„Der kleine Sven, der hat nun mal
’nen Hang zum Waffenarsenal ...“
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Neonazi aus Jamel will von Waffenverbot nichts gewusst haben – jetzt sollen Fotos Klarheit bringen
Dem bekannten Neonazi Sven Krüger aus Jamel wird illegaler Besitz von Waffen und Sprengstoff vorgeworfen. Der 51-Jährige bestreitet vor dem Amtsgericht Wismar, von einem Waffenverbot gegen ihn gewusst zu haben. Der Prozess wird im Oktober fortgesetzt.
Von Heiko Hoffmann
14.09.2026, 17:00 Uhr
Wismar/Jamel. Der Prozess am Amtsgericht Wismar gegen den bekannten Neonazi Sven Krüger aus Jamel zieht sich in die Länge. Dem 51-Jährigen wird unter anderem illegaler Besitz von Waffen und Sprengstoff vorgeworfen.
Am 5. Oktober wird der Prozess fortgesetzt. Bis dahin sollen weitere Beweise gesammelt werden. Und: Von sichergestellten Waffen und Magazinen in der Asservatenkammer Rostock sollen Fotos gemacht werden. Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung erhoffen sich weitere Erkenntnisse.
Krüger droht Bewährungsstrafe von sechs Monaten
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich per Strafbefehl eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und die Einziehung aller beschlagnahmten Gegenstände erlassen. Dagegen hatte Sven Krüger, auch Gemeindevertreter für die Wählergemeinschaft Heimatliebe in Gägelow, Einspruch eingelegt.
Spoiler
Deshalb findet nun die Verhandlung vor dem Amtsgericht statt. Der Verteidiger von Krüger, Sven Rathjens, fordert einen Freispruch.
Das dürfte schwierig werden, wie der zweite Verhandlungstag gezeigt hat. Offenbar haben die Prozessbeteiligten über eine Geldstrafe gesprochen, weil Krüger eine Bewährungsstrafe vermeiden will. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Rostock soll dies aber nicht infrage kommen. Nun wird im Oktober weiterverhandelt.
Am 19. September 2023 wurden bei Krüger in Jamel mehrere Gewehre und Kurzwaffen sowie diverse Bajonette, Schwerter, Säbel und Munition sichergestellt.
Damals hatten Polizei und Staatsschutz mehrere Stunden lang die Wohn- und Arbeitsräume des Abrissunternehmers durchsucht.
Bundesinnenministerium wollte rechtsextrem eingestufte Hammerskins verbieten
Anlass der Aktion war das Verbotsverfahren des Bundesinnenministeriums gegen die als rechtsextrem eingestuften Hammerskins. Sven Krüger galt seit Jahren als Kopf des Mecklenburger Chapters der Hammerskins.
Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbotsverfahren gestoppt, weil sich eine bundesweite Vernetzung beziehungsweise eine zentrale Steuerung nicht nachweisen ließen.
Der Besitz der gefundenen Waffen ist nun Gegenstand der Verhandlung. Der Verteidiger verfolgt die Strategie, dass sein Mandant nichts von einem Waffenverbot gewusst und darum auch nicht vorsätzlich gehandelt habe.
Haftstrafe von 2011 spielt im Prozess eine Rolle
Rückblende: Krüger war 2011 zu einer längeren Haftstrafe verurteilt worden, unter anderem weil bei ihm eine Maschinenpistole samt Munition gefunden worden war. Bis 2014 saß er dafür in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bützow ein.
Während dieses Verfahrens hatte die Waffenbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg Krüger ein Waffenbesitzverbot erteilt. Das Verbot soll auch zugestellt worden sein.
Von dem Waffenverbot will Krüger nichts gewusst haben. Den Gebührenbescheid für die Zustellung habe eventuell seine Frau bezahlt. Mögliche Mahnbescheide für die Zahlung sollen nun ausfindig gemacht werden. Richter Malte Burger hat erkennen lassen, dass das letztlich eine untergeordnete Rolle spielen wird. Entscheidend sei das eigentliche Waffenbesitzverbot.
Bei einer Jägerprüfung im Jahr 2023 in Vorpommern waren offenbar Vorstrafen oder ein Waffenbesitzverbot nicht geprüft worden. Beim Erlangen eines Jagdscheins werde dies hingegen gecheckt. Damit ist eine offene Frage vom zweiten Verhandlungstag geklärt.
Fotos von Waffen in Rostocker Asservatenkammer
Jetzt geht es noch um Waffen und Magazine, die bei der Durchsuchung im Jahr 2023 gefunden wurden. Einige hatte Krüger nach seiner Haftentlassung 2014 von der Staatsanwaltschaft wiederbekommen. Sie seien rot, grün und weiß markiert gewesen.
Die Waffen sollen nun in der Asservatenkammer fotografiert werden. Die Verteidigung hofft, dass die vor Jahren zurückgegebenen Waffen seinen Mandanten entlasten. Außerdem sollen Protokolle vom Aushändigen der Waffen im Jahr 2014 ausfindig gemacht werden.
OZ
https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/nordwestmecklenburg/grevesmuehlen/wismar-neonazi-aus-jamel-vor-gericht-urteil-gegen-sven-krueger-verzoegert-sich-76GGXEA3VJCU3BZLM4QBLZX4XY.htmlDie Bekanntgabe des Waffenverbots gem. § 41 WaffG erfolgte hoffentlich per Zustellungsurkunde …?