Autor Thema: Patriotische Union - Terrorprinz Reuß, Meister Eder, Frau Mahlzahn und Konsorten  (Gelesen 29560 mal)

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Offline Gelehrsamer

Mir würd für die Befangenheit ausreichen, dass die "Nachrichten"-Seite während der Sitzung geöffnet war, denn wenn man (auch als Ergänzungsrichter) dem Geschehen aufmerksam folgen muss, gibt es dafür eigentlich keinen Grund.

Hier ein wenig Material zum Problem:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-dortmund-45ns13122250js847-19-schoeffin-befangen-notizen-schokolade-handy

 
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Das Ablehnungsgesuch war erfolgreich.

Spoiler
Ablehnungsgesuch erfolgreich
Reichsbürger-Prozess: Richter muss nach Video-Vorfall seinen Stuhl räumen
Wegen eines Videos über den Tagesschau-Sprecher Thorsten Schröder muss ein Richter den Münchner Reichsbürger-Prozess verlassen. Seine Kollegen üben deutliche Kritik.

Ein Richter des Oberlandesgerichts (OLG) München muss den Reichsbürger-Prozess gegen Angeklagte der mutmaßlichen Terror-Gruppe um Prinz Reuß verlassen.

Das entschied der zuständige Staatsschutzsenat des Gerichts um die Vorsitzende Richterin Dagmar Illini am Dienstag. Es bestehe die „Besorgnis der Befangenheit“.

Der Senatsbeschluss liegt dieser Redaktion vor. Darin üben die Mitglieder des 9. Strafsenats deutliche Kritik an ihrem Kollegen.

Drei der acht Angeklagten in dem Staatsschutzverfahren hatten nach einem kuriosen Vorfall in der vergangenen Woche Befangenheitsanträge gegen den Richter gestellt.

Auslöser war ein Video von „bild.de“
Auslöser war ein Online-Video der Boulevard-Nachrichtenseite „bild.de“ über einen Sportunfall des Tagesschau-Sprechers Thorsten Schröder.

Das Video hatte der Richter in der Verhandlung gut hörbar auf seinem Laptop angespielt. „Große Sorge um Tagesschau-Sprecher Thorsten Schröder“ war Anwesenden zufolge deutlich zu vernehmen.

Was an manch anderen Arbeitsplätzen nur peinlich ist, kann in einer Gerichtsverhandlung weitreichende Konsequenzen haben.

Denn laut der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe kann die Ablehnung eines Richters begründet sein, wenn er sich in der Hauptverhandlung „mit privaten oder sonst verfahrensfremden Dingen befasst“.

In seinem Beschluss erläutert der Münchner Senat: „Dieser Vorfall ist jedenfalls geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen“, wenn der Richter „sich während der Hauptverhandlung willentlich mit verfahrensfremden Inhalten beschäftigt hat“.

Ein derartiges Verhalten könne „die Befürchtung der Angeklagten nähren, der Richter habe sich bereits auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt, und ist daher geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen“, heißt es in dem Beschluss weiter.

Richter versucht, den Vorfall zu relativieren
Der Richter hatte den Vorfall in dienstlichen Stellungnahmen zu relativieren versucht. Er sei mit der Bedienung des noch neuen Dienstlaptops nicht ganz vertraut gewesen und habe jedenfalls nur in einer Sitzungspause auf „bild.de“ gesurft.

Seine Richterkollegen überzeugte das nicht. In dem Beschluss halten sie fest: „Zwar hält der Senat ein unabsichtliches Anlaufen des Videos nicht für ausgeschlossen. Dies ist jedoch nach den dienstlichen Stellungnahmen, die hierfür keine plausible Erklärung liefern und an entscheidenden Stellen vage bleiben, unwahrscheinlich.“

Der Beschluss hat zur Folge, dass der Richter aus dem Verfahren sofort ausscheidet. Unmittelbare Folgen auf den sogenannten Reichsbürger-Prozess und den fünfköpfigen Strafsenat hat das aber nicht.

Bei dem abgelehnten Richter handelt es sich um einen von zwei Ergänzungsrichtern in dem Mammutverfahren.

