Autor Thema: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer  (Gelesen 59863 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Sandmännchen

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 8153
  • Dankeschön: 41068 mal
  • Karma: 659
  • Stimmung: Nur wenig garstig. Größtenteils harmlos.
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 10000 Beiträge Autor im Sonnenstaatland-Wiki
    • Auszeichnungen
Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #330 am: 4. April 2026, 23:45:27 »
Ich frag mich ja immer, wie der dringende Tatverdacht, der eine notwendige Voraussetzung für die U-Haft ist, mit der vermuteten Unschuld einhergeht.

"Unschuldsvermutung" ist ein blöder Terminus dafür, dass die Beweislast beim Staat liegt und natürlich erst mit gerichtlicher Feststellung eine Bestrafung beginnen darf. Freilich gilt es immer, das Urteil abzuwarten. Aber deswegen muss niemand vermuten, dass am Ende ein Freispruch rauskommt.

Seit wann sieht sich die StA eigentlich veranlasst, diesen Satz mit der Unschuldsvermutung stets dazuzuschreiben?
˙uuᴉsu∩ ɹǝp ʇsᴉ uǝɥɔsuǝW sǝp uuᴉS ǝʇןǝʞɔᴉʍʇuǝ uǝʇsɥɔöɥ ɯɐ ɹǝᗡ
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Neubuerger, Goliath, Anmaron

Offline BlueOcean

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 7744
  • Dankeschön: 38708 mal
  • Karma: 1464
  • Proud maritime merchandise
  • Auszeichnungen Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Unser bester Spieler jubelt! Geheimnisträger, Sir! Auszeichnung für 7500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #331 am: 5. April 2026, 00:31:23 »
Der Begriff ist wirklich selten blöde. Denn faktisch wird die Person angeklagt, weil ihre Schuld vermutet wird und nicht etwa das Gegenteil. Und in dem Wort Vermutung ist ohnehin enthalten, dass keine Gewissheit über eine etwaige Schuld existiert.

Gemeint ist aus meiner Sicht doch eher: Jede Tatverdächtige oder Angeklagte ist als unschuldig zu betrachten und zu behandeln, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist.

Aber auch diese Binse wäre aus meiner Sicht nicht in Fettdruck in jeder Pressemitteilung hervor zu heben. Zumal die Vorwürfe der Anklage zurecht auch nur im Konjunktiv erfolgen.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Neubuerger, Goliath

Offline desperado

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 1152
  • Dankeschön: 10372 mal
  • Karma: 180
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #332 am: 5. April 2026, 00:59:50 »
Ich frag mich ja immer, wie der dringende Tatverdacht, der eine notwendige Voraussetzung für die U-Haft ist, mit der vermuteten Unschuld einhergeht.

Ist das so schwer? Nannte man vor einigen Jahren auch "Mausgerutscht"!

Und ich hatte immer den Eindruck, daß du dich wenigenstens iwie am Rande mit Uhtubehjura befasst hast - so kann man sich täuschen!


 :dontknow: :lol:
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Neubuerger, Goliath

Offline Rolly

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • R
  • Beiträge: 2685
  • Dankeschön: 12985 mal
  • Karma: 393
  • Unverbesserlicher linksgrün versiffter Gutmensch
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 1500 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #333 am: 6. April 2026, 09:50:44 »
Wie bekommt man eigentlich mit dass das Gerichtsverfahren startet? Frage für einen Freund.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=WrJPEqOWB48
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Neubuerger, Goliath, Anmaron

