Autor Thema: Neues aus dem verbotenen Königreich: 06/2025 - Vision trifft Realität  (Gelesen 13996 mal)

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Offline Rechtsfinder

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Ist nicht ein nicht vollständig zu Stande gekommener Verein eine Art BGB-Gesellschaft und somit jedes Mitglied vertretungsberechtigt, vertretungsverpflichtet und für Alles haftbar.
Siehe den bereits von @Mr. Devious und mir zitierten § 54 BGB: Der nicht eingetragene Verein funktioniert entweder (keine wirtschaftliche Zielrichtung des Vereins) wie ein Verein, oder aber (bei wirtschaftlicher Zielrichtung des Vereins) wie die Gesellschaft. Die Gesellschaft (so der Rechtsbregriff) wird häufig als "BGB-Gesellschaft" oder "Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)" bezeichnet.

Wer für eine Gesellschaft vertretungsberechtigt ist, bestimmt sich (auch) nach deren Gesellschaftsvertrag, so dieser wirksam ist und hinreichende Vorschriften vorsieht. Ansonsten, ja, sind alle zur Geschäftsführung berechtigt. Soweit ich weiß haften grundsätzlich und insbesondere unabhängig von der Vertretungsbefugnis alle Mitglieder unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen. Aber das sollen dei Zuvielrechtler hier besser wissen.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline califix

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Mit dem eigenen Vermögen haften, diese Idee sehen die unverehren Kunden als Werk Satans an, um ihre Wahnwelt zu vernichten.
 
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Offline hair mess

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Genau darauf wollte ich raus.
Ich sehe eine Prozesslawine im Anlaufen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Eine mündliche Verhandlung wird es in diesem Jahr wohl nicht mehr geben. Wir werden uns wohl bis ins nächste Jahr geduldigen müssen.
Mein Vorschlag für den Juli-Faden auch, weil die Anerkennung dann wohl noch dauert. Menno.
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
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Online Knallfrosch

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Kann man über die Beschwerde nicht nur mit Beschluss entscheiden? (§ 10 VwGO).

Schön wäre es noch, wenn die Sache wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung nur einem Richtertrio übertragen wird...
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Online Reichsschlafschaf

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Offenbar neu aus der Medienküche angerichtet:




Zitat
Staat gegen Reichsbürger –wie Fitzeks „Königreich Deutschland“ zerschlagen wurde | Doku | exactly

Spoiler
Verbot, Razzia, Polizei, Gericht: Das „Königreich Deutschland“ um Peter Fitzek schuf mit Bank, Währung, Krankenversicherung und kriminellen Geschäften eine staatsfeindliche Parallelwelt – jetzt greift der Staat durch.

In einer groß angelegten Aktion hat das Bundesinnenministerium Mitte Mai das sogenannte „Königreich Deutschland“ verboten – ein Fantasiestaat, gegründet 2012 von Peter Fitzek aus Lutherstadt Wittenberg, der sich selbst zum „König“ von Deutschland ernannte. Auf gesetzliche Genehmigungspflichten pfiff der Wittenberger Esoterik-Händler ebenso wie auf Gerichtsurteile. Die Reportage beleuchtet die Hintergründe eines bizarren Konstrukts, das weit über schrullige Monarchie-Fantasien hinausging.

Mit eigener Währung, Bank und Krankenversicherung wirkte Fitzeks Reich zunächst wie eine skurrile Parallelwelt. Doch hinter der Fassade verbargen sich staatsfeindliche Ideologien, antisemitische Verschwörungstheorien und mutmaßlich kriminelle Geschäfte. Das Bundesinnenministerium zog nun die Reißleine: Bundesweite Razzien, darunter die größte am „Königssitz“ im sächsischen Halsbrücke, führten zur Beschlagnahmung sämtlicher Vermögenswerte – sogar die Tiere in den Stallungen wurden eingezogen. Fitzek und drei weitere Mitglieder wurden verhaftet.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärt, warum der Staat Härte zeigt: „Dieser Verein will sich ausdrücklich von der Bundesrepublik Deutschland abspalten, negiert ihre Existenz, verbreitet Verschwörungstheorien – auch antisemitischer Art – und betreibt ein kriminelles Wirtschaftsgeflecht, das seit längerem im Fokus der Behörden steht.“

Die Reportage geht der Frage nach, wie aus dem gelernten Koch Peter Fitzek der selbst ernannte König wurde, mit welchen Tricks der Fantasiestaat mehrere Gebäude erwerben konnte und wie der Staat nun klare Grenzen zieht.

Ein Film von Thomas Datt, Clemens Lotze und Edgar Lopez.

00:00 Intro
00:53 Verbot, Polizei, Razzia – warum zeigt der Staat Härte?
02:38 Was ist das „Königreich Deutschland“?
03:50 Fitzeks rechtswidrige Geschäfte
07:10 Fitzeks Herkunft und Entwicklung
15:00 Aufbau, Anhänger und Netz vom„Königreich Deutschland“
22:16 Bürgermeister vs. „Königreich“ – Ansiedlung einer Reichsbürgergruppe in Boxberg/Oberlausitz
27:57 Fazit
[close]
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Offline Mr. Devious

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Kann man über die Beschwerde nicht nur mit Beschluss entscheiden? (§ 10 VwGO).

Schön wäre es noch, wenn die Sache wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung nur einem Richtertrio übertragen wird...

Welche Beschwerde? Es handelt sich um eine Anfechtungsklage gegen die Verbotsverfügung, über die erst- und letztlinstanzlich das BVerwG zu entscheiden hat. 

Zitat von:  § 50 VwGO
(1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug

1.
    ...
2.
    über Klagen gegen die vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Vereinsgesetzes ausgesprochenen Vereinsverbote und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 des Vereinsgesetzes erlassenen Verfügungen,

...

« Letzte Änderung: 30. Juni 2025, 19:07:07 von Mr. Devious »
Liberté, Egalité, FCKAfDé
 
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Online Knallfrosch

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Das Aktenzeichen lautet: BVerwG 6 A 5.25

Du hast Recht. Das A steht für Antrag, also eine Klage.
6 steht für 6. Senat, es ist die fünfte Klage im Jahr 2025 am 6. Senat.
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Offline Karl Martell

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Hüstel

https://www.bverwg.de/rechtsprechung/aktenzeichen


Zitat
So tragen erstinstanzliche Klageverfahren ein „A“, Nichtzulassungsbeschwerden ein „B“ und Revisionsverfahren in Verwaltungsstreitsachen ein „C“.
 
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Offline Gerichtsreporter

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Da das BVerwG hier erstinstanzlich tätig ist, könnte es auch durch Gerichtsbescheid nach § 84 Abs. 1 VwGO entscheiden. Ein einfaches "Nein, LOL" wäre doch die ultimative Demütigung für den Haftempfindlichen.

Ok, wird nicht passieren, aber man wir ja noch träumen dürfen.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.