Augenblick, in Zeiten der Inquisition zurück. Aufklärung hin oder Milde her, der Mann hat sich ein kühlendes Bad in einem Käfig mehr als verdient.
Den Pudeln wünsche ich nichts, was sie sich nicht selbst schon durch ihr eigenes Benehmen verdient hätten. Auch wenn die Knute nicht pünktlich zum 24ten kommt, sie wird kommen. Der Weihnachtsmann vergißt nichts und niemanden.

Bis dahin mache ich es mir unter unserem Weihnachtsbaum mit besinnlicher Musik gemütlich. Vom „All - Geschäftsbedingungen“- Aufkleber der Pudel auf deren Briefkasten inspiriert mit einem Klassiker, dessen Titel den Ort erwähnt, auf den sich die Pudel mit ihrem Fitze-Glauben längst zurückgezogen haben.

Allen anderen, besonders den im Licht der SSL-Sonne noch etwas heller (wenn das überhaupt noch geht) scheinenden Mitforisten, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches 2018!


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« Letzte Änderung: 23. Dezember 2017, 18:00:02 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #151 am: 23. Dezember 2017, 17:37:46 »
Ich habe Fatzke gestern eine Karte geschickt.  :))
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2017, 17:40:33 von Pantotheus »
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #152 am: 23. Dezember 2017, 20:01:23 »
Nein. Regelvollzug und Ersatzfreiheitsstrafe gehen vor U-Haft. Ist ja logisch: U-Haft bedarf eines Haftgrundes. Der besteht ja nicht, solange einer im Regelvollzug ist. Da ist gewissermaßen das Urteil der 'Haftgrund'.

Außer der Fluchtgefahr gibt es ja auch noch die Haftgründe nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO. Und die können auf einen Strafgefangenen, der im Bau etwas angestellt hat, genauso zutreffen.
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #153 am: 23. Dezember 2017, 20:09:10 »
Ich wünsche Peter Fitzek an dieser Stelle frohe Weihnachten im Knast!

 ;D
und ich wünsch ihm gleich noch einen guten Rutsch ins neuen Jahr, im Knast! :policeblue:
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Offline Das Chaos

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #154 am: 23. Dezember 2017, 21:48:29 »
...
Außer der Fluchtgefahr gibt es ja auch noch die Haftgründe nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO. Und die können auf einen Strafgefangenen, der im Bau etwas angestellt hat, genauso zutreffen.

Nein, denk doch mal logisch: Wenn die U-Haft dazu geeignet ist die Haftgründe zu beseitigen, dann ist es doch der Regelvollzug allemal.

Zitat von: §112 StPO
3.   das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a)   Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b)   auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c)   andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

Wie soll er im Knast Beweismittel vernichten oder anders zu verdunkeln?
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #155 am: 23. Dezember 2017, 22:23:53 »
Die U-Haft nimmt den Beschuldigten aus dem Lebensumfeld, in dem er die Tat begangen hat, heraus. Desweiteren wird im Netz als ein Unterscheidungsmerkmal von U-Haft und Strafvollzug herausgestellt, daß für Genehmigungen und Erleichterungen einmal das Gericht, das andere Mal die Anstalt zuständig seien. Wird also ein Strafgefangener einer neueren Tat beschuldigt, so wäre sowohl die Trennung von den bisherigen Mitgefangen, die jetzt Zeugen oder Mitbeschuldigte wären, nicht völlig abwegig, als auch, daß die Kontrolle über den Vollzug wieder vom Gericht übernommen würde.

Wenn ich also davon spreche, daß Fitzke wieder in U-Haft sitzen könnte, so halte ich es durchaus nicht für ausgemacht, daß er im Knast "sauber" bleibt. Es muß ja nicht gleich sowas sein ...
 

Offline Das Chaos

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #156 am: 23. Dezember 2017, 23:48:28 »
Glaub mir, Vollzug hat grundsätzlich Vorrang vor U-Haft. Hast Du bei Heerlein gesehen, der wurde aus der U-Haft in München zur Ersatzfreiheitsstrafe nach Wild-Ost verschubt und nach Verbüßung wieder in die U-Haft nach MUC.
Es ist richtig, was Du über die Überwachungszuständigkeit bei den verschiedenen Haft-Arten sagst, aber das spielt im Vollzug keine Rolle, denn auch Vollzugsanstalten können auf Antrag der StA der Verdunklungssgefahr durch Mithäftlinge entgegensteuern.
Es spielt auch eine Rolle bei der Strafzumessung in einem weiteren Verfahren: U-Haft wird auf die Strafe angerechnet, Regelstrafe nicht (allenfalls über den Umweg der nachträglkchen Gesamtstrafenbildung.