Offline Sandmännchen

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 8153
  • Dankeschön: 41068 mal
  • Karma: 659
  • Stimmung: Nur wenig garstig. Größtenteils harmlos.
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 10000 Beiträge Autor im Sonnenstaatland-Wiki
    • Auszeichnungen
Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #334 am: 7. April 2026, 23:12:18 »
Man verfolge die Pressemitteilungen relevanter Behörden und Gerichte. Geht wahrscheinlich auch mit Google Alert.
˙uuᴉsu∩ ɹǝp ʇsᴉ uǝɥɔsuǝW sǝp uuᴉS ǝʇןǝʞɔᴉʍʇuǝ uǝʇsɥɔöɥ ɯɐ ɹǝᗡ
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: BlueOcean, desperado, Neubuerger, Goliath

Offline Rechtsfinder

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 2733
  • Dankeschön: 16260 mal
  • Karma: 789
  • Rechtsbedenkenträger
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #335 am: 20. April 2026, 21:11:14 »
Off-Topic:
Der Begriff ist wirklich selten blöde. Denn faktisch wird die Person angeklagt, weil ihre Schuld vermutet wird und nicht etwa das Gegenteil. Und in dem Wort Vermutung ist ohnehin enthalten, dass keine Gewissheit über eine etwaige Schuld existiert.
Es gibt kein Wort, zu dem Juristen nicht gleich zwei widerstreitende Begriffe erfinden könnten.

So auch zur "Vermutung".

Für den Normalbürger ist die "Vermutung" eine Hypothese über etwas Ungewisses.
Für den kundigen Juristen jedoch ist die "Vermutung" die Entscheidung, etwas Ungewisses als etwas Gewisses zu behandeln. Das erleichtert ungemein, Verfahren weiterzubetreiben, in denen man über bestimmte Tatsachen unbedingt Gewissheit benötigt, da sie entscheidungserheblich sind (mit anderen Worten der Fall anders ausgeht, je nachdem, wie es sich um die fragliche Tatsache verhält).

Damit nicht genug: Vermutungen können, so der Jurist, widerleglich und unwiderleglich sein. Im ersten Fall, der widerleglichen Vermutung, kennt der Jurist eine Tatsache nicht, er stellt also eine "Vermutung" an, mit der er weiterarbeiten kann, erkennt jedoch an, dass es sich in der Realität anders verhalten könnte und lässt sich daher durch geeigneten Beweis vom Gegenteil überzeugen. Im zweiten Fall, der unwiderleglichen Vermutung, interessiert sich der kundige Jurist nicht mehr für die Realität und wie es sich dort um die Tatsache tatsächlich verhält, denn das Gesetz weiß es besser und mit diesem fährt er fort. :dontknow:

Die Annahme, der Kannix sei wohl ein böser Bube und der Kerker der rechte Platz für ihn, nennt der Jurist hingegen "Verdacht"; bei U-Haft muss dieser sogar "dringend" sein.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Finanzbeamter, Pirx, Schattendiplomat, Neubuerger, Goliath

Offline Neubuerger

  • Souverän
  • *
  • N
  • Beiträge: 6385
  • Dankeschön: 37602 mal
  • Karma: 968
  • Senior Chemtrail Master
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 1500 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Verfahren gegen Holocaustleugner Alfred Schaefer
« Antwort #336 am: 18. August 2026, 09:15:07 »
Alfred Schaefer steht mal wieder im München vor Gericht, dieses Mal wegen 40 Fällen von Volksverhetzung. Ihm drohen dabei aufgrund seiner Vorstrafen 4 Jahre Haft. Endstation Rechts berichtet, bei der im Text erwähnten Verhandlung in Dresden war ich damals anwesend, war ein amüsantes Schauspiel, als der souverän verhandelnde Richter recht klar deutlich machte, wer Herr im Saal ist und Zwischenrufe und Störungen deutlich ahndete. Das hat damals eine seiner Unterstützer kalt erwischt.

Zitat
Holocaustleugner Alfred Schaefer drohen mehr als vier Jahre Haft

Ab dem 07. September verhandelt das Landgericht München II unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen gegen den einschlägig vorbestraften Deutsch-Kanadier Alfred Schaefer. Ihm wird Volksverhetzung in vierzig Fällen vorgeworfen. Die konkrete Straferwartung liegt offenbar bei mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe. Damit könnte sich das Strafmaß in einer Größenordnung bewegen, wie sie in vergleichbaren Verfahren etwa gegen Horst Mahler oder Ernst Zündel verhängt wurde.

