Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 227753 mal)

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2520 am: 14. September 2026, 18:08:54 »
„Der kleine Sven, der hat nun mal
’nen Hang zum Waffenarsenal ...“
(Wilhelm Busch. Oder so.)


Zitat
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Neonazi aus Jamel will von Waffenverbot nichts gewusst haben – jetzt sollen Fotos Klarheit bringen


Dem bekannten Neonazi Sven Krüger aus Jamel wird illegaler Besitz von Waffen und Sprengstoff vorgeworfen. Der 51-Jährige bestreitet vor dem Amtsgericht Wismar, von einem Waffenverbot gegen ihn gewusst zu haben. Der Prozess wird im Oktober fortgesetzt.

Von Heiko Hoffmann
14.09.2026, 17:00 Uhr

Wismar/Jamel. Der Prozess am Amtsgericht Wismar gegen den bekannten Neonazi Sven Krüger aus Jamel zieht sich in die Länge. Dem 51-Jährigen wird unter anderem illegaler Besitz von Waffen und Sprengstoff vorgeworfen.

Am 5. Oktober wird der Prozess fortgesetzt. Bis dahin sollen weitere Beweise gesammelt werden. Und: Von sichergestellten Waffen und Magazinen in der Asservatenkammer Rostock sollen Fotos gemacht werden. Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung erhoffen sich weitere Erkenntnisse.

Krüger droht Bewährungsstrafe von sechs Monaten
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich per Strafbefehl eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und die Einziehung aller beschlagnahmten Gegenstände erlassen. Dagegen hatte Sven Krüger, auch Gemeindevertreter für die Wählergemeinschaft Heimatliebe in Gägelow, Einspruch eingelegt.
Spoiler
Deshalb findet nun die Verhandlung vor dem Amtsgericht statt. Der Verteidiger von Krüger, Sven Rathjens, fordert einen Freispruch.

Das dürfte schwierig werden, wie der zweite Verhandlungstag gezeigt hat. Offenbar haben die Prozessbeteiligten über eine Geldstrafe gesprochen, weil Krüger eine Bewährungsstrafe vermeiden will. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Rostock soll dies aber nicht infrage kommen. Nun wird im Oktober weiterverhandelt.

Am 19. September 2023 wurden bei Krüger in Jamel mehrere Gewehre und Kurzwaffen sowie diverse Bajonette, Schwerter, Säbel und Munition sichergestellt.

Damals hatten Polizei und Staatsschutz mehrere Stunden lang die Wohn- und Arbeitsräume des Abrissunternehmers durchsucht.

Bundesinnenministerium wollte rechtsextrem eingestufte Hammerskins verbieten
Anlass der Aktion war das Verbotsverfahren des Bundesinnenministeriums gegen die als rechtsextrem eingestuften Hammerskins. Sven Krüger galt seit Jahren als Kopf des Mecklenburger Chapters der Hammerskins.

Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbotsverfahren gestoppt, weil sich eine bundesweite Vernetzung beziehungsweise eine zentrale Steuerung nicht nachweisen ließen.

Der Besitz der gefundenen Waffen ist nun Gegenstand der Verhandlung. Der Verteidiger verfolgt die Strategie, dass sein Mandant nichts von einem Waffenverbot gewusst und darum auch nicht vorsätzlich gehandelt habe.

Haftstrafe von 2011 spielt im Prozess eine Rolle
Rückblende: Krüger war 2011 zu einer längeren Haftstrafe verurteilt worden, unter anderem weil bei ihm eine Maschinenpistole samt Munition gefunden worden war. Bis 2014 saß er dafür in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bützow ein.

Während dieses Verfahrens hatte die Waffenbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg Krüger ein Waffenbesitzverbot erteilt. Das Verbot soll auch zugestellt worden sein.

Von dem Waffenverbot will Krüger nichts gewusst haben. Den Gebührenbescheid für die Zustellung habe eventuell seine Frau bezahlt. Mögliche Mahnbescheide für die Zahlung sollen nun ausfindig gemacht werden. Richter Malte Burger hat erkennen lassen, dass das letztlich eine untergeordnete Rolle spielen wird. Entscheidend sei das eigentliche Waffenbesitzverbot.