Jetzt steht nur noch eine Ergänzungsrichterin parat
Ergänzungsrichter können bei Verhandlungen von längerer Dauer hinzugezogen werden. Sie nehmen an der gesamten Hauptverhandlung gewissermaßen als Beobachter teil. Falls ein regulärer Richter wegen längerer Krankheit oder eben wegen Befangenheit ausfällt, rücken sie nach. So kann ein Abbruch der Verhandlung verhindert werden.

Im Münchner Reuß-Verfahren steht nach dem Video-Vorfall nur noch eine Ergänzungsrichterin als Reserve zur Verfügung.

Vonseiten der Verteidigung wurde der Beschluss des Gerichts mit Wohlwollen aufgenommen.

Der Karlsruher Rechtsanwalt Marc Jüdt hatte für seine Mandantin Ruth Leiding – ein mutmaßliches Mitglied des „Rates“ um den als Rädelsführer angeklagten Prinz Reuß – einen der Befangenheitsanträge gestellt.

In einer ersten Stellungnahme gegenüber dieser Redaktion sah sich der Karlsruher in seiner Argumentation bestätigt und zeigte Anerkennung: „Hut ab vor den entscheidenden Richtern.“

Der Prozess soll an diesem Mittwoch fortgeführt werden.

Im Reuß-Kompex finden seit Frühjahr 2024 drei Großverfahren statt. Die insgesamt 26 Angeklagten, denen vorgeworfen wird, einen gewaltsamen Umsturz geplant zu haben, wurden damals auf Antrag der Karlsruher Bundesanwaltschaft als Anklagebehörde auf die Standorte München, Stuttgart und Frankfurt aufgeteilt.
[close]

https://bnn.de/nachrichten/deutschland-und-welt/reichsbuerger-prozess-richter-muss-nach-video-vorfall-seinen-stuhl-raeumen
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Offline Sandmännchen

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Wenn man nebenbei ein Browserfenster mit Bild-Online offen hat, kann das durchaus leicht passieren. Man klickt statt im Dokument knapp daneben, oder das eine Fenster aktiviert sich unerwartet, und wenn man dann einen Videobeitrag anklickt, läuft das Video an. Das hängt ein wenig von den Einstellungen und dem Browser ab, passiert aber wirklich leicht. Man sollte halt während des Gerichtsverfahrens sowas gar nicht erst aufmachen.

Mit IT-Affinität hat das wenig zu tun, eher mit dem grundsätzlichen Problem von Windows, dass die Fenster sich gerne mal unerwartet in den Vorder- oder Hintergrund schieben. Wer hat das noch nicht gehabt, dass ein Programm scheinbar nicht mehr reagiert, weil es einen Dialog aufgemacht hat, der aber hinter einem anderen Fenster unsichtbar auf Eingaben wartet?



Juristen sind tendenziell nicht technikaffin

Off-Topic:
Das Ausmaß fand ich allerdings, nachdem ich über das Studium vermehrt mit Juristen in Berührung kam, überraschend, und zwar durchaus auch bei den Studenten. Da sind teilweise die Dozenten nicht in der Lage, zur aktuellen Gesetzeslage Fragen zu beantworten, weil sie die aktuellen Änderungen noch nicht in ihren Ordner einsortiert haben - dabei findet man den aktuellen Stand bei Beck, aber auch amtlich gepflegt auf gesetze-im-internet.de, und mit Änderungen auch sehr zuverlässig bei buzer.de.  Und damit arbeitet es sich dank Suchfunktion und Verlinkungen deutlich angenehmer als mit den Papierklötzen.

Liebe Juristen, ruht Euch doch ein bisschen weniger auf dem "ich bin Jurist und kann halt keinen Computer"-Sofa aus. Man kann das alles lernen, wobei "lernen" eigentlich hauptsächlich bedeutet, sich etwas Zeit zum Ausprobieren zu nehmen und sich ab und zu mit Interesse durchzufragen. Das Erwerben der Arbeitstechniken nach dem aktuellen Stand gehört zur Arbeit dazu. Eure Systembetreuer helfen gerne und können sicher auch bei Euch Schulungen empfehlen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Manchmal plärrt eine Seite von alleine los, das hatte ich in Einzelfällen sogar in Tabs im Hintergrund. Je nachdem, wieviele man offen hat, geht die Sucherei lästig lang. Da hilft nur stummstellen, bis man den Übeltäter gefunden hat. Auf dem Laptop ist stummstellen teilweise umständlich.