Wie sagte mein Strafrechtsprofessor so schön:

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

Zitat
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 116b Verhältnis von Untersuchungshaft zu anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen


Die Vollstreckung der Untersuchungshaft geht der Vollstreckung der Auslieferungshaft, der vorläufigen Auslieferungshaft, der Abschiebungshaft und der Zurückweisungshaft vor. Die Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen geht der Vollstreckung von Untersuchungshaft vor, es sei denn, das Gericht trifft eine abweichende Entscheidung, weil der Zweck der Untersuchungshaft dies erfordert.
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #157 am: 24. Dezember 2017, 01:57:02 »
Endlich ist die Digitalisierung im KRD angekommen. Es kann nun endlich auch in Form von Bitcoins gespendet werden.
(...) süßer die Kassen nie klingen... Besinnliche Weihnachten!
Man sollte bedenken, dass das KRD solchen Währungen wie Euro oder Dollar prinzipiell jeglichen Wert abspricht. Gemäß KRD-Lehre sind diese Währungen wertlos und abzulehnen, da nicht sachwertgedeckt.
Tatsächlich verfügen Euro und Dollar jedoch über eine wichtige Funktion bzw. Eigenschaft des Geldes, nämlich eine gewisse Wertbeständigkeit. Ein Bier mittlerer Güte kostete im Supermarkt vor zehn Jahren ca. 0,50 EUR, kostet heute ca. 0,50 EUR und wird wahrscheinlich auch in zehn Jahren keinen großartig abweichenden Euro-Preis haben.
Welchen Preis ein solches Bier nächste Woche in Bitcoin haben wird, kann niemand abschätzen. Bitcoin ist seit geraumer Zeit nicht mehr als Geld zu verwenden sondern nur noch als irrationales Spekulationsobjekt, so wie anno dazumal Tulpenzwiebeln in Holland.

So, und nun, nach all dem bisherigen jahrelangen Hype um den Bitcoin, gieren plötzlich auch die KRD-Pudel danach. Ist die Goldgräberstimmung also nun auch zu ihnen durchgedrungen.

Man erinnere sich an die Dotcom-Blase 2000. Damals bewies folgende Börsenregel ihre Sinnhaftigkeit: Sobald in der BILD-Zeitung Aktienempfehlungen ausgegeben werden und die Putzfrauen über Kurs-Gewinn-Verhältnisse diskutieren, sollte man über den Ausstieg nachdenken, denn wer soll ab jetzt noch als Käufer die Kurse pushen? Nennt sich Kontra-Indikator.

Vielleicht erweisen sich die KRD-Pudel das erste mal als nützlich, nämlich als Kontra-Indikator. Wenn selbst diese verkrachten Existenzen den Bitcoin entdeckt haben, könnte der ganze Bitcoin-Zauber demnächst in sich zusammenbrechen.

Am 16.12. veröffentlichten die Pudel ihre Bitcoin-Bettelei. Am 17.12. war bisher Höchstkurs, 19248 Dollar. Jetzt, am 24.12. um 01:40 Uhr sind es 14409 Dollar. Bei der Volatilität des Bitcoins hat das noch nicht viel zu sagen, aber sollte der Trend anhalten, wäre es frappierend. :)

Frohe Weihnachten allen SSL'ern und im besonderen der Staatsführung, die den ganzen Laden bescheiden, fleißig, absolut kompetent und zuverlässig im Hintergrund am Laufen hält! Danke!
« Letzte Änderung: 24. Dezember 2017, 02:23:01 von Pirx »
 
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #158 am: 30. Dezember 2017, 11:42:34 »
Grüße von @Resting Bench

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #159 am: 1. Januar 2018, 15:07:27 »
Zitat von: Pudel Schulz bildet sich ein.
Ich hab mehr Zeit mich den Projekten zu widmen,  und muss mich nicht um das riesige Gebäude kümmern
Ja war ja auch furchtbar anstrengend, das monatliche Dachrinnenreinigen.....  ;D
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -
 
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #160 am: 6. Januar 2018, 03:13:53 »
Ja, war ja auch furchtbar anstrengend, das monatliche Dachrinnen reinigen lassen.
 
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