Zur anstehenden Verhandlung teilte das Landgericht München II zunächst lediglich mit, dass mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen sei. Zehn angesetzte Verhandlungstage bis Ende Oktober deuten auf ein umfangreicheres Verfahren hin.

Auf Nachfrage nannte die Pressestelle zwei weitere Details: Gegen Schaefer gehe es unter anderem um vierzig Vorwürfe der Volksverhetzung. Normalerweise wäre für das Delikt zunächst das Amtsgericht zuständig. Weil hier jedoch eine konkrete Straferwartung von mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe besteht, wird das Verfahren direkt vor dem Landgericht geführt.

Vorstrafen wirken sich strafverschärfend aus

Damit könnte Schaefer eine Freiheitsstrafe in einer Größenordnung drohen, wie sie in einschlägigen Verfahren bislang nur selten verhängt wurde. Direkt vergleichbar sind die Fälle allerdings nicht, da sich die Zahl der angeklagten Taten, mögliche weitere Straftatbestände und die Bildung von Gesamtstrafen auf das Strafmaß auswirken.


Ernst Zündel wurde 2007 wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu fünf Jahren Haft verurteilt. Gegen Horst Mahler verhängten Gerichte ebenfalls mehrfach mehrjährige Freiheitsstrafen. Das Landgericht München bildete 2010 aus mehreren Verurteilungen eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten.

Von Geld- zu Freiheitsstrafen

Bei Schaefer fallen zudem mehrere einschlägige Vorstrafen ins Gewicht. Den Anfang machte 2018 eine Geldstrafe von 5.000 Euro – 100 Tagessätze –, weil er bei einer Kundgebung des Neonazis Gerd Ittner zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens vor rund 200 Teilnehmern am Zwingerteich die Shoah geleugnet hatte.

Noch im Sommer desselben Jahres stand Schaefer gemeinsam mit seiner in Kanada lebenden Schwester Monica in München vor Gericht. Beiden wurde vorgeworfen, in Schaefers Haus in der Nähe von Tutzing Videos aufgenommen zu haben, in denen die Shoah geleugnet wurde.

Nach 21 Verhandlungstagen wurde Alfred Schaefer wegen Volksverhetzung in elf Fällen zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zu seinen Gunsten wurde damals berücksichtigt, dass er bis dahin strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war. Dieser "Rabatt" fällt inzwischen weg. Der Bundesgerichtshof verwarf rund ein Jahr später die eingelegte Revision.

Hitlergruß bei Kundgebung und im Gericht


Seine Schwester kam glimpflicher davon. Sie erhielt wegen Volksverhetzung in vier Fällen zehn Monate Haft, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt galten. Inzwischen lebt sie wieder in Kanada.

2019 folgte die nächste Verurteilung. Gegenstand waren Äußerungen während des vorangegangenen Prozesses sowie ein im Gerichtssaal gezeigter Hitlergruß. In erster Instanz wurden anderthalb Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt.

Im April 2024, kurz nach seiner Haftentlassung, geriet Schaefer in Augsburg mit Polizisten aneinander, die Teilnehmer eines Vortrags kontrollierten, zu dem ein „Freundeskreis Alfred Schaefer“ eingeladen hatte. Für seine Äußerungen verhängte das Amtsgericht Augsburg weitere zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Volksverhetzung, der Verwendung verbotener Kennzeichen sowie verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen.