Üblicherweise sollten Browser eine Einstellungsmöglichkeit für automatisches Losplärren und Verhalten im Hintergrund haben. Das hilft natürlich nur, wenn man die kennt und die Seiteninhalte sich anständig verhalten. Manche Einstellungsmöglichkeit findet man nur schwer, weil sie verborgen ist. Und in jeder Version ist es wieder anders.
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Das Problem ist hier aber nicht windows sondern sitzt vor der Tastatur. Du sollst keine privaten tabs auf Arbeit aufhaben.

Für mich unvergessen der Berater einer it Agentur schickt einen Screenshot seines ganzen Bildschirms an alle incl Kunden. 1 tab kundenwebsite offen 12 tabs youporn daneben. Hat auch zu einem jähen Vertrauensverlust geführt.
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Berater ist manchmal auch nur ein Euphemismus für "Hat nix Ordentliches gelernt".
Was ich da über SAP- und Unternehmensberater erzählen könnte …

Aber es ist bei der IT-Agentur ja auch gar nicht gesagt, daß es da um Computer/Informatik geht. Ein It-Girl muss ja auch nicht wissen, wo der Computer angeht. Was mich wieder an eine SAP-Beraterin erinnert … ein ganz lieber Mensch und sicher auch toll im Verkauf der überteuerten Lebenszeitverkürzung, aber sie hatte halt keine Ahnung von IT/EDV/Computern. Fand ich ein wenig seltsam, bis ich verstanden habe, daß da keine Software verkauft wird sondern ein Lebensstil, dem sich die Firma zu unterwerfen hat, und damit das klappt, gibt es teure Schulungen und Anpassungen in den Abläufen der Firma, damit es so läuft, wie es die Software vorgibt. Das zu verkaufen, dafür braucht's dann wirklich keine Computerkenntnisse.
« Letzte Änderung: 23. März 2025, 08:05:52 von theodoravontane »
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ich habe schon den Spruch gehört, SAP ist fast so autoritär wie Scientology, aber wenigstens kann man jederzeit aussteigen.
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Omg, "Die Prozessoren auszutauschen würde einen immensen Aufwand erfordern". Genau, nämlich den Austausch des gesamten Gerätes  :facepalm:
Design mit Design zu verwechseln ist da nur die Spitze des Eisbergs.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Ich glaube, die Dame hat damals genug gelitten. Aber peinlich und ein bisschen lustig war es trotzdem.

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/buntes-kurioses/id_83010660/-meingroessterfail-journalisten-verraten-ihre-peinlichsten-fehler-.html

Wobei ich gerade verwundert bin, Lars Wienand schreibt von "Ruhrnachrichten", Du von "Dorstener Zeitung", es dürfte sich aber um den gleichen Vorgang gehandelt haben.
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Zurück zum Thema. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen vier weitere Mitglieder der "Vereinigung Prinz Reuß" erhoben. Sind aber vergleichsweise kleine Fische.

Zitat
Staatsschutzzentrum Baden-Württemberg erhebt Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder der „Vereinigung Prinz Reuß“

Das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat am 25. Februar 2025 Anklage gegen mutmaßliche Angehörige der „Gruppierung Prinz Reuß“ vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart erhoben. Die vier Angeschuldigten – zwei Männer und ein Ehepaar – stammen aus Pforzheim, Haigerloch bzw. Gmund am Tegernsee (Bayern). Allen wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Zeitraum zwischen Juli 2022 bis Dezember 2022 in Tateinheit mit der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen. Gegen zwei Angeschuldigte wird in der Anklage zusätzlich der Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben.

