Das KRD hat dieselben Datierungs-Schwierigkeiten wie eh und je: Vor etwa einer Stunde war die "Neuigkeit" noch nicht auf der HP. Ich hatte nämlich heute mindestens zwei Mal nachgeschaut.
Weiter bringen es die KRDler nach wie vor nicht fertig, die Dinge beim Namen zu nennen. In Halle ist Fatzke nicht in erster Linie wegen unerlaubter Bankgeschäfte, sondern wegen Untreue verurteilt worden. Das steht im Beschluss des Landgerichts auch deutlich drin.
Fatzke zeigt sich in seinem Antrag erstaunlich knapp und kleinlaut. Er schreibt sogar: "Vielen Dank!" Was es mit dem "Beschwerdeführer handelnd für Peter Fitzek" auf sich hat, ob das eine Mensch-Person-Nummer oder etwas dieser Art ist, kann ich nicht ausmachen.
Die Ablehnung des Landgerichts ist kurz und deutlich. Nicht nur wird auf die zu erwartende Haftstrafe hingewiesen, sondern auch darauf, dass Fatzke nach wie vor die Rechtsordnung der BRD nicht anerkennt, sich als immuner Souverän eines eigenen Staates ansieht und über Unterstützer verfügt, die ihm beim Untertauchen oder bei der Flucht wahrscheinlich helfen würden.
Daneben wird auch auf die zu bildende Gesamtstrafe hingewiesen, die sich ergeben müsste, wenn das Urteil des LG Dessau bestätigt würde. Diese würde natürlich über den knapp vier Jahren des LG Halle liegen.
Ob die Erwartung, dass der BGH noch im laufenden Jahr entscheidet, zutrifft, lässt sich nicht sagen. Der Beschluss ist auf den 2. November datiert. Wenn der BGH über Weihnachten Ferien macht und bisher keinen Entscheid gefällt hat, dürfte es nächstes Jahr werden. Ist der Entscheid aber schon gefallen, nur noch nicht ausgefertigt und zugestellt worden, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass er zu Fatzkes Nachteil ausgefallen ist, denn ein begünstigender Entscheid, gar eine sofortige Haftentlassung, wäre gewiss noch vor Weihnachten mitgeteilt bzw. vollzogen worden. Aber hier spekuliere ich.