Nach Angaben aus seinem Unterstützerumfeld wurde Schaefer nach Verbüßung dieser Freiheitsstrafe unmittelbar in Untersuchungshaft genommen. Welcher Haftgrund dem zugrunde liegt, ist bislang nicht bekannt. Angesichts der nun im Raum stehenden Straferwartung käme insbesondere Fluchtgefahr in Betracht. Schaefer besitzt sowohl die deutsche als auch die kanadische Staatsbürgerschaft.

Sorge vor Störern

Das Gericht wappnet sich insbesondere gegen mögliche Störungen durch Zuschauer sowie gegen verbotene Ton- und Videoaufnahmen. Reguläre Besucher dürfen keine Geräte mit in den Sitzungssaal nehmen, mit denen Bild oder Ton aufgezeichnet werden können. Wer sich Notizen machen möchte, erhält nach Angaben des Gerichts vom Personal einen Bleistift oder Kugelschreiber.

Die Personaldokumente aller Besucher sollen zudem vorsorglich kopiert werden, um mögliche Störer im Nachhinein leichter identifizieren zu können.

Die Sorge scheint nicht unbegründet. Prozesse gegen Holocaustleugner ziehen immer wieder auch Störenfriede an. Vier Tage Ordnungshaft erhielt ein Zuschauer, der 2006 beim Prozess gegen Ernst Zündel den Richter als „Freisler“ bezeichnet hatte. Drei weitere Männer wurden mit Ordnungsgeldern belegt, nachdem sie zum Prozessauftakt die erste Strophe des Deutschlandliedes im Gericht angestimmt hatten.

Vier Tage Ordnungshaft für Störer

Auch Verfahren gegen Schaefer zogen in der Vergangenheit Unterstützer und Störer an. Zu einem Prozess in Dresden erschienen laut Berichten etwa 30 Unterstützer. Der als „Volkslehrer“ bekannte Aktivist Nicolai Nerling hatte zuvor zur Unterstützung aufgerufen. Ein Besucher wurde wegen dauernder Zwischenrufe des Saales verwiesen und mit einem Ordnungsgeld von 900 Euro belegt. Andere wurden mehrfach zur Ordnung gerufen.

Beim ersten größeren Prozess gegen Alfred Schaefer 2018 in München fanden sich am ersten Verhandlungstag ebenfalls rund 30 Unterstützer ein. Sylvia Stolz erhielt für einen Zwischenruf zwei Tage Ordnungshaft. Ein weiterer Teilnehmer wurde wegen der Beleidigung der Staatsanwältin im Vorraum zu vier Tagen Ordnungshaft verurteilt.

Keine "Soli-Shirts" im Gericht erlaubt

Untersagt ist ausdrücklich das Zeigen oder Tragen von Kleidung bzw. Kleidungsbestandteilen mit politischen, weltanschaulichen oder religiösen Symbolen oder Aussagen, sofern sie Bezug zum Verfahren oder zu dessen Beteiligten haben.

Unmittelbar vor dem Schaefer-Prozess 2018 hatte es in Nürnberg eine größere Demonstration mit 250 Teilnehmenden gegeben, die die Freilassung inhaftierter Shoahleugner forderte. Alfred, damals noch in Freiheit, zeigte bei seiner Rede den Hitlergruß und sprach über die Auslöschung der "Kikes", einem Slangwort für Juden. Ein Schweizer Redner lobte Hitlers "Mein Kampf" und die aus Oberfranken stammende Rentnerin Marianne Wilfert leugnete direkt den Holocaust. Die Kundgebung konnte damals regulär zu Ende gehen ohne Eingriff der Polizei.

Verantwortlich für den Ablauf war als Versammlungsleiterin damals Angela Schaller, heute Lebensgefährtin des Sonneberger AfD-Landrats Robert Sesselmann. Sie gibt an, 2019 aus der rechten Szene ausgestiegen zu sein. An einer vollständigen Distanzierung bestehen allerdings Zweifel.

https://www.endstation-rechts.de/news/holocaustleugner-alfred-schaefer-drohen-mehr-als-vier-jahre-haft
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.