Gemäß der Anklage sollte sich ein 64-jähriger Berufskoch insbesondere um das Verpflegungskonzept für die nach der Machtübernahme der Vereinigung neu aufzustellende „Neue Deutsche Armee“ kümmern. Zusätzlich soll er innerhalb der Vereinigung als Ressortverantwortlicher für eine von dieser angestrebten Übergangsregierung gehandelt worden sein. Ein weiterer als klassischer Sänger bekannter 45-Jähriger soll für die Anwerbung weiterer Vereinigungsmitglieder sowie für die kulturelle Untermalung von Rekrutierungsveranstaltungen zuständig gewesen sein. Die 45-jährige Angeschuldigte habe innerhalb des militärischen Arms der Vereinigung das sog. Akquise-Team geleitet, welches vornehmlich für die Überprüfung von Rekruten für die sog. Heimatschutzkompanien zuständig gewesen sei, welche die Umsturzpläne der Vereinigung mit Waffengewalt habe unterstützen sollen. Ihrem 50-jährigen Ehemann wird vorgeworfen, ebenfalls dem Akquise-Team angehört und in dieser Funktion unter anderem an Rekrutierungsreisen der Führung des militärischen Arms der Vereinigung teilgenommen zu haben.

Es handelt sich um die erste Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aus dem bundesweiten Verfahrenskomplex „BAO Schatten". Insgesamt sind beim Staatsschutzzentrum Baden-Württemberg Verfahren gegen 58 Beschuldigte aus diesem Gesamtkomplex anhängig. Der Vorwurf in diesen Verfahren lautet in 10 Fällen auf Mitgliedschaft in der „Vereinigung Prinz Reuß“, in 23 Fällen auf Unterstützung dieser Vereinigung und in 25 Fällen auf Nichtanzeige geplanter Straftaten.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat in dem Verfahrenskomplex bereits drei Anklagen gegen insgesamt 27 Rädelsführer der Gruppierung erhoben. In einem dieser Verfahren läuft seit dem 29.04.2024 die Hauptverhandlung vor dem 3. Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart. Auch die beiden weiteren Hauptverhandlungen vor den Oberlandesgerichten München und Frankfurt haben bereits begonnen.

https://generalstaatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Generalstaatsanwaltschaft%20Stuttgart/Pressemitteilungen/PM%20Anklage%20GenStA%20PR.pdf

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Offline Seb

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Zitat
Wütendes Lamento über den Staat

Der Angeklagte Maximilian Eder sagt im Frankfurter Reichsbürgerprozess aus. Zu den konkreten Vorwürfen gegen ihn schweigt er, über sein Weltbild gibt der frühere Oberst der Bundeswehr dagegen viel preis.

Seine Aussage flankiert Maximilian Eder mit zahlreichen Powerpoint-Folien voller Abkürzungen. Die Buchstabenfolge „SRP“ steht für satanisch-rituelle Pädophilie, „AFG“ als Landeskürzel für den abrupten Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan im Juni 2021.

Mit dem Kürzel „a.A.“ will er seine Lage beschreiben: Wahlweise, sagt der frühere Oberst der Bundeswehr, dem vorgeworfen wird, einer der führenden Köpfe der Reichsbürgergruppe um den Immobilienunternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß gewesen zu sein, könne das als „auf Abruf“, „am Arsch“ oder „am Abgrund“ gedeutet werden. Was den Vorsitzenden Richter Jürgen Bonk dazu bringt, den Angeklagten zu „mehr Sachlichkeit“ aufzufordern.

Eine „Einlassung zur Sache“ hatte Eder, 66 Jahre alt, angekündigt, mit Spannung wurde seine Aussage im Reichsbürgerprozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht deshalb erwartet. Die Generalbundesanwaltschaft wirft dem Ex-Soldaten vor, er sei Teil des „militärischen Arms“ der Verschwörer gewesen, habe das Bundestagsgebäude in Berlin ausgespäht, Waffen und Ausrüstung besorgt und versucht, aktive Bundeswehrsoldaten für den geplanten Putschversuch zu gewinnen. Ziel der Gruppe sei ein gewaltsamer Sturz der Regierung gewesen. Ersetzt werden sollte sie durch den „Rat“, den die Gruppe gebildet hatte. Prinz Reuß wollten sie zum neuen Oberhaupt des Landes erklären.