Bei einer Jägerprüfung im Jahr 2023 in Vorpommern waren offenbar Vorstrafen oder ein Waffenbesitzverbot nicht geprüft worden. Beim Erlangen eines Jagdscheins werde dies hingegen gecheckt. Damit ist eine offene Frage vom zweiten Verhandlungstag geklärt.

Fotos von Waffen in Rostocker Asservatenkammer
Jetzt geht es noch um Waffen und Magazine, die bei der Durchsuchung im Jahr 2023 gefunden wurden. Einige hatte Krüger nach seiner Haftentlassung 2014 von der Staatsanwaltschaft wiederbekommen. Sie seien rot, grün und weiß markiert gewesen.

Die Waffen sollen nun in der Asservatenkammer fotografiert werden. Die Verteidigung hofft, dass die vor Jahren zurückgegebenen Waffen seinen Mandanten entlasten. Außerdem sollen Protokolle vom Aushändigen der Waffen im Jahr 2014 ausfindig gemacht werden.

OZ
[close]
https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/nordwestmecklenburg/grevesmuehlen/wismar-neonazi-aus-jamel-vor-gericht-urteil-gegen-sven-krueger-verzoegert-sich-76GGXEA3VJCU3BZLM4QBLZX4XY.html


Die Bekanntgabe des Waffenverbots gem. § 41 WaffG erfolgte hoffentlich per Zustellungsurkunde …?
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2521 am: 14. September 2026, 18:53:51 »
Zitat
Kontroverser Video-Streamer
„Pöbelhaftes Verhalten“ – AfD‑Spitze beschließt strenge Auflagen für „Aktivist Mann“

Stand: 15:20 Uhr

Die AfD beschränkt den Zugang des Streamers „Aktivist Mann“ zu Parteiterminen. Er muss vorab zusichern, keine Journalisten und andere Streamer zu belästigen.

Die AfD macht einem ihr nahestehenden Video-Streamer, der rund um den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt Diskussionen auslöste, Auflagen.

Der YouTuber, der mit richtigem Namen Matthäus Westfal heißt und unter dem Namen „Aktivist Mann“ auftritt, soll demnach nur noch Zugang zu Parteiveranstaltungen bekommen, wenn er „vorab verbindlich zusichert, andere Streamer und Journalisten nicht zu belästigen“, heißt es in einem Beschluss, den der Bundesvorstand der Partei zum Wochenbeginn fasste. Hält sich „Aktivist Mann“ nicht an eine solche Zusage, droht ihm bei entsprechenden Veranstaltungen ein Rauswurf.

Der Beschluss des Parteivorstandes wurde einstimmig gefasst. In dessen Begründung hieß es, dass der Streamer offensichtlich das Geschäftsmodell verfolge, Journalisten, die im AfD-Umfeld kritisch gesehen würden, „durch belästigende Fragen und pöbelhaftes Verhalten zur Schau zu stellen“. Dieses Verhalten entspreche „nicht dem angestrebten Verhaltensstandard unserer Partei“, werde aber mittlerweile der AfD zugerechnet.

Die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla hatten sich bereits vom Auftreten des YouTubers bei der AfD-Wahlparty vor gut einer Woche in Magdeburg distanziert und Konsequenzen angekündigt. „Beleidigungen und verbales Bedrängen verbieten sich für Medienschaffende. Das gilt natürlich auch und gerade gegenüber Vertretern anderer Medien“, hatten sie erklärt.

„Aktivist Mann“ bezeichnet sich in einem X-Post als „AfD-Wähler der 1. Stunde“. Er hatte während des AfD-Wahlkampfs von vielen Veranstaltungen live gestreamt und dabei immer wieder anwesende Journalisten ins Visier genommen.

Im Vorfeld der Entscheidung hatte er am Sonntag betont, dass ihm in der AfD „unfassbar viele wohlgesonnen“ seien. Er halte sich an die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“, betonte er zudem. „Zerreißt euch euer Maul weiter, ihr unmaskulinen Streithähne“, schrieb er an die „negativen Plappermäuler auf X“ gerichtet. „In allen 16 Bundesländern steht das deutsche Volk hinter mir! Was habt ihr die letzten 14 Jahre für Deutschland geleistet?“

Die Berichterstattung des RND bezeichnete er am Montag wiederum als „Fake-News Artikel“. „Am Sonntagabend schrieb Westfal auf X, an seine Kritiker aus der Partei gerichtet: ‚Was habt ihr die letzten 14 Jahre für Deutschland geleistet?‘“, zitierte er aus dem Artikel. Das stimme nicht.

doli mit dpa
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6aa7ea3077bd109fcdd00cb9/kontroverser-video-streamer-poebelhaftes-verhalten-afdspitze-beschliesst-strenge-auflagen-fuer-aktivist-mann.html


Wäre sonst Futter für's Verbotsverfahren, ne?
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Offline Odysseus

Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2522 am: 15. September 2026, 15:53:35 »
https://www1.wdr.de/nrw/duesseldorf/prozess-maschsee-moerder-100.html 

Zitat
Prozess in Düsseldorf 
Maschsee-Mörder wegen neuer Gewalttaten vor Gericht


Zitat
Nun muß er sich wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Ihm drohen erneut mehrere Jahre Gefängnis. Ein Urteil soll Ende Oktober fallen.

Lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung wäre gut.
« Letzte Änderung: 15. September 2026, 15:55:35 von Odysseus »
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2523 am: 15. September 2026, 16:16:29 »
Was hat der mit unserer Kundschaft zu tun?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Odysseus

Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2524 am: 15. September 2026, 16:33:20 »
https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/andrea-b/


Zitat
Am 31.10.2012 wurde der zerstückelte Leichnam der 44-jährigen Andrea B. aus dem Maschsee in Hannover (Niedersachsen) geborgen. Der Täter – der damals 25-jährige Alexander K. aus Minden – hatte das Opfer in seine Wohnung gelockt und erstochen. Nach Aussage der Ex-Freundin des Täters hatte Andrea B. sich über die rechtsextreme Gesinnung von Alexander K. lustig gemacht, woraufhin dieser ausgerastet sei und mit einer Machete auf sein Opfer eingestochen habe. Andreas K. hatte unter dem Pseudonym Sash JM rechtsradikale Rapmusik und gewaltverherrlichende Gedichte veröffentlicht.
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2525 am: 17. September 2026, 10:09:53 »
Die Kuscheljustiz wieder. 50 TS




Auch bei ER.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2526 am: 19. September 2026, 08:32:55 »
Zitat
Wenige Tage vor der Wahl
Durchsuchung bei Mitarbeiter von Berliner AfD-Spitzenkandidatin

Die Berliner AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker.

Wenige Tage vor der Wahl in Berlin rückt die Polizei bei einem AfD-Mitarbeiter an. Es geht um illegale Waffen. Die werden nicht gefunden – aber andere Sachen.

18.09.2026, 23:07 Uhr

Berlin. Fünf Tage vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin ist die Wohnung eines Mitarbeiters von AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker durchsucht worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz. Ein entsprechender richterlicher Durchsuchungsbeschluss sei von der Polizei am 15. September in Berlin-Lichterfelde vollstreckt worden, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Zuvor hatten „Bild“ und „B.Z.“ berichtet.

Laut Staatsanwaltschaft wurden keine Beweismittel gefunden, „die den Tatvorwurf untermauern“. Die Polizei habe jedoch andere Beweismittel, sogenannte Zufallsfunde, sichergestellt. Diese müssten nun kriminaltechnisch untersucht werden, „bevor die strafrechtliche Relevanz näher bewertet“ werden könne. Nach den Zeitungsberichten stießen die Ermittler bei dem 48-Jährigen auf Drogen und Nazi-Devotionalien.

AfD-Sprecher Ronald Gläser sprach von einer „privaten Angelegenheit“. „Wir warten die Ermittlungen ab“, sagte er auf Anfrage. Die „Bild“-Zeitung zitierte AfD-Spitzenkandidatin Brinker darüber hinaus mit den Worten: „Ich hatte niemals einen Anhaltspunkt dafür, dass er in einer solchen Richtung tickt. Er ist einfach Sammler.“

RND/dpa
https://www.rnd.de/politik/berlin-durchsuchung-bei-mitarbeiter-von-afd-spitzenkandidatin-C2W5B45JVZF7XAPKYFEYFDNMVM.html


„Nazi-Devotionalien“ zu besitzen ist halt nicht strafbar.

Möglicherweise sind sie ein Indiz für den Geist des Durchsuchten.

Damit konnte bei der AfD allerdings niemand rechnen. * husthust *
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