Von Hannah Arendt bis Jens Spahn
Doch konkret geht Eder, blauer Anzug, das weiße Haar zum Zopf gebunden, auf die Vorwürfe gegen ihn nicht ein. Stattdessen holt er zu einer Generalabrechnung aus: mit der deutschen Corona-Politik, mit dem „spalterischen Bundespräsidenten Steinmeier“, mit Staatsanwälten, die angeblich „Tausende Strafanzeigen von Müttern“, deren Kinder von Satanisten missbraucht worden seien, ignorierten.

Von Hannah Arendt springt er zu den Gesundheitsministern Jens Spahn und Karl Lauterbach, von Donald Trump und der Ahrtalkatastrophe zu einem Artikel, den er am Vortag in der F.A.Z. gelesen hat. Immer mehr redet Eder sich in Rage. Je länger er spricht, umso aufbrausender und hitziger fällt sein Lamento aus.

Besonders ausführlich berichtet der Angeklagte über die Zeit, in der die Reuß-Gruppe laut Generalbundesanwalt zusammengefunden haben soll. Ende Juli 2021 habe es ein Gründungstreffen der Verschwörer gegeben, sagen die Ermittler.

Er habe damals enorm unter Druck gestanden, sagt Eder. „Tag und Nacht“ sei er aktiv gewesen, habe geholfen, Soldaten aus Afghanistan herauszuholen, Demonstrationen gegen die Corona-Politik und Helfereinsätze im von der Flutkatastrophe betroffenen Ahrtal organisiert. Das „mutmaßliche Gründungstreffen“ der Gruppe stellt Eder als einen Termin unter vielen dar.

Umsturzpläne? - „Ein Schmarrn.“
Um einen Umsturz sei es ihm nie gegangen, behauptet der Angeklagte. Er habe den Staat verändern wollen und auch „vehemente Kritik“ geäußert. Ein Einsatz von Gewalt aber sei für ihn nie in Betracht gekommen. Er sei auch kein Reichsbürger, kein Rechtsextremist, kein Corona-Leugner, gegangen sei es ihm um die Einschränkung von Freiheitsrechten. „Das ist ein Schmarrn, wenn erzählt wird, ich wollte einen Umsturz“, wütet der Angeklagte in bayerischem Dialekt.

Eders Aussage vor dem Oberlandesgericht bringt, wenn es um die detaillierten Vorwürfe gegen ihn geht, keine neuen Erkenntnisse. Was sie deutlich macht, ist das Weltbild, das den Mann prägt: Seine Äußerungen zu angeblich massenhaften Vergewaltigungen von Kindern durch Satanisten erinnern an den vor allem in den Vereinigten Staaten verbreiteten QAnon-Verschwörungsmythos – auch wenn Eder weit von sich weist, damit etwas zu tun haben.

Die Corona-Politik der Bundesregierung schildert er als eine einzige Drangsalierung der Bevölkerung. Eder geht auch von Tausenden von massiven Schäden durch Corona-Impfungen aus. Dass diese ans Licht kämen, werde ganz gezielt unterdrückt.

Seine ideologischen Erläuterungen versteht Eder als „Basis“. Bei einer späteren Aussage will er sich konkreter äußern. Das jedoch wird erst nach den hessischen Osterferien der Fall sein, der nächste Verhandlungstermin im Reichsbürgerprozess steht am 22. April an. Um sich darauf vorbereiten zu können, brauche er eine bessere technische Ausstattung, sagt Eder. Das Gericht solle ihm deshalb „einen Schreiblaptop mit Drucker“ in der Zelle genehmigen, fordert der Angeklagte.
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/reichsbuergerprozess-in-frankfurt-angeklagter-nutzt-aussage-fuer-generalabrechnung-110378885.html


Hessenschau, ca. 6 Stunden dauerten die Ausführungen:
Zitat
Ehemaliger Elite-Soldat Maximilian E. bestreitet Umsturzpläne
Im Reichsbürgerprozess sollte sich am Dienstag der angeklagte Ex-Soldat Maximilian E. zu den Tatvorwürfen äußern. Doch Zuhörer und Prozessbeteiligte wurden stattdessen Zeugen eines stundenlangen, teils bizarren Lamentos.
https://www.hessenschau.de/panorama/reichsbuergerprozess-ehemaliger-elite-soldat-maximilian-e-bestreitet-umsturzplaene-v1,reichsbuergerprozess-aussage-100.